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Auszeit nehmen
#1
Hallo zusammen,

ich habe vor, mir eine Auszeit zu nehmen, dabei sind für mich noch einige Fragen trotz Recherche unklar, speziell was §170 StGB und dessen Anwendung angeht. Ich werde versuchen, mich kurz zu halten. Vielleicht hat das jemand von Euch schon ähnlich gemacht und kann mir hier Tipps geben?

Meine Situation:
Ein unterhaltspflichtiges Kind, 15 Jahre alt. Unterhalt dynamisch tituliert befristet bis zur Volljährigkeit. Keine Unterhaltsschulden. Keine weiteren Schulden oder Verpflichtungen, alleinstehend. Kein Kontakt zum Kind und zur Mutter. Beistandschaft durchs Jugendamt.
 
Mein Problem:
Beruflich stehe ich kurz vorm Burnout und habe Angst, richtig krank zu werden. Daher ist „Durchhalten“ keine Option mehr für mich. Ein beruflicher Wechsel würde meine Situation wahrscheinlich auch nicht signifikant verbessern (zumindest meine Einschätzung).
 
Mein Vorhaben:
Für 2-3 Jahre ins günstigere Ausland gehen ohne weiteres Einkommen zu generieren. Finanzieren würde ich mich aus Ersparnissen. Deutsches Konto würde ich als Ausländerkonto weiterführen und daraus Unterhalt bezahlen bis Kind volljährig ist, damit keine Strafanzeige wegen §170 StGB droht.

Vor meiner Abmeldung aus Deutschland noch den Job kündigen und arbeitssuchend melden. Nach meiner Abmeldung dann auch bei der Agentur für Arbeit ins Ausland abmelden. Soweit ich weiß bleibt der ALG1 Anspruch nach Abmeldung bis zu 4 Jahre bestehen (wenn das so stimmt).

Für eine Aufenthaltsgenehmigung im neuen Land und eine internationale Krankenversicherung wäre gesorgt. Die deutsche Krankenversicherung würde ich auf Anwartschaftsversicherung umstellen lassen. Nach 2-3 Jahren dann Rückkehr nach Deutschland arbeitssuchend auf ALG1 und schauen, ob das (dann volljährige) Kind mich auf Erwachsenenunterhalt verklagt und – falls ja -  in welcher Höhe ausgeurteilt wird. Bis zu meiner Rente sind es dann noch 4 Jahre, ggfs. die letzten 3 Jahre auf Hartz IV, falls nicht anders möglich.

Ziel ist es, gesund zu bleiben, keine weiteren Steuern mehr in Deutschland zu bezahlen, im Rahmen der Legalität zu bleiben und in Ruhe mein Leben ohne störende Nebengeräusche (Gerichtsverfahren, Anwälte etc.) zu führen.
 
Meine Fragen:
Kann eine Klage auf Aufenthaltsbestimmung kommen, wenn meine neue Anschrift nicht bekannt ist, auch wenn weiter Unterhalt bezahlt wird? Soll ich sie ggfs. dem Jugendamt nach Auswanderung mitteilen um eine Klage zu vermeiden?

Nächste Einkommensauskunft ist in 2025 fällig. Da bereits ein Titel existiert würde ich diesen weiter bedienen und lediglich einen Brief schreiben, dass ich aktuell kein Einkommen erziele. Ist das ausreichend oder droht dann ebenfalls eine Klage?

Wenn Kind volljährig ist und nach einem Gerichtsurteil kein weiterer Unterhalt von mir fließt, kann dann auch der §170 StGB greifen (Kind ist gesund, keine Behinderung)? Oder gilt der nur für Kindesunterhalt? 

 
Vielen Dank für Eure Meinungen / Aufklärung.
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Nachrichten in diesem Thema
Auszeit nehmen - von Forrest Grump - 22-05-2023, 14:03
RE: Auszeit nehmen - von p__ - 22-05-2023, 14:40
RE: Auszeit nehmen - von Nappo - 22-05-2023, 21:35
RE: Auszeit nehmen - von ExDeutscher - 23-05-2023, 11:25
RE: Auszeit nehmen - von Austriake - 23-05-2023, 17:07
RE: Auszeit nehmen - von Nappo - 23-05-2023, 17:54
RE: Auszeit nehmen - von Forrest Grump - 24-05-2023, 09:05
RE: Auszeit nehmen - von p__ - 24-05-2023, 09:22
RE: Auszeit nehmen - von stayFather87 - 24-05-2023, 09:26
RE: Auszeit nehmen - von Nintendo - 24-05-2023, 23:41
RE: Auszeit nehmen - von Forrest Grump - 25-05-2023, 06:39
RE: Auszeit nehmen - von DrNewton - 24-05-2023, 16:51
RE: Auszeit nehmen - von stayFather87 - 25-05-2023, 13:12
RE: Auszeit nehmen - von p__ - 25-05-2023, 13:27
RE: Auszeit nehmen - von ArJa - 29-05-2023, 02:01

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