27-02-2023, 12:39
Internatskosten sind meistens unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf. Da die Mutter kein Einkommen hat, hat sie der Vater vollständig zu tragen. Dass er kein Sorgerecht hat, ändert nichts an dieser Pflicht. Aber auch ohne Sorgerecht kann er aber die Angemessenheit als berechtigte Kosten bestreiten. Es gab dazu einen Beschluss des OLG Karlsruhe vom 16.05.2019 – 20 UF 105/18. Aber seid gewarnt, in dem Fall wars ein Vater, der die Mutter zur Zahlung heranziehen wollte. Die Mutter hatte für schulische Angelegenheiten kein Sorgerecht.
Das Problem ist dann nachgelagert. Ohne Sorgerecht ist es schwierig, die Angemessenheit eines Internats zu bestreiten. Es gibt ihm ja keiner Auskunft und das Internet will sich das Geschäft sowieso nicht verderben lassen.
Das Problem ist dann nachgelagert. Ohne Sorgerecht ist es schwierig, die Angemessenheit eines Internats zu bestreiten. Es gibt ihm ja keiner Auskunft und das Internet will sich das Geschäft sowieso nicht verderben lassen.