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Volljähriger wird vom Jobcenter empfohlen zu klagen
#1
Schönen guten Abend allerseits,

lese hier bereits seit Monaten (und seit Jahren in entsprechenden Foren) mit und habe im Schnitt so ziemlich die gleichen oder ähnliche Erfahrungen gemacht wie die Meisten hier, daher schenke ich mir und euch eine Vorstellung. Außer natürlich, es wird ausdrücklich erwünscht.

Obgleich ich eigentlich dachte, mit Allem durch zu sein, kommt irgendwie immer was Neues um die Ecke. Diesmal ist es folgender Sachverhalt:

Meine Tochter, volljährig aber U25, ist nach langem Hickhack zuhause (bei der "KM") ausgezogen und zu ihrem Ü25-Bruder (Hartz4-Empfänger und EU-Anwärter wegen Psyche) gezogen, ist dort gemeldet und hat nach einem stationären Aufenthalt in einer psychatrischen Fachklinik jetzt versucht, Hartz4 zu beantragen.
Jetzt hat ihr sog. Berater beim Jobcenter ihr in Aussicht gestellt, dass der Antrag wohl negativ beschieden wird (weil U25) und sie sich finanziell entweder auf eigene Beine stellen soll oder sinngemäß alternativ schon mal einen Anwalt suchen soll, um mich auf Volljährigenunterhalt anzupieksen. Natürlich nur von mir, klar, weil ihre Mutter mit zarten 55 Jahren ebenfalls Anwärterin auf Erwerbsunfähigkeitsrente ist. Das Leben als Vollzeitmama fordert halt seinen Tribut.

Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

Ich bin in Lohn und Brot, allerdings nur bis Ende August, Vertrag wird nicht verlängert, danach droht Arbeitslosigkeit. Eventuell eröffnen sich aber Möglichkeiten, etwas zu finden was auch besser bezahlt würde. Ich lebe mit Ehefrau und 9jährigem Kind, demnach bin ich einer Minderjährigen im eigenen Haushalt gegenüber unterhaltspflichtig.
Angenommen, ich würde bereits jetzt höchst auskunftswillig meiner U25 die letzten zwölf Lohnzettel schicken, müsste ich ja die nächsten zwei Jahre Ruhe haben, richtig? Oder muss das vom Amt, in diesem Fall Jobcenter angestoßen werden? Die haben mir gegenüber ja nix mehr zu fordern, weil volljährig?

Ist mein Gedankengang richtig? Vielen Dank für eure Meinungen .

Nasowas
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#2
Ich würde mal ganz entspannt abwarten, ob denn überhaupt was kommt. Bis jetzt ist es nur ein Hirnfurz eines Jobcenter-Angestellten, mehr nicht.
In vorauseilendem Gehorsam schon mal alles offenzulegen und hemmungslos Auskunft zu erteilen halte ich für nicht zielführend.
Wovon hat das Töchterlein bislang gelebt, zwischen 18 und 25? Von Kindesunterhalt? Wenn nicht, ist die Unterhaltskette unterbrochen und ein Unterhaltsbegehren gegen die Eltern (in diesem Falle wären beide Elternteile unterhaltspflichtig) komplett neu zu begründen.
Beeinflussen kannst du momentan gar nichts, also abwarten.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Zunächst: ich habe mit allen meinen Kindern ein entspanntes Verhältnis (ja, es sind mehrere...), das mit der Auskunft ginge von mir aus, solange ich noch Niedrigverdiener bin, nur wollte ich vermeiden, ein evtl. demnächst höheres Einkommen nachzuweisen. Ich bin langsam in einem Alter, wo mich sowas einfach stresst. Die letzten fast 30 Jahre bin ich recht glimpflich und auch günstig durchgekommen, auch dank trinkgeldintensiven Berufsfeldern, wenn du verstehst was ich meine.

Also hat das Jobcenter nix zu melden, wie ich vermutet habe. Im Gegenteil, Tochter muss schauen wo sie bleibt. Sie hat zunächst ihr Abi gemacht und danach ein FSJ angefangen, immer in BG mit ihrer Mutter. Dies ging einfach irgendwann nicht mehr, alle ihre Kinder haben sich von ihr abgewandt und sind entweder zeitweise zu uns gezogen uns stehen jetzt auf eigenen Beinen oder wurden in Obhut genommen. Der letzte von meinem Nachfolger ist jetzt in einer Wohngruppe untergebracht. Somit ist die KM jetzt frei und kann die letzen Jahre einsam und verbittert sterben, wie wir es ihr vor Jahren prognostiziert haben.
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#4
Evt hab ich es im forum falsch aufgeschnappt, aber wenn du freiwillig Auskunft gibst beginnt die zwei Jahresfrist noch nicht, erst wenn du aufgefordert wurdest. Dein U 25 läßt leider viel Spielraum für das tatsächliche alter, aber ist sie Ü21 hast du viel mehr Spielraum.
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#5
Das ist ja die Krux mit dem Aufschnappen, google wie doof und finde verschiedene Aussagen. 
Tatsächlich ist sie 20, wir haben uns das alles nicht so schwierig vorgestellt. Sie hat ja noch nicht mal was schriftlich, wogegen man Einspruch einlegen könnte. 

Hätte ihr jetzt geraten, sich arbeitsunfähig schreiben zu lassen, wenn sie krank ist. 

Weitere Ideen?

Und zum Thema Auffordern: wer genau muss/soll mich auffordern, mein Einkommen nachzuweisen? Jobcenter? Kind selbst? 
Deshalb würde ich ja die Auskunft mit der Einleitung beginnen, dass ich gerne auf ihre Frage nach meinem Einkommen Auskunft gebe, eben um die Zeiträume so zu gestalten wie ich es brauche.
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#6
Die Tochter ist nicht erwerbsunfähig und nicht behindert, ihr Glaube daran ändert nichts an dieser Tatsache. Wenn sie es (amtlich) wäre, bekommt sie andere Leistungen. Ist sie aber nicht. Sie befindet sich nicht in Ausbildung. Damit hat sie auch keinen Unterhaltsanspruch mehr an ihre Eltern. Ich sehe da keine realistische Chance, zum jetzigen Zeitpunkt dich erfolgreich zu Unterhalt zu verpflichten.
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#7
... es sei denn, das hoffnungsvolle Töchterchen kommt urplötzlich auf den Gedanken, Archäologie oder altenglische Literatur zu studieren...
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#8
...witzig dass du das erwähnst, ihre große Schwester studiert nämlich schon. Ich muss also wegen ihrem Bafög ohnehin jährlich Auskunft erteilen... 

Leider läuft es bei der jüngeren auf ein Leben hinaus, wie ihre Mutter es jahrzehntelang geführt und vorgelebt hat und noch führt. Intelligent, aber unmotiviert, im Zweifel den eigenen Vorteil sehen und andere an die Wand fahren. 

Also Ball flach halten und immer wieder mal einstreuen, wie gern man doch helfen würde, es aber nicht kann? Außer mit Heraussuchen von Jobangeboten in ihrer Gegend, weil - sie muss ja von was leben? 
Hab die Nase so voll von Psychospielchen, aber wenn man mich schon zum Tanz bittet, dann führe ich lieber.
Danke euch!
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#9
(27-07-2022, 00:16)Nasowas schrieb: ...und immer wieder mal einstreuen, wie gern man doch helfen würde, es aber nicht kann?

Halte ich nicht für gut! 

Ich bin mehr für klare Ansagen.

In Deinem Fall wäre meine (!) Ansage unmißverständlich deutlich: "Du bekommst von mir keinen Cent an Unterhalt! Punkt!"

P hat meines Erachtens nach recht damit, daß ihre Chance auf Unterhalt von Dir gering ist.

Gut hingegen finde ich Dein Angebot an sie, ihr bei der Arbeitssuche zu helfen. Also mögliche Stellen suchen (wo sind ihre Stärken? Wo sollte sie sich auf keinen Fall bewerben, weil sie es einfach nicht kann? etc.), Bewerbungsschreiben abfassen etc. pp.

Damit hilfst Du ihr möglicherweise tatsächlich.
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#10
So, kurze Rückmeldung.

