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BFH v. 14. Februar 2023, IX R 11/21 - EFH nach Scheidung / Miteigentumsanteil
#1
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob ein geschiedener Ehemann, der einen hälftigen Anteil (Miteigentumsanteil) am ehemals gemeinsamen EFH besaß, aus diesem nach der Scheidung auszog und die Ex-Frau mit deren gemeinsamen Kind dort wohnen blieb, Spekulationssteuer (25% auf den Gewinn) bezahlen müsse, da er innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren, eben diesen Anteil an dessen Ex-Frau verkaufte.

Die Antwort: JA! Und natürlich verdient der Staat immer gerne mit, und Begründungen dafür, wie man das "herleitet" - ja, da hilft die Juristenzunft und sie liest sich dann auch wirklich so, als wäre diese aus den Tiefen eines Mescalin-Trips heraus entstanden.

Der Fall nochmal genau: 

Ein Ehepaar erwarb jeweils zur Hälfte ein EFH und bewohnte dieses mit dem gemeinsamen Kind. Nach einigen Jahren trennte sich das Paar, der Ehemann zog aus und es folgte die Scheidung. Im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung (zwei Jahre nach Auszug des Ehemannes) veräußerte dieser seiner geschiedenen Ehefrau seinen Anteil. Obwohl der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren stattfand, hielt er die Veräußerung für steuerfrei, da seine Frau und das Kind in dem EFH wohnen blieben und die Eigennutzung damit anscheinend nicht beendet wurde.

Begründung aus dem Info-Brief eines Steuerberaters:

Für den BFH lag dagegen ein privates Veräußerungsgeschäft vor, welches der Einkommensteuer zu unterwerfen ist, da der Ehemann seinen hälftigen Miteigentumsanteil im Rahmen der Auseinandersetzung nach der Ehescheidung an seine Ex-Frau veräußert hat.

Der Ehemann nutzte seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken, auch wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen. Eine das Vorliegen eines privaten Veräußerungsgeschäfts ausschließende Zwangslage lag im entschiedenen Fall nicht vor.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#2
Der Staat wertet die Ehe als lebenslang, wenn es um Unterhalt abkassieren und Pflichten auferlegen nach der Trennung geht. Und gibt es dabei was abzukassieren, wertet er Ehe und Familie genauso schnell als beendet und Alle Personen als individuelle Einzelpersonen.
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#3
Die Absurdität dieses System ist nur krank. Man überlässt die Immobilie der Mutter, um dem Kind stabile Verhältnisse zumindest bis zur Einigung zu ermöglichen. Danach wird man noch von dem Finanzamt bestraft.
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