10-03-2022, 15:12
Korrekt. Nach Abschluß des VKH Verfahrens beginnt die 4 Jahres Frist. Würde das Gericht im 5. Jahr eine
Prüfung anordnen, wäre das nicht mehr zulässig, weil verfristet. Es bleibt dann bei dem ursprünglichen VKH-Beschluß.
Den meisten Gerichten fällt das aber meistens doch im 3 oder 4 Jahr vor Fristablauf wieder ein.
Die werden das sicher per IT gestützt und automatisiert auf Wiedervorlage haben.
Prüfung anordnen, wäre das nicht mehr zulässig, weil verfristet. Es bleibt dann bei dem ursprünglichen VKH-Beschluß.
Den meisten Gerichten fällt das aber meistens doch im 3 oder 4 Jahr vor Fristablauf wieder ein.
Die werden das sicher per IT gestützt und automatisiert auf Wiedervorlage haben.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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