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Volljährigenunterhalt, FSJ, Studium, Auslandsstudium?
#25
Natürlich macht es Sinn, den BAFÖG-Nachweis zu verlangen.

Auf wessen Namen diverse Konten angelegt/eingerichtet wurden, weiß das Finanzamt. Wegen Quellensteuer und so.

Wenn Du weiterhin Sand ins Getriebe streuen willst, dann würde ich das ganze Prozedere schön in die Länge ziehen. Also- erst Auskunft über das Thema BAFÖG verlangen. Wenn die Auskunft jemals eintrudelt, als nicht vollständig reklamieren und korrekte Auskunft verlangen. Wenn die dann irgendwann eintrudelt, Auskunft über Vermögen und Konten verlangen. Wenn die jemals kommt, wie bei der BAFÖG-Auskunft verfahren - nicht vollständig (Einkommenssteuerbescheid der Mutter fehlt, aus dem ersichtlich ist wem die Konten denn nun gehören). Dann, wenn tatsächlich da was eingehen sollte, beim nächsten Thema anfangen.
Und mit dieser Vorgehensweise das Prozedere in die Länge ziehen und maximales Generve und Streß bei der Gegenseite erzielen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Volljährigenunterhalt Rechtsstatus, vorzulegende Nachweise des Kindes? - von Austriake - 19-02-2021, 09:15
Unterhaltsberechtigte Studenten... - von ArJa - 08-07-2021, 13:37

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