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Betreuungsunterhalt bei Mehrbedarf
#1
Hallo zusammen,
 
bisher habe ich still mitgelesen, aber nun ist es soweit, ich habe Post von der Anwältin der Mutter bekommen. Erfreulicherweise hat sie weniger Unterhalt zusammengerechnet, als ich selbst berechnet habe. Allerdings scheint ihr die Information zum Mehrbedarf (KiTa) unseres Sohnes (2 Jahre) zu fehlen.
Ich wäre Euch sehr verbunden, wenn Ihr mal über meine Berechnung schaut, damit ich das Geld, das unserem Sohn zusteht, nicht einem Anwalt zukommen lassen muss.
 
Monatliches Einkommen: 3100€
Berufsbedingte Aufwendungen: 150 €
Altersvorsorge: 250€
Bereinigtes Nettoeinkommen: 2700 € ->Kindesunterhalt: 346,5 € (Habe ein bisschen gerundet bei den Zahlen, eigentlich steht das bereinigte Nettoeinkommen bei 2721€)
Zusätzlich geht von meinem Konto das Geld für die Kita ab (601€ = 524 € Betreuung + 77 € Essensgeld).
 
Rest des Nettoeinkommens: 2700€-346,5€-524€ = 1829,5€
Abzüglich Erwerbstätigenbonus: bleiben: 1646,55€
Davon den Selbstbehalt von 1260 € (nicht verheiratet) bleiben 386,55€.
 
Davon müsste ich ja jetzt meines Wissens noch die 77€ Essensgeld abziehen, da die im Kindesunterhalt enthalten sind, also 309,55€. Das hört sich natürlich ganz anders an, als die 960 €, die die Anwältin der Mutter fordert.
 
Ich wollte einfach die 386,55€ anbieten, damit die Anwältin endlich Ruhe gibt. Ist meine Rechnung so korrekt oder setze ich mich damit in die Nesseln? Darf ich die KiTa einfach so zum Abzug bringen oder muss ich erstmal den Mehrbedarf einfordern (der halt von meinem Konto abgeht, weil die Mutter kein Einkommen hat).

Für eine Antwort wäre ich Euch sehr verbunden.

Beste Grüße und Gesundheit


Dampflok
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#2
Da die Vorstellungen derart weit auseinanderliegen wird es wohl keine Kompromißlösung geben.

Du kannst eines machen: gehe zu einem Notar und lasse den Kindesunterhalt in der Höhe titulieren, die du ausgerechnet hast. Wenn das der Kindsmutter nicht paßt, muss sie vor Gericht klagen gehen - wird sie aber ohnehin, wenn sie schon eine Anwältin hat. Anwälte verdienen nichts an friedlichen Lösungen, die leben vom Streit.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Einfach gerechnet
2721 EK -346,5 Unterhalt -524 Kindergarten -1280 Selbstbehalt = 570,5 € für Betreuungsunterhalt übrig.

Die 960 was die gegseite verlangt ist der Mindestbeitrag laut DDT

Bei den Berufsbedingte Aufwendungen hast du das max aus der DDT genommen? Hast du keinen Arbeitsweg? Schon bei 10 km einfach würdest du über 150 € kommen.
Die pivate Altersvorsorge solltest du noch mal rechnen scheint mir zu viel angesetzt (OLG abhängig)
Im Selbstbehalt sind 490 für Warm Miete enthalten, zahlst du mehr kannst du den Selbstbehalt theoretisch um diesen Betrag erhöhen.

Die Zahlung des Essengeldes solltest du umgehend einstellen dafür ist die Mutter zuständig.
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#4
Nachtrag:

Die Anwältin der Mutter hat bisher nur Kindesunterhalt eingefordert, keinen Mehrbedarf.
Oder müsste ich eher so rechnen: 960 € Betreuungsgeld – 601 € Verbindlichkeiten aus dem Vertrag der Mutter mit der Kita + 262€ hälftiger Kita-Beitrag, abzüglich Essensgeld = 621€.
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#5
(13-03-2022, 10:39)Austriake schrieb: Da die Vorstellungen derart weit auseinanderliegen wird es wohl keine Kompromißlösung geben.

