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Den eigenen Rechtsanwalt wg. Untätigkeit auf Schadensersatz verklagen?
#1
Hat hier mal jemand seinen eigenen Anwalt zivilrechtlich wg. Vertragsverletzung verklagt und recht bekommen?

Den Anwalt habe ich für ein Beschwerdeverfahren am OLG (Familiengericht) mandatiert.
Es ist eine Sorgesache, die ich aus eigener Tasche finanziert habe. Vergütung nach RVG.
Am Anfang wirkte der RA durchaus motiviert.
Wie in meinem vorigen Thread (vom 29.08.2022) geschildert, war der letzte Stand in dem Verfahren,
dass nach vielen mühsamen Etappen und div. Wechselseitigen Schreiben „nur" noch eine Stellungnahme des Jugendamtes an das Gericht ausstand. Dann wäre alles vorhanden, damit eine Anhörung anberaumt werden kann.
Allerdings gaben mit der Verfahrensbeistand als auch die zuständige Person vom Jugendamt zu verstehen,
dass vermutlich nach Aktenlage entschieden wird, es keinen Anhörungstermin geben wird.

Meinen RA habe ich bereits vor drei Wochen mit dieser Aussicht konfrontiert und explizit gefragt,
ob eine dezidierte Mitteilung des OLG über diese Besonderheit an alle Verfahrensbeteiligten erfolgen wird,
bevor letztlich ein Beschluss des OLG ergeht.

Er hat mir mehrfach telefonisch zugesichert, dass ein Hinweis des OLG dazu zweifelsfrei erfolgen wird,
damit ich (und RA) noch rechtzeitig eine abschließende Stellungnahme mit mich entlastenden Nachweisen einreichen können!!
Er hat ganz klar beteuert, ein Beschluss würde nicht einfach so aus dem heiteren Himmel eintrudeln!
Wir bekämen noch eine Frist zur Erstellung einer eigenen Stellungnahme vor Beschlussfassung!!!

Dann - in der entscheidenden Phase des Verfahrens - ist er scheinbar in Lustlosigkeit verfallen.

Um auf Nummer sicher zugehen, habe ich ihn noch vor Ergehen des Beschlusses zweifach telefonisch
und zweifach per Email aufgefordert tätig zu werden, indem ich ihm zu den mir vorgetragenen Vorhaltungen kurze Statements samt den von mir genannten schriftlichen Nachweisen übermittelt habe.
Das Ganze ganz klar mit der Aufforderung sich mir gegenüber dazu zu äußern.
Es erfolgte keine Reaktion vom RA.

Eine Woche später übermittelt er mir per Email den zu meinem Nachteil ergangenen Beschluss.
Der Beschluss begründet sich ganz klar und vollständig auf dem Nichterbringen der "Gegenbeweise" durch mich.
Dadurch dass ich die mir gemachten Vorwürfe nicht entkräftet habe, stehen sie in den Augen der Richter als Fakten fest.
Fakten, die gegen mich und für die Mutter sprechen.

Die Email des RA ist ein kurzer Dreizeiler. Keine wesentliche Reaktion und keine Aussage zum Ausgang des Verfahrens.
Kein Hinweis auf die Aussicht wann und unter welchen Umständen man wieder einen Antrag bei Gericht stellen könnte.
Kostennote angeheftet und der Hinweis auf zeitnahe Begleichung.

Mit anderen Worten: Durch sein Nichthandeln - und NUR durch sein Nichthandeln - bin ich knallhart gescheitert.
Das kann ich so nicht hinnehmen. Ich bin fassungslos. Wie kann ich ihn zur Rechenschaft ziehen?
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#2
Erkundige dich bei der Anwaltskammer, ob ein solches Verhalten als Parteiverrat gewertet werden kann.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Das Stichwort heißt hier "Anwaltshaftung". Dafür hat der Anwalt sogar eine Versicherung (Haftpflicht).

Ein Fall von Anwaltshaftung kann bei folgendem Sachverhalt vorliegen:

Eine Klage wurde abgewiesen, weil der Kläger für eine bestimmte Behauptung „beweisfällig“ geblieben sein soll (also keinen Beweis angeboten hat), obwohl Beweismittel vorhanden waren und dem Rechtsanwalt vorlagen (z.B. Zeugen, Urkunden).

Quelle: https://der-rechtsberater.de/anwaltshaft...antworten/

Ggf. hast du eine Rechtsschutzversicherung, die auch Vertrags- und Sachenrecht umfaßt. Wenn du mit einem andere RA gegen ihn zivilrechtlich vorgehst, ihn also zu Schadensersatz zwingen willst (Schaden z. B. durch Verfahrenskosten) mußt du dich ggf. auch auch eine längere Verfahrensdauer einstellen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#4
Ich habe mehrmals Erfolg gehabt ungerechtfertigte  Rechnungen bei Minderleistung zurückzuweisen. Will der RA eine Mahnbeschied gegen dich erreichen, um vollstrecken zu können hast Du die Möglichkeit Widerspruch mit der oben genannten Begründung einzulegen. 

Wenn dein RA die Sache anders sieht geht es vor Gericht - dann kannst Du dir immer noch einen neuen RA suchen. 



Vorschlag: 

Sehr geehrter RA,

Hiermit weise ich Ihre Rechnung vom XX.XX.XXX zurück, da Sie die vereinbarte Leistung nicht erbracht haben. 

Laut OLG Urteil XXX sind Sie der Beweiserbringung schuldig geblieben. An die Erstellung des fehlenden Schreibens haben ich Sie am XX.XX.XXXX und XX.XX.XXXX fruchtlos erinnert. Auf meine schriftliche Nachfrage vom XX.XX.XXX haben Sie ebenfalls nicht reagiert. 

MFG
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#5
In dem Fall natürlich ganz klar nicht zahlen. Wobei ich Mal einen ähnlichen Fall hatte, der dann schlussendlich sogar vor dem Zivilgericht verhandelt wurde, weil der Anwalt nicht locker ließ. Der Richter war parteiisch und ich hatte keine Chance. Der Richter unterstellte mir aufgrund der zahlreichen Familiengerichtsverfahren Erfahrung, infolge ich "das" ja wissen hätte müssen. Wobei mein Fall schwammig war, hingegen in deinem Fall hast Du ja Beweise.

Mir sind insbesondere in Familiengerichtsverfahren Anwälte sehr demotiviert und verarschend vorgekommen. Die wissen doch im Vorhinein schon, dass Du als Vater keine Chance hast. Und die Richter wissen es auch. Ich weiß es heute auch. Das sind doch alles nur Showverfahren. Ich rate jedem ab von sowas.

Um Kinder kämpfen ist doch überhaupt komplett sinnfrei. Sitz ich als Vater oder Mutter allein da mit dem Kind... oh wie toll. Ich merk's an meinem Kind, unsere Mami ist ohne mich komplett fertig und ich ohne sie. Liegt aber vermutlich an unserem Kind, das uns jeden Tag komplett kaputt macht.

Nur am WE Kind... oh wie erholsam :-) Familie kann nur gemeinsam funktionieren. Gemeinsam kann im absoluten worst case natürlich auch Paritätisches Wechselmodell bedeuten, damit sich jeder wieder erholen kann.
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#6
Danke Euch herzlich für die guten Hinweise! Das Forum ist nach wie vor unersetzlich!

Ich bin immer noch völlig Wegetreten wg. dem Ausgang!
Natürlich hat man als Vater nicht die geringste Gewissheit, dass man in Kindschaftssachen gewinnen kann.
Das dürfte jedem, der hier bisschen mitliest völlig klar sein.
Ich habe mir einer Vielzahl von Szenarien für den Ausgang dieses Verfahrens ausgemalt.
Habe mir ganz klar vergegenwärtigt, was passieren wird, wenn ich verliere.
Das war eine absolut realistische Option! Die Chancen standen vor drei Jahren
(so lange ging das Verfahren mit einer Zeitlang ruhen) 20:80 gegen mich.
Im laufe der Zeit besserten sie sich, so dass es etwa 50:50 stand.
Ganz zum Schluss hatte ich die Empfehlung für mein Begehren sowohl vom Verfahrensbeistand als auch vom Jugendamt.
Also etwas, was üblicherweise nie passiert, einen sechser im Lotto!

