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Kindesunterhalt für minderjähriges behindertes Kind in Pflegeeinrichtung?
#1
Servus zusammen,

eine verzwickte Frage zu Sozialrecht und Unterhaltsrecht.

Aktuell lebt mein 10-Jahre alter zu 100% behinderter Sohn bei der Mutter. Sie kassiert Betreuungs- und Kindesunterhalt von mir.

Das Kind wird immer schwieriger zu hause zu pflegen.
Es könnte in wenigen Monaten/Jahren geschehen, dass die Mutter sich entscheidet, unser Kind tagsüber in eine Pflegeeinrichtung abzugeben.

Es würde also überwiegend außerhalb von Muttis Haushalt leben und versorgt werden.

Sind dann noch Betreuungs- und Kindesunterhalt zu bezahlen? Und wie viel in etwa?

Danke für Eure Gedanken und Infos.

P.S.: Verdiene selbst sehr gut, aber unter 100k€ p.a., sollte somit vom FamEntlastG profitieren können.

Grüße
Maestro Cool
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#2
Bei einer dauerhaften Unterbringung im Pflegeheim werden beide Eltern unterhaltspflichtig. Einen Grund für Betreuungsunterhalt gibts dann auch nicht mehr. Wenn das Kind aber nur tagsüber weg ist, dann ist das wie Schule oder Nachmittagsbetreuung. Der Wohnsitz des Kindes ändert sich dadurch nicht und auch nichts am Kindesunterhalt. Betreuungsunterhalt könnte aber gefährdet sein. Und die Bedarfsbemessung des Kindes könnte sich auch ändern. Das dürfte aber etwas sein, das vor allem Anwälte fett macht.
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#3
Danke p___

also Kurzeinschätzung: Betreuungsunterhalt entfällt und wird durch Kosten für die Unterbringung in der Pflegeeinrichtung ersetzt, Kindesunterhalt läuft weiter bis zur Volljährigkeit.

Bedarf des Kindes ist im Zweifelsfall natürlich maximal alles, was die Düsseldorfer Tabelle hergibt.
Aktuell sind für den KU "nur" rund 350 Euro tituliert, zahle aber freiwillig etwas mehr. Die Mutti ist mit derzeit 400 Euro im Monat zufrieden.
Wenn die Mama kein Stress um die Kindesunterhaltshöhe macht, wer käme sonst noch dafür in Frage? Die Heimleitung, der Sozialhilfeträger...?
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#4
Keine Ahnung, was eine Tagespflege für Kostenauswirkungen hat. Vielleicht spielt der Grad der Pflegebedürftigkeit eine Rolle: Ob und wenn ja wie sehr es medizinisch notwendig ist oder ob die Mutter sich eigenmächtig eine Entlastung gönnt. Wenn, dann wird es vermutlich als Mehrbedarf zum Unterhalt draufgeschlagen.
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#5
Werde berichten, wenn es so weit ist.

Gehe mal davon aus, dass die Mutti nichts von sich aus fordert. Wenn dann kommt so eine "Idee" vom Sozialträger.
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#6
Bin auch gespannt. Ich habe einen Bekannten beim MD. wenn dann Fragen auftauchen, kann ich schauen, ob ich den mal anzapfe.
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