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Volljährigenunterhalt, FSJ, Studium, Auslandsstudium?
#14
Erstmal bekommt man absolut alles durch, denn es wird genau das tituliert, was der Titulierende dort reinschreibt. Erst dann kann der Berechtigte klagen, wenn ihm davon etwas nicht passt. Da er aber 1. einen eigenen Anwalt braucht und erhebliche Kostenrisiken hat und 2. Da dann nur gegen die Laufzeit und nicht gegen eine unstrittige Höhe geklagt werden kann, sind solche Klagen die absolute Ausnahme.

Schliesslich bleiben ihm nur die Risiken. Mehr Geld bekommt er sogar bei einer gewonnenen Klage nicht. Es zahlt sich also niemals aus, sondern kostet ihn Geld. Die einzige "Erschwernis" bei Klageverzicht liegt einer Neuforderung nach zwei Jahren. Also zu einem Zeitpunkt, wo sowieso wieder das Auskunftsrecht einsetzt.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Rechtsstatus Volljährigenunterhalt ? - von p__ - 07-04-2020, 15:23
Unterhaltsberechtigte Studenten... - von ArJa - 08-07-2021, 13:37

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