Auf die ver***ten letzten Meter verkackt es diese dämliche Ratte, das bei Gericht einzureichen,
was ich ihm in mühevoller Kleinstarbeit, feingegliedert auf dem Silbertablett serviert habe.

Er hätte nichts mehr dazu schreiben müssen, es war quasi selbsterklärend entlastend.
Ein Einzeiler von ihm hätte genügt.
Dass das Ganze an solch einer Unfähigkeit und Schludrigkeit eines vermeintlich erfahrenen Anwalts scheitern könnte,
das hab ich nicht in Betracht gezogen.
Das ist nicht das erste Mal, dass ich wegen eines Anwalts auf [Unterschreitung des Mindestniveaus] gefallen bin.
Ich habe meine Erfahrung mit den Herrschaften bereit gemacht. 
Ich dachte, ich hätte bei meiner Auswahl in diesem Fall eine klügere Wahl getroffen.
Wieder wurde ich eines Besseren belehrt. Ich bin fertig damit.
Was sich ohne RA machen lässt, das mach ich von nun an selbst!!!!!
Mehr Arbeit wird es dadurch ohnehin nicht.

Ich habe mit ihm inzw. telefoniert. Er hat so reagiert, wie eine rückgratlose Söldner-H*re reagieren würde,
wenn sie sich aus der Verantwortung stehlen will.
Ich bin ganz ruhig geblieben, hab ganz langsam und emotionslos mit ihm gesprochen.
Es hat mich sehr viel Überwindung gekostet, ihm nicht das zu sagen, was mir auf der Zunge lag.
Das Gespräch hab ich natürlich aufgezeichnet. 
Ich habe ihm seine Versäumnisse im Detail aufgeschlüsselt, ihm nochmal verdeutlicht,
dass wir (fast) nur per Email und somit rückwirkend nachvollziehbar miteinander kommuniziert haben,
und somit die Fakten ungeschminkt auf dem Tisch liegen.

Obwohl er schon lange im Geschäft ist (und vor Geld nur so stinkt), ist er erkennbar unsicher und kleinlaut geworden.
Im Lauf des Gesprächs hat er immer mehr gestammelt und seine "Sicht der Dinge" offenbarte eklatant,
dass er in kein bisschen mehr in meinem Fall drin steckte.
Er hat permanent den Sachverhalt verwechselt und irgendwelche Details zum Verfahren genannt,
die nichts mit meinem zu tun haben. 
Er muss den Fall innerlich irgendwann vor 6-8 Wochen ad acta gelegt haben.

Aus Unwissenheit oder aus einer treudoofen Bequemlichkeit habe ich es nicht realisiert
und entsprechend nicht die Reißleine gezogen!  
Ich nehme sogar an, dass er den jüngsten Beschluss nicht einmal gelesen hat,
da er es nicht mal auf die Kette gekriegt hat die Begründung des Gerichtes wiederzugeben.
Ich bin fest davon überzeugt, dass ihm nicht annährend bewusst ist, wie viel er mir kaputt gemacht hat
und welche schwerwiegenden Folgen das für mich und mein Kind hat.