Dem Antrag meiner Tochter wurde statt gegeben, sie hat eine Auszahlung erhalten, rückwirkend ab Antragstellung, und das ohne dass ich mit Auskunftsersuchen behelligt wurde. Bislang zumindest.

Sie wartet wohl noch auf einen Therapieplatz, arbeiten ist demnach nicht. Was mich aber weder wundert noch kümmern muss, solange ich meine Ruhe habe.

Davon ab: weiß jemand, wie das mit der Steuererklärung läuft? Habe seit mehreren Jahren keine Erklärung mehr gemacht, weil die Kohle sowieso vom Land einkassiert wurde. Da ich bei vorsichtiger Schätzung im hohen fünfstelligen, wenn nicht gar sechsstelligen Betrag dort in der Kreide stehe, ich aber immer nur die Dankesbriefe verschiedener Jugendämter bekam, sobald wieder mal eines der Kinder volljährig wurde, in denen mir für die "langjährige Kooperation" Big Grin gedankt wurde. Tatsächlich las sich das immer eher so wie ein Kontoauszug, nicht wie eine regelmäßige Zahlungsaufforderung, die eine evtl. Verjährung oder Verwirkung hemmt. Man will ja keine schlafenden Hunde wecken.

Ideen?
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#11
Was meinst Du genau mit, "wie das mit einer Steuererklärung läuft ?" Offensichtlich ist nie eine vom JA verlangt worden. Man hat sich an Deinem Einkommen orientiert. UHV wurde gezahlt und Du konntest nicht alles zurück zahlen, wegen Leistungsunfähigkeit. Verstehe ich das richtig? Dann stimmt es auch, dass die Verjährung in Bezug auf UHV der 3-Jahresfrist unterliegt Wenn das JA etwas verlangen sollte in Zukunft, muss man die Einrede der Verjährung selbst machen. Bis dahin keine schlafenden Hunde zu wecken, ist immer der richtige Ansatz.

Wurde Deine Leistungsunfähigkeit in der Vergangenheit sozusagen anerkannt, sind Forderungen aus dieser Zeit ohnehin nicht ehr herleitbar und man kann das auch nicht ohne Weiteres wieder abändern. Deine Steuererklärung würde ohnehin nur das Jahr 2021 betreffen. Eine zwangsläufige Info in irgendeiner Form an das JA wird es Seitens des Finanzamtes nicht geben. Das fehlte denen auch noch. Ausnahme wäre nur, eine vorliegende Pfändung. So was liegt ja nicht vor.

Da das Thema Unterhalt offensichtlich vom Tisch ist, da die Voraussetzungen nicht vorliegen, ist erst mal nichts zu befürchten. Da Du kein Auskunftsersuchen bekamst, kann davon ausgegangen werden, dass die selbst geschnallt haben, dass Unterhalt wohl nicht durchsetzbar ist. Man weiß natürlich nie, aus welche Ideen da noch einer kommt. Käme also doch noch jemand aus dem Gebüsch, würde ich als Erstes erst einmal sehen, die Forderung begründet abzulehnen und nicht direkt eine Auskunft geben. Denn kann erst gar nicht ein Recht auf Unterhalt abgeleitet werden, brauchen die auch keine Auskunft

Würde nun - einmal angenommen - Unterhalt doch noch fällig werden (nur mal theoretisch), dann fallen Steuerrückerstattungen mit in die Berechnung. Fragt also niemand nach einer Einkommenssteuererklärung (und das kommt vor), sendet man sie auch nicht ein, sondern nur die Lohnzettel.

Bei Deiner Konstellation (Steuerklasse 3 , verheiratet, Kinder im Haushalt - so unterstelle ich mal ) ist bei einem solch hohen Einkommen mit einer deutlichen Rückerstattung zu rechnen. Im Grunde kannst Du für die letzten 5 Jahre Erklärungen abgeben. Ein WISO-Programm o.ä. bei amazon hilft da schon. das zeigt Dir die Erstattung/Nachzahlung an und dann kannst Du überlegen, ob Du einreichst oder nicht.
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#12
Hallo Nappo,

jetzt musste ich doch noch mal genauer nachschauen, wie das genau war. Ab dem Jahr 2005 hatte ich die alljährliche Steuerrückerstattung nicht mehr auf mein Konto erhalten, sondern wurde diese mit Rückständen aus Forderungen der zuständigen Landesfinanzkasse aufgerechnet, sprich die haben die Kohle einbehalten. Das ging auch 2006 und 2007 so, bis ich irgendwann keinen Bock mehr hatte, mir die Arbeit zu machen und nix davon zu haben. Also machte ich keine Erklärungen mehr, mit dem Resultat, dass das Finanzamt unter Strafandrohung und Bußgeld und weiß nicht was darauf bestand. Irgendwann haben die nicht mehr nachgefragt.