Du kannst eines machen: gehe zu einem Notar und lasse den Kindesunterhalt in der Höhe titulieren, die du ausgerechnet hast. Wenn das der Kindsmutter nicht paßt, muss sie vor Gericht klagen gehen - wird sie aber ohnehin, wenn sie schon eine Anwältin hat. Anwälte verdienen nichts an friedlichen Lösungen, die leben vom Streit.

Beim Kindesunterhalt gibt's keine Differenzen. Kindesunterhalt wird auch tituliert. Geht um den Betreuungsunterhalt und die Kita-Beiträge, die von meinem Konto abgehen.aC

(13-03-2022, 10:51)Ruffys schrieb: Einfach gerechnet
2721 EK -346,5 Unterhalt -524 Kindergarten -1280 Selbstbehalt = 570,5 €  für Betreuungsunterhalt übrig.

Die 960 was die gegseite verlangt ist der Mindestbeitrag laut DDT

Bei den Berufsbedingte Aufwendungen hast du das max aus der DDT genommen? Hast du keinen Arbeitsweg? Schon bei 10 km einfach würdest du über 150 € kommen.
Die pivate Altersvorsorge solltest du noch mal rechnen scheint mir zu viel angesetzt (OLG abhängig)
Im Selbstbehalt sind 490 für Warm Miete enthalten, zahlst du mehr  kannst du den Selbstbehalt theoretisch um diesen Betrag erhöhen.

Die Zahlung des Essengeldes solltest du umgehend einstellen dafür ist die Mutter zuständig.

Fahrweg wären 34 km. Hatte allerdings gelesen, dass einige OLG 150€ als max. ansetzen. In den Unterhaltsleitlinien von unserem OLG, steht das allerdings tatsächlich nicht.

Die private Altersvorsorge hatte eine Anwältin mit 276 € max. berechnet. Habe aber nur 250€ monatlich im Sparvertrag. Mehr Miete zahle ich nicht. Essensgeld von 77€ kann ich nicht einstellen, weil das in dem Kita-Beitrag, der von meinem Konto abgeht, enthalten ist.

Muss man vor Abzug des Selbstbehalts nicht den Erwerbstätigenbonus von 10% vom Rest abziehen? Kann ich das überhaupt als Mehrbedarf berechnen, wenn kein Mehrbedarf verlangt wurde und ich quasi nur die Verbindlichkeiten der Mutter mit der KiTa bezahle?
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#6
Der Erwerbstätigenbonus wird teilweise mit 10%, teilweise mit 14%, teilweise gar nicht zugestanden, Etwas unsicher. Beim Betreuungsunterhalt statt Ehegattenunterhalt wird der Betreuungsbonus jedoch mehrheitlich abgelehnt. Entspricht dem allgemeinen Trend, bei Betreuungsunterhalt noch mehr irre Nachteile auf dem Pflichtigen abzuladen als ohnehin schon mit grotesker Ungerechtigkeit bestehen, z.B. die absichtlich fehlenden Verwirkungsgründe.

Schuldig sind die Verbrecher des BGH (die haben dir übrigens auch die Betreuungskosten beschert). Urteil vom 17.01.2007 Aktenzeichen XII ZR 104/03.
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#7
Echt? Kein Erwerbstätigenbonus, obwohl so in den Unterhaltsleitlinien beschrieben?

Meint Ihr ich sollte die Forderung mit einem Anwalt abwehren oder selbst auf diese dumm-dreiste Forderung antworten?
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#8
(14-03-2022, 11:50)Dampflok schrieb: Echt? Kein Erwerbstätigenbonus, obwohl so in den Unterhaltsleitlinien beschrieben?

Das BGH-Urteil hat das ziemlich eindeutig ausgeschlossen. Ich zitiere die betreffende Passage, in der es um den Betreuungsunterhalt nach §1615l BGB geht:

Ohne Erfolg macht die Revision der Klägerin dagegen geltend, das Einkommen des S. sei auch um einen Erwerbstätigenbonus von 10 % zu bereinigen. Diese Rüge verkennt, dass der Abzug eines solchen Bonus maßgeblich der Bedarfsbemessung dient und zur Folge hat, dass dem Erwerbstätigen als Bedarf eine höhere Quote des zur Verfügung stehenden Einkommens zugebilligt wird. Da sich der Bedarf der Klägerin aber nicht aus dem Einkommen des S. ableitet, hat im vorliegenden Fall ein derartiger Abzug nicht zu erfolgen.

Nachmal anders formuliert: Beim Betreuungsunterhalt geht es nur nach dem Bedarf der Mutter und der bemisst sich nicht nach deinem Einkommen (im Gegensatz zum Ehegattenunterhalt), sondern nach ihrem Einkommen vor der Geburt. Damit ist auch ein Erwerbstätigenbonus hinfällig.

Eine Korrektur dieser hinterfotzigen Rechtssprechung halte ich für aussichtslos. Da müsste man vermutlich ganz rauf bis zum verletzten Gleichheitsgrundsatz und dem BVerfG, aber die werden so etwas gar nicht entscheiden wollen, das wird teuer bereits auf OLG-Ebene abgebügelt.

(14-03-2022, 11:50)Dampflok schrieb: Meint Ihr ich sollte die Forderung mit einem Anwalt abwehren oder selbst auf diese dumm-dreiste Forderung antworten?

Die Frage wird dir aus der Hand genommen, es sieht danach aus als würde die Gegenseite nach deiner Entgegung klagen und dann ist ein Anwalt Pflicht. Ich würde also erst mal ohne Anwalt antworten, aber mich schon nach einem Anwalt umsehen und mich auf eine Klage vorbereiten.
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#9
(14-03-2022, 12:13)p__ schrieb: Nachmal anders formuliert: Beim Betreuungsunterhalt geht es nur nach dem Bedarf der Mutter und der bemisst sich nicht nach deinem Einkommen (im Gegensatz zum Ehegattenunterhalt), sondern nach ihrem Einkommen vor der Geburt. Damit ist auch ein Erwerbstätigenbonus hinfällig.


Auch wenn die Mutter vorher gar kein Einkommen hatte?

Ich denke, ich gebe das jetzt schon aus der Hand. Die Rechtsschutzversicherung zahle angeblich auch die Abwehr von ungerechtfertigten Unterhaltsforderungen.
Außer dem hohen Betreuungsunterhalt wird nämlich auch noch Betreuungsunterhalt für den Januar gefordert, obwohl ich erst Mitte Februar in Verzug gesetzt wurde. Auch ist in der Berechnung der Anwältin der Kinderunterhalt für Februar und März noch nicht enthalten, was mich auch etwas irritiert.
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#10
Wenn die Mutter vorher gar kein Einkommen hattte, gilt ihr Mindestbedarf, steht in der Düssedorfer Tabelle.
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#11
Wegen deiner Privaten Rente, wie oben geschrieben, mir scheint das etwas hoch, schau noch mal in dein OLG was du ansetzen kannst zb 4 % extra, 23 % gesammt usw.
Allein durch den nachträglich genannten Fahrtweg reduziert sich der BU zum oben genannten um ca 130€.

Die Essenskosten solltest du über die Mutter laufen lassen sofern das einfach abänderbar ist ( da sollen aber erfahrenere was zu sagen) das ist im Unterhalt schon dabei.



*Zum Kindergarten eine persönliche Frage von mir an die Experten.
Hat man als Umgans Elternteil ein Mitspracherecht bei der dauer des täglichen Kita Aufenthalts, vorallem wenn die Mutter harz4 bezieht? Vater will zb nur 4 std bezahlen Mutter will 10 und Vater soll diese bezahlen. Müßte man überhaupt etwas bezahlen, könnte die Mutter die kosten nicht beim JA geltend machen*
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#12
Nein. Das ist ja der grösste Witz überhaupt dabei: Der BGH hat eingeführt, dass der Vater sowohl die Fremdbetreuung zahlen muss damit die Mutter arbeiten kann als auch Betreuungsunterhalt an die Mutter, weil sie nicht arbeitet. Gaga. Unterhaltsmaximierung auf höchstem Niveau.

