12-03-2022, 10:12
(10-03-2022, 10:33)Sixteen Tons schrieb: Dein Anwalt ist zuständig für den Schriftverkehr mit dem Gericht. Sei froh, das er dir das abnimmt, denn dafür kann er dir keine Rechnung schreiben. Ist mit dem VKH-Antrag abgegolten.
Es ist wirklich so. Ich habe das Formular selbst ausgefüllt, als Unterstützung ein paar Videos auf YouTube angeschaut.
Ich wollte bei dem Punkt "Bargeld" eine Summe zwischen 500 und 1000 Euro angeben.
Oder lieber nichts angeben?
Soweit ich weiß darf man bis zu 5000€ haben (Schonvermögen).