2012 habe ich dann geheiratet, ein weiteres Kind bekommen und sofort den Braten gerochen, die Verteilung Steuerklasse 3/5 tunlichst sein zu lassen, weil man dann ja wieder erklären müsste und meine Frau und ich einigten uns auf 4/4, so dass bis heute sie erklärt, ich nicht und alle sind happy. Na ja, fast alle. Tongue 

2013 bis 2016 habe ich wieder eine Erklärung abgegeben, mit dem Resultat, dass ich jeweils geringfügig nachzahlen musste (mal 19 EUR, mal 35 EUR usw.). Das war dann aber auch die letzte, seither habe ich keine mehr abgegeben.

Ich sehe das so ähnlich wie Du mit der Leistungsunfähigkeit, diese habe ich allen mich anschreibenden JAs und Jobcentern und wo auch immer meine Ex überall Kohle gezogen hatte, genau formuliert - ich hab außer Mindestlohn nix, bin seit 2012 einem im eigenen Haushalt lebenden minderjährigen Kind gegenüber unterhaltspflichtig, mein Girokonto ist überzogen, kein weiteres Einkommen, kein Vermögen, fertig. Das alles ohne diesen perversen Fragebogen auszufüllen. Jedesmal kam die Rückmeldung, dass ich nicht leistungsfähig sei und ich mich doch bitte melden sollte, falls ich zu Geld komme. Klar, mach ich.

Alles ein wenig verworren das Ganze, worauf ich aber ursprünglich ja hinaus wollte - mit einer erneuten Steuererklärung komme ich ja aus der Deckung. Ich kann die ja schlecht anrufen und fragen, wieviel sie denn noch von mir bekommen bzw. weiterleiten an die zuständige Landesfinanzkasse und ob sich die Abgabe lohnt. Oder ob ich kurz vor einer möglichen Verjährung stehe und mir damit ebendiese evtl. verbaue. Verstehst Du mein Dilemma?

Ich nehme an, ohne einen Kontakt zur Landesfinanzkasse finde ich nie heraus, wie der Kontostand genau ist, richtig?
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#13
(30-09-2022, 00:05)Nasowas schrieb: Alles ein wenig verworren das Ganze, worauf ich aber ursprünglich ja hinaus wollte - mit einer erneuten Steuererklärung komme ich ja aus der Deckung. Ich kann die ja schlecht anrufen und fragen, wieviel sie denn noch von mir bekommen bzw. weiterleiten an die zuständige Landesfinanzkasse und ob sich die Abgabe lohnt. Oder ob ich kurz vor einer möglichen Verjährung stehe und mir damit ebendiese evtl. verbaue. Verstehst Du mein Dilemma?


Ich nehme an, ohne einen Kontakt zur Landesfinanzkasse finde ich nie heraus, wie der Kontostand genau ist, richtig?


Du kannst beim Finanzamt ja fragen, ob eine Abtretungsverfügung vom Landkreis (Jugendamt) vorliegt. Das teilen die (Finanzamt) dir ja ohnehin mit, wenn deine Steuererstattung nicht ausgezahlt wird.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#14
Das ist wirklich etwas Verworren. Wenn Du also 2005 - 2007 Rückerstattungen hattest, welche abgeführt wurden, liegt/lag eine vollstreckbare Ausfertigung vor. Das hei0t, der damals geforderte Betrag des Gläubigers ist tituliert und höchstwahrscheinlich auch nicht voll gezahlt. Da ein Titel 30 Jahre wirkt, könnte man daraus immer noch vollstrecken und es käme evtl. nur die Verwirkung in Frage.
Auf der anderen Seite ist das ganze 15 Jahre her. Ob das Ding wirklich noch beim FA liegt, ist fraglich und nicht zu beantworten. Dann kommt aber noch eine undurchsichtige Sache hinzu:

Wenn ein FA mahnt, Steuererklärungen abzugeben und Du tust es nicht, dann erfolgen tatsächlich in der Folge Schätzungen. Und diese Steuerschätzungen wiederum, gehen auch in die Vollstreckung. Aus welchen Gründen da irgendwann nichts mehr kam, steht in den Sternen.