Natürlich habe ich versucht ihn bei der Ehre zu packen, aber wo nichts ist, da kann sich auch nichts regen.
Das dürfte niemanden überraschen.
Dann habe ich ihm deutlich gemacht, dass ich ihn auf zivilrechtlichem Wege verklagen und in Regresshaftung nehmen werde.
Er zeigte sich erwartungsgemäß unbeeindruckt.
Die Email mit der Abweisung seiner Rechnung habe ich unmittelbar im Anschluss an ihn rausgeschickt
(danke nochmal für die Tipps von DerU !). 
Das viele Geld, das seit drei Jahren in das Verfahren ging, ist mir eigentlich egal.
Auch die jetzt auf mich zukommenden Kosten (Gericht, Verfahrensbeistand, gegnerische Anwältin) sind mir auch egal.
Das war alles eingepreist.
Dass er meine ganze Arbeit und Mühe zunichte gemacht hat und die Situation für mein Kind
und mich in seiner Unsicherheit auf Jahre hin zementiert hat, ist unentschuldbar und ein rostiges Messer in meinem Rücken!

Ich muss ihn dran kriegen!!! Es wird wahrscheinlich teuer und lange dauern. Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht. 
Selbst im Erfolgsfall dürfte es kein finanzieller Gewinn werden. Trotzdem kann ich ihn so nicht davon kommen lassen!!!

Habt ihr Tipps zur weiteren Vorgehensweise?
1. Für die Klage brauche ich Wohl oder Übel einen Anwalt. Sollte es ein Anwalt für Vertragsrecht sein?
Auf was Bestimmtes bei der Wahl achten? (Vielleicht einen entsorgten Trennungsvater finden,
der zufällig RA für Vertragsrecht ist?)

2. Soll ich als Zwischenschritt den Gang über die Rechtsanwaltskammer wählen?
Auch wenn man hört, dass die Aussichten für eine Anwalts-Rüge gering sind,
so möchte ich es nicht unversucht lassen. 
Nur frage ich mich, was der beste Zeitpunkt dafür ist.
Muss das vor Einleitung der Klage gegen den RA passieren oder geht es auch nach - im besten Fall - einer siegreichen Klage?
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#7
Warum hast du das nicht in deinem Namen geschrieben und bei Gericht in die Post geworfen? Habe ich im OLG auch schon gemacht.
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#8
So wirkungslos ist der Weg über die Anwaltskammer nicht. Das ist nicht so selten erfolgreich, wenn es darum geht eine Honorarrechnung zu senken. Aber viel mehr können die auch nicht, im besten Fall eine Einigung zwischen dir und dem Ex-Anwalt befürworten. Ein Ausschluss des Anwalts wäre extrem selten. Ich würde es trotzdem sofort versuchen, es hilft dir falls du wegen der Sache auch vor Gericht gehst.

Eine bittere Sache. Die bitteren Sachen sind immer für uns Väter reserviert...

Beim verklagen des Anwalts habe ich keine Erfahrung. Die Sachlage ist soweit klar,  § 85 Abs. 2 ZPO, ein Anwaltsverschulden. Es gibt eine Reihe Literaturbeiträge und BGH-Verfahren, die sich um solche Sachverhalte drehen. Ich empfehle, die mal durchzusehen, um sich dann das "Werkzeug" fürs weitere Vorgehen zurechtzulegen. Es gibt da Begriffe, die man kennen sollte. Kausaler Schaden, Abwehrverhalten, Hypothetischer Prozessverlauf, die Beweislasten...
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#9
Der RA ließ mich in dem Wissen, es sei keine Eile geboten.
Ich habe ihn bewusst schriftlich mit der Frage konfrontiert, ob man schnell handeln müsse, damit nicht ein Frist verstreicht.
Ich habe ihm die Besonderheit mitgeteilt, dass mir Verfahrensbeiständin als auch Jugendamt mitgeteilt haben, dass (vermutlich) keine Anhörung in dieser Sache stattfinden und direkt nach Aktenlage entschieden wird. 
Er hat mir zugesichert, dass wenn dies so vom Gericht vorgenommen wird, wir vom OLG schriftlich über diesen besonderen Umstand erfahren und dann die ausreichende Frist ausnutzen, um ein (abschließendes) entlastendes Schreiben an das OLG zu verfassen.

Seine Aussage zum damaligen Zeitpunkt klang so eindeutig und verlässlich, dass ich ihm Glauben geschenkt habe. Er hat nicht den geringsten Anlass zur Dringlichkeit gesehen und mir dies genauso suggeriert. Als juristischer Laie habe ich ihm die Aussage abgenommen.
Mir ist heute natürlich auch bewusst, dass da die Alarmglocken hätten klingeln müssen. Ich hätte eigenmächtig handeln sollen und den Schei*s einfach beim OLG einwerfen müssen. 

Es ist noch nicht einmal so, dass er den Erhalt meiner Unterlagen bestreitet. Er meint, dass die sechs Tage zwischen Email-Eingang und Beschlussfassung für ihn zu kurz gewesen wären, um angemessen reagieren zu können. Wie gesagt, ein kurzer Text von ihm ans OLG hätte genügt, da ich die Gegenbeweise so für ihn präpariert habe, dass sie selbst für Außenstehende selbsterklärend wären. Jeder "Gegenbeweis" , war mir einer kurzen textlichen Erklärung und Zuordnung versehen.
Dass sechs Tage nicht genügen, ist in meinen Augen (und hoffentlich in den Augen des Zivilgerichtes) kein hinnehmbares Argument. Erst recht nicht in Anbetracht der Tatsache, dass er mich im Laufe des Verfahrens bereits zwei Mal aufgefordert hat ihm kurzfristig etwas "Inhaltliches zu liefern", damit er ein Schreiben ein Tag vor Fristablauf rechtzeitig per Fax ans Gericht übermitteln kann.
Auch habe ich schon an einem Sonntag Emails von ihm empfangen, so dass es auch an diesem Ruhetag einen wechselseitigen Schriftverkehr zwischen uns gab. Insofern geht für mich sein Argument: "innerhalb dieser sechs Tage war ein Wochenende " - ins Leere. Denn in der Vergangenheit war er scheinbar auch an Wochenenden anwaltlich tätig.
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#10
(04-09-2022, 10:01)DamnatioAdBestias schrieb: Der RA ließ mich in dem Wissen, es sei keine Eile geboten.

Ich habe ihn bewusst schriftlich mit der Frage konfrontiert, ob man schnell handeln müsse, damit nicht ein Frist verstreicht.

Ich habe ihm die Besonderheit mitgeteilt, dass mir Verfahrensbeiständin als auch Jugendamt mitgeteilt haben, dass (vermutlich) keine Anhörung in dieser Sache stattfinden und direkt nach Aktenlage entschieden wird. 

Er hat mir zugesichert, dass wenn dies so vom Gericht vorgenommen wird, wir vom OLG schriftlich über diesen besonderen Umstand erfahren und dann die ausreichende Frist ausnutzen, um ein (abschließendes) entlastendes Schreiben an das OLG zu verfassen.

Ich würde das als Vorsatz bewerten. Möglicherweise hat der Herr Anwalt vor der gleichen Kammer des OLG ein anderes, ihm wichtigeres Verfahren laufen und hat im Hintergrund mit denen eine Deal gemacht - dein Verfahren verlieren, dafür das andere gewinnen oder so ähnlich. Anwälte schonen gerne die Richter, mit denen sie morgen im nächsten Fall zu tun haben.
Daher mein ursprünglicher Hinweis auf den Verdacht des Parteiverrats.

