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hEXE droht mit Anwalt wegen Ungehorsamkeit
#1
Hallo liebes Forum,

nun ist es eine Weile her als ich zuletzt im Forum war und ich (Deutscher) bin nun endlich geschieden (in CH). Hurra sollte man meinen und für einige Zeit war es mehr oder weniger auch ruhig. Ich zahle brav meine Alimente (nur für die Kinder) und mir bleibt das Existenzminimum. Dafür ist der Kontakt zu den Kindern mehr oder weniger vorhanden. Die hExe ist mit einem neuen Stecher verheiratet, den sie nun ins Unglück stürzen kann.
Irgendwie hatte ich mich mit der Situation abgefunden, aber die hExe scheint den Hals einfach nicht voll genug zu bekommen und fordert seit einiger Zeit immer wieder den Lohnausweis ein (das Dingen wo man in der Schweiz für die Steuererklärung braucht). Ich hab das bis jetzt gekonnt ignoriert, nun droht sie mit Anwalt wenn ich bis nächste Woche nicht performe.
Dummerweise steht im Urteil, dass ich den Schein jedes Jahr (freiwillig) rausrücken soll und weiterhin, dass alle jährlichen Sonderzahlungen die über 13x Netto (Zeitpunkt Scheidung) hinausgehen, also Bonus, Lohnerhöhungen etc. als Zusatzleistung, quasi Geschenk, auf die Kinder zu verteilen sind (nach grossen und kleinen Köpfen heisst das hier). Leider weiss ich, dass das ganz sicher nicht den Kindern zugute kommt, sondern sich die hExe damit ihren Luxus finanziert. Und damit habe ich ein Problem.
Nun ist es so, dass ich vor einiger Zeit meinen Job verloren habe, da der Bonus leistungsabhängig ist und ich natürlich mich dementsprechend verhalten habe, dass ich keinen bekomme. Dumm nur, das durch die Kündigung wiederum eine nicht unerhebliche Abfindung gezahlt wurde, die nun auf dem Lohnausweis steht.


Meine Fragen an Euch wären:
Kann ich die Drohung ignorieren und wie weit kann ich gehen, um mir nicht neue Probleme mit den Gerichtsschergen einzuhandeln und am Ende noch eine Strafe wegen Ungehorsamkeit  Dodgy kassiere?
Ist anzunehmen, das die RAtte direkt ans Gericht geht oder gibt es da noch ein "Polster". So was verursacht ja auch Kosten und Mühen.
Das Geld ist de facto nicht mehr existent, riskiere ich da eine Betreibung (GV) obwohl ich ja jeden Monat brav und in vollem Umfang Alimente zahle?

Wie seht Ihr das, hat jemand von Euch Experten Erfahrung damit ? Ich weiss, es hört sich wahrscheinlich für die meisten von Euch wieder nach "Schlupfloch-Taktik" an, aber mir geht es ums Prinzip. Ich habe keine Lust ihr jedes Jahr Auskunft über meinen Verdienst erteilen zu müssen, da ich so nie mehr Geld verdienen kann. Mein neuer Chef schaut mich schon komisch an, da ich schon das zweite Mal auf eine Lohnerhöhung verzichtet habe. Ich möchte erreichen, das die hExe irgendwann die Lust verliert wenn sie merkt, dass es da nichts extra zu holen gibt.

Vielen herzlichen Dank an Euch.
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#2
Es wird zwar nicht klar, nach welchem Recht das eigentlich abläuft (schweizer? deutsches?), aber so wie du das schilderst, gibt es ein sehr explizit formuliertes Gerichtsurteil und du fragst, ob was passiert, wenn du das missachtest. Darauf gibts nur eine Antwort, natürlich kann das Folgen haben. Eine verweigerte Auskunft kann eine direkte Anfrage an die Stelle auslösen, die den Lohnausweis ausstellt, die Abfindung wird auffliegen und die Gelder werden von dir gemäss Urteil eingefordert. Zahlst du nicht, geht das den üblichen Weg der Vollstreckung, Lohnpfändung, Kontenpfändung.

Das war doch der Sinn des Urteils, das gegen dich durchsetzen zu können.
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#3
Vielen Dank _p.

Ja, ich bin nach Schweizer "Recht" geschieden worden. Es war eine Marathonverhandlung, die mit einem erpressten Vergleich endete. Es ist nur völlig erniedrigend noch mehr in das Geldloch zu stecken obwohl ich dieses bereits monatlich reichlich stopfe. Die Kinder müssten eigentlich mit Goldketten behangen sein wie ein Weihnachtsbaum mit Lametta. Nur ist das eben nichts so, denn ich finanziere das stattdessen das Geldloch. Und das k.... mich gewaltig an. Vor allem, dass es mich über Jahre blockiert. Denn genau genommen hab ich nicht mal die Möglichkeit die nun steigenden Lebenshaltungskosten zu kompensieren durch diese blöde Klausel. Das hatte ich damals leider nicht bedacht. Ich dachte ok, dann wechsel ich halt die Stelle und hab nur das Grundgehalt ohne Extras und gut isses. Aber so einfach ist das nun doch nicht.
Ich hab sowieso irgendwie das Gefühl in den letzten Jahren stets die falschen Entscheidungen zu treffen. Und wenn man dann zurückblickt und denkt: Hätte, hätte, hätte...., da wird einem schwindelig. Ich trau mich gar nicht das Urteil nochmal zu lesen.
Das geht ja auch noch weiter hier in der "schönen Schweiz", wo auf den Bergen Zucker liegt und die Schokolade in Strömen fliesst - wenn über mir mal der Deckel zugeht, dann kassiert das Geldloch schon wieder: WITWENRENTE FÜR EINE GESCHIEDENE. Alter, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Nich mal in Ruhe sterben kann man hier...

Sorry, ich schwof ein wenig ab...

Kann ich nun mit dem Lohnausweis noch was drehen, um auch künftigen Forderungen einen Riegel vorzuschieben oder ist der Drops definitiv gelutscht? Eine neue Frisur ist wohl auch keine gute Idee oder wird da zwischen Ämtern und Privatpersonen unterschieden? Es geht halt nur um diesen einen bescheuerten Ausweis.

Danke Euch Allen, auch für die vielen, vielen Beiträge von Euch wo ich noch eine Menge lernen kann und wo sich mir der Magen umdreht über all die Absurditäten des verf*** "Rechtssystems". Macht weiter so, denn jeden Tag kommen weitere Justizopfer dazu, die froh sind über so eine Plattform mit Gleichgesinnten, die einem wieder Kraft und Zuversicht gibt. Rolleyes
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#4
Mit schweizer Recht kenn ich mich nicht aus. In D ist ein Vergleich schwierig anzugreifen. Es hat im Unterhaltsrecht hohe Hürden, den oder Teile daraus später zu kippen oder neu zu regeln, die prozessualen Mittel um das erreichen sind auch unterschiedlich. Vielleicht ist das in der Schweiz ja leichter, keine Ahnung. Die Zwangsmittel in D für die Auskunftsverweigerung wären klar: Der Richter oder das Jugendamt können selber Auskunft von Dritten einholen. Sowas wie eine Abfindung würden dann sofort auffliegen.

Ich würde mich auf jeden Fall auf Ärger und eine Pfändung vorbereiten. Das muss nicht passieren, aber könnte.
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#5
Das ist genau der springende Punkt, abgesehen von den Provisionen die die Anwälte kassieren wie ich hier gelesen habe. Mit der Unterzeichnung des Vergleichs erkläre ich ja mein "Einverständnis". Ob erzwungen oder nicht, dass steht natürlich nicht drinnen. Im Gegensatz zu einem Urteil glaube ich eben deswegen auch nicht, dass es in CH anfechtbar ist.

Es war glaub ich halb drei in der Frühe, da sassen wir immer noch im Gericht und "verhandelten" den 2. Teil des Vergleichs aus, welcher am Tag zuvor nachmittags begann. Ohne Scheiss, aber das ist kaum zu glauben:
"Also Herr Zitrone, meine Geduld ist jetzt langsam zu Ende - entweder sie unterzeichnen jetzt und hier die Vereinbarung oder wir beenden das jetzt. Und dann können Sie sich auf was gefasst machen, denn wir können auch noch ganz anders. Und dann ist dieses und jenes Zugeständnis eben nicht mehr dabei wenn wir ein Urteil sprechen müssen..."

Eine Pfändung kann auch dann noch erfolgen, wenn eigentlich der Bedarf der Kinder laut Vergleichs(urteil) gedeckt ist, es sich quasi um ein zusätzliches Bonbon handelt?

(11-11-2022, 22:37)Abgezockter schrieb: sassen

Sorry, die Schokolade ist ganz gut hier, aber die Tastatur ist Kacke, die haben kein "Esszett" in der Schweiz Big Grin
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#6
Hast du Gelder zurückbehalten wie z.B. eine Abfindung, die laut Vergleich den Kindern zusteht, wäre in D der Vergleich auch sofort gegen dich vollstreckbar. In der Schweiz könnte auch noch ein Zwischenschritt nötig sein, um die Vollstreckbarkeit herzustellen. Der ist aber mehr eine Formalität. Tja, und dann wird gepfändet.
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#7
Hm, es ist nur so, dass momentan noch niemand von der Bande davon weiss. Die werden erst hellhörig, wenn der Lohnausweis kommt. Und ich weiss eben nicht wie weit die hExe dafür gehen wird, da es ja auch sein könnte, dass nichts zu holen ist, der Aufwand vergebens war und sie auf den Kosten für die RA sitzen bleibt.
Irgendwie wie Poker spielen...

Vielleicht wäre es vernünftiger ihr den Wisch zu geben und eine Abzahlungsvereinbarung zu machen, sagen wir 20Fr monatlich, denn mehr kann ich mir nicht leisten, bin ja auf dem EM und dann wird die Zeit zeigen was wird. Denn das Geld ist definitiv weg. Hab ich doch in meinem Wahn alles im Casino verzockt, um für meine Kinder noch mehr Bonbons draus zu machen? Hat leider nicht geklappt - ich wollte es nicht glauben, aber die Bank gewinnt immer. Big Grin

Oder vielleicht gibt es auch die Möglichkeit auf ein Sperrkonto einzuzahlen, wo die hExe garantiert nicht dran kommt und die Kinder später mal was davon haben?
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#8
Es steht doch sicher im Vergleich, wohin das Geld zu gehen hat. Da steht sicher nicht "Sperrkonto" drin.
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#9
Ich sehe hier eigentlich nur die Chance mit Deinem (Ex)Arbeitgeber die Abfindung anders zu deklarieren. Vielleicht ist das noch möglich.

z.B. Weiterbeschäftigung aber von der Arbeit freigestellt.

Oder vielleicht existiert zu dieser Abfindung irgendeine Minusrechnung (Dienstauto überlassen, oder so), womit Du den Betrag runterbekommst.

Der Titel ist eindeutig.
Deshalb würde ich nach "Kompensationen" suchen.

Kannst Du ein anderes Arbeitseinkommen als Minus einbringen? Z.b. Aufbau einer Selbstständigkeit, die erstmal die Abfindung "frisst". Oder Annahme einer Neubeschäftigung, die Werbekosten abverlangt?
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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#10
Abfindung ist eine Art Schadenersatz - auch für zukünftig niedrigere laufende Vergütung.

Nach meinem Verständnis betrifft die Abschöpfungsklausel vielleicht nur laufende Vergütungen und keine außerordentlichen Effekte.

War die Abfindung die 14. Zahlung im Jahr?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#11
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Beiträge. Mittlerweile bin ich ein Stück weitergekommen. Hab mir für ein Stündchen einen Anwalt gegönnt und mich beraten lassen. Tatsächlich hatte ich nicht gesehen, dass für das betreffende Jahr die Formulierung im Urteil ein klein wenig anders lautet als in den Folgejahren. Mit dem Ergebnis, dass die Abfindung eben nicht als Varia, also 14er anzusehen ist. Denn der Varia ist noch zusätzlich aufgeführt. Von dem muss ich noch was abgeben, aber das ist ein eher kleiner Beitrag. Hab das der hExe so verklickert, mal schauen ob sie die Kröte schluckt oder es doch weiterzieht. Denn die Meinung eines Anwalts heisst ja noch nichts...

(16-11-2022, 18:08)Ruckzuckmaschine schrieb: Ich sehe hier eigentlich nur die Chance mit Deinem (Ex)Arbeitgeber die Abfindung anders zu deklarieren. Vielleicht ist das noch möglich.
z.B. Weiterbeschäftigung aber von der Arbeit freigestellt.
Oder vielleicht existiert zu dieser Abfindung irgendeine Minusrechnung (Dienstauto überlassen, oder so), womit Du den Betrag runterbekommst.
Der Titel ist eindeutig.
Deshalb würde ich nach "Kompensationen" suchen.
Kannst Du ein anderes Arbeitseinkommen als Minus einbringen? Z.b. Aufbau einer Selbstständigkeit, die erstmal die Abfindung "frisst". Oder Annahme einer Neubeschäftigung, die Werbekosten abverlangt?
Im Nachhinein da mit dem alten Arbeitgeber noch was drehen geht nicht, das war im letzten Jahr und ich bin schon eine Weile weg dort. Die Idee an sich ist gut, nur bin beim neuen AG wieder 100% angestellt. Ausserdem ist eine Selbstständigkeit auf die Schnelle nicht möglich, zumal ich dafür nicht das Wissen habe. Aber ich weiss, dass es nächstes Jahr wahrscheinlich wieder Probleme geben wird (die Abzüge sind beim neuen AG geringer, d.h. mehr Netto bei gleichem Brutto), werde ich wohl reduzieren müssen, um das "Mehr" zu kompensieren. Denn die Formulierung im Urteil zielt ab dann glasklar auf das reine Netto (egal woher) ab. Dann kann ich mir zusätzlich noch was anderes suchen.
(18-11-2022, 14:34)CheGuevara schrieb: Abfindung ist eine Art Schadenersatz - auch für zukünftig niedrigere laufende Vergütung.
Nach meinem Verständnis betrifft die Abschöpfungsklausel vielleicht nur laufende Vergütungen und keine außerordentlichen Effekte.
War die Abfindung die 14. Zahlung im Jahr?
Siehe oben, Abfindung und Varia sind separat aufgeführt. Die ganze Problematik zielte nur auf den damaligen 14er oder Bonus ab. Da damals infolge langer Krankheit schlecht abzuschätzen war ob, wann und in welchem Mass ich wieder "voll leistungsfähig" sein werde, wurde diese Formulierung gewählt.

Wir werden sehen wie es weiter geht...
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