Nach 2012 hast Du geheiratet und 4/4 eingerichtet. Wenn Deine Frau alleine erklärt, hat sie getrennt veranlagen lassen. Sonst ginge das ja nicht.

Wenn Du 2013 und 2016 geringfügig nachgezahlt hast und sich am Einkommen (Mindestlohn) nichts geändert hat, dann würde auch jetzt nicht viel passieren. Zwar sind die Freibeträge gestiegen, so dass mit einer Nachzahlung vielleicht nicht mehr zu rechnen wäre, aber bei einem Mindestlohn wird nur äußerst wenig Lohnsteuer abgeführt. Schau mal auf Deine Lohnsteuerbescheinigung des Jahres 2021 und auf die Summe unter "einbehaltene Lohnsteuer" - ganz weit oben. Nur diese Summe könntest Du - theoretisch - in Gänze zurück erhalten. Mehr nicht. Wenn sie, wie vermutet, sehr niedrig ist, dann würde ich zur Risikominimierung die Finger von einer Steuererklärung lassen.

Liegen Rückmeldungen zu Deiner Leistungsunfähigkeit vor, kann man aus diesem Zeitraum auch keine Forderungen mehr geltend machen. Einzig die Sache, die seinerzeit beim FA vorlag, wäre zu prüfen.

Das Nachfragen beim Finanzamt bezüglich einer vorliegenden Pfändung wäre kein Risiko. Aber das FA könnte aufmerksam werden darauf, dass Du zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wurdest, dies nicht getan hast, und dann ... Was kam dann? Schätzungen, Vollstreckungsaufschub, gar nichts? Da liegt der Hase im Pfeffer. Und käme nun ein findiger FA-SB auf die Idee, Dich nun wieder aufzufordern und für die Zukunft sowieso, dann hast Du den Salat.

Und ich müsste jetzt von meinem Sessel aufstehen, mein Büro verlassen und 40 m weiter jemanden nerven (was ich ungehemmt auch immer wieder tue), die mir etwas von Festsetzungsverjährungen, AO, Hemmungen usw. erzählen müsste. Dann dauert das ein paar Minuten und wir könnten den Schreiben des FA auch entgegen treten, oder Du lässt es einfach ,-)

Schont Deine Nerven und die Zeit spielt für Dich ,-)
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#15
So wahr wie ich hier sitze - da kam nichts mehr vom FA. Keine Pfändung, keine Schätzung, keine Erinnerungen mehr, nada, niente. Einfach den Briefkontakt abgebrochen. 
Tatsächlich habe ich 1994 und 1996 mit Anerkennung der Vaterschaft beim Jugendamt gleichzeitig unterschrieben, Summe X bis zum jeweils 18. Geburtstag zu zahlen. Das ging damals wohl nur "im Paket".Bei den weiteren Kindern nur noch die Vaterschaftsanerkennung.
Ich vermute daher, das sind die Titel aus denen sich das FA im Auftrag der Unterhaltskassen bedient, die hätte ich demnach 30 Jahre an der Backe? 

Versteht mich nicht falsch - ich gönne dem Staat die einbehaltene Lohnsteuer, muss mich daraus nicht zwingend bedienen. Wenn ich im Gegenzug die Altschulden in für mich immenser Höhe los werde, indem ich den Ball flach halte, soll mir das Recht sein. 

Und: die können mich trotz Steuerklasse 4 ohne Faktor nur zwingen zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn noch Schulden im Hintergrund sind? So ganz hab ich das nicht kapiert. Erklären muss man doch nur bei 3/5 oder 6?

Wie auch immer - danke Euch für den Input!
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