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Kindesunterhalt, Herabstufung durch Erweiteren umgang
#1
Hallo zusammen,

Kurz und bündig:

Wie sind die Chancen auf einen Antrag durch Herabsetzung zur Zahlung des kindesunterhaltes bei erweitertem Umgang?

12 Tage / 18 Tage?

Grüße
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#2
Also 40/60. Rechne damit, dass zuerst deine Rechnung angezweifelt wird, die Antragsgegnerin wird 35/65 behaupten.

Bei 40/60 bestehen realistische Chancen, aber nur im Bezug auf Abstufung um eine Tabellenstufe. Weitergehende Herabsetzung ist unrealistisch. Dafür müssten noch weitere Faktoren hinzukommen.
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#3
Welche Rechnung?!
Ich habe erhebliche Mehrkosten obwohl ich nicht mehr der WE-Spaß-Papa bin.
Ü y

Die gute KM verdient mehr die der KV - nur in Anbetracht der Mieteinahmen

Also noch einem Tag mehr? Wann und wie ist ja dann eigentlich egal
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#4
Gemeint ist selbstverständlich deine Rechnung, dass du 40% und sie 60% betreut, die 12 / 18 Tage. Es zählen die Tage im Jahr. In solchen Auseinandersetzungen ist die Behauptung, der Vater würde gar nicht so viel betreuen immer die erste Gegenargumentation der Antragsgegnerin. Da werden dann halbe Tage der Mutter zugeschlagen, Urlaub und Krankheit rübergezogen, die üblichen Tricks halt. Ich nehme doch an, du hast dich darauf vorbereitet, weil das der wichtigste Baustein deines Vorgehens ist, das macht man mit einem Umgangstagebuch. Wenn nicht, wird es mit Behauptung gegen Behauptung weitergehen und wie das das endet, kannst du dir denken.

Der Mehrverdienst der Mutter ist schon auch ein Argument, aber nicht eigenständig, sondern in Kombination mit der hohen Betreuungsleistung des Vaters etwas für deine Waagschale. Beim echten Wechselmodell wäre sie deshalb mehr in der Pflicht. Das habt ihr nicht, aber habt euch dem angenähert. Eine Senkung um eine Tabellenstufe wird es unterstützen.

Wegen deiner Mehrkosten kannst du dich beim Juristengesockse des BGH bedanken. Diese Nullen in Roben haben geurteilt, alles unter exakt 50:50 sei kein Wechselmodell und deshalb unterhaltsrechtlich gar nicht oder höchstens durch eine Abstufung in der (ebenfalls ungesetzlichen) Düsseldorfer Tabelle zu berücksichtigen.
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