Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 4 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Volljährigenunterhalt, FSJ, Studium, Auslandsstudium?
#51
Mir war der Unterschied auch nicht klar, ganz einfach weil es für mich ohne Belang war...

Hab grad mal recherchiert. Bei uns in Luschenland gab es Studiengebühren von 2006 - 2012... , die mussten an die Uni gezahlt werden ( max. 500 € pro Semester );
die wurden dann abgeschafft.

Eingeführt wurden dann die Semesterbeiträge, die ans Studentenwerk zu entrichten sind und die max. 350 € pro Semester betragen dürfen. Empfohlen wird den Studenten auf der HP des Innenministeriums in Luschenland den Semesterbeitrag in die Lebenshaltungskosten einzukalkulieren... also hat `p` recht... kein Mehrbedarf..

Das ist für mich das Entscheidende... hab meinem missratenen Erzeugnis lang genug den Hintern versilbert ...

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
Zitieren
#52
Es kann eben sein, dass sich die Rechtssprechung da wieder ändert oder schon geändert hat. Die Begründung kann sein, dass die Semesterbeiträge mittlerweile mit 350 EUR erheblich gestiegen sind. Es sind fast 60 EUR pro Monat.
Zitieren
#53
Wenn dem so wäre, wie würde dann dieser Monatsbeitrag zwischen Exe und mir ( beide voll berufstätig ) aufgeteilt ? Hälftig oder auch hier in Relation der Einkommen ?
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
Zitieren
#54
Wenn es so wäre, geht es nach Einkommensanteilen der Eltern.
Zitieren
#55
Guten Morgen allerseits..

Ich hab mal wieder eine sehr spezielle Frage...

Meine Tochter (18) hat sich jetzt zum Wintersemester ab 1.10. an der Uni für das Lehramtsstudium Sek.II eingeschrieben. 

Mein KU Titel ist mit Volljährigkeit ausgelaufen.

Seitdem warte ich auf ihre Unterhaltsforderung, bislang ist jedoch noch nichts eingetrudelt ( und ich werde den Teufel tun und von mir aus Unterhalt anbieten...  Tongue )

Nun hat sie zugegeben ein Super-Abi mit immerhin 1,5 Schnitt hingelegt und gleichzeitig durch die Schule eine Stipendiumsempfehlung für die deutsche Studienstiftung
erhalten ( Stand so im Abizeugnis -  bekommt im übrigen nur jeder 50ste Abiturient ) . 

Kann ich verlangen, dass sie sich deshalb auf das ( unterhaltsmindernde ) Stipendium -  nicht rückzahlbare 300 € mtl. - bei dieser Stiftung 
oder auch bei anderen Stiftungen ( Kirche etc. ) bewirbt ?

Ich weiß - eine sehr spezielle Frage ...

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
Zitieren
#56
(31-08-2021, 07:47)ArJa schrieb: Kann ich verlangen, dass sie sich deshalb auf das ( unterhaltsmindernde ) Stipendium -  nicht rückzahlbare 300 € mtl. - bei dieser Stiftung 

oder auch bei anderen Stiftungen ( Kirche etc. ) bewirbt ?

Wenn sie von Dir Ausbildungsunterhalt verlangt, dann meiner Meinung nach ja.

Wenn nicht, dann nicht.
Zitieren
#57
Da sie eine ausdrückliche Empfehlung hat: Ja. Es besteht aber keine Pflicht, sich pauschal sich auf alle möglichen Stipendien zu bewerben und dann die Absagen vorzulegen.
Zitieren
#58
Moin zusammen. Mal ein kurzes Update in meinem Fall des Volljährigenunterhalts.

Hab mich vorgestern mit meiner Tochter - und auf meinen Vorschlag hin auch mit der Exe - an einem neutralen Ort ( Mäckes.. ) getroffen und
den Volljährigenunterhalt ausverhandelt.

