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170 StGb? Unterhaltstitel? Wie an Info rankommen?
#1
Ein freundliches "Hallo" an Alle.

Wuerde gerne wissen, ob jemand konkrete, real-life Informationen/Erfahrung zu folgendem Sachverhalt und Fragen hat. 

Vor ueber 15 Jahren bin ich in ein nicht-europaisches Ausland abgehauen, da ich die Schnauze einfach voll hatte mit Ex-Frau, die mir den Umgang mit unseren 2 Kindern immer schwerer machte (ist ja wesentlich schoener mit dem Neuen eine wunderschoene "Rama-Familie" zu haben. Da stoert der Ex doch nur). Der Kindesunterhalt war aber immmer gerne gesehen und wurde auch gerne mit Drohemails wegen Puenklichkeit etc. auch gerne von der Ex angemahnt. Auch kam es dann soweit, das meine Kinder (zu dem Zeitpunkt noch recht jung) sich nichtmal mehr in der Lage sahen, sich mal alle 2 Wochen fuer 5 Minuten and den Computer zu setzen und mir eine email zu schreiben oder mal anzurufen (wir wohnten ueber 500km auseinander und ein regelmaessiges Zusammenkommen alle 2 Wochenenden war recht schwierig und auch teuer). Meine Anrufe wurden immer geblockt. JA war nicht sehr hilfreich. Einfach nur: "Boese Mama. Das solltest du nicht machen." Das war so ziemlich die einzige "Hilfe", die ich bekommen hatte.

Lange Rede, kurzer Sinn; habe Deutschland ohne Nachsendeadresse (habe mich jedoch beim Einwohnermeldeamt abgemeldet und irgendeine Adresse in Schweden angegeben, was jedoch nicht mein Einwanderungsland ist) verlassen und bin mit allen notwendigen, offiziellen Papieren und Visum in ein westliches, nicht-europaisches Land eingewandert. Habe keinen Unterhalt mehr gezahlt und meine email Adresse geloescht. Soviel wie mir bekannt ist, hatte meine Ex-Frau fuer einen paar Monate oder so Unterhalt vom deutschen Staat erhalten.
Nach ungefaehr 2 Jahren nach meiner Auswanderung, hatte ich ein kleines internetbasiertes Nebengeschaeft (neben meinem Hauptberuf) aufgemacht und ueber 10 Jahre auch halbwegs erfolgreich gefuehrt. Wenn man meinen Namen googelt, wird man meine Adresse etc. finden. Datenschutz in meinem neuen Aufenhalftsland ist nicht so streng, wie in Deutschland und fuer ein paar Euros kann man alle moeglichen Informationen ueber mich offiziell erhalten. Bis auf die ersten 2 Jahre war/ist es also nicht schwierig micht zu finden.

Das Erstaunliche ist nun, dass ich bis auf ein paar wenige emails (ueber Geschaeftsemail) und 2-3 Anrufversuche meiner Ex-Frau (die ich nie beantwortet habe; und sogar noch einen Anrufsversuch vor wenigen Monaten) ueberhaupt nichts gehoert habe. Keine Schreiben vom JA oder aehnliches. Absolut nichts!
Meine Kinder sind mittlerweile 24 un 26 Jahre.

Nun zu den eigentlichen Fragen. 
Ich wuerde gerne wegen eines totkranken Familienmitglieds fuer ein paar Tage nach Deutschland reisen. Mein deutscher Reisepass ist natuerlich mittlerweile abgelaufen. Ich koennte recht einfach hier zum deutschen Konsulat gehen und einen Neuen beantragen.
ABER....wuerde ich damit nicht schlafende Hunde wecken bezuegl. Paragraph 170 Stgb? 

-WIE bekomme ich raus, ob dies der Fall sein wird und ob ich als Unterhaltspreller im deutschen System stehe und Deutschland mich gemaess Paragraph 170 Stgb anklagen/verurteilen wird, wenn ich einen deutschen Reisepass beantrage?

-WIE bekomme ich raus, ob ein immmer noch gueltiger Unterhaltstitel gegen mich vorliegt oder jemals vorgelegen hat?

All dies natuerlich OHNE schlafende Hunde zu wecken.

Ich hatte einen deutschen Anwalt fuer Familienrecht deswegen angeschrieben aber der war nicht wirklich hilfreich. Bezuegl. Paragraph 170 Stgb konnte er mir mangels (eigener?) Referenzfaelle nichts sagen und ob ich immer noch wg. Unterhaltsverzug von Kindern und Behoerden belangt werden kann konnte er mir nichts konkretes sagen, da ich nicht weiss ob ein Unterhaltstitel vorliegt und/oder welche Art von Unterhaltstitel. Durch Suche nach Antworten im Internet verstehe ich das so, dass es 2 Arten von Unterhaltstiteln gibt. Einer der nach 3 Jahren verjaehren kann und einer nach 30 Jahren.

War jemand von Euch in einer sehr aehnlichen Situation und kann diese Fragen beantworten?

