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Abänderungsantrag Unterhalt?!
#1
Schönen 1. Mai zusammen,

Lohnt sich ein Antrag auf Abänderung des Unterhaltes?
Herrscht anwaltspflicht? Oder könnte ich das auch so hinbekommen?
Betreuungszeit 40:60 für KM.
Erweiterter Umgang.

Ich opfere jede Menge Urlaubstage, Überstunden und auch unbezahlte Urlaubstage,
Für die Betreuung. (Natürlich auch gerne!)
Die unbezahlten Urlaubstage rechne ich dann über die Krankenkasse ab (Kinderkrankengeld).

Jedoch sinkt natürlich dann das Jahresbrutto (Boni, Gewinnbeteiligung etc. )
Ich habe es also ehrlich gesagt satt, den vollen Unterhalt zu zahlen.
Und bald geht es in die nächste Stufe… 

Ideen?

Danke! 
Gruss
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#2
Ja, Anwaltspflicht.

Bei 40:60 hast du aber nur Chancen auf Abstufung. Das heisst, wenn du jetzt Stufe 4 zahlst, kannst du vielleicht in eine niedrigere Stufe kommen.
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#3
Du hast einen hohen Betreuungsumfang sowie volle Unterhaltslast, das ist beim aktuellen Familienrecht ein großes Problem.

Ohne deine gesamte Geschichte zu können würde ich anstatt eines Verfahrens zum Unterhalt eher zu einem Umgangsverfahren raten und dann ein Wechselmodell beantragen. Kindeswohldienlich sollte es sein wenn du nun schon 40% übernimmst und das Kind sich prächtig entwickelt.

Bei einem paritätischen Wechselmodell erfolgt die Unterhaltsberechnung dann etwas anders und sollte für dich deutsch günstiger ausfallen, sodass du auch mehr Geld für das Kind hast am Ende, Urlaube und co.
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#4
Hängt vom Einkommen der Mutter ab. Hat die nichts und der Vater einiges, wird ein Wechselmodell nicht unterhaltsbilliger.

Für den Schwachsinn von 100/0 Unterhalt bei 40/60 Betreuung zeichnen übrigens allein die Haupttäter in Roben vom Bundesgerichtshof verantwortlich, das BGB erzwingt das nicht.

Der unsägliche Beschluss des BGH vom 05.11.2014, Az. XII ZB 599/13 basiert sogar auf 46,67% / 53,33%. Das KG Berlin entschied in Az. 13 UR 89/16 mit 45 / 55% ebenfalls, dass die Unterhaltspflicht ganz beim 45% - Vater bleibt. Die erhebliche finanzielle Mehrbelastung für Ernährung, Kleidung, Kosten der Freizeitgestaltung, etc. trägt der Vater und der andere Elternteil ist davon freigestellt. Der BGH sagt dazu ohne jede Begründung, dass diese Kosten durch eine Herabstufung um eine oder mehrere Einkommensgruppen "ausgeglichen" werden können, das bleibe jedoch dem Einzelfall vorbehalten sei eher kritisch zu beurteilen.
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#5
Und diese Herabstufung um eine Stufe hat dem Vater damals gerade mal 26 € monatlich eingebracht.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#6
@datrainer ich empfehle den Antrag auf ein paritätisches Wechselmodell, die Anwaltskosten kannst du dann auch gleich sparen. Im Familienrecht, Umgangsverfahren benötigst du keinen Anwalt.
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#7
Dafür lohnt sich doch der ganze Aufwand nicht
Das sind ja mehr kosten wie eingespart…
Bis das sich amortisiert hat…. 
Wie wahrscheinlich ist denn vielleicht? 
Hatte wenigstens angepeilt 30 %

p__ dateline='[url=tel:1682974801' schrieb: 1682974801[/url]']
Ja, Anwaltspflicht.

Bei 40:60 hast du aber nur Chancen auf Abstufung. Das heisst, wenn du jetzt Stufe 4 zahlst, kannst du vielleicht in eine niedrigere Stufe kommen.

Ob sich KM darauf einlassen wird?
Ich müsste mich doch gut verstehen?!
Und die Kommunikation muss außerordentlich gut sein. Ist sie aber leider nicht.
Entwicklung ist top. Würde auch gerne mehr bei mir sein, sagt sie jedenfalls. (6 Jahre)


stayFather87 dateline='[url=tel:1683006918' schrieb: 1683006918[/url]']
Du hast einen hohen Betreuungsumfang sowie volle Unterhaltslast, das ist beim aktuellen Familienrecht ein großes Problem.

Ohne deine gesamte Geschichte zu können würde ich anstatt eines Verfahrens zum Unterhalt eher zu einem Umgangsverfahren raten und dann ein Wechselmodell beantragen. Kindeswohldienlich sollte es sein wenn du nun schon 40% übernimmst und das Kind sich prächtig entwickelt.

Bei einem paritätischen Wechselmodell erfolgt die Unterhaltsberechnung dann etwas anders und sollte für dich deutsch günstiger ausfallen, sodass du auch mehr Geld für das Kind hast am Ende, Urlaube und co.

Verarsche pur! Unfair. Was ich für Freizeit und gutes Essen neben dem Unterhalt noch ausgebe…

Mutter verdient nicht schlecht. 
Gleich würde ich mal in den Raum werfen. 
Eher nach Corona wieder mehr! 




p__ dateline='[url=tel:1683015582' schrieb: 1683015582[/url]']
Hängt vom Einkommen der Mutter ab. Hat die nichts und der Vater einiges, wird ein Wechselmodell nicht unterhaltsbilliger.

Für den Schwachsinn von 100/0 Unterhalt bei 40/60 Betreuung zeichnen übrigens allein die Haupttäter in Roben vom Bundesgerichtshof verantwortlich, das BGB erzwingt das nicht.

Der unsägliche Beschluss des BGH vom 05.11.2014, Az. XII ZB 599/13 basiert sogar auf 46,67% / 53,33%. Das KG Berlin entschied in Az. 13 UR 89/16 mit 45 / 55% ebenfalls, dass die Unterhaltspflicht ganz beim 45% - Vater bleibt. Die erhebliche finanzielle Mehrbelastung für Ernährung, Kleidung, Kosten der Freizeitgestaltung, etc. trägt der Vater und der andere Elternteil ist davon freigestellt. Der BGH sagt dazu ohne jede Begründung, dass diese Kosten durch eine Herabstufung um eine oder mehrere Einkommensgruppen "ausgeglichen" werden können, das bleibe jedoch dem Einzelfall vorbehalten sei eher kritisch zu beurteilen.

Dafür mache ich es definitiv nicht!

Sixteen Tons dateline='[url=tel:1683060743' schrieb: 1683060743[/url]']
Und diese Herabstufung um eine Stufe hat dem Vater damals gerade mal 26 € monatlich eingebracht.

Ich denke jetzt im Urlaub mal drüber nach. Glaube kaum, dass ich direkt eine Zustimmung bekomme.
Aber wer bekommt die schon so einfach.
Wer nicht wagt, der nicht gewinnt? 


Gibts da für irgendwo gute musterpassagen?
Oder soll ich einfach mal drauf lostippen?
Und dann würde ich mich sehr über Korrektur lesen freuen?! 







stayFather87 dateline='[url=tel:1683098277' schrieb: 1683098277[/url]']
@datrainer ich empfehle den Antrag auf ein paritätisches Wechselmodell, die Anwaltskosten kannst du dann auch gleich sparen. Im Familienrecht, Umgangsverfahren benötigst du keinen Anwalt.
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#8
Einfach los tippen können wir machen, ganz neutral schreiben, du und die Mutter ihr seid ein Team. Wie ist der aktuelle Umgang denn entstanden, per gerichtlich gebilligtem Vergleich?

Ich kann dir sonst auch jemanden empfehlen der dir helfen kann, per PM.
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#9
Nicht über Gericht, Umgangsvereinbarung beim Jugendamt.
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#10
Denkst du die Mutter verzichtet freiwillig auf den üppigen Unterhalt? Aber ja, der richtige Weg ist es erstmal übers Jugendamt zu versuchen, mach erstmal einen Termin alleine dort und schildere dein Anliegen.
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#11
Moin zusammen,

Mittlerweile fanden Termine beim JA statt.

1. Termin: Tochter (ohne das Wissen der Mutter) wurde befragt und hat ganz und klar deutlich gemacht, dass sie mehr Zeit mit dem Papa verbringen möchte. So sagte mir die Dame es, war ja bei dem Gespräch nicht dabei, sondern nur für s bringen und abholen zuständig.

2. Termin:
War dann mit der Mutter und mir, wo der Dame die Wünsche der Tochter vorgetragen wurden. Es gab direkt ein Nein für das wechselmodell, dies war ja zu erwarten. Über einen zusätzlichen Tag, müsste sie erst nachdenken. Außerdem wurde ihr mitgeteilt, dass ich schon zu viel unterhalt zahlen würde. Das sollte sie ja eigentlich nicht erwähnen, hatte sie aber.

Jetzt war die Ansprechpartnerin beim JA im Urlaub und länger krank, aber habe jetzt die Rückmeldung von dort bekommen, dass KM an keinem weiteren Gespräch interessiert ist. Was ein Zufall…

An anderer Stelle beim JA habe ich mich erkundigt, ob nicht eine neuberechnung des Unterhaltes stattfinden können, mein Gehalt hat sich deutlich verschlechtert. Und die letzte ist 2 Jahre alt. Dies kann nur die Mutter beantragen, ist das ein Witz????
Was ist denn man arbeitslos wird?


Jetzt bin ich ratlos, da ich die Mutter wohl kaum dazu bewegt kriege, diesen Vorgang zu beantragen.



Also jetzt doch auf wechselmodell klagen?
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#12
Da geht wohl kein Weg am gerichtlichen Abänderungsantrag vorbei. Die Erfolgsaussichten sind dünn, Anwalts- und Gerichtskosten hast du zu tragen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#13
"Neuberechnung beantragen" macht man nicht beim Jugendamt. Du rechnest den korrekten Unterhalt selber aus und bittest das Jugendamt unter Fristsetzung, einer Titelabänderung zuzustimmen. Erst wenn die das ablehnen, gehst du vor Gericht.
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#14
Austriake dateline='[url=tel:1695628143' schrieb: 1695628143[/url]']
Da geht wohl kein Weg am gerichtlichen Abänderungsantrag vorbei. Die Erfolgsaussichten sind dünn, Anwalts- und Gerichtskosten hast du zu tragen.

Alles? Weil ich es möchte?
Kann man nicht ein bissel freiwilligkeit erwarten?

p__ dateline='[url=tel:1695628427' schrieb: 1695628427[/url]']
"Neuberechnung beantragen" macht man nicht beim Jugendamt. Du rechnest den korrekten Unterhalt selber aus und bittest das Jugendamt unter Fristsetzung, einer Titelabänderung zuzustimmen. Erst wenn die das ablehnen, gehst du vor Gericht.

Was dürfte man denn abziehen bei einem erweiterten Umgang?
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#15
Die Berechnung des Unterhalts wird bei Vätern mit asymmetrischem Wechselmodell bald neugestaltet, warte erstmal ab!
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/...onFile&v=2
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#16
Hätte ich auch gesagt. Wenn du schon auf Abänderung klagen willst, dann warte ab bis diese neue Regelung kommt. Sonst kannst du danach direkt nochmal klagen.
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#17
Eine Regelung tritt erst in Kraft, wenn sie im Bundesgesetzblatt veröffentlich wird.
Zum jetzigen Zeitpunkt hat der Minister erst die Diskussion eröffnet. Bis ein Gesetzentwurf vorliegt und dann auch gebilligt wird, wird es noch lange dauern. Und dann ist die Frage, was da eigentlich tehen wird? Im anderen Thread haben wir ja schon einige (begründete) Vermutungen angestellt. Könnte auch sein, dass erweiterte Betreuung der neue Normalfall sein soll, keine Änderung des Unterhalts, dafür echte Alleinbetreuung eine Erhöhung. Wir sollten nicht den Fehler machen, mittels unserer Wünsche eine für uns positive Neuregelung herbeizufantasieren und darauf auch noch zu bauen. Solche Wünsche wurden bisher ausnahmslos enttäuscht.

Kurz und gut, ich halt absolut nichts davon, auf ungelegter Eier zu unbestimmten Zeitpunkten zu bauen. Wenn jetzt weniger Unterhalt korrekt ist, dann erledige das jetzt. Sollte irgendwann in der Zukunft mal noch mehr Änderung anstehen, dann ist das eben nochmal ein Grund, neue Beträge zu fordern. Wahrscheinlich ändert sich aber gar nichts oder viel zu spät.
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