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fragen zu heirat / trennungskatastrophen
#1
habe bei trennungsfaq ziemlich viel nachgelesen, aber so manches ist mir doch noch unklar:

In einer Ehe gibt es nicht zwei, sondern viele Vertragspartner. Man heiratet nicht nur einen Partner, sondern mehrere. Der wichtigste Vertragspartner ist der Staat, der über seine „Vertragsklauseln“ (etwa 1000 sich oft ändernde Paragrafen des BGB und anderer Vorschriften über Ehe und deren Ende sowie etwa 15000 Gerichtsurteile für alle möglichen Ehe/Trennungsdetails) ebenfalls in ein ganz neues Verhältnis zu den Ehepartnern tritt. Andere Partner sind die Schwiegereltern, deren neue Schwiegerkinder in einigen Konstellationen ihnen gegenüber unterhaltspflichtig werden.
was ist damit gemeint?? beispiel???

Die meisten Ehen zerbrechen leider wieder, was inkompatibel zur juristischen Behandlung der Ehe als manchmal lebenslange Kette ist – eine Sicht, die im 19. Jahrhundert noch gültig war, heute durch die hohen Scheidungszahlen längst widerlegt ist. Finanziell gesehen gibt es in Deutschland keine Scheidung, nicht einmal eine Trennung, wenn Kinder vorhanden sind. Auch nach dem Ende einer Beziehung bestehen Unterhaltspflichten fort, sogar über den Tod des Pflichtigen hinaus – die Erben haben bis zu Höhe des Pflichtteils weiter Unterhalt an die Exfrau zu bezahlen, bei nichtehelichen Partnerschaften sogar komplett aus dem vollen Erbe. Ein nachehelicher Vertrag über Unterhalt wird Bestandteil der Erbschaft.
beispiel:
unterhaltspflichtigem gehören 2 wohnungen, eine davon wird von unterhaltspflichtigem, partnerin und gemeinsamen sohn bewohnt, die andere vermietet.
unterhaltspflichtiger war zuvor mit x verheiratet, daraus entstanden kind xx, unterhaltspflichtiger hatte danach eine partnerschaft mit y, daraus entstanden kind yy.
unterhaltspflichtiger stirbt.
fragen:
wie werden unterhalt und erbe verteilt wenn es kein testament gibt?wenn es eines gäbe, könnte man den unterhalt damit umgehen?
würde es etwas ändern wenn unterhaltpflichtiger vorher partnerin heiraten würde?
irgendwie verstehe ich das gerade überhaupt nicht wie das funktionieren soll?????
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#2
(18-05-2009, 17:53)stafford schrieb: irgendwie verstehe ich das gerade überhaupt nicht wie das funktionieren soll?????
Ganz einfach. Heiratsgedanken ablegen und keine Kinder zeugen.
Die "vorhandenen" Kinder betreuen und unterstützen, bis sich endlich was in Absurdistan geändert hatExclamation
Tongue
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#3
(18-05-2009, 17:53)stafford schrieb: Andere Partner sind die Schwiegereltern, deren neue Schwiegerkinder in einigen Konstellationen ihnen gegenüber unterhaltspflichtig werden.
was ist damit gemeint?? beispiel???

Die Unterhaltspflicht erlischt nicht mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen sondern geht auf die Kinder bzw. den Erben (ggfs. eigene Eltern, dass sind dann die Schwiegereltern der unterhaltsberechtigten Frau) über.
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#4
ich verstehe nur noch bahnhof...!??
@mus lim
also mein freund und ich haben einen gemeinsamen sohn. weiterhin ist er unterhaltspflichtig für ein kind, das in der ehe gezeugt wurde (ehe wurde längst geschieden) und für ein weiteres kind, das unehelich gezeugt wurde. wie ist das dann wenn wir heiraten würden? muss das erbe (wohnungen) verkauft werden, damit der unterhalt bezahlt werden kann? oder muss ich dann unterhalt für seine kinder bezahlen? oder müssen seine eltern den unterhalt bezahlen?
oh mann.... ich hoffe mein schatzi lebt noch seeeehr lange...
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#5
@stafford
einen unterhaltspflichtigen zu heiraten ist finanziell nicht sinnvoll, denn durch die neue lebensgemeinschaft bekommt der unterhaltspflichtige einen größeren finanziellen spielraum um mehr unterhalt zu zahlen. mietkosten teilen sich usw. ... da gibt es ganz wilde berechnungen. auch ein mögliches taschengeld, dass die neue ehefrau ihrem mann zahlt, ist relevant für eine neue unterhaltsberechnung. das könnte bös ins auge oder besser: an die geldbörse gehen. die zweitfrau zahlt dann indirekt unterhalt an die ex.
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#6
Ja, der Unterhaltspflichtige muss das Taschengeld einsetzen, das ggfs. seine Zweitfrau erwirtschaftet.

Oder die alleinerziehende Mutter verliert den Hartz4-Anspruch für ihr Kind, weil das Einkommen des Zweitmannes für das Kind des Erstmannes eingesetzt werden muss.