Wenn es so ist wie von dir weiter oben geschildert, dass der Anwalt Details aus verschiedenen Verfahren durcheinander bringt und sein Erinnerungsvermögen gestört scheint - ist der dann überhaupt noch zurechnungsfähig und in der Lage, seinen Beruf auszuüben? Es gibt Fälle von Demenz, da sind die Patienten gerade mal Mitte 50. Möglicherweise hat dein Anwalt ein gesundheitliches Problem in dieser Richtung?
Aufklärung wird auf jeden Fall eine Klage gegen den Anwalt bringen. Ohne eine solche wirst du gar nichts erreichen.
Wobei ich immer noch der Meinung bin, unabhängig von deinem Verfahren, dass Sorgerechts- und Umgangsverfahren rausgeschmissenes Geld sind. Wenn Mutti nicht will, wird sie auch kein Gericht in Deutschland dazu zwingen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#11
Hi,
ob der Kopf des RAs so funktioniert, wie er sollte, kann ich nicht beurteilen.
Dafür habe ich ihn nicht ausreichend gut kennengelernt. Denkbar ist alles, aber es macht nicht den Eindruck,
als wenn er im Begriff sei, die Kanzlei zu schließen. Demenz schließe ich aus. Eher Schludrigkeit, Gleichgültigkeit.
Vielleicht hat er die Möglichkeit verklagt zu werden nicht einmal in Betracht gezogen.

Als ich ihn am Tel damit konfrontiert habe, dass ich ihm das mich entlastende Material rechtzeitig per Email geschickt habe,
konnte man wortwörtlich nachvollziehen, dass er die besagte Mail erst im Laufe unseres Telefonats geöffnet hat und 
dementsprechend den Inhalt vorher nicht zur Kenntnis nahm. 

@Austriake
Ich habe deine "Mutmaßung" voll auf dem Schirm. Auszuschließen ist das nicht. 
Auffliegen wird sowas mit ziemlicher Sicherheit nie. Beweisbar ist sowas nicht und die werden sich schon nicht verplappern.
Aber wenn was dran wäre, dann besteht erst recht Handlungsbedarf ihn dran zu kriegen!

Ich habe erstmal Akteneinsicht eingefordert. Es besteht absolute Eile.
Man hat nämlich nur für eine kurze Zeit nach Beschlussfassung Anspruch auf die Aushändigung der Gerichtsakte. 
Erst wenn mir alles vorliegt, kann ich eine Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage durch einen Juristen vornehmen lassen.
Die Rechnung über die Gerichtskosten war heute bereits im Briefkasten.
Das ist eh der kleinste Posten. Die dicken Brummer kommen erst.

Mir ist - spätestens jetzt - klar, dass ich die gemeinsame Sorge bei diesem Gericht wohl niemals kriegen werden
(es sei denn, das Kind ist alt genug und deklariert seinen Willen).

p__ hat hier im Forum schon mehrfach geschrieben, dass wenn man an den selben Richtern einmal scheitert,
dann soll man es nicht erneut versuchen soll, weil das Ergebnis immer das selbe sein wird.
Dann ist es ein Anrennen gegen Mauern und man verheizt sich über die Jahre hinweg.

Die wollen einfach nicht und werden auch immer einen Grund finden, den sie vorschieben können.
Es heißt ja auch nicht, dass wenn ich alles entlastende Material "rechtzeitig" vorgelegt hätte,
dass das OLG dann zu meinen Gunsten entschieden hätte.
Die Chance ist enorm groß, dass man mangels belastenden Materials gegen den Vater eine neue Hürde gesetzt hätte.
Z.B. eine elterliche Begutachtung. Sowas dauert bekanntlich lange, ist teuer und das Ergebnis ist in den meisten Fällen *pro* Mutter.
Und selbst wenn das Gutachten "neutral" ausgegangen wäre,
hätte die Mutter die Zeit bis zur Gutachtenfertigstellung dafür nutzen können neue
"durchschlagende" Grunde zu finden, warum man den Vater nicht im Boot haben will. 


Die Berührung mit der Familienunrecht sollte man auf einen Minimaleinsatz reduzieren,
aber alles einfach einstellen und mich mit dem Status Quo arrangieren ist für mich momentan keine Option.
Zumindest im Hinblick auf Umgang hab ich noch nicht alles möglich Machbare ausgeschöpft. 
Nun hab ich entgegen meiner Erwartung sowohl die Verfahrensbeiständin als auch das Jugenamt auf meiner Seite -
diese Ausgangslage sollte ich nutzen.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt eine Umgangserweiterung einzufordern.
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