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Betreuungsunterhalt endet, letzte Zahlung anteilig oder voll entrichten?!
#1
Einen schönen guten Tag,

mein Betreeungsunterhalt endet offiziel Anfang Januar/2023 (Kind 3 Jahre alt) ob ich hierrüber eine Nachricht bekommen werde vom JA ist meine erste Frage.
Fest steht, ab dem Geburtsdatum werde ich den Betreuungsunterhalt streichen und nur noch den Kindesunterhalt weiterhin monatlich überweisen, ob ich hierzu Bescheid bekomme oder nicht ist mir herzlichst egal.
Daher stellt sich die Frage ob die letzte Zahlung, also Ende Dezember, anteilig pder komplett überwiesen werden muss.
Schließlich ist der "Letzte" Betreuungsunterhalt ja für den Januar, und da das dritte Lebensjahr des Kindes bereits am Anfang des Monats erreicht ist müsste ich ja rein theoretisch nur einen Teil davon zahlen also eben bis zu diesem Datum. Liege ich damit richtig, oder muss ich die letzte Zahlung nochmal voll entrichten?






Zur Vorgeschichte und meinen Erfahrungen mit dem JA, wen es nicht interessiert, kann den Part auslassen:


2020 durch einen aufdringlichen, mehr oder wenigeren ONS Vater geworden, logischerweise ungewollt, Sie hatte es jedoch drauf angelegt bzw. Suchte die KM einen dummen der Sie schwängert, und tat dafür auch einiges, dieser jenige sollte also ich sein.

Nachdem die KM mir im beisein einer Freundin von der Schwangerschaft erzählte, tauchte ich aufgrund emotionaler überreaktion vorerst ab, das JA fand mich bald.
Es folgte etwas Schriftverkehr (auch per Mail) sowie einreichen meiner teils geschwärzten Lohnabrechnung (danke an dieser Stelle nochmal für den Tipp) und ein paar Terminen beim JA, sowie das nachzahlen von Rückständen.

Laut JA-Mitarbeiterin wolle Sie mir helfen, ich solle ihr meinen Arbeitsvertrag sowie den Bogen zu den persönlichen Verhältnissen ausgefüllt und wahrheitsgemäß zu einer gesetzten Frist einreichen. Dies wurde niedergeschrieben und ich sollte unterschreiben. Mit den Worten das ich dazu nicht verpflichtet seie, schrieb und druckte die Mitarbeiterin des JA mir nach etwas lauter Diskussion tatsächlich ein Schrifstück aus, auf dem niedergeschrieben war das ich mich weigere bennante Auskunften zu geben. Sie war sehr zornig mir gegenüber, ja fast schon extreme Stimmungsschwankungen legte Sie an den Tag, lachte über meinen Verdienst und meine Sie würde ja sowieso alles rausfinden über mich, ob ich will oder nicht.
Mit den Worten das, wenn das JA mir weiterhin auf die nerven geht, ich nicht abgeneigt bin mir ein Hakenkreuz auf den Hals tattowieren lassen und dann von Vaterstaat leben werde verabschiedete ich mich lautstark.

Seitdem, und das war 2020, habe ich !Nichts mehr! Vom JA gehört und zahle brav meinen Unterhalt. Mir geht es finanziell für entsprechende Verhältnisse ganz gut, ich zahle etwas Miete, habe eine Partnerin die ebenfalls Geld verdient, und mache auch ein paar Dinge "Nebenbei" eben leicht verdientes Geld. Ebenso habe ich einige paar zehntausend auf der hohen Kante. Ich beklage mich nicht, mein Verdienst liegt knapp bei 2,2k im Monat, inzwischen. Damals zu JA Zeiten bei etwa 1,8k.


Erstmals Kontakt hatte ich zu meinem Kind ende 2020, es war zu dieser Zeit (bereits ab Geburt 2020) schwerer erkrankt und lag immer mal wieder im Krankenhaus, wieso war hier noch unklar. Ich versuchte mich in die Rolle als Vater langsam einzufinden, es gelang mir aber nicht. Die KM ging mir an die Wäsche, beim ersten treffen nach dem Kontaktabbruch im KH!
Sie lud mich zum essen ein, in den Urlaub mit dem kleinen, meine neue Partnerin durfte das Kind nicht kennenlernen, es ist vieles passiert was ich sehr negativ empfunden habe. Irgendwann gab es einen Knall, sie unterstellte mir mich mehr kümmern zu müssen bzw. IHR mehr beizustehen, dass Sie in riesigen, endlos langen texten/Nachrichten wiedergab.