Obwohl ich die Exe am liebsten... - na ja, Ihr wisst schon .. - hätte, war es letztendlich doch vernünftig dass diese Person dabei war. Zumindest waren wir uns einig, das Ganze
möglichst ohne Kosten und Ärger mit Anwälten über die Bühne zu bringen. Wenn man sich mal 18 -Jährige anschaut.. , dem Grunde nach sind das noch Kinder.. meine Tochter war psychisch so was von kaputt, ich hab mich erschrocken - na ja, sowas kommt von sowas, das zerreißt einem als Vater schon das Herz... Und man schafft es auch nicht, sich nur auf die Unterhaltsverhandlung zu konzentrieren, dafür sind die Verletzungen der vergangenen Jahre einfach zu schwerwiegend..

Die Exe war extrem gut vorbereitet, kein Wunder als Bankerin mit Spezialgebiet Baufinanzierung... ich muss mir den Vorwurf machen, das unterschätzt zu haben. Aufgrund unserer
Nettoeinkommen allein war die Gruppe nach DDT und die Haftungsquote klar. Strittig waren ihre Mieteinnahmen aus ihrem Erbe.. aber auch hier war sie gut vorbereitet, hatte den Mietvertrag ( Miethöhe bestätigt durch den Haus- und Grundeigentümerverein ) und die Wertermittlung für das Haus durch den Gutachterausschusses dabei; aus meiner Sicht zwar viel zu niedrig angesetzt... aber ich sehe da mit vertretbarem Aufwand kaum Handlungsoptionen für mich.

Was mir gelungen ist, ist a) ihr klarzumachen, dass unsere Tochter nicht mehr privilegiert ist, b) dass sich die Exe hälftig an den Kosten für die private KV beteiligt und c) dass die
Semesterbeiträge von meiner Tochter aus dem Regelunterhalt zu finanzieren sind und d) dass der Unterhalt - nicht wie anders gefordert - aufs Konto der Tochter überwiesen wird.

Bis zum Schluss strittig war die Frage, inwieweit wir die Kosten für die ganze Immobilienblase mit in die Unterhaltsberechnung einbeziehen. Zur Situation: Exe wohnt mit ihrem Partner
und Tochter im Haus des Partners 5 km von meinem Haus entfernt;  ich lebe im ererbten Elternhaus, das nur noch mit einer kleinen Resthypothek belastet ist. Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus aus den 60ern. Ich bewohne allein das Erdgeschoß, die Wohnung im Obergeschoß samt ausgebautem Dachgeschoß steht leer und ist nicht vermietet.

Ihre Vorstellung war, ihre Mieteinnahmen mit meinem Wohnvorteil ( wäre ungefähr gleich .. ) gegenzurechnen - und da war ich argumentativ ziemlich hilflos und hab mir Bedenkzeit ausgebeten..

Deshalb die konkrete Frage an Euch: Hat die Exe mit der Argumentation recht ?

Wie eiskalt und berechnend diese Person ist zeigte sich an folgendem Beispiel: Ich hatte im Nebensatz erwähnt, dass das Tochterverhalten der letzten Jahre mir gegenüber durchaus Auswirkungen auf die Erbhöhe haben könnte... da kam wie aus der Pistole geschossen: Kannst ruhig sagen, dass Du unsere Tochter enterbt hast ...  Das heißt: die Symbiose hatte alle Eventualitäten längst gedanklich durchgespielt... Hab dann nur gesagt: Stimmt, hab ich ... - und da fielen die Klappen von den Beiden dann doch ziemlich runter...

So- das kurze Update ist etwas länger geworden, sorry dafür.

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
Zitieren
#59
Ich habe das mit der Erbschaft meinen Kindern anders nahe gebracht.

"Eure Mutter hat mir leider nichts gelassen, was ich euch vererben könnte".

Ansonsten: wenn mit einer solchen Vereinbarung dann mal ein Schlußstrich gezogen werden kann, dann ist das doch auch was wert. Haken dran und gut.

