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Umgangsverfahren, begleiteter Umgang
#76
Hattest du in Summe den Eindruck das die Richterin dir helfen möchte? Darauf kommt’s ja an, wie ist dein Eindruck - hättest du ohne Anwalt nicht auch dasselbe erreicht, bzw mehr?
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#77
Ist schwierig zu beurteilen... auffällig war das nach der KM geregelt wurde. Die Richterin meinte unter anderem das wenn ich dem Wunsch der KM "An Elternabende nicht teilzunehmen" nicht zustimmen würde, sie kein Problem hätte einen Beschluss zu verfassen. Das mir die KM nichts über Kindergartenfeste, Einschulung, entfernen aus dem Schulmanager usw erzählte wurde lediglich mit mangelnder Kommunikation abgetan.

Ob ich das selbe oder mehr erreicht hätte kann ich nicht beurteilen da in diesem Verfahren ja eine neue Richterin vertreten war.

Zwecks des Gutachtens, mit welchen kosten wäre zu rechnen, 3.000-10.000 € geteilt durch 2?
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#78
Es ist traurig wie den Müttern noch heute im Jahr 2022 zu Mund gearbeitet wird im Gericht, wenn du schon einen Anwalt hast, dann soll er dem Gericht auch die Arbeitsweise vorlegen, es gibt genug OLG und BGH Beschlüsse die beide Eltern in der Verantwortung sehen. Das Problem ist nur, viele Anwälte trauen sich das gar nicht weil die mehrmals pro Woche dort im Amtsgericht vor den Richtern sitzen.

Das du als Vater nicht mal an einem Elternabend teilnehmen sollst weil deine Ex hochgradig Bindungsintolerant ist, das ist jawohl die Krönung.

Deswegen tendenziell eher einen Anwalt nehmen der nicht ortsansässig ist - und vor allem nen Profi oder es selbst regeln mit enormen privaten Aufwand.
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#79
(29-10-2022, 12:15)stayFather87 schrieb: Das du als Vater nicht mal an einem Elternabend teilnehmen sollst weil deine Ex hochgradig Bindungsintolerant ist, das ist jawohl die Krönung.

Das Problem ist, dass sich Dritte überhaupt in die Beziehung zwischen Vater und Kind einmischen dürfen. Auf der anderen Seite verstehe ich es. Oder anders gesagt. Wenn es die Eltern nicht schaffen sich um ihr Kind zu kümmern und sich zu einigen, dann macht es eben das Familiengericht. Wäre ggf. auch in Ordnung. Nur dann den Vater so sehr in seinen Beziehungs- und Kontaktmöglichkeiten zum Kind einzuschränken, ist unfassbar. Daher abhaken und weiterleben. Beim nächsten Mal lieber eine Frau mit Herz und Verstand schwängern.
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#80
4 lange Seiten eines nach wie vor oft vorkommenden Dramas. Ich weiß nicht, ob mein Senf Dir hilft, weil es stark davon abhängig ist, wie Du charakterlich und Menthal aufgestellt bist und jeder anders tickt.

Ich persönlich bin heute froh, dass ich mich auf zwei Dinge nie einließ: 1. Begleiteter Umgang und 2. ein Gutachten. Never ever. Und auch, wenn ich die Beiden nur noch 4 Jahre sah und dann nicht mehr - Mein Leben neu aufzubauen und denen mitzuteilen, sie können mir den Buckel runter rutschen bis dorthin wo der Rücken den Namen ändert, habe ich nie bereut.

Aktuell "durfte" ich versuchen, einem Vater durch eine krise zu helfen - mit ungewissem Ausgang. Und der ist nicht mal schlecht anwaltlich vertreten. Seit 4 Jahren dackelt der den Kindern hinterher: Begleiteter Umgang - dann wieder keinen - wieder begl. Umgang - dann Ausfälle - nun Gutachten - begl. Umgang einseitig vom JA gecancelt (neuer Stand) - bald verfahren - ungewisser Ausgang.

Und der Vater? Da hast du einen gestandenen Mann weinend am Telefon. Alkohol spielt auch schon eine Rolle. Ein Gutachten, dass eine dermaßen ausgegorene Frechheit ist, dass man ein neues Wort dafür erfinden müsste.

Wer die Kraft und den Willen hat, das durchstehen zu wollen, soll es tun. Ansonsten ist es besser, irgendwann zu entscheiden, die Sache zu beenden, bevor man als Wrack endet. Es gibt im Übrigen nicht nur noch anderer Leutz schöne Töchter (wenn man denn meint....), es gibt auch andere schöne Länder.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#81
Man kommt automatisch in eine Abwärtsspirale, wenn man mit begleiteten Umgängen und Gutachten schikaniert wird. Es geht ja um das eigene Kind. Man versteht das Ganze auch erstmal gar nicht. Man will die Kinder ja sehen, vermisst sie. Dann fallen sogar noch begleitete Umgänge aus. Das Kind wird von Umgang zu Umgang fremder. Oft fremdelt es dann verständlicherweise auch. Selbst verspürt man eine riesen große Ohnmacht. Irgendwann sucht man sich Hilfe in Foren oder auch bei Bekannten und Verwandten. Die Ratschläge gehen von aufopfern fürs Kind bis hin zu loslassen. Da kann einem auch kein Psychiater helfen. Ich hatte mich damals Mal meinem Allgemeinarzt anvertraut. Er kuckte mich ratlos an. Seine Kinder selbst im Internat. Da versteht dich auch keiner. Dann greift man irgendwann zum Alkohol, um wenigstens einschlafen zu können. Bei mir war es nur Bier. Ich kenne allerdings Väter, die aufgrund von Spirituosen, etc. heute im Himmel sind. Oder ein anderer baute nach einem Jugendamtstermin einen Unfall. Wäre er früher aus diesem kranken Wahnsinn ausgestiegen, würde er heute noch leben. Von mir bekommt jeder nur noch den Rat umgehend auszusteigen. Tut brutal weh. Aber das geht vorbei. Besser als jahrelang leiden und am Schluss elendig verrecken. Geholfen hat mir das Forum hier immer sehr. Seitenweise habe ich Aufmunterungen erhalten. Wie exzessiv war ich vor einigen Jahren hier. Aber wer weiß, wovor es mich bewahrt hat. Hatte auch Suizidgedanken. Dieses Forum bleibt hoffentlich bestehen.
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#82
Begleiteter Umgang kann man für eine begrenzte Zeit mitmachen, ich hab den auch mitgemacht und das hatte nicht nur Nach-, sondern auch Vorteile. Hängt von der jeweiligen Situation ab.