Nun denn, den Kontakt habe ich Ende 2021 endgültig abgebrochen, Ihre Mutter (die ich nur vom hören kannte) schrieb mir noch einige male, hatte sich aber damals selbst aus dem Staub gemacht und erst wieder Kontakt mit der Tochter/KM seit das Kind da ist. Auch die KM selbst schrieb mir noch einige male, ich antwortete selten bis gar nicht.

Inzwischen kam übrigens heraus, dass das Kind einen nicht erforschten Gendefekt hat, diesen hat es von mir wie sich nach Untersuchungen herausstellte. Nur habe ich zumindest bisher keine erkennbaren einschränkungen hierdurch. Es gibt Weltweit so wenige Fälle, dass hierzu keine Aussage gemacht werden kann in welchem Verhältnis dieser Gendeffekt auftritt.
Das Kind erlitt bisher unter anderem eine Lungendentzündung nach Geburt, einen Schlaganfall sowie mehrere Hirnhautenzündungen und sogar eine Entzündung des gesamten Gehirns. Wer weiß also wie alt es überhaupt wird, klingt hart ist aber so. Die meisten die diesen Gendefekt negativ also mit schwerem Verlauf erleben werden 3-7 Jahre alt.

Natürlich geht mir das ganze auch nahe, ich ziehe mich dennoch aus eigenem Schutz zurück und lebe mein eigenes Leben. Ihr Traum war es Mutter zu werden, dann kann Sie diesen gerne Leben, aber nicht mit mir. Ich wurde nicht gefragt ob ich Vater werden will, aber wie es so schön heißt, gehören immer zwei dazu.


Liebe Grüße & ein schönes Wochenende euch!
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#2
Arbeitet die Mutter oder hat sie vor der Schwangerschaft gearbeitet?
Ist der offensichtlich beim JA unterschriebene UH-Titel zeitlich begrenzt?

Ansonsten gilt BGB § 1615l Abs 2.:
"... Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen."

Wenn das Kind schwierig ist oder, wie in Deinem Fall eine schwierige Situation durch Gendefekt entstanden ist, die erhöhten Betreuungsaufwand erfordern, geht das Spielchen weiter.
https://t.me/GenderFukc
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#3
(02-12-2022, 15:37)Petrus schrieb: Arbeitet die Mutter oder hat sie vor der Schwangerschaft gearbeitet?
Ist der offensichtlich beim JA unterschriebene UH-Titel zeitlich begrenzt?

Sie hat vor der Geburt gearbeitet, und arbeitet inzwischen (letzter Stand als noch Kontakt) wieder 30 Std. Die Woche.
In der von mir unterschriebenen Urkunde heißt es: Ich verpflichte mich, der Mutter zur Abgeltung ihrer vorgenannten Ansprüche "Summe X" Betreuungsunterhalt bis zum 1. Eines Monats ab "Datum X" , längstens jedoch für die Dauer von 3 Jahren ab Geburt des Kindes zu zahlen.

(02-12-2022, 15:37)Petrus schrieb: Wenn das Kind schwierig ist oder, wie in Deinem Fall eine schwierige Situation durch Gendefekt entstanden ist, die erhöhten Betreuungsaufwand erfordern, geht das Spielchen weiter.

Also heißt es abwarten, gibt es denn nun dann einen Bescheid vom JA wenn der BU endet oder geschieht dies wie gedacht automatisch ab erreichen des 3. Lebensjahres, sprich das ich die mtl. Zahlung einschränken kann?
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#4
Ganz sicher bin ich nicht, aber da Unterhalt im voraus und monatlich zu zahlen ist, könnte der volle Unterhalt fällig sein, nicht nur der Teilbetrag bis zum Geburtstag. Da offenbar kein Titel besteht, kannst du es aber probieren, nur die Tage bis zum Geburtstag zu überweisen. Sie muss dann erst einmal den Rest fordern. Vielleicht tut sie das ja gar nicht. Zahlen kannst du immer noch, wenns Ärger gibt.

Übrigens zum Kindesunterhalt, da das Kind krank ist: Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt.

Eine echt harte Geschichte. Mit dem Fluch der bösen Tat drin. Die Frau hat für alle Beteiligten ein Riesendesaster verursacht. Sie hat dir gegen deinen Willen deine Gene abgegriffen, aber die waren defekt und sie selber ist irre. Ich fürchte, das Kind leidet, stirbt und sobald du die Beerdigungskosten bezahlt hast (auch dafür werden sie zu dir kommen) wird sie den nächsten Mann reinlegen. Es gibt ja leider massenhaft welche, die auf Verhütungslügen reinfallen und sogar bei Kurzbekanntschaften unverantwortlicherweise auf Kondome verzichten.
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#5
Ist denn in für den Monat in dem der Geburtstag ist überhaupt noch Unterhalt fällig? Da der Unterhalt ja im vorraus gezahlt wird und für den Monat in dem das Kind geboren wurde bereits voller Unterhalt fällig ist. Das wäre ja sonst eine Überzahlung.
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#6
Sicher ist der fällig. Ist doch einfach: Geburtstag beispielsweise am 15.2., also Mitte Februar. Also ist auch Unterhalt für Februar fällig. Zu zahlen bis 1. Februar.
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#7
(03-12-2022, 16:08)p__ schrieb: Sicher ist der fällig. Ist doch einfach: Geburtstag beispielsweise am 15.2., also Mitte Februar. Also ist auch Unterhalt für Februar fällig. Zu zahlen bis 1. Februar.

Das ist eben die Frage, da Unterhalt ja auch in dem Monat zu Zahlen ist in dem das Kind geboren wurde.

Bsp.: Kind geboren 15. Februar. Unterhalt ist für den kompletten Monat Februar zu bezahlen. Das ist also Unterhalt für die Zeit vom 15.Februar bis zum 15. März.

Wenn der Unterhalt nun zum 15. Februar des Jahres X ausläuft wäre ja im Jahr X im Februar kein Unterhalt mehr fällig, da Unterhalt bis 15.Februar bezahlt ist.
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#8
Der Anspruch richtet sich nach dem Geburtsdatum und nach Kalendermonaten. Der übliche Juristenschwachsinn, denn das sind unterschiedliche Zeiträume, somit wird Raum erzeugt für die beliebte Anwendung des Unterhaltsmaximierungsprinzips.

Da aber im Kalendermonat März der Geburtstag schon rum ist, ist für März auch keiner mehr fällig. Das ist sicher.
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#9
(02-12-2022, 18:09)p__ schrieb: Ganz sicher bin ich nicht, aber da Unterhalt im voraus und monatlich zu zahlen ist, könnte der volle Unterhalt fällig sein, nicht nur der Teilbetrag bis zum Geburtstag. Da offenbar kein Titel besteht, kannst du es aber probieren, nur die Tage bis zum Geburtstag zu überweisen. Sie muss dann erst einmal den Rest fordern. Vielleicht tut sie das ja gar nicht. Zahlen kannst du immer noch, wenns Ärger gibt.

Danke, so mache ich es. Also den Teilbetrag bis zum Geburtstag zahlen. Einfache Rechnung wie ich vermute:
BU / 31 Januartage = Summe
x Tage ab Anfang Januar bis zum Geburtstag inkl.
Wären grob überschlagen ca. 40 Euro. Dann packe ich diesen Betrag auf den KU drauf, und die nächste Überweisung/Dauerauftrag Ende Januar für Februar beinhaltet nur noch den KU.

Ich denke die KM wird sich wundern, aber nichts einfordern. Ich hatte mich damals intensiv mit dem JA und seinen teils irreführenden Begriffen sowie Praktiken beschäftigt, als ich in Kontakt mit der KM trat, merkte ich schnell das Sie überhaupt keine Ahnung hat..

(02-12-2022, 18:09)p__ schrieb: Eine echt harte Geschichte. Mit dem Fluch der bösen Tat drin. Die Frau hat für alle Beteiligten ein Riesendesaster verursacht. Sie hat dir gegen deinen Willen deine Gene abgegriffen, aber die waren defekt und sie selber ist irre. Ich fürchte, das Kind leidet, stirbt und sobald du die Beerdigungskosten bezahlt hast (auch dafür werden sie zu dir kommen) wird sie den nächsten Mann reinlegen. Es gibt ja leider massenhaft welche, die auf Verhütungslügen reinfallen und sogar bei Kurzbekanntschaften unverantwortlicherweise auf Kondome verzichten.

Wir hatten zu jener Zeit tatsächlich verhütet (Kondom) beim dritten und letzten Akt, ist dieses unbemerkt währenddessen abgegangen, da mein *** zuvor angefeuchtet war, wie ich im nachhinein vermute. Im Endeffekt bestand ich auf die Pille danach, Sie sicherte zu die Spirale zu tragen "Mach dir keine Sorgen.."
Eine Spirale hatte Sie wohl nie, wenig später behauptete Sie per 3-Monatsspritze zu verhüten, widersprach sich also selbst.