Allerdings: wenn die Tochter so ein Psycho ist, dann würde ich mir die vom Leibe halten wollen. Geld ja, Kontakt nein. Alles auf dieser Welt hat seinen Preis....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#60
Mieteinnahmen sind Einkommen, so wie alle Vermögenserträge. Inwieweit bei volljährigen Kindern überhaupt ein Wohnwert beim Pflichtigen in Anrechnung kommt, ist nicht geklärt. Volljährige haben eine weit schwächere unterhaltsrechtliche Stellung. Wenn, dann höchstens den angemessenen Wohnwert, nicht den objektiven Wohnwert. Ob ihre Aussage von der Gleichwertigkeit etwas wert ist, kannst nur du aufgrund der genannten (und hoffentlich nachgewiesenen) Zahlungen beurteilen. Offensichtlich gehts hier um viel Geld, vielleicht lässt du dich noch von einem Anwalt beraten.

Bezüglich dem Erbe htte ich die Gegenseite kalt aufgefordert, den Tisch zu verlassen wenn sie mit offentlichtlichen Lügen Stimmung machen will statt Tatsachen zu akzeptieren. Wie allgemein bekannt ist, ist eine Enterbung unmöglich, ein Kind ist Alleinerbe und Dank Pflichtteil erst immer mindestens die Hälfte.

Ich würde mir von einer Ex keine giftigen Bemerkungen mehr sagen lassen, niemals. Gesockse hat sich zu benehmen oder Abstand zu halten, ansonsten sorge ich für Abstand. Wer cool drauf ist und an sowas Spass hat, kann auf ihrem eigenen Niveau zurückschiessen. Bring doch sowas wie "Erbe, na und? Das Kind wäre sowieso gar nicht da, wenn ich dich nicht von der Abtreibung abgehalten hätte, die du unbedingt wolltest" :-)
Zitieren
#61
(29-10-2021, 09:53)p__ schrieb: Offensichtlich gehts hier um viel Geld, vielleicht lässt du dich noch von einem Anwalt beraten.

Bezüglich dem Erbe hätte ich die Gegenseite kalt aufgefordert, den Tisch zu verlassen wenn sie mit offensichtlichen Lügen Stimmung machen will statt Tatsachen zu akzeptieren. Wie allgemein bekannt ist, ist eine Enterbung unmöglich, ein Kind ist Alleinerbe und Dank Pflichtteil erst immer mindestens die Hälfte.

Danke erstmal für die Einschätzungen. Ich konnte im Rahmen des kurzen Updates natürlich nicht alle Aspekte der Diskussion schildern.
Um soviel Geld gehts gar nicht, sondern um die Zeit von maximal 17-24 Monaten bei einer Haftungsquote von z.Zt. ca. 60/40 zu meinen Lasten und um vielleicht
100- 150 Euro mtl. strittigen Volljährigenunterhalt... 

Denn in spätestens 2 Jahren gehe ich in Pension und dann wird Exe für die letzten 3 Jahre Studienzeit als Berufstätige umgekehrt herangezogen. 

Wegen des Erbes ist mir die Pflichtteilregelung wohlbekannt, aber wenn nix mehr da ist ( ich hab dann mal kurz was von Autos, Reisen und Restaurants erwähnt .. ) dann kann Tochter gern ihren Pflichtteil aus null Vermögen oder gar Schulden einfordern ... Nach mir die Sintflut .. Das war der Exe auch klar, meiner Tochter jedoch wohl nicht... Exe fing dann noch mal an wegen väterlicher Verantwortung oder so `nem Bullshit; da war die niederträchtige Strippenzieherin bei mir an der richtigen Adresse und diese Schiene hat sie dann schnell wieder verlassen ..

