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Kindesunterhalt - im Detail
#1
Ich hab noch so eine Detailfrage zum Unterhaltsrecht auf Lager:

Die Kindsmutter hat ab September Unterhalt gefordert, da das Kind beschlossen hatte ab dem neuen Schuljahr ganz bei ihr zu wohnen. Zuvor war es im Wechselmodell 50:50 betreut worden. Schulbeginn war der 08.09.2008. Wir hatte die Schulferien so aufgeteilt, dass die Kinder die erste Hälfte bei mir waren und dann bis Schulbeginn bei ihr.

Ich hab ihr gesagt, dass ich den Unterhaltsanspruch für September nicht anerkenne und ab Oktober gezahlt.

Aber wenn ich's mir jetzt rückblickend und prozessmäßig anschaue, dann bezweifle ich, dass ich damit vor Gericht durchkomme. Gibts dazu Ratschläge oder sogar Erfahrungen: Soll ich den September nicht besser auch gleich anerkennen und blechen?
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#2
Servus campesino,

willst du damit sagen, das deine EX Klage eingereicht hat nur für den September letzten Jahres?

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#3
Nur anerkennen, wenn sie es ausdrücklich fordert. Hat sie damals _nachweisbar_ für September gefordert oder waren das nur mündliche Absprachen? Wenn sie nichts nachweisen kann, ist es zu spät für Nachforderungen
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#4
Hallo gleichgesinnter,

meine Ex (falsch, es ist die 11-jährige Tochter, das verdränge ich immer wieder) hat damals Ende Sept. 08 durch ihre Rechtsanwältin meine Einkommensnachweise an-, und zugleich ab Sept. Unterhalt gefordert.

Die machen das rechtlich schon einwandfrei.

Von daher, @p

bin ich schon geneigt, den September nachzuzahlen, wobei das den Streitwert auch nicht reduzieren wird. Da ich regelmäßig seit Oktober zahle, beträgt die Forderung incl. Septemberrate nur ca. 650 (aufgelaufene Differenz zum eingeklagten KU bis Klagantrag im März), der Streitwert liegt dagegen bei 4.500 €. Und da Klage bereits erhoben ist, zweifel ich, ob durch meine Titulierung eines Teilbetrags sich am Streitwert noch was ändert.

Es geht hier um den selben Fall wie in den Fenstern "Klage / Titulierung Kindesunterhalt" und "Höherstufung bei Berechnung KU"

Morgen läuft die Anzeigefrist ab und ich muss mich entscheiden ob ich den September zahle oder nicht, befürchte dass ich verliere. Denn die Ferienregelungen tangieren ja den Unterhaltsanspruch nicht und entscheiden tuts ne Halbtagsrichterin.
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#5
tja, wie du schon sagst, auch wenn das kind in den ferien bei dir war, dann musst du immernoch unterhalt bezahlen, bist ja schließlich der zahlesel...

die kinder meines freundes sind auf 1 jahr gerechnet auch ca. 1 monat von den ferien bei uns, hinzu kommt jedes zweite bis dritte we, das sie bei uns verbringen. also sollten wir eigentlich 2 monate unterhalt pro jahr nicht bezahlen. theoretisch richtig, praktisch nicht erlaubt.
achso, noch besser, wenn sie die ferien mit uns verbringen dürfen, dann sollte ja eigentlich die mutter unterhalt bezahlen, denn die ferien/urlaub sind ja nicht umsonst.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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