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Volljährigenunterhalt, FSJ, Studium, Auslandsstudium?
#12
Auf Verlangen muss auch Erwachsenenunterhalt tituliert werden. Das ist aber leider noch idiotischer wie bei Minderjährigenunterhalt, denn die Verhältnisse ändern sich als Erwachsener in Ausbildung mitunter sehr schnell. Der Titel aber nicht. Deshalb sind auf jeden Fall Laufzeitbegrenzungen einzutragen, in der Regel auf 2 Jahre. Dann gibts auch wieder eine Auskunftspflicht.

Beschiss ist bei Volljährigen häufig. Es festigt sich der Glaube, Väter seien das Zahlpersonal, ansonsten lästig, man bekomme ja nur, was üblich sei und einem zusteht. Forderungs- und Kassierermentalität verfestigt sich sehr schnell. Also regelmässig auf Vorlage von Studiennachweisen bestehen. Sonst könnte es sein, dass das Töchterchen gar nicht mehr ihr Wunschfach Archäologie studiert, sondern nach den ersten beiden Semstern mangels Prüfungslust längst mit All-inclusive-Ali durch die Welt bummelt.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Rechtsstatus Volljährigenunterhalt ? - von p__ - 07-04-2020, 14:54
Unterhaltsberechtigte Studenten... - von ArJa - 08-07-2021, 13:37

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