Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kaufkraftparität
#1
Guten Abend

Nach längere Zeit muss ich leider mal wieder um Hilfe bzw. Info bitten.
Pünktlich nach zwei jahren hat sich bei mir, im europäischen Ausland ,  die UHK gemeldet  um die faelligen Unterhaltsschulden einzufordern bzw. Stundungserklärung auszufüellen und beizulegen.
Wir hatten vereinbart das ich zahle was ich könne. Ich habe erst mit 50€ begonnen dann relativ rasch auf 150,- angehoben. Auch um irgendwie eine Art von Anerkennung bezueglicher Kulanz bzw. Entgegenkommen zu zeigen und den Bogen nicht zu ueberspannen. Trotzdem laufen natuerlich jeden Monat Schulden auf.
Mein Problem ist aber ein anderes. die UHK ignoriert seit Jahr und Tag die Kaufkraftparität. Also die Beruecksichtigung anderer Lebenshaltungskosten und Wechselkurse fuer den Auslandsschuldner.. Ich habe mehrfach die UHK angeschrieben und ein längeres Telefongespräch gefuehrt, mit dem Ergebnis das ich immer nur das Mantra bekam, ich hätte monatlich Unterhalt nach DD bzw. an die UHK in Euro  zu zahlen.

Inzwischen haben sich nicht nur, wie ueberall auf Grund der Inflation, die Lebenshaltungskosten rapide erhöht sondern auch der Wechselkurs meiner Währung.
For 10 jahren habe ich noch 7,80,-  fuer einen Euro gezahlt. Heute sage und schreibe 12,- !
Ich bezahle seit fast zwei Jahren als der Kurs noch 1:10 war 1500,- das waren in den letzten zwei jahren um die 150,-€. Jetzt kommen bei der UHK nur noch ca. 127,- Euro auf dem Konto an.
Dazu kommt das so natuerlich eine viel höhere Unterhaltsschuld aufläuft und meine ( gegenzurechnenden) anzugebenden Ausgaben fuer meinen Lebenshaltungskosten durch den tendenziell kontinuierlich schlechter werdenden Kurs in Euro viel geringer ausfallen als tatsächlich. Zum Beispiel waren vor einem Jahr Ausgaben von 5000,- in meiner Waehrung fuer Miete 500€. Heute habe ich nach der Milchmaedchenrechnung der UHK nur noch 428,- an Miete zu zahlen. Ich zahle aber weiterhin 5000,- meiner Waehrung an den Vermieter...

Meine Frage nun- was kann, sollte ich tun um die UHK zu zwingen die Kaufkraftparität (Vor etlichen Jahren hat die Tabelle bei Eurostat mein Land mit 140% zu 100 der BRD ausgewiesen)zwingend zu berücksichtigen. Alle Anwaelte, inklusive meines ehemals fuer mich taetigen haben bestaetigt das dues zu beruecksichtigen ist, IM Netzt steht auch genau das, mit ueblichem Verweis auf diverse Urteile.

Soll ich mir einen Anwalt fuer Unterhaltsrecht mit Auslandsbezug nehmen und die zustaendige UHK kostenpflichtig  verklagen bzw. so veranlasen ab sofort die Kaufkraftparität zu  Beruecksichtigen und dies Rückwirkend auf alle Ueberweisungen meinerseits?

Andere Vorschläge und Erfahrungen?
Zitieren
#2
Die Beschlüsse wie https://www.iww.de/fk/unterhalt/kindesun...84766?save wirst du ja kennen.

Was heisst UHK? Das gibts nicht. Meinst du Unterhaltvorschusskasse? Oder Beistandschaft Jugendamt? Sicher ist: Wenns um das Eintreiben von bereits entstandenen Unterhaltsschulden geht, bist du chancenlos, an dieser Summe etwas zu drehen. Was du ändern kannst, ist nur der laufende Unterhalt. Und wenn das Jugendamt das nicht mitmacht, bleibt

1. zwingend nur ein Gerichtsverfahren, Gerichtsstand Wohnort des Kindes
2. zwingend per Anwalt, da Anwaltspflicht.
Zitieren
#3
Ja, ich meinte die Unterhaltsvorschusskasse
Zitieren
#4
Dann wird es noch schwieriger. Denn die Unterhaltsvorschusskasse verlangt beim laufenden Unterhalt nur den Unterhaltsvorschuss und nicht die Stufen der Düsseldorfer Tabelle, der liegt im Zahlbetrag noch deutlich unter dem Mindestunterhaltszahlbetrag. Du musst also auch deinen Mangelfall begründen, eine Kaufkraftsumrechnung wird dabei nicht mehr viel helfen. Entweder ich habe den Fall ganz falsch verstanden oder du bist chancenlos.
Zitieren
#5
Ein fiktiver Wechselkurs als Antwort an die Vorschusskasse wäre interessant ?
Zitieren
#6
Briefe schreiben mit solchen Vorschlägen kannst du immer. Aber vor Gericht sehe ich keine Chancen, künstliche Wechselkurse für den Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses durchzusetzen. Wenn du mit Lebenhaltungskosten argumentieren willst, musst du das direkt tun. Erhöhte unvermeidbare Kosten, deshalb höherer Selbstbehalt.

Aber ehrlich: Das ist sowas von chancenlos und eine teure Schnapsidee. Die werden dich aus dem Saal fegen und dir noch extra was aufladen. Weise erst mal nach, keinen besser bezahlen Job zu finden, wird es heissen. 30 Bewerbungen pro Monat. Wenn du auswanderst, wäre das dein Privatproblem, du könntest damit nicht den Unterhalt drücken, du bist weiterhin verpflichtet, wenigstens den Mindestunterhalt zu decken, dafür sind dir besondere Anstrengungen auferlegt, §1603 BGB.
Zitieren
#7
@Dassault: EU oder nicht EU Land aber trotzdem in Europa ?
Zitieren
#8
(28-06-2023, 00:50)Alimen T schrieb: @Dassault: EU oder nicht EU Land aber trotzdem in Europa ?
EFTA Land
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kaufkraftparität / Einkommensnachweis fürs laufende Jahr von Selbstständigen geforder Dassault 5 2.600 08-12-2020, 10:29
Letzter Beitrag: Papaonkel

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste