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Mindestunterhalt-Mindestbedarf
#5
(19-05-2009, 20:02)bubi schrieb: müsste sie sich dann nicht aber ihre betreuung als geldwerten vorteil bzw einkommen steuerlich anrechnen lassen wenn es mit meinem unterhalt gleichgestellt ist?
Mal ´ne Frage. Meinst Du den BU für die UHN oder den Unterhalt für´s Kind?
Falls Du den BU für die UHN meinst, dann kannst Du den ja steuerlich absetzen. Der KU ist mit dem "halben" Kind auf der Steuerkarte und dem hälftig angerechneten Kindergeld abgegolten.

Ich hatte meiner Ex vor Jahren mal einen Deal angeboten. So nach dem Motto, laß uns den größten Teil über den BU für sie laufen. Dann haben beide was davon. Huh

Hatte sie nicht kapiert. Tongue
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Nachrichten in diesem Thema
Mindestunterhalt-Mindestbedarf - von bubi - 19-05-2009, 19:45
RE: Mindestunterhalt-Mindestbedarf - von bubi - 19-05-2009, 20:02
RE: Mindestunterhalt-Mindestbedarf - von blue - 19-05-2009, 20:27
RE: Mindestunterhalt-Mindestbedarf - von bubi - 19-05-2009, 21:45
RE: Mindestunterhalt-Mindestbedarf - von p__ - 19-05-2009, 22:44

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