Und nein, "ich betreue das Kind selber" geht ausdrücklich nicht. Es gibt da für den Vater keine Wahlmöglichkeit. Das ist Sache eines freiwillig vereinbarten oder vom Gericht verordneten Betreuungsmodell.
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#13
Hallo zusammen,

was ist denn da los - oder sind Familienanwälte doch alle Verbrecher?

War jetzt bei einer Anwältin, weil mir der Brief der Anwältin der Mutter so suspekt war - da waren 3 grobe, offensichtliche Berechungsfehler drin.
Besprechung und E-Mail: Meine RAin macht ein Gegenangebot auf Basis meiner Berechungen und Angaben, nach der Prüfung derselbigen durch sie.

Was macht sie einen Tag später, ohne das ich den Brief vorher bekomme?
- Bittet um die Darlegung der Unterhaltsberechnung.
- Macht auf einen Eigenbedarf von mir von 1400€ aufmerksam (unser Kind ist 2 Jahre...)
- Schreibt die Mutter solle arbeiten und eine Stellungnahme, warum die Mutter nicht arbeiten geht (unser Kind ist 2 Jahre...)

Ist das anwaltliche Verzögerungs- und Verwirrtaktik oder was läuft da?

Gruß
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#14
Ist nicht ganz klar, wer jetzt wem was gesagt hat. Aber der Schlagabtausch der Anwälte gehört dazu. Schliesslich zahlen die Klienten schweres Geld dafür, da muss man schon ein bisschen Show liefern.
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#15
Also wird aus Gründen der Daseinsberechtigung so ein Theater fabriziert - ein Funkeln dieses Gedanken hatte ich auch schon, aber dass die sich dabei nicht selbst doof vorkommen.

Am verwundertsten war ich über die Punkte, dass sie mir 1400€ Eigenbedarf zuschreibt und um eine Stellungnahme bittet, warum die Mutter nicht erwerbstätig ist.
Dachte da steckt vielleicht was von Streitwert erhöhen oder unnötig Stress machen (anwaltliche Geheimbotschaften unter Kollegen!?) dahinter, um in einem profitableren Gerichtsprozess zu landen.
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#16
Frag sie doch einfach nach der Begründung.
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#17
3100 netto und davon bleiben dir 1280 Euro Selbstbehalt das ist doch wahnsinnig. Dafür Vollzeit arbeiten zu gehen lohnt nicht.

Aber so sind die deutschen, sie lassen sich gerne ausnutzen, sieht man auch bei der Bundestagswahl, es werden die Parteien gewählt die unlimitierte Zuwanderung in die Sozialsysteme zulassen und Geld an die EU Transferunion verschenken.

Sind Kindergärten eigentlich immer so teuer? 624 Euro Betreuung und das muss natürlich allein der Vater zahlen, Wahnsinn.
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#18
Die Betreuungskosten sind je nach Gemeinde extrem unterschiedlich. In Berlin sind beispielsweise seit dem 1. August 2018 Kita und Kindertagespflege für alle Kinder kostenfrei. Finanzieren tun denen das die Deppen in den Bundesländern mit ihrem milliardenschweren Länderfinanzausgleich. Kostet immer viel, fragt sich immer nur für wen.
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#19
(05-04-2022, 15:42)Martin877 schrieb: 3100 netto und davon bleiben dir 1280 Euro Selbstbehalt das ist doch wahnsinnig. Dafür Vollzeit arbeiten zu gehen lohnt nicht.

genau deswegen habe ich für mich entschieden, den Mist nicht mehr mitzumachen. Habe die Koffer gepackt und bin raus aus der BananenRepublikDeutschland.
Und mir sodann ein komfortables Leben ausserhalb D eingerichtet.
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