*Übrigens, zum Gendefekt: Bei einem eventuellen Kinderwunsch, Beträge die Wahrscheinlichkeit 50/50 das dass Kind den Gendefekt überhaupt ich sich trägt, wenn es denn so ist, besteht die Chance 60% das Symptome in keinster Art und Weise wie in meinem Fall auftreten, und 40% das dass ganze einen schweren Verlauf nimmt. Mir wurde eine künstliche Befruchtung nahegelegt, die Vorlaufzeit hierfür beträgt 2 Jahre, die Kosten liegen bei rund 12k Euro die selbst zu tragen sind, und die Wahrscheinlichkeit das es mit der SS überhaupt zielführend klappt ist auch nicht grade vielversprechend.

Wird sich das JA im allgemeinen überhaupt nun mal zeitig melden?
Sei es nun bezüglich des hoffentlich und eventuellen Wegfall des BU's,
oder das wiederkehrende einsehen meiner Lohnabrechnungen.
Steigt nicht auch der KU ab 3 Jahren..? (Bin mir grade nicht sicher)

Habe wie erwähnt seit Mitte/Ende 2020 nichts mehr gehört vom JA..
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#10
Beim Betreuungsunterhalt hat das Jugendamt ohnehin nichts zu sagen. Das ist nur für Kindesunterhalt berechtigt zu handeln. Sollte sie allerdings Sozialleistungen beziehen, dann kann ein Anspruchsübergang zur Arbeitsagentur stattgefunden haben. Wegen Kindesunterhalt meldet sich das Jugendamt maximal im Zweijahresabstand, oft aber seltener.

Kondome, gut, das ist schon wegen der Krankheiten grundlegend, auch wenns wie bei dir schiefgehen kann. Leider trotzdem Verhütungslüge von ihr.

Wenn überhaupt irgendein Guter Aspekt für dich bei allem rausgekommen ist, dann die Kenntnis dass du einen vererbbaren Gendefekt hast. Weitere Kinderpläne werden bei dir jetzt in anderem Licht stehen. Bei 40% Risiko, ein Kind mit Leiden und frühem Tod zu zeugen wird dann es eher eine Wahl zwischen Verzicht auf leibliche Kinder oder die sehr teure Senkung des Risikos mittels künstlicher Befruchtung sein. Da sind dir leider medizinische und ethische Grenzen gesetzt. Immerhin weisst du das jetzt.
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#11
Alles klar, gut zu wissen. Dann kann ich mich immerhin "Mental" auf die weiteren kontaktierungen vom JA einstellen. Ich muss mich auch nochmal genauer damit beschäftigen, welche Bereiche ich alle aus den Lohnabrechnungen entfernen darf, beim ersten und bisher letzten mal war ich mir nicht ganz sicher, bezüglich einiger Zahlen.

Ganz genau, und hinterher fragt natürlich auch keiner mehr, ständig hört man nur "Es gehören immer zwei dazu" dann sollten aber auch die Meinungen beider Parteien berücksichtigt werden, und nicht die, oder der Wille einer Seite.

Das sehe ich ebenso, ich finde, viel schlimmer wäre es gewesen irgendwann bei einem eventuellem Wunschkind zu erfahren, dass dieses schwer Krank ist, und der dafür verantwortliche Gendefekt von einem selbst kommt. Schließlich soll man ja nicht nur das negative betrachten, alles hat auch seine (wenn auch geringere) positive Seite. In naher Zukunft habe ich eine Vasektomie vor, aktuell bin ich 28 Jahre alt, Samenzellen lasse ich zurückstellen, kostet regelmäßig etwas, aber eben nur einen Bruchteil wie Unterhalt.. Das ist es mir Wert, und sexuell gesehen bin ich in Zukunft auf der sicheren Seite.  Cool
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#12
Vielleicht gibts ja in Zukunft noch bessere Methoden. Soweit ich weiss, erzeugt man heute in Vitro mehrere Embryonen aus Eizelle und Spermien, testet sie und tötet dann die Kranken. Ethisch immer noch fragwürdig. Und die Geburtenrate pro Eizellentnahme liegt bei unter 20%. Ein Problem ist auch, wenn der Gendefekt zwar nicht aktiv im Kind wirkt, es ihn aber seinerseits trotzdem weiterträgt.

Auf jeden Fall ein Thema, das man frühzeitig mit den Damen besprechen sollte, mit denen man ernster zugange ist. Sonst kriegt man womöglich mal sehr negative Reaktionen.
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