Na ja, man muss sehen wie sich die Situation über die Jahre entwickelt.. das Risiko trägt aufgrund des beim Amtsgericht hinterlegten Testaments ausschließlich meine Tochter..
Wenn ich will, kann ich das jederzeit zerreißen und die gesetzliche Erbfolge tritt dann wieder ein ... Aber ich will halt nicht ...

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
Zitieren
#62
Es ist ein grosser Unterschied zwischen "ich habe dich enterbt" und "es ist nichts mehr da, ich habe nichts". Und beschämen lassen, diese uralte weibliche Gemeinheit, das brauchst du dir mit keinem Wort mehr anzuhören. Da würde ich ihr das Wort sofort abschneiden und sie grob auffordern, ihre Lügen woanders zu erzählen.

120 EUR auf zwei Jahre sind auch fast 3000 EUR. So wenig ist das nicht. Wenn wir allein unterhaltspflichtig sind, quetscht man uns doch aus bis ins Letzte, jagt uns mit Tricks und Lügen die Düsseldorfer Tabelle hoch, fordert punktgenau Auskunft und Belege, mokiert sich über Schwärzungen von Informationen die nicht mal Auskunftsgegenstand sind. Deshalb stehe ich auf dem Standpunkt, nicht einen einzigen Cent, keinen Heller mehr zu bezahlen als unvermeidlich. Verdient das Geld doch selber, mir doch egal, geht mich nichts an. Wie ich zu leben habe war euch ja auch vollkommen egal, als ich allein zu zahlen hatte.
Zitieren
#63
(29-10-2021, 11:48)p__ schrieb: Es ist ein grosser Unterschied zwischen "ich habe dich enterbt" und "es ist nichts mehr da, ich habe nichts". 

120 EUR auf zwei Jahre sind auch fast 3000 EUR. So wenig ist das nicht. Deshalb stehe ich auf dem Standpunkt, nicht einen einzigen Cent, keinen Heller mehr zu bezahlen als unvermeidlich. 

Gerade weil ich den irrsinnigen Pflichtteil umgehe - gegen den ich mich nicht wehren kann - verbrate ich alles, sofern Tochter sich weiter so verhält...

Ansonsten: Völlig d`accord . Genau der Satz nicht einen Euro mehr bezahlen als ich muss, war vorgestern mein Eingangsstatement... Dem Grund nach muss man abwägen:
Ich hab überhaupt keine Lust, Geld in die gierigen Anwaltsrachen zu werfen, die dann die Eskalationsspirale weiter vorantreiben.. Und wenn es dann im überschaubaren Bereich bleibt,
dann ist mir mein Seelenfrieden - sagen wir vielleicht 1000 Euro - das wert ... Muss jeder selber wissen .. Danke für Deine Meinung.

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
Zitieren
#64
Tach zusammen.

Ich bin`s mal wieder mit meiner merkwürdigen volljährigen Tochter ... immer wieder was Neues und immer wieder geht es ausschließlich um Kohle.

Tochter (19) studiert jetzt im 2. Semester Englisch/Spanisch auf Lehramt Sek. II; Studiumsbestandteil ist im nächsten Jahr ein Auslandssemester.

Z.Zt. zahle ich bei ihrem Bedarf von rd. 960 € rund 440 € Unterhalt und 40 € Privat KV mtl. ; KG geht an sie selbst, den Rest müsste Mami zahlen;
ob die Erzeugerin das bei dem symbiotischen Verhältnis ( Tochter wohnt weiterhin bei Mami und pendelt zur Uni.. ) tatsächlich tut ? - keine Ahnung...

Nun ist Tochter bei allen Defiziten mir gegenüber doch ne Granate, auf die man unter Normalumständen als Vater schon stolz sein könnte...

So hat sie über 400 Mitbewerber ausgestochen und ist mittlerweile Stipendiatin des renommiertesten deutschen Begabtenförderungswerks und erhält dafür allein schon eine Studienkostenpauschale von 300 € mtl..   Mehr nicht wegen Höhe Elterneinkommen ...