Das ist mein Vorwurf an das System, dsss einerseits einen großen Bohai gegen (tatsächliche oder angebliche) Zwangsheiraten türkischer Migranten macht, andererseits nach Beliegen via Sozialgesetzbuch die Menschen zwangsverheiratet.
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#7
(21-05-2009, 14:06)Cocktail-Detlef schrieb: @stafford
einen unterhaltspflichtigen zu heiraten ist finanziell nicht sinnvoll, denn durch die neue lebensgemeinschaft bekommt der unterhaltspflichtige einen größeren finanziellen spielraum um mehr unterhalt zu zahlen. mietkosten teilen sich usw. ... da gibt es ganz wilde berechnungen. auch ein mögliches taschengeld, dass die neue ehefrau ihrem mann zahlt, ist relevant für eine neue unterhaltsberechnung. das könnte bös ins auge oder besser: an die geldbörse gehen. die zweitfrau zahlt dann indirekt unterhalt an die ex.
welche mietkosten denn?? wir wohnen in einer eigentumswohnung.
davon abgesehen wird es wohl noch eine ganze weile dauern bis ich wieder arbeiten gehen kann, da die kindergartenzeiten bei uns total besch.ssen sind.
taschengeld? von was soll ich ihm denn ein taschengeld zahlen? vom kindergeld etwa? da das elterngeld ja bald wegfällt wäre das meine einzige einnahme.
nur zum verständnis: die wohnungen gehören sowieso meinem freund.
wenn wir heiraten würden, dann sowieso nur ohne wissen der exen. risiko stellt eigentlich nur die eine ex dar. wenn sie eine neuberechnung machen lässt, dann steigt der unterhalt gewaltig an. dann würde die miete der 2. wohnung mitberechnet werden und die steuerersparnis durch die hochzeit.
könnte sie diese steuerersparnis eigentlich nachträglich zurückfordern, d.h. wenn sie erst ein halbes jahr später mitbekommt dass wir verheiratet sind und daraufhin den unterhalt für diese 6 monate zurückfordert (also die differenz)?
bis jetzt macht sie keine neuberechnung weil wir ihr gesagt haben, dass "ihre" tochter ja dann später auch eine wohnung erbt. aber bei ihr weiss man nie wie lange sie die füße still hält...


@mus lim
>>Oder die alleinerziehende Mutter verliert den Hartz4-Anspruch für ihr Kind, weil das Einkommen des Zweitmannes für das Kind des Erstmannes eingesetzt werden muss.<<
netter gedanke... nur dafür ist die hartz4-empfängerin zu schlau. sie hat ja schon seit jahren nen neuen macker. aber offiziell wohnen sie natürlich nicht zusammen, aber neues auto steht vor ihrer wohnungstür Angry

das mit der zwangsheirat sehe ich genauso. solange die exen das nicht spitz kriegen würde sich das bei uns richtig lohnen...


@all
wie ist das dann mit der 3. wohnung? ich möchte mir ja auch eine kaufen, die später dann auch nur unser gemeinsamer sohn erben soll. wäre das ein risiko wenn wir heiraten würden? ich möchte ja nicht, dass sich die anderen beiden kinder (bzw. deren mütter) sich diese unter den nagel reissen.
eigentümer wäre dann ich, investieren würden aber mein freund und ich jeweils zur hälfte. risiko????
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#8
(21-05-2009, 17:09)stafford schrieb: wie ist das dann mit der 3. wohnung? ich möchte mir ja auch eine kaufen, die später dann auch nur unser gemeinsamer sohn erben soll.
Vater kann ein Testament aufsetzen. Jedoch werden alle seine drei Kinder ihr Pflichtteil am Gesamtvermögen des Vaters erhalten.

Was mich an Deinen Fragen ein wenig irritiert ist, von welchen Voraussetzungen Du -zur Zeit- ausgehst? Tot oder lebendich?

Im Moment muss Vater für den KU für drei Kinder aufkommen. Dabei sind die Eigentumswohnungen in der Regel als wohnwerter Vorteil anzusehen, welche eine fiktive Erhöhung des KU rechtfertigen könnte. Insbesondere die Mieteinnahmen der einen Wohnung erhöhen sein bereinigtes Einkommen.

Da Du, meiner Meinung nach (Du willst Dir eine Wohnung kaufen, obwohl Du nicht arbeiten kannst) auf einem sehr hohen Niveau jammerst, solltet ihr euch vielleicht bei einem Steuer/Finanzberater erkundigen.

So ganz allgemein ist mit den wenigen Informationen keine Antwort auf Deine Fragen möglich.
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#9
@blue

lebendig ist mir natürlich lieber, das ist ganz klar.
mir geht es darum was passieren könnte im falle eines falles. ich möchte dann nicht (wie viele andere) mit schulden dastehen falls der partner doch stirbt, oder womöglich noch unterhalt an seine kinder bezahlen müssen.

was heisst hier auf hohem niveau jammern? ich erkundige mich lediglich.
die wohnung kann ich mir auch nur finanzieren weil ich im vorfeld arbeiten gegangen bin und somit ein wenig eigenkapital aufgebaut habe.
ich habe nur einfach keine lust mir das was ich selbst aufgebaut habe später von so dummen exen wegnehmen zu lassen. das geht entschlossen gegen mein rechtsempfinden.
nur deshalb frage ich vorher was passieren kann.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#10
(21-05-2009, 18:25)stafford schrieb: ich habe nur einfach keine lust mir das was ich selbst aufgebaut habe später von so dummen exen wegnehmen zu lassen.
Dann solltest Du in Absurdistan auf keinen Fall heiraten und mit einem Mann eine gemeinsame Wohnung teilen. Der djb würde Dir allerdings etwas anderes raten. Wink
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#11
djb? was dat denn??
hilfeee, ihr immer mit euren abkürzungen...
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#12
(22-05-2009, 18:01)Rumpel schrieb: deutscher juristen bund
Nee, Rumpel. Schön wär´s. Smile Gemeint ist der Deutsche JuristInnen Bund.
Ein kleiner feiner, jedoch in der Auswirkung gewichtiger Unterschied. Wink
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#13
(22-05-2009, 19:08)Rumpel schrieb: Formfehler
Das Rubrum zu ändern ist in aller Regel kein Problem. Smile
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#14
aha, ok, danke für die erklärung...
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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