Vor einigen Tagen kam ein Brief vom Gericht bezüglich der PKH, die ich vor fast 4 Jahren beantragt habe. Im Briefumschlag lag ein Schreiben an mich, eine Kopie des Schreibens an meinen Anwalt und ein Formular für die Beantragung der PKH. Im Schreiben an meinen Anwalt gibt es einen Satz: die Benutzung des Formulars ist nicht zwingend erforderlich, aber es erleichtert die Bearbeitung.
Heute kam der zweite Brief, mit dem ähnlichen Inhalt, aber von meinem Anwalt. Er schreibt, ich soll ihm alle Unterlagen samt Formular schnellst übermitteln.
Ich habe einige Fragen zu dieser Situation:
- Muss ich diese Überprüfung wirklich über meinen Anwalt machen oder soll ich mich lieber direkt an das Gericht wenden?
- Wenn ich jetzt die Unterlagen bei meinem Anwalt abgebe, wird er mir etwas dafür berechnen? (So wie ich informiert bin, die Anwälte machen nie etwas kostenlos)
- Ich beziehe seit fast 15 Monaten das Arbeitslosengeld 1 und befinde mich in der Umschulung. Ist es vielleicht ausreichend, wenn ich meinen letzten Bescheid an das Gericht schicke, ohne das Formular ausfüllen zu müssen?
- Wenn ich jetzt das Formular für die Überprüfung ausfülle, werde ich dann wieder nach 4 Jahren überprüft?
Heute kam der zweite Brief, mit dem ähnlichen Inhalt, aber von meinem Anwalt. Er schreibt, ich soll ihm alle Unterlagen samt Formular schnellst übermitteln.
Ich habe einige Fragen zu dieser Situation:
- Muss ich diese Überprüfung wirklich über meinen Anwalt machen oder soll ich mich lieber direkt an das Gericht wenden?
- Wenn ich jetzt die Unterlagen bei meinem Anwalt abgebe, wird er mir etwas dafür berechnen? (So wie ich informiert bin, die Anwälte machen nie etwas kostenlos)
- Ich beziehe seit fast 15 Monaten das Arbeitslosengeld 1 und befinde mich in der Umschulung. Ist es vielleicht ausreichend, wenn ich meinen letzten Bescheid an das Gericht schicke, ohne das Formular ausfüllen zu müssen?
- Wenn ich jetzt das Formular für die Überprüfung ausfülle, werde ich dann wieder nach 4 Jahren überprüft?