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jetzt mal ohne kind eine trennung....
#1
hallo gemeinde

wie ihr aus meinen geschichten wißt - hab ich eine tochter mit 31 jahren, die sich dann
entschlossen hat, doch keinen vater mehr zu haben, eine tochter jetzt mit 20 jahren, von
deren mam ich mich 2010 getrennt habe und 2012 neu geheiratet habe und die 20jährige
eigentlich noch bei uns wohnt wegen wohnungsnot.

so jetzt kommts....leider hat sich in den vergangenen jahren bis dato - gründe sind sehr
vielschichtig -  herausgestellt, daß es nicht mehr paßt und eine erneute trennung sich für
mich anbahnt.

nur zum verständnis:

1. meine 2te tochter ist ein trennungkind mit allen shit - ihr könnts hier bisschen nachlesen
2. meine 2te frau hat nie einen draht zu ihr gefunden, weil bedingt durch trennung von originalmam
und einflußnahme derselben auf unsere tochter keiner den draht gefunden hat,, trotz vieler hilfen
durch JA - die sehr kompetent waren
3. langsam fingen die beschimpfungen durch meine 2te frau an (nicht direkt an meine tochter aber an mich - schlecht
erzogen etc) was sollte ich machen - wenn 2 frauen gleich 2 fronten gg einen bilden und du als erziehungsberechtigter
mit ABR, das ich sehr locker gehandhabt habe noch das schiff fahren mußt
4. jetzt ist meine tochter nach 6 monaten nach der lehre als hotelfachfrau aus dubai zurück, wohnt bei uns, hat eine
gute stelle, findet aber keine wohnung und meine frau macht streß, daß sie ausziehen soll und ich bin auch grad f noch
eine woche im ausland.

ich hab mich dazu durchgerungen, im lauf der nächsten zeit über meinen anwalt die scheidung einzureichen und pkh
zu beantragen, was auf grund der momentanen wirtschaftslage und coronabedingten geschäftslage durchaus durchgehen
könnte. ich will keinen pfennig von ihr - jedoch wenn sie sich dagegen stellt - anträge auf zugewinnteilung o.ä stellen.

hier meine fragen - vielleicht weis P auch schon zielgerichtet was gutes:

1. wenn ich antrag auf scheidung stelle mit PKH - muß dann das trennungsjahr offiziell beginnen?
2. meine frau hat einen anteil an einer eigtentumswohnung. kann ich den antrag auf wohnungszuweisung im vorfeld
stellen, wenn ich klar darlegen kann, daß die pschyiche gewalt - sei es permanentes auffordern meiner tochter, obwohl
sie hier gemeldet ist, ich ihr als mitmieter quasi und vater das wohnen hier erlaube, eine wohnung zu suchen und endlich
zu "verschwinden", bei mir im computer schnüffelt - klar sie hat rausgefunden, daß ich eine freundin habe und noch
einiges andere.

- problem: die wohnung, die sie mit ihrem exfreund hat, ist vermietet - kann in diesem fall eine eigenbedarfskündigung
gut begründet ausgesprochen werden?
- verkürzt das evtl. die kündigungszeit der ETW?
- soll diese eigenbedarfskündigung besser von einem anwalt formuliert werden?

3. ist wohnungszuweisung - klar gewaltschutzgesetz regelt auch psychische gewalt - und ich empfinde das als psychische
gewalt mitbewohnern ggü - hier meine tochter - , ein heikles thema VOR der scheidung? kann man das beantragen, im
sinne, weil der ehepartner selber in die eigene wohnung einziehen könnte?

über infos würde ich mich freuen...

vielen dank im voraus

bb
netlover
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Nachrichten in diesem Thema
jetzt mal ohne kind eine trennung.... - von netlover - 29-05-2022, 17:42

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