Vielen, lieben Dank fuer Eure Zeit!
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#2
Um eine Anklage nach §170 StGB zu erheben, muß erst mal jemand Anzeige erstattet haben (gegen mich hat die Anwältin der Ex 2x Strafanzeige nach §170 StGB erstattet, wurde beide Male eingestellt). Vermutlich bei der Staatsanwaltschaft, die für ihren Wohnort zuständig ist.
Wenn Anzeige erstattet wurde, dann hat man dich maximal im SIS (Schengen Information System) ausgeschrieben zur Aufenthaltsfeststellung. Ich hab das seinerzeit so gemacht: ich bin von Toronto aus nach Amsterdam geflogen. Die Niederlande kennen den Straftatbestand der Unterhaltspflichtverletzung nicht, deshalb ist das in NL nicht strafbar und niemand wird dich dort deswegen festnehmen. Maximal wird man dich, falls du im SIS ausgeschrieben bist, nach deinem Wohnort und deiner Meldeadresse befragen. Wenn du das angibst, und deine Angaben relativ leicht zu verifizieren sind (wie du sagst ist deine Firma im Internet einfach zu googlen), dann bist nach einer Stunde wieder draussen auf freiem Fuß. Einreise nach Deutschland auf dem Landweg, da finden keine Grenzkontrollen statt.
Wie du allerdings ohne gültigen Reisepass nach Amsterdam kommen willst, kann ich dir nicht beantworten. Ich hatte über viele Jahre aus beruflichen Gründen zwei Reisepässe; ich hab mal die Probe aufs Exempel gemacht und bin in Canada ins Flugzeug eingecheckt mit Reisepaß Nr.1 und in Amsterdam durch die Grenzkontrolle mit Reisepaß Nr.2. Haben die nicht gemerkt, und aufgehalten hat mich auch niemand - weil ich trotz zweier Strafanzeigen nicht im SIS ausgeschrieben worden war.
Im Übrigen ist die Wahrscheinlichkeit, nach §170 StGB belangt und verurteilt zu werden, ohnehin relativ gering. Die Staatsanwaltschaften haben eigentlich genug zu tun mit anderen, echten Verbrechen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Vielen Dank fuer Deine Antwort.
Nach Amsterdam zu fliegen waere mein Plan, wenn ich denn einen gueltigen Reisepass haette.
Du weisst nicht zufaellig, wie man an die Info ran kommt ob man im SIS ist?
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#4
Das ist hier im Forum schon mal diskutiert worden, ich finde den Beitrag aber nicht mehr. Hier eventuell?
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid181451
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
wenn ich es richtig verstanden habe, kannst Du Dich an einen "Dienstleister" Deiner Wahl wenden, mit Bitte um Auskunft.

siehe hier:
https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/A..._node.html

Es gibt wohl auch entsprechende Kanzleien, die diese Dienstleistung gegen Gebühr übernehmen, z.B. hier: http://kanzleiviadrina.com/tatigkeitsfel...ftbefehls/

nur als Beispiel über google.de gefunden. Keine Empfehlung, keine Bewertung oder ähnliches von meiner Seite.
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#6
(01-08-2022, 13:47)Austriake schrieb: Wenn Anzeige erstattet wurde, dann hat man dich maximal im SIS (Schengen Information System) ausgeschrieben zur Aufenthaltsfeststellung. Ich hab das seinerzeit so gemacht: ich bin von Toronto aus nach Amsterdam geflogen. Die Niederlande kennen den Straftatbestand der Unterhaltspflichtverletzung nicht, deshalb ist das in NL nicht strafbar und niemand wird dich dort deswegen festnehmen. Maximal wird man dich, falls du im SIS ausgeschrieben bist, nach deinem Wohnort und deiner Meldeadresse befragen. Wenn du das angibst, und deine Angaben relativ leicht zu verifizieren sind (wie du sagst ist deine Firma im Internet einfach zu googlen), dann bist nach einer Stunde wieder draussen auf freiem Fuß. Einreise nach Deutschland auf dem Landweg, da finden keine Grenzkontrollen statt.

Also ich war aufgrund von 170StGB mit EU-Haftbefehl ausgeschrieben, Freitagabend in Amsterdam verhaftet worden, 3 tage in U-Haft gesessen, dann jedoch im Auslieferungsverahren wie du sagst, NL kennt das nicht, Adressinformationen und wieder auf freien Fuss - dennoch alles andere als "problemlos".
gruß
malko 
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#7
Hallo,

hierzu habe ich nochmal eine Frage. Ich habe das Forum ebenfalls durchsucht.

1.
Also der 170StGB besteht nur in Deutschland ("Straftatbestand der Unterhaltspflichtverletzung") oder gibt es noch andere Europäsche Länder in dem die Unterhaltspflichtverletzung eine Straftat darstellt?

2.
Nach Recherche hier im Forum; ins SIS kann man deswegen nicht ausgeschrieben werden?
Sondern nur zur Aufenthaltsermittlung?

Möchte Klarheit bzgl. des Themas, daher nochmal die Nachfrage!
Danke im Voraus.
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#8
1. Nein. Den Straftatbestand gibt es nicht nur in Deutschland. Das ist von Land zu Land verschieden, mal gibts das, mal nicht, mal nur indirekt, auch die Voraussetzungen sind unterschiedlich.
2. Ja.
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