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Bürgergeld - Unterhalt Aufstocken
#1
Hierzu mal fragen da ich außer der 2 jährigen Auskunft welche in 2 Monaten wieder anstehen dürfte sonst nichts mit dem JC zu tun habe. 

Aktuell zahle ich den 2022er Mindest Unterhalt an die KM weiter. Das JC hatte mich anders als sonst im Dec nicht auf die höheren Sätze hingewiesen (die KM auch nicht). Titel gibt es keinen.
Solange keiner mehr fordert brauch ich rückwirkend ja nicht mehr zahlen wenn ich richtig informiert bin?

Mein Bereinigtes monatliches Netto der letzten 12 Monate beträgt offiziell ca 1600 €. Hirin ist die einmalige Energie Pauschale sowie eine einmalige Einmalzahlung in etwa gleicher Höhe enthalten. Hohe Fahrtkosten von 2*40 km*230 sind vom eigentlichen Netto schon abgezogen.
Ist es realistisch das das JC diesen Mangelfall also ca 230 € zahlbetrag anerkennt wenn sie wieder Auskunft fordern? Fals ja, könnte die KM dagegen vorgehen und den vollen Unterhalt fordern (notfalls per JA, Anwalt, Gericht) oder ist mein einziger Ansprechpartner das JC und die stocken es der KM auf da der Unterhalt auf diese übergegangen ist weil die KM Hatz 4 bezieht?

Sollte dieser zahlbetrag nicht anerkannt werden würde ich beim gleichen JC Bürgergeld Aufstockung beantragen. Wie würde das ablaufen? Vermögen darf man ja beim neuen Bürgergeld 15.000 € + günstiges Auto haben, gilt das beim Aufstocken auch oder spielt hier das Vermögen keine Rolle?
Reicht beim Aufstocken eine Übersicht des Vermögens auf den Konten oder werden hier detaillierte Kontoauszüge der letzten Monate gefordert? Wenns detailliert sein muss würde mein Nebenjob auffallen von dem bisher keiner weiß. Könnte ich diesen dann einfach kündigen bzw mich kündigen lassen?

Da alles übers JC laufen würde, muss ich da den Unterhalt unbedigt Titulieren lassen oder lässt sich beim Aufstocken in dieser Konstellation ein Titel vermeiden?

Hoffe ihr könnt mir bei den Fragen helfen  Smile
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#2
Morgens, ohne Titel ist Aufstocken nicht möglich.
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#3
Titulieren ist ja keine unüberwindbare Hürde. Geht kostenlos und kann auch befristet auf max. 2 Jahre ausgestellt werden.
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#4
Ob mit oder ohne Aufstockung die Zugangsvoraussetzungen sind immer gleich, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Vermögen, etc.

Der volle Unterhalt oder auch ein Titel kann bzw. der volle Unterhalt kann mindestens über einen Titel immer gefordert werden. Es gibt davor kein sicheres Versteck. Das Jobcenter rechnet beim Unterhalt nicht so streng wie ein Richter, sondern auf deiner Seite wird genauso berechnet, als würdest Du Aufstockung beantragen, ./. Freibeträge, etc. Kann also schon sein, dass sie deiner Berechnung folgen. Davon gehe ich sogar aus. Der Wahnsinn beginnt erst vor Gericht, weil dort sadistische und faule Wesen genannt Richter sitzen, die nicht rechnen wollen sondern stattdessen lieber fiktiv irgendwas festsetzen. Jeder Unterhaltssachbearbeiter beim Jobcenter rechnet besser.

Du musst dir vorab einen Plan machen. Wenn Du wirklich aufstocken willst, dann vorher weg mit dem Nebenjob. Die Verlockung den Nebenjob weiterzumachen ob der Jobcenter- und Titel-Hürde wird aber groß sein. Also entweder oder.

Dennoch würde ich taktisch vorgehen und nicht gleich titulieren lassen sondern bei einer etwaigen Antragstellung erst Mal die Unterhaltszahlungen der letzten 6 Monate nachweisen. Zusätzlich noch die Schreiben des Jobcenters anhängen via derer Du zu Unterhaltszahlungen aufgefordert wurdest.
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#5
(06-01-2023, 11:10)Durchschnitt072 schrieb: Morgens, ohne Titel ist Aufstocken nicht möglich.

Aufstocken schon, nur die Unterhaltszahlung wird nicht Einkommensmindernd anerkannt.

(06-01-2023, 12:06)Absurdistan schrieb: Titulieren ist ja keine unüberwindbare Hürde. Geht kostenlos und kann auch befristet auf max. 2 Jahre ausgestellt werden.

Ja, hatte ich auch gemacht. Mit dem JA hatte ich da nie Probleme.
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#6
Wenn das JC einen geringeren Betrag zustimmen würde, könnte die KM dann Unterhalt Vorschuss beantragen oder stockt das JC den Unterhalt bzw das Bürgergeld dann einfach bei der Mutter als Grundsicherung fürs kind auf?

Noch mal meine Frage von oben. Ist die KM überhaupt noch Ansprechpartner für Unterhalt fürs kind oder ist alleinige das JC zuständig?

Aktuell zahle ich ja an die KM direkt, wäre es zukünftig klüger den Unterhalt an das JC zu entrichten, diese Möglichkeit bestünde ja auch? Zumindest wäre ich dann aus Ihrer Schusslinie und die Gefahr von ihr wegen zu geringem Unterhalt vors FamG gezerrt zu werden geht gegen null da sie sich dann mit dem JC auseinandersetzen müsste wenn etwas beim Unterhalt nicht passt.
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#7
(07-01-2023, 11:02)Ruffys schrieb: Wenn das JC einen geringeren Betrag zustimmen würde, könnte die KM dann Unterhalt Vorschuss beantragen oder stockt das JC den Unterhalt bzw das Bürgergeld dann einfach bei der Mutter als Grundsicherung fürs kind auf?

Noch mal meine Frage von oben. Ist die KM überhaupt noch Ansprechpartner für Unterhalt fürs kind oder ist alleinige das JC zuständig?

Aktuell zahle ich ja an die KM direkt, wäre es zukünftig klüger den Unterhalt an das JC zu entrichten, diese Möglichkeit bestünde  ja auch? Zumindest  wäre ich dann aus Ihrer Schusslinie und die Gefahr von ihr wegen zu geringem Unterhalt vors FamG gezerrt zu werden geht gegen null da sie sich dann mit dem JC auseinandersetzen müsste wenn etwas beim Unterhalt nicht passt.

Sobald die KM beim JC beantragt, wird dieses für dich der Ansprechpartner, nicht mehr die KM. Denn erstmal bist du für den Unterhalt zuständig. Das JC wird wenn der Mindestunterhalt abzüglich des Kindergeldes nicht gezahlt wird die KM auf die UVK verweisen. Die UVK ist vorrangig vor dem JC und es muss somit dort ein Antrag gestellt werden. Erst danach kommt das JC ins Spiel bezüglich Deckung des Bedarfs fürs Kind. Selbstverständlich wird das JC fordern was es kann und du wirst dich mit Ihnen einigen müssen. Den Unterhalt kannst du trotzdem weiterhin an die KM überweisen.
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#8
(07-01-2023, 11:02) Jobcenter schrieb: Leistungen nach dem SGB ll (Sozialgesetzbuch ll) für
..., geb. ...
Änderung Düsseldorfer Tabelle seit 01.01.2023
Hier: Anpassung des Mindestunterhaltsbetrages

Sehr geehrter Herr ...,
mit Wirkung zum 01.01.2023 wurde die Düsseldorfer Tabelle, basierend auf der fünften
Vorordnung zur Ånderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2022 (BGBL. 202115066), geändert.
Bisher haben Sie für Ihr Kind ... den Mindestunterhaltsbetrag aus dem Jahr 2022 in Höhe von monatlich 345,50 € gezahlt.
Der ab dem 01.01.2023 zu zahlende Mindestunterhalt für ein Kind in der Altersstufe 6-11
Jahre beträgt monatlich 377,00 € (100 %).
Bitte zahlen Sie den erhöhten Unterhaltsbetrag ab sofort, also ab dem 01.05.2023, wie bis-
her, direkt an die Mutter Ihres Kindes, Ein eventuell bestehender Dauerauftrag ist entspre-
chend abzuändern Frau ... wird über die Erhohung ab 
01. .05. 2023 informiert. Die Differenzbeträge für die Monate Januar 2023 bis einschließlich April 2023 in Höhe von insgesamt 126,00 € (31,50 € je Monat) können Sle nicht an Frau ... zahlen, da der Anspruch auf die Unterhaltserhöhung gem. $ 33 SGB ll bereits auf das Jobcenter übergegangen ist, Der Betrag (Unterhaltsrückstand 126 €) ist wie folgt bis zum  10.05.2023 begleichen.

Der KM is wohl endlich die Neue DDT aufgefallen.
Bekam jetzt das obige Schreiben. 

Was Antworte ich da am besten drauf? Kein Titel.
Erstmal nach der Rechtsgrundlage der nachforderung fragen? Der alte Betrag wurde ja so weiter gezahlt wie im schreiben Januar 2022 gefordert, für 2023 is dies das erste Schreiben. Eine nachforderung von zu wenig gezahlten Unterhalt Jan-März dürfte dadurch ja ausgeschlossen sein. 
Auf den geänderten Selbstbehalt würde ich auch direkt hinweisen, da die diesen ja nicht berücksichtigen Big Grin

Die Nachzahlung soll ja direkt ans JC gehen, gehe ich richtig in der Annahme das sich das JC das Geld in die Tasche stecken würde? An die KM dürfte dieses Geld doch mit Sicherheit nicht ausgezahlt werden.
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#9
Also für die nachzahlung des nicht gefordertern Unterhalts hatte das JC mitte des jahres mir die verwirkung bestätigt... eine geforderte Neuberechnung zwecks des neuen Selbstbehalt sind sie nicht nachgekommen.

Jetzt nach 3 Jahren wollte das JC eine neue Auskunft... Ergebniss: zahlbetrag 252 € in Höhe der Unterhaltsvorschussleistung oder des errechneten Betrages aufgrund meiner mangelden Leistungsfähigkeit in Höhe von 168€.

Wäre es kluger die 252€ an Unterhalt zu zahlen? Dann bliebe mir auch der ganze Ärger mit der Unterhaltsvorschusskasse erspart welche wahrscheinlich anderes rechnen auf gesteigerte Erwerbsobliegenheit, nutzung öffentlicher Verkehrsmittel usw bestehen da die den Differenzbetrag zu 168€ aufstocken müssten und von mir jährlich zurück fordern würden.
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