(29-10-2022, 10:16)Ruffys schrieb: Die Richterin meinte unter anderem das wenn ich dem Wunsch der KM "An Elternabende nicht teilzunehmen" nicht zustimmen würde, sie kein Problem hätte einen Beschluss zu verfassen.

Beschluss oder nicht ist ein Riesenunterschied. Eine der Hauptwaffen gegen Väter ist die Erpressung zu Vergleichen. Auch der eigene Anwalt fungiert da fast immer als Quisling, weil er die Vergleichsgebühr kassieren kann.
  • Ein Beschluss ist angreifbar, ein Vergleich niemals mehr. Da hast du freiwillig zugestimmt und selber die Schrauben hergegeben, mit denen der Deckel draufgeschraubt wird.
  • Man kann dir später jederzeit, auch durch das Kind selbst vorhalten, du hättest ja freiwillig auf X, Y, Z verzichtet. So steht es auch im Protokoll. "Die Parteien sind sich einig, dass...". Obwohl du überhaupt nicht einverstanden warst, sondern erpresst wurdest. Das steht aber nicht im Protokoll. Da steht nicht drin "die Richterin droht dem Vater, ihn zu X, Y, Z zu zwingen, wenn er in diesem Punkt nicht nachgibt."
  • Der Richter ist nicht dein Freund und es bringt überhaupt nichts, ihn so zu behandeln, als wäre er einer, also bei irgendwas nachgeben, damit der Robenständer weniger Arbeit hat und den Fall los ist. Der soll mal bitte seinen Dreck schön niederschreiben und begründen! Eine Beschlussbegründung für einen Elternabendausschluss ist gar nicht so einfach. Nichts zu begründen macht der nicht oft, wenn er anschliessend von der nächsten Instanz dafür gerügt wird.

(29-10-2022, 10:16)Ruffys schrieb: Zwecks des Gutachtens, mit welchen kosten wäre zu rechnen, 3.000-10.000 € geteilt durch 2?

Die Kosten können halbiert oder auch ganz anders aufgeteilt werden. Grundproblem ist, dass so etwas generell teuer ist und du in den Kostenrisiken voll drin bist, wenn du nicht vorher schon als Pleitier Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen hast.

Der Punkt, an dem man aufhören sollte ist individuell verschieden. Ich habe es aber aufgegeben, dazu noch viel zu schreiben. Es interessiert die Väter fast nie, sie wollen Tipps für weiter"kämpfen" und anschliessend wollen sie ein Publikum fürs jammern, weil sie sich ärgern nicht früher aufgegeben zu haben. Das ist die brutale Wahrheit und meine Zeit ist für nie befolgte Tipps zu schade.
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#83
@NurErzeuger: Bin voll bei Dir! Und auch beim letzten Satz. Wenngleich durch die Kommerzialisierung des Internet die priv. Foren "kleiner" geworden sind. Dann eben im kleinen Kreis und für die Admins vielleicht etwas weniger Arbeit. Ich kenne meine Anfangszeiten auch noch allzu gut. Und reflektiere ab und zu. Sich an eigene Fehler zu erinnern, ist keine Niederlage. Es hilft, weniger Neue zu machen,

@p: Du kannst Raten was Du willst. Tu dies, Lass das, Mache jenes. Gut begründet, wird das angenommen. Der Rat, man solle aussteigen, ist der, in dem Du in große, ungläubige Augen guckst und man Dich nie wieder anruft ;-) Schlußendlich hast Du - bei vielen Konstellationen - mit eben diesem tatsächlich Recht!

Viele die da vom "kämpfen" zudem reden, vergessen völlig, dass sie selbst Mental gar nicht dazu fähig sind. Standardsozialisiert, nicht mal ansatzweise zur Selbstverteidigung fähig. Die Meisten haben keine sich selbst gesetzte Grenzen. Sie spielen keine Situation durch. Sie sind in Watte gepackt groß geworden und faseln irgendwann vom Kämpfen, wenn das Messer schon drin steckt. Da kann man nicht helfen. Die lernen durch Schmerz und Entsetzen und manchmal überleben sie es nicht.

Bei mir selbst, weiß ich nicht genau woher ich das habe. Die haben, als ich ein kleines Kind war auf mich eingedroschen, weil sie meine Wutanfälle nicht in den Griff bekamen. Hat nichts genutzt. Mein Dickkopf verhalf mir, Prinzipien aufzustellen. Meine Mutter lernte schnell zu sagen: Mit Druck erreichst Du bei dem nichts. Das versuche ich auch zu vermitteln. In der Krise habe ich auch ein Ventil gehabt. Rauchen. Tja... Die Sauferei habe ich nie angefangen. Als es mir beruflich und privat wieder besser ging, habe ich mich neu geerdet und als Taxifahrer nebenbei gearbeitet. Mache ich bis heute. Da lernst du zu sehen, wie mit solchen Menschen, die nix wert sein sollen, umgegangen wird. Das ist wichtig, um die Welt kennen zu lernen.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#84
Habe lange gedacht, die beste Route für Beratung wäre ein Weg, der beides berücksichtigt, die lange anhaltende Sucht zu "kämpfen" (ein blöder Ausdruck fürs Familienrecht, Kampf ist was ganz anderes, passender wäre "weiterwürfeln") und dann den Einbau eines Sicherheitsschalters, der bei Überlastung anspricht.

Praktisch durchgeführt durch Vorab-Festsetzung von Limits. Zwei, maximal zwei Gerichtsverfahren mit Hingabe betreiben. Nicht drei, nicht vier oder mehr, sondern zwei. Dann nicht mehr. Anschliessend nur noch geringe Aussichten, steigender Verschleiss und Kosten. Oder sich ein Jahr als Zeitlimit setzen für eine funktionierende Umgangsregelung / Wechselmodell / Situation, die finanzielles überleben ermöglicht / was auch immer das Ziel ist.

Das hat auch nur einstelligen Prozenten von Vätern ein bisschen geholfen. Die Mehrheit will einfach ums verrecken ins Verderben heizen und anschliessend Ruine sein.

Was mich mindestens so nervt, dass in der Kampfphase viel mehr Energie aufgewendet werden muss, zu erklären warum Schnapsideen, Wunderwaffen, ausgedachte Verläufe, Hoffnungen auf ein bestimmtes Verfahren nicht funktionieren. Das ist Negativarbeit, höchst unproduktiv. Es kommt ja nichts brauchbares dabei raus, sondern nur unbrauchbares wird als unbrauchbar erklärt.

Den Stein der Weisen habe ich nicht gefunden, um ein paar mehr Vätern zu helfen.

Ruffys würde ich raten, hinsichtlich Umgang maximal noch den Abschluss der Strafrechtsseite mitzumachen. Mit Zeitlimit obendrauf, denn die Entfernung vom Kind schafft eine negative Kontinuität. Es gibt dann gar nichts mehr zu gewinnen. Dann ist alles nur noch Theater.
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#85
Eine positivere Grundhaltung dem Thema gegenüber, fundierte Empfehlungen von Fachliteratur und Experten die den Vätern auch helfen können, anstatt ahnungslose Anwälte zufällig aufsuchen. Damit wäre den Vätern hier geholfen - mit der Jammerei auf allen Ebenen wird’s jedenfalls nicht besser.
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#86
(29-10-2022, 18:09)Nappo schrieb: Ich persönlich bin heute froh, dass ich mich auf zwei Dinge nie einließ: 1. Begleiteter Umgang und 2. ein Gutachten. Never ever...

Und der Vater? Da hast du einen gestandenen Mann weinend am Telefon....

Es gibt im Übrigen nicht nur noch anderer Leutz schöne Töchter (wenn man denn meint....), es gibt auch andere schöne Länder.
An einem Gutachten hab ich nicht vor teilzunehmen, zumindest nicht solange das Strafverfahren noch am laufen ist...
So ähnlich gings mir anfangs auch, die Trauerphase hatte ich nach einem Jahr überwunden, allerdings war dies hauptsächlich wegen der Strafsache und der Angst.
Zum auswandern bin ich nicht gemacht.

(30-10-2022, 09:47)NurErzeuger schrieb: Man will die Kinder ja sehen, vermisst sie. Dann fallen sogar noch begleitete Umgänge aus. Das Kind wird von Umgang zu Umgang fremder. Oft fremdelt es dann verständlicherweise auch.

Ich hatte mich damals Mal meinem Allgemeinarzt anvertraut. Er kuckte mich ratlos an. Dann greift man irgendwann zum Alkohol, um wenigstens einschlafen zu können. Bei mir war es nur Bier.
Von mir bekommt jeder nur noch den Rat umgehend auszusteigen. Tut brutal weh. Aber das geht vorbei.
Ja das mit dem fremder werden ist leider so, zu kurz die zeit des umganges. Auch das fremdeln am Ende der Begleitung ist entstande, hielt zum Glück immer geringer als 2- 3 min.
Meiner Hausärztin hatte ich zwecks Krankmeldung auch mal was über das Strafverfahren erzählt. Da hieß es warum baden sie mit dem Kind, kann doch auch bei Mutti baden...
Alk ist bei mir durch dir Situation zwar mehr geworden, allerdings nicht über Bier hinaus.
Aufgeben kommt aktuell nicht in frage, die Verfahrensbeiständin hatt festgestellt das dass Kind umgang wünscht und ein großes liebesbedürfniss besteht. Eine Aufgabe würde sich auch schlecht aufs Strafverfahren auswirken. Käme es zu einer rechtskräftigen Verurteilung könnte ein Urteil schärfer ausfallen als wenn man zum Kind eine gute Bindung hat. Bei der nächsten öffentlich begleiteten Stelle werde ich von Anfang an regeln lassen wie der umgang ablaufen soll, nicht das es wieder zu einem plötzlichen Kontaktabruch kommt wie bein KSB.

(30-10-2022, 14:22)Nappo schrieb: @p: Mein Dickkopf verhalf mir, Prinzipien aufzustellen. Meine Mutter lernte schnell zu sagen: Mit Druck erreichst Du bei dem nichts. Das versuche ich auch zu vermitteln. In der Krise habe ich auch ein Ventil gehabt. Rauchen. Tja... Die Sauferei habe ich nie angefangen.
Druck funktioniert auch bei mir nicht, da schaltet ich auf stur.
Rauchen tue ich schon ewig nicht mehr, bin da schon einige Jahre vorher auf elektrisch umgestiegen...

(30-10-2022, 15:28)p__ schrieb: Zwei, maximal zwei Gerichtsverfahren mit Hingabe betreiben. Nicht drei, nicht vier oder mehr, sondern zwei. Oder sich ein Jahr als Zeitlimit setzen für eine funktionierende Umgangsregelung / Wechselmodell / Situation, die finanzielles überleben ermöglicht / was auch immer das Ziel ist.

Ruffys würde ich raten, hinsichtlich Umgang maximal noch den Abschluss der Strafrechtsseite mitzumachen. Mit Zeitlimit obendrauf, denn die Entfernung vom Kind schafft eine negative Kontinuität.
Ich bin nach 2 Jahren immer noch im ersten Verfahren, also gleiches Aktenzeichen, hier wurden nur zwischenlösungen bis zum ende des Strafverfahrens ausgehandelt. Das es hier schon 3 Termine gab lag daran das das Gericht den zweiten Termin einfach so angesetzt hat und der dritte Termin wegen dem KSB sein musste. Solange das Strafverfahren läuft
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#87
(30-10-2022, 10:58)p__ schrieb:
(29-10-2022, 10:16)Ruffys schrieb: Die Richterin meinte...

Beschluss oder nicht ist ein Riesenunterschied. Eine der Hauptwaffen gegen Väter ist die Erpressung zu Vergleichen. Auch der eigene Anwalt fungiert da fast immer als Quisling, weil er die Vergleichsgebühr kassieren kann.
  • Ein Beschluss ist angreifbar, ein Vergleich niemals mehr. Da hast du freiwillig zugestimmt und selber die Schrauben hergegeben, mit denen der Deckel draufgeschraubt wird.
  • Man kann dir später jederzeit, auch durch das Kind selbst vorhalten, du hättest ja freiwillig auf X, Y, Z verzichtet. So steht es auch im Protokoll. "Die Parteien sind sich einig, dass...". Obwohl du überhaupt nicht einverstanden warst, sondern erpresst wurdest. Das steht aber nicht im Protokoll.

(29-10-2022, 10:16)Ruffys schrieb: Zwecks des Gutachtens, mit welchen kosten wäre zu rechnen, 3.000-10.000 € geteilt durch 2?
 Grundproblem ist, dass so etwas generell teuer ist und du in den Kostenrisiken voll drin bist, wenn du nicht vorher schon als Pleitier Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen hast.

Ein Vergleich sollte doch auch angreifbar sein, 1696 BGB was bei einem Freispruch der Fall wäre.
Allerdings wie in der letzten Nachricht geschrieben, das Umgangsverfahren ist nicht beendet, alles ist nur vorübergehend geregelt bis das Strafverfahren beendet ist. Ansonsten ruht das Verfahren bzw sind das zwischenlösungen.

Bezüglich der Vergleichsgebühr wie ist das geregelt, bekommt die der Anwalt nur wenn man sich im letzten Termin einigt, oder für jeden Termin einzeln Obwohl dies nur zwischenlösungen sind, das Verfahren aber noch nicht beendet ist?

Verfahrenskostenhilfe kann man ja noch vor Abschluss beantragen. Theoretisch könnte ich das auch mit ca.40 € im Monat Rückzahlung für 4 Jahre, allerdings liegt das Schonvermögen Bausparer/ langzeitanlage Bank über 5000 € welches ich zuerst einsetzen müsste.
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#88
An einem Gutachten würde ich auch nicht mehr teilnehmen. Bringt gar nichts. Da bist immer raus, weil sich der Gutachter strikt darauf bezieht, zu wem das Kind die stärkere Beziehung hat. Wie soll man das überbieten, wenn's schon monatelang so läuft, dass man das Kind nur ab und zu sieht.

Der Mutter mag durch ein Gutachten alles schlechte unterstellt werden, dennoch bringt es dem Umgangselternteil gar nichts.

Logisch, wenn man sich einem Gutachten verweigert, ist das die Steilvorlage für alles noch schlimmere. Aber noch schlimmer als nur paar Stunden Umgang im Monat kann's auch nicht mehr werden.
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#89
Du kannst dich dem Gutachten verweigern, aber dem nicht entgehen.

Der Gutachter erstellt dann ein Gutachten nach Aktenlage, und bei den Vorwürfen im Raum wird das Ergebnis nicht gut für dich ausgehen.

Du solltest deine Energie in den Abschluss des Strafverfahrens aufwenden, alles andere hat zum aktuellen Zeitpunkt keinen Sinn.
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#90
Nen Gutachten nach Aktenlage, das wäre ja höchst unprofessionell. Wenn das Gutachten einseitig abgelehnt wird, kann der jeweils andere Elternteil alleinig begutachtet werden oder der Gutachter kann im laufenden Verfahren nicht tätig werden. Es gibt auch einen BGH Beschluss das die Verweigerung eines Gutachtens niemandem zum Problem werden darf, Gutachten sind freiwillig.
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#91
Kann noch einer auf die Frage vom 2.11 bezüglich der Vergleichsgebür antworten?

Hier der Vemerk... einige Teile hab ich rausgenommen.. Kind aktuell 7 vernehmung Kind vor ca. 2 Jahren.
AZ: ...

Vermerk
aufgenommen in der nichtöffentlichen Sitzung des Amtsgerichts ... am ….
…..
Das Gericht bespricht und erörtert mit den Beteiligten zunächst den Verfahrensgegenstand.

Die Verfahrensbeiständin berichtet Folgendes:
Ich war letzten ... bei ... und ich muss sagen, dass sie super vorbereitet auf dieses Gespräch gewesen ist. Sie hat wie eine Maschinerie erzählt hinsichtlich der Vorgänge, wie sie sie auch im Strafverfahren geschildert hat. Sie hat dabei auch berichtet, dass der Vater sie nie aus der Badewanne raus gelassen hat, so dass für mich daraus insgesamt hervorgegangen ist, dass es sich nach den Erzählungen von ... um mehrere Vorgänge gehandelt haben soll. Sie hat mir dann gesagt, dass sie begleiteten Umgang wünscht und hat dabei auch das Wort „begleitet" benutzt. Als ich sie gefragt habe, weshalb das so ist, hat sie berichtet, dass die Mama das so wolle.
Sie hat dann auch berichtet, dass die Einschulung gewesen ist und dass der Papa da gewesen sei, obwohl er das nicht dürfe. Dies hätte ebenfalls die Mama gesagt.
... hat mir berichtet, dass sie glaube, dass der Papa so etwas nicht wieder machen würde.
Aus meiner Sicht waren die Erinnerungen des kleinen Mädchens durchaus beachtlich und aus meiner Sicht schon etwas auffällig. Ich habe … darauf angesprochen, weshalb sie der Mama nicht bereits früher von den Vorfällen erzählt hat, wenn es denn zu mehreren Vorfällen gekommen ist. ...hat mir dann geantwortet, dass sie es der Mama „in einem" erzählen wollte.
Ich habe sie gefragt, ob sie den Papa wieder sehen möchte, was sie mit ja beantwortet hat und sie gab an, dass sie ihn einmal im Jahr sehen möchte, hat dann aber selbst gestutzt. Daraus wurde für mich deutlich, dass …. zeitlich die Vorfälle nicht einordnen kann und auch noch kein zeitliches Verständnis hat.

….......
…...

Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass weiterhin zunächst begleiteter Umgangskontakt statt finden soll. Es wird erörtert, dass ein Verhalten des Antragstellers, dass er bei samt möglichen Veranstaltungen erscheint ohne Wissen der Kindesmutter und des Kindes, nicht möglich ist, weil er ... hierdurch in Loyalitätskonflikte bringt.

Die Beteiligten schließen sodann folgende Vereinbarung:

1. Die Eltern sind sich darüber einig, dass der Antragssteller das Recht und die Pflicht hat, mit dem gemeinsamen Kind ..., geb. ..., begleiteten Umgang zu pflegen.
Der Umgang soll durch den …, in ... begleitet werden. Die begleiteten Umgangstermine sollen stattfinden im Rhythmus von 2 bis 3 Wochen für jeweils 2 Stunden.

2. Der Kindesvater hat das Recht und die Pflicht, mit ... zweimal wöchentlich ein Telefonat zu führen, und zwar ... um ... Uhr und ... um ... Uhr. Es wird sich dabei jeweils um ein Videotelefonat handeln, das ausschließlich über WhatsApp geführt wird.
Die Videotelefonate finden längstens 20 Minuten statt. Die Telefonate beginnen
ab ..., den …

3. Der Kindesvater verpflichtet sich, keine Orte aufzusuchen, an denen sich auch ... aufhält, ohne Absprache und Zustimmung (mit) der Kindesmutter.

4. Beide Kindeseltern verpflichten sich, in Gegenwart von ... nicht über das gegen den
Kindesvater laufende Strafverfahren zu sprechen.

5. Der Kindesvater verpflichtet sich, nicht zu den Elternabenden von ... zu erscheinen.
Die Kindesmutter verpflichtet sich im Gegenzug, den Kindesvater über das Ergebnis des Elternabends kurz zu informieren. Weitere Fragen kann der Kindesvater jederzeit selbst über die Schule einholen.

Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass es sich bei dieser Vereinbarung um eine Zwischenvereinbarung handelt.

Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass zunächst der weitere Gang des Strafverfahrens abgewartet werden soll, bevor über das weitere Vorgehen gesprochen werden soll.

Weitere Termine erfolgen nur auf Antrag.

Es wird weiterhin besprochen, dass In dem Verfahren der elterlichen Sorge, Az.: ...
bis zum Abschluss des Strafverfahrens bereits jetzt ein Gefährlichkeitsgutachten eingeholt werden soll.
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#92
Einen Vergleich hätte ich niemals gemacht, den kannst du nicht mehr anfechten.
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#93
Was hat es dich bisher gekostet, dich auf diese Art und Weise am Nasenring durch die Manege ziehen zu lassen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#94
Der Streitwert beträgt ca. 5000 EUR. Das Verfahren ist mit dem Vergleich zu Ende. Die frühere Vergleichsgebühr heißt jetzt Einigungsgebühr [ https://www.iww.de/rvgprof/archiv/einigu...eld-f47621] - Rechne mal mit 350 EUR. Die Abrechnung machen meist die RA Helferinnen, die können auch gefragt werden.

Irgendwann ist in jedem Strafverfahren mal zu Ende ermittelt. Wenn es sehr langsam voran geht, zeigt es auch, dass die Anzeige der KM nicht besonders ernst genommen wird. Man muss sich von dem Drehbuch des ARD Tatortes verabschieden, wo jeder Fall in 90 Minuten gelöst ist. In der Realität schieben Faulpelze Akten im Kreis - ganz langsam in Papierform, wie schon zu Urgroßvaters Zeiten.

Nach Ende des Strafverfahrens kannst Du einen neuen Antrag stellen. Der Grund für die Begleitung fällt dann weg.

Ich bin der Meinung, dass man als Vater in den Fam. Rechtssachen auch mit sehr wenig zufrieden sein muss. Andere Amtsgerichte hätten dich vielleicht schon bei den leisesten und widersprüchlichsten Anschuldigungen der KM vom Umgang ganz ausgeschlossen. Der Vater, der sein Kind mehr als vier Stunden im Monat sehen will, wird schnell lästig und gilt als Querulant.

Geh mal davon aus, dass das Gefährlichkeitsgutachten auch eine Sache von sehr vielen Monaten sein wird.
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#95
(09-11-2022, 22:20)Ruffys schrieb: Kann noch einer auf die Frage vom 2.11 bezüglich der Vergleichsgebür antworten?

Hier der Vemerk... einige Teile hab ich rausgenommen.. Kind aktuell 7 vernehmung Kind vor ca. 2 Jahren.
AZ: ...

Vermerk
aufgenommen in der nichtöffentlichen Sitzung des Amtsgerichts ... am ….
…..
Das Gericht bespricht und erörtert mit den Beteiligten zunächst den Verfahrensgegenstand.

Die Verfahrensbeiständin berichtet Folgendes:
Ich war letzten ... bei ... und ich muss sagen, dass sie super vorbereitet auf dieses Gespräch gewesen ist. Sie hat wie eine Maschinerie erzählt hinsichtlich der Vorgänge, wie sie sie auch im Strafverfahren geschildert hat. Sie hat dabei auch berichtet, dass der Vater sie nie aus der Badewanne raus gelassen hat, so dass für mich daraus insgesamt hervorgegangen ist, dass es sich nach den Erzählungen von ... um mehrere Vorgänge gehandelt haben soll. Sie hat mir dann gesagt, dass sie begleiteten Umgang wünscht und hat dabei auch das Wort „begleitet" benutzt. Als ich sie gefragt habe, weshalb das so ist, hat sie berichtet, dass die Mama das so wolle.
Sie hat dann auch berichtet, dass die Einschulung gewesen ist und dass der Papa da gewesen sei, obwohl er das nicht dürfe. Dies hätte ebenfalls die Mama gesagt.
... hat mir berichtet, dass sie glaube, dass der Papa so etwas nicht wieder machen würde.
Aus meiner Sicht waren die Erinnerungen des kleinen Mädchens durchaus beachtlich und aus meiner Sicht schon etwas auffällig. Ich habe  … darauf angesprochen, weshalb sie der Mama nicht bereits früher von den Vorfällen erzählt hat, wenn es denn zu mehreren Vorfällen gekommen ist. ...hat mir dann geantwortet, dass sie es der Mama „in einem" erzählen wollte.
Ich habe sie gefragt, ob sie den Papa wieder sehen möchte, was sie mit ja beantwortet hat und sie gab an, dass sie ihn einmal im Jahr sehen möchte, hat dann aber selbst gestutzt. Daraus wurde für mich deutlich, dass …. zeitlich die Vorfälle nicht einordnen kann und auch noch kein zeitliches Verständnis hat.

….......
…...

Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass weiterhin zunächst begleiteter Umgangskontakt statt finden soll. Es wird erörtert, dass ein Verhalten des Antragstellers, dass er bei samt möglichen Veranstaltungen erscheint ohne Wissen der Kindesmutter und des Kindes, nicht möglich ist, weil er ... hierdurch in Loyalitätskonflikte bringt.

Die Beteiligten schließen sodann folgende Vereinbarung:

1. Die Eltern sind sich darüber einig, dass der Antragssteller das Recht und die Pflicht hat, mit dem gemeinsamen Kind ..., geb. ..., begleiteten Umgang zu pflegen.
Der Umgang soll durch den …, in ... begleitet werden. Die begleiteten Umgangstermine sollen stattfinden im Rhythmus von 2 bis 3 Wochen für jeweils 2 Stunden.

2. Der Kindesvater hat das Recht und die Pflicht, mit ... zweimal wöchentlich ein Telefonat zu führen, und zwar ... um ... Uhr und ... um ... Uhr. Es wird sich dabei jeweils um ein Videotelefonat handeln, das ausschließlich über WhatsApp geführt wird.
Die Videotelefonate finden längstens 20 Minuten statt. Die Telefonate beginnen
ab ..., den …

3. Der Kindesvater verpflichtet sich, keine Orte aufzusuchen, an denen sich auch ... aufhält, ohne Absprache und Zustimmung (mit) der Kindesmutter.

4. Beide Kindeseltern verpflichten sich, in Gegenwart von ... nicht über das gegen den
Kindesvater laufende Strafverfahren zu sprechen.

5. Der Kindesvater verpflichtet sich, nicht zu den Elternabenden von ... zu erscheinen.
Die Kindesmutter verpflichtet sich im Gegenzug, den Kindesvater über das Ergebnis des Elternabends kurz zu informieren. Weitere Fragen kann der Kindesvater jederzeit selbst über die Schule einholen.

Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass es sich bei dieser Vereinbarung um eine Zwischenvereinbarung handelt.

Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass zunächst der weitere Gang des Strafverfahrens abgewartet werden soll, bevor über das weitere Vorgehen gesprochen werden soll.

Weitere Termine erfolgen nur auf Antrag.

Es wird weiterhin besprochen, dass In dem Verfahren der elterlichen Sorge, Az.: ...
bis zum Abschluss des Strafverfahrens bereits jetzt ein Gefährlichkeitsgutachten eingeholt werden soll.

Was wirklich vorgefallen ist, weisst nur Du. Das wissen weder die Mutti, noch die Ermittler noch wir hier.

Aus psychologischer Sciht möchte ich das Thema "Projektion" hier einwerfen. Sehr häufiges Verhaltensmuster bei Borderliner oder Narzisstinnen. Hier "projeziert" die Täterin das eigene schuldhafte Verhalten auf jemand anderes um sich "reinzuwaschen". Das ganze kann auch über Dritte (z. b. einem Kind) gespielt werden. Mutti macht was schuldhaftes, das wird durch sie und das Kind auf den Vati "projeziert" und ihm vorgeworfen. Könnte sein. Könnte auch nicht sein.
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#96
Die selben Dinge gingen mir auch durch den Kopf. Also wie um Gottes Willen ein Vater so einen Vergleich akzeptieren kann und wozu der ganze Aufwand letztlich führen wird?

Besser wird's erfahrungsgemäß nicht, weil's ne scheiß Abwärtsspirale ist. Du verbrennst Jahre deiner Energie und deine Ressourcen um gegen Windmühlen anzukämpfen, leidest unter Dauerstress und wirst am Ende statistisch sehr wahrscheinlich sowieso entsorgt. Das gesamte Vorgehen deiner Ex und der Justiz ist hierbei musterhaft. Alles ganz klassisch. Nichts was dir auch nur ansatzweise eine Chance auf einen für dich zufriedenstellenden Ausgang in Ausblick stellt.

p__ hat recht, wenn er sagt: max 2 Verfahren durch die Instanzen durch. Mit voller Härte. Kein Vergleich akzeptieren, sondern einen Beschluss fordern, den man noch (!) ein einziges mal vor dem OLG anfechtet. Danach ist Schluss, raus aus der Geschichte und das Schicksal akzpetieren mit allen Konsequenzen. Er spricht aus statistischen Erfahrungen, zahlen lügen nicht.

Du musst verstehen, dass dein Ausgang für jeden, der den Scheiß durch hat, offensichtlich ist. Die führen dich geradewegs auf die Schlachtbank. Du und dein Kind interessiert niemanden. Die Richter wollen die Akte schnellstmöglich vom Tisch haben, die Anwälte & Gutachter ihre Kohle und deine Ex will dich leiden sehen + Kohle. Das ist ein abgestimmtes Team gegen dich.
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#97
(10-11-2022, 08:45)stayFather87 schrieb: Einen Vergleich hätte ich niemals gemacht, den kannst du nicht mehr anfechten.

Bist du dir sicher? Dies ist eine zwischen Vereinbarung der Beteiligten an die sich in der Praxis keiner halten braucht da nicht Gerichtlicht gebililigt und ohne Ordnungsmittel. Auch bei einer Billigung wäre eine Änderung nach §1696 BGB doch leicht möglich wenn das Strafverfahren entlich mal positiv für mich ausfällt.

(10-11-2022, 10:40)Austriake schrieb: Was hat es dich bisher gekostet, dich auf diese Art und Weise am Nasenring durch die Manege ziehen zu lassen?

Die Kosten der Familiengerichtliche Sache hält sich bisher mit einer Beratungsgebür Anfang 2021 in Grenzen. Mein Anwalt war beim ersten Termin 2020 noch nicht tätig und beim zweiten 2021 hatte ich ihn nur über den Ausgang informiert. Bis zu dem jetzigen Verfahren wo er anwesend war hat er mich nur beraten oder schreiben ans Gericht geschickt. Eine kostennote hab ich  ansonsten bisher nicht erhaltenen.

(10-11-2022, 10:47)DerU schrieb: Der Streitwert beträgt ca. 5000 EUR. Das Verfahren ist mit dem Vergleich zu Ende. Die frühere Vergleichsgebühr heißt jetzt Einigungsgebühr. Rechne mal mit 350 EUR.

Irgendwann ist in jedem Strafverfahren mal zu Ende ermittelt. Wenn es sehr langsam voran geht, zeigt es auch, dass die Anzeige der KM nicht besonders ernst genommen wird.

Geh mal davon aus, dass das Gefährlichkeitsgutachten auch eine Sache von sehr vielen Monaten sein wird.

Bist du dir hier sicher? Das Umgangsverfahren im dritten Termin ist das gleiche AZ wie 2020, Streitwert 3500 € und ruht jetzt weiter. Das Sorgerecht Verfahren ist aus 2021 Streitwert 4000€. Zum Sorgerecht gab es nie einen Termin, beide Verfahren wurden nicht zusammen gelegt. Lediglich angesprochen wurde die Sorgerechtssache in den letzten beiden umgangs Verfahren. Das Umgangsverfahren ist  ja nicht beendet nur zwischenlösungen, laut https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...98314.html fällt die Einigungsgebühr doch nur einmal an, entweder jetzt oder wenn das Verfahren beendet ist. (Zeitraum 2 jahre) Auch die Terminsgebühr fällt im gleichen AZ nur einmal an.
Zum Gefährlichkeitsgutachten hab ich mein Anwalt gebeten zu  beantragen dies ruhen zu lassen solange das Strafverfahren noch läuft. 

Es gab nie eine Anzeige der KM, diese ging mit ihren Vorwürfen zum JA/Frauen . und wollte den Umgang einschränken. Ich blöd wie ich damals war hatte aufgrund der Umgangsverweigerung einen Umgangs Antrag gestellt. Das FamG hatte daraufhin alles an die StA weitergeleitet.

(10-11-2022, 11:01)Badman schrieb: Die selben Dinge gingen mir auch durch den Kopf. Also wie um Gottes Willen ein Vater so einen Vergleich akzeptieren kann und wozu der ganze Aufwand letztlich führen wird?

p__ hat recht, wenn er sagt: max 2 Verfahren durch die Instanzen durch. Mit voller Härte. Kein Vergleich akzeptieren, sondern einen Beschluss fordern, den man noch (!) ein einziges mal vor dem OLG anfechtet. Danach ist Schluss, raus aus der Geschichte und das Schicksal akzpetieren mit allen Konsequenzen. Er spricht aus statistischen Erfahrungen, zahlen lügen

Die umgangsvereibarung ist fast die gleiche wie 2020, nur das andere ist neu. Video Telefonate wären mir bei einem Beschluss evtl gestrichenen worden und diese  wollte ich auf jeden Fall aufrecht erhalten. Ich bin ja immer noch im ersten Verfahren. Solange das Kind umgang zu mir will und sich darauf freut werde ich da sein, will es keinen Kontakt mehr würde ich es aber akzeptieren.
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#98
(23-09-2022, 20:13)Surajin schrieb: 2. Der Antragsgegnerseite ist folgendes zu untersagen: die Behauptung aufrecht zu halten oder zu verbreiten der Antragssteller wäre zu einer Jugendstrafe wegen sex.  Missbrauchs verurteilt worden sowie die Behauptung aufrecht zu halten oder zu verbreiten der Antragssteller wäre rechtskräftig des sex. Missbrauchs der gemeinsamen Tochter verurteilt worden.


Unbedingt, denn wenn sowas wirklich verbreitet wird in Deinem Umfeld, dann kannst Du sowieso gleich einpacken. Denn, und ich gehe davon aus, dass diese Behauptungen gelogen sind, dann wirst Du keine Zukunft dort mehr haben. Denke an Arbeitgeber, Freunde und Bekannte im Umfeld. Sowas spricht sich rum, so schnell kannst Du gar nicht schauen. Ich kenne da auch Fälle, einer wurde eingesperrt für mehrere Jahre und der andere hat sich aufgehängt. Man weiss bis Heute nicht ob die Anschuldigungen stimmten oder eben doch nicht...

(09-11-2022, 22:20)Ruffys schrieb: Die Verfahrensbeiständin berichtet Folgendes:

Ich war letzten ... bei ... und ich muss sagen, dass sie super vorbereitet auf dieses Gespräch gewesen ist. Sie hat wie eine Maschinerie erzählt hinsichtlich der Vorgänge, wie sie sie auch im Strafverfahren geschildert hat. Sie hat dabei auch berichtet, dass der Vater sie nie aus der Badewanne raus gelassen hat, so dass für mich daraus insgesamt hervorgegangen ist, dass es sich nach den Erzählungen von ... um mehrere Vorgänge gehandelt haben soll. Sie hat mir dann gesagt, dass sie begleiteten Umgang wünscht und hat dabei auch das Wort „begleitet" benutzt. Als ich sie gefragt habe, weshalb das so ist, hat sie berichtet, dass die Mama das so wolle.


Komisch, das kommt mir irgendwie bekannt vor. Wortlaut Aus dem Protokoll der Kindesanhörung meiner Kinder in der Schweiz:
"...Die Tochter liest von einem Zettel vor der zur Hälfte von ihrer Mutter geschrieben wurde..."
Na Sachen gibt es...
Bei der Anhörung durfte ich übrigens nicht selber dabei sein, die Mutter aber schon.
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#99
(10-11-2022, 10:58)Lullaby schrieb: Aus psychologischer Sciht möchte ich das Thema "Projektion" hier einwerfen. Sehr häufiges Verhaltensmuster bei Borderliner oder Narzisstinnen. Hier "projeziert" die Täterin das eigene schuldhafte Verhalten auf jemand anderes um sich "reinzuwaschen". Das ganze kann auch über Dritte (z. b. einem Kind) gespielt werden. Mutti macht was schuldhaftes, das wird durch sie und das Kind auf den Vati "projeziert" und ihm vorgeworfen. Könnte sein. Könnte auch nicht sein.

Sehr gut. Oder auch was ggf. ihr als Kind passiert ist. Bei Borderlinerinnen genügt aber auch einfach Boshaftigkeit. Ich gehe sogar soweit zu behaupten, dass es einfach Gedanken aus ihrer krankhaften, kaputten, dreckigen Fantasie sind. Diese Gedanken können für diese Monster dann tatsächlich zur Realität werden. Monster im Übrigen nicht ohne Grund. Man(n) muss Mal von einer Borderlinerin wegen Vergewaltigung angezeigt worden sein. Nur dann und kombiniert mit ihrem  fiesen, grinsenden Blick versteht man, was für Monster das sind.
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@Ruffys
Bzgl. deiner Schilderungen. Klar ging sie mit ihren Bedenken erstmal ganz brav zum Jugendamt jedenfalls zu irgendwelchen Helfern anstatt gleich zur Polizei. Schlauer hätte sie es doch auch nicht machen können. Und nicht zuletzt schaut es für sie besser aus, wenn das Kind Mal nicht erfährt, dass Mami Papi angezeigt hat sondern ein Gericht das Ganze an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat.

Aus einem gerichtlich gebilligtem Vergleich kann auf Antrag gemäß § 89 Abs. 2 FamFG vollstreckt werden. Nenn es einfach Vergleichsbeschluss. Meines Wissens muss aber schriftlich niedergeschrieben werden, dass auf § 89 Abs. 2 FamFG hingewiesen und belehrt wurde.

Absatz 4 macht das Ganze aber wieder nutzlos. Wie bei mir. Mutti behauptet halt einfach, dass das Kind nicht zum Umgang wollte, uvm.
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