Dieses Begabtenförderungswerk fördert Auslandsemester zwar recht großzügig, aber nächstes Jahr soll es entweder nach Oxford oder nach Berkeley gehen und in Engeland oder auch Amiland ist lt. Tochter alles so schrecklich teuer und fragt sie nach höherer (Teil-)Kostenübernahme / Beteiligung durch mich. 

Gibt es da auch bei Volljährigen eine rechtliche Verpflichtung zur Mitfinanzierung Auslandssemester für mich so wie früher beim Mehrbedarf ? Wenn ja in welcher Höhe ?

Im nächsten Jahr gehe ich in Pension und habs dann weiß Gott nicht mehr so dicke... Ich weiß, das hört sich nach Jammern auf hohem Niveau an - ist aber nicht so ... hab noch etliche Verpflichtungen, so dass ich ab 2023 den Gürtel dann deutlich enger schnallen muss und da käme mir so etwas wie der Wunsch oder auch ein Anspruch meiner Tochter sehr ungelegen...

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
Zitieren
#65
Der bisherige Bedarf ist mehrfach falsch. Stundenten laut Düsseldorfer Tabelle seit 1.1.2022 (vorher weniger) 860 EUR, nicht 960 EUR. Aber auch das ist falsch. Sie wohnt noch bei einem Elternteil und hat keinen eigenen Hausstand. Damit Bedarf nach Altersstufe ab 18. Abzuziehen vom Bedarf ist das volle Kindergeld.

Wenn sie weg ist, hat sie den eigenen Hausstand. Da das Auslandssemester Bestandteil des Studiums ist, hat sie weiterhin einen Unterhaltsanspruch. Je nach örtlichen Lebenshaltungskosten eben mit Zu- und Abschlägen. Eine genaue Höhe ist da nicht festgelegt. Es ist ihr jedenfalls zuzumuten, bescheiden zu leben, WG-Zimmer oder Student dorm, nix eigene Wohnung.

Zusätzliche Bafög-Leistungen, also Zuschläge gibts übrigens auch fürs Ausland, etwa Reisekosten oder besagte höhere Lebenshaltungskosten. Das Stipendium mindert ihren Bedarf wieder.
Zitieren
#66
Danke `p ` für die schnelle Antwort..

War tatsächlich ein Tippfehler -> 860 €, sorry  ... Nebenbei ist es doch so - wenn ich mich recht erinnere - ,das der Bedarf bei Studenten mit eigenem Hausstand betragsmäßig
fixiert ist , bei Studenten die bei einem Elternteil wohnen jedoch das Gesamteinkommen beider Eltern zur Berechnung der Bedarfshöhe herangezogen wird, oder irre ich da ?

KG ist abzuziehen, unstrittig ... BaföG bekommt sie nicht , weder als Zuschuss noch als Darlehen und deshalb ja auch nicht mehr als die 300 € Pauschale durch die Stiftung; anders wäre toll,
denn das Stipendium ist im Gegensatz zum BaföG ja nicht zurückzuzahlen..

Also ahne ich es schon wieder.. weil der geizige Alte - der Sack -  wieder nichts mehr an zusätzlicher Kohle rüberschiebt, kann sie mich auch weiterhin getrost ignorieren; denn der üppige VU, der steht ihr ja sowieso zu und sie will ja gar nicht mehr als das, was ihr zusteht... Ganz die Mami halt; da war der Lernprozess sehr erfolgreich ... ich bin es leid wie sieben Tage Erbsensuppe ...

ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
Zitieren
#67
(26-04-2022, 16:19)ArJa schrieb: bei Studenten die bei einem Elternteil wohnen jedoch das Gesamteinkommen beider Eltern zur Berechnung der Bedarfshöhe herangezogen wird

Ja, siehe Düsseldorfer Tabelle. Kindergeld und Stipendium machen aber schon mal >500 EUR Bedarfssenkung aus, der Rest obliegt beiden Eltern.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste