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Jugendamt möchte Informationen zu meinem Arbeitgeber
#1
Hallo zusammen

kurze Frage, hat das JA (Beistandschaft) einen rechtlichen Anspruch auf Daten wie z.B. den Namen und Adresse meines Arbeitgebers?

Ich war der Meinung, es reicht aus meine Gehaltsabrechnung zu schicken, auf der man meinen Namen, das Datum, das Brutto/Netto sowie das Jahreseinkommen sieht (der Rest ist geschwärzt).

Was passiert wenn sich das JA bei meinem Arbeitgeber meldet, ohne meine Erlaubnis bzw. ohne den Namen/Anschrift von mir bekommen zu haben? Bekommt das JA diese Auskunft vom Finanzamt? Ist das Datenschutztechnisch möglich?

Danke Euch!
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#2
(22-11-2022, 18:06)Mix schrieb: ...hat das JA (Beistandschaft) einen rechtlichen Anspruch auf Daten wie z.B. den Namen und Adresse meines Arbeitgebers?

Nein!

(22-11-2022, 18:06)Mix schrieb: Ich war der Meinung, es reicht aus meine Gehaltsabrechnung zu schicken, auf der man meinen Namen, das Datum, das Brutto/Netto sowie das Jahreseinkommen sieht (der Rest ist geschwärzt).

Völlig richtig!

(22-11-2022, 18:06)Mix schrieb: Was passiert wenn sich das JA bei meinem Arbeitgeber meldet, ohne meine Erlaubnis bzw. ohne den Namen/Anschrift von mir bekommen zu haben?

Meiner Meinung nach wäre das ein Fall für eine Klage gegen das JA.

(22-11-2022, 18:06)Mix schrieb: Bekommt das JA diese Auskunft vom Finanzamt? Ist das Datenschutztechnisch möglich?

Diese Frage kann ich Dir leider nicht beantworten.

Aber warum stellst Du Dir diese Frage?
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#3
Soweit richtig, bis auf die Meldung des Jugendamts beim Arbeitgeber. Das Jugendamt darf das de facto, denn es lügt sich grundsätzlich damit heraus, du hättest unvollständig Auskunft gegeben. Damit dürfen sie selber tätig werden und Auskünfte einholen, auch vom Arbeitgeber.

Im Normalfall bekommt das Jugendamt den Arbeitgeber nicht vom Finanzamt. Aber der kurze Dienstweg macht so manches möglich.
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#4
(22-11-2022, 20:59)p__ schrieb: Soweit richtig, bis auf die Meldung des Jugendamts beim Arbeitgeber. Das Jugendamt darf das de facto, denn es lügt sich grundsätzlich damit heraus, du hättest unvollständig Auskunft gegeben. Damit dürfen sie selber tätig werden und Auskünfte einholen, auch vom Arbeitgeber.

Ok, das wußte ich nicht.

Danke für die Korrektur!
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#5
Quelle: Irgendwo im Internet. Irgendwann ausgedruckt und in meine Sammlung...

Auszug: Wenn der Unterhaltspflichtige dem Auskunftsverlangen des JA nicht nachkommt,....etc. pp. stellt sich die Frage, ob das JA den AG direkt angehen kann § 68 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII
Es gilt als anerkannt, dass § 68 Abs. 1 S. 1 SGB VIII es dem JA grundsätzlich gestattet, unterhaltsrelevante Gehaltsbelege direkt beim AG anzufordern, selbst wenn der AN damit nicht einverstanden ist.
Ebenso kann das JA sich auf Grundlage des § 68 etc bla bla, direkt an das Finanzamt wenden etc bla bla...

Weil damit in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Pflichtigen eingegriffen wird, muss das JA verfassungskonforme Regeln einhalten. .... Zunächst ist der Unterhaltspflichtige auf die Möglichkeit zur direkten Datenerhebung hinzuweisen. Zugleich ist dem Pflichtigen nochmals die Möglichkeit einzuräumen, innerhalb einer angemessenen Frist die Belege freiwillig einzureichen.

Es dürfen nur solche Daten eingefordert werden, die zur Feststellung des Anspruchs erforderlich sind. etc bla bla

Erfolgt die Auskunftsanfrage des JA ohne Einwilligung des Betroffenen, muss der Arbeitgeber darauf nicht antworten. In diesem Fall muss das JA den gerichtlichen Weg beschreiten.

Prinzipiell die förmliche Übersetzung dessen, was das JA schrieb.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#6
Danke für die schnellen Rückmeldungen.

(22-11-2022, 19:20)Simon ii schrieb: Meiner Meinung nach wäre das ein Fall für eine Klage gegen das JA.
Eine Klage würde sich wahrscheinlich sowieso nicht lohnen.. oder wie schätzt ihr das ein?


(22-11-2022, 20:59)p__ schrieb: Soweit richtig, bis auf die Meldung des Jugendamts beim Arbeitgeber. Das Jugendamt darf das de facto, denn es lügt sich grundsätzlich damit heraus, du hättest unvollständig Auskunft gegeben. Damit dürfen sie selber tätig werden und Auskünfte einholen, auch vom Arbeitgeber.

Im Normalfall bekommt das Jugendamt den Arbeitgeber nicht vom Finanzamt. Aber der kurze Dienstweg macht so manches möglich.

Ok das habe ich schon befürchtet - ich habe nämlich schon mehrmals darauf hingewiesen alle notwendigen Daten (wie oben beschrieben) bereits eingereicht zu haben... Die lassen da einfach nicht locker und mich wundert einfach weshalb sie unbedingt diese Information möchten?


Die Frage mit dem Finanzamt kam aufgrund dieser Information (Link: https://www.familienrecht-ratgeber.com/d...ndamt.html):
"Wird das Jugendamt als > Unterhaltsbeistand für ein unterhaltsbedürftiges Kind tätig wird, nimmt es die > Unterhaltsrechte des Kindes war. Wenn der Unterhaltspflichtige dem > Auskunftsverlangen des Jugendamtes nicht nachkommt, reagiert das Jugendamt oft mit der Androhung die erforderlichen Daten um Einkommen direkt beim Arbeitgeber anzufordern. Hier stellt sich die Frage, ob das Jugendamt tatsächlich befugt ist, den Arbeitgeber des Unterhaltspflichtigen direkt anzugehen und um Auskunft über Lohn oder Gehalt zu bitten. § > 68 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII räumt dem Jugendamt ein Datenerhebungsrecht ein, wenn es als Unterhaltsbeistand tätig ist. Es gilt als anerkannt, dass § 68 Abs.1 S.1 SGB VIII es dem Jugendamt grundsätzlich gestattet, unterhaltsrelevante Gehaltsbelege direkt beim Arbeitgeber anzufordern, selbst wenn der unterhaltspflichtige Arbeitnehmer damit nicht einverstanden ist. Ebenso kann der Unterhaltsbeistand (Jugendamt) sich auf Grundlage des § 68 Abs.1 S.1 SGB VIII direkt an das Finanzamt wenden und dort unterhaltsrelevante Steuerunterlagen des Unterhaltspflichtigen anfordern. Weil damit in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Unterhaltspflichten eingegriffen wird, was § 68 Abs.1 S.1 SGB VIII grundsätzlich gestattet, muss das Jugendamt bei der gewünschten direkten Datenerhebung beim Arbeitgeber verfassungskonforme Spielregeln beachten [...]"
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#7
(23-11-2022, 16:00)Mix schrieb: Ok das habe ich schon befürchtet - ich habe nämlich schon mehrmals darauf hingewiesen alle notwendigen Daten (wie oben beschrieben) bereits eingereicht zu haben... Die lassen da einfach nicht locker und mich wundert einfach weshalb sie unbedingt diese Information möchten?

Für dich stellt sich jetzt die Frage, was du aktuell aktiv tun kannst - meiner Einschätzung nach wenig bis nichts.
Teile deinem Arbeitgeber mit, dass du mit der Weitergabe von Informationen an das Jugendamt NICHT einverstanden bist, weil du alle Informationen bereits freiwillig dem Jugendamt zur Verfügung gestellt hast. Mehr kannst du nicht machen.
Wenn dem Jugendamt dein Arbeitgeber nicht bekannt sein sollte, sollen sie selber suchen. Mach ihnen Arbeit. Nichts haßt ein Beamter mehr als Zusatzaufwand, zusätzliche Arbeit. Wenn die .otzen vom Jugendamt nicht damit zufrieden sind, was du ihnen geliefert hast, sollen sie doch selber suchen gehen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
Ich stelle mir gerade folgende Frage:

Sehr geehrte Schergen des JA,

die zur Unterhaltsberechnung notwendigen Unterlagen wurden Ihnen übermittelt. Weitere Informationen, wie z.B. die Anschrift meines Arbeitgebers, sind daher obsolet, da diese nicht zur Berechnung des Unterhalts notwendig sind.
Dem Arbeitgeber wurde weiterhin mitgeteilt, dass meinerseits keine Zustimmung zur Herausgabe persönlicher Daten gegeben wurde.
Sollten Sie bei Ihrer Aufforderung bleiben, bitte ich um Darlegung der Rechtsgrundlage. Ansonsten steht Ihnen der Klageweg offen.

MfG

Wie wollen die denn den Antrag bei Gericht begründen? er hat uns alles vorgelegt (Gehaltsbesch./Steuerbesch.) ,aber wir wollen trotzdem wissen, wo er arbeitet, weil Joghurt keine Gräten hat?

Lass es doch mal drauf ankommen ,-)
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#9
Ich werde deinen Vorschlag wohl leicht abgeändert so zu denen schicken :-) 

Mal schauen was da dann noch kommt... Mir ging es in erster Linie darum, dass mein Arbeitgeber davon nichts mitbekommt, weil es mir unangenehm ist und ich unnötigen Fragen aus dem Weg gehen will.
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