29-08-2022, 18:41
Hi,
ich erhoffe mir eine Info zur Juristerei von Euch.
Wenn ein Gericht (in meinem Fall ein OLG) sich dazu entscheidet ein Verfahren nur nach Aktenlage abzuschließen, hat es dazu eine Mitteilungspflicht?
Damit meine ich: Ist es verpflichtet die Verfahrensbeteiligten im Vorfeld darüber in Kenntnis zu setzen, dass es einen Anhörungstermin nicht geben wird?
In meinem Fall kam über meinen Anwalt - völlig unerwartet - eine Zurückweisung meines Antrags, ohne dass mir die Möglichkeit gegeben wurde mich abschließend zur Sache zu äußern.
Nach jahrelangem zähem Prozessieren mit zahllosen Zwischenstationen war der letzte mit bekannte Stand ein Telefonat zw. Jugendamt und Richterin, wonach dann letztlich aus heiterem Himmel der Beschluss erging.
Ich bin mir inzwischen ziemlich sicher, dass mein RA ein nutzloser, fauler Idiot ist.
ich erhoffe mir eine Info zur Juristerei von Euch.
Wenn ein Gericht (in meinem Fall ein OLG) sich dazu entscheidet ein Verfahren nur nach Aktenlage abzuschließen, hat es dazu eine Mitteilungspflicht?
Damit meine ich: Ist es verpflichtet die Verfahrensbeteiligten im Vorfeld darüber in Kenntnis zu setzen, dass es einen Anhörungstermin nicht geben wird?
In meinem Fall kam über meinen Anwalt - völlig unerwartet - eine Zurückweisung meines Antrags, ohne dass mir die Möglichkeit gegeben wurde mich abschließend zur Sache zu äußern.
Nach jahrelangem zähem Prozessieren mit zahllosen Zwischenstationen war der letzte mit bekannte Stand ein Telefonat zw. Jugendamt und Richterin, wonach dann letztlich aus heiterem Himmel der Beschluss erging.
Ich bin mir inzwischen ziemlich sicher, dass mein RA ein nutzloser, fauler Idiot ist.