24-07-2023, 23:12
Mit Anlauf mehrfach gegen die Wand gerast, was? Du hast wirklich keinen Punkt ausgelassen.
1. Heirat
2. Ohne die Dame zu kennen
3. Sofort ein Kind
4. Riesiger Privatkredit für Jux und Luxus.
5. Riesige Bankkredite für Jux und Luxus oder um das Geld beiseite zu schaffen. Hoffentlich nicht, denn dann fährst du ein, dafür interessiert sich auch der Strafrichter. Geldströme lassen sich heute gut nachverfolgen.
6. Job gegen die Wand.
7. Ehe kaputt, Privatinsolvenzsversuch, Megastreit.
Was heisst "Sie beharrt auf Abfindung"? Geht es um Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt? Bei Kindesunterhalt kann sie beharren wie sie will, du bist sowieso voll unterhaltspflichtig und wirst mit oder ohne Abfindung aufgrund fiktivem Einkommen zu mindestens Mindestunterhalt verurteilt. Die Abfindung kann man dir obendrein leicht nachweisen, dafür genügt eine Auskunft des Arbeitgebers. Du wirst dann der illoyalen Vermögensverringerung bezichtigt und der Stichtag wird vorverlegt. Noch ein Packen Schulden obendrauf, der nicht von der Insolvenz erfasst werden wird.
Das sieht alles nach totalem Zusammenbruch aus. Wenn du noch was erreichen willst, musst du diese Baustellen über viele Jahre hinweg angehen. Scheidung abschliessen, Insolvenz abschliessen, Kindesunterhalt bezahlen, arbeitsfähig werden. Oder du verabschiedest dich aus dem Land und fängst woanders neu an, wenn du etwas kannst das gut verkäuflich ist und gesundheitlich dazu in der Lage bist.
1. Heirat
2. Ohne die Dame zu kennen
3. Sofort ein Kind
4. Riesiger Privatkredit für Jux und Luxus.
5. Riesige Bankkredite für Jux und Luxus oder um das Geld beiseite zu schaffen. Hoffentlich nicht, denn dann fährst du ein, dafür interessiert sich auch der Strafrichter. Geldströme lassen sich heute gut nachverfolgen.
6. Job gegen die Wand.
7. Ehe kaputt, Privatinsolvenzsversuch, Megastreit.
Was heisst "Sie beharrt auf Abfindung"? Geht es um Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt? Bei Kindesunterhalt kann sie beharren wie sie will, du bist sowieso voll unterhaltspflichtig und wirst mit oder ohne Abfindung aufgrund fiktivem Einkommen zu mindestens Mindestunterhalt verurteilt. Die Abfindung kann man dir obendrein leicht nachweisen, dafür genügt eine Auskunft des Arbeitgebers. Du wirst dann der illoyalen Vermögensverringerung bezichtigt und der Stichtag wird vorverlegt. Noch ein Packen Schulden obendrauf, der nicht von der Insolvenz erfasst werden wird.
Das sieht alles nach totalem Zusammenbruch aus. Wenn du noch was erreichen willst, musst du diese Baustellen über viele Jahre hinweg angehen. Scheidung abschliessen, Insolvenz abschliessen, Kindesunterhalt bezahlen, arbeitsfähig werden. Oder du verabschiedest dich aus dem Land und fängst woanders neu an, wenn du etwas kannst das gut verkäuflich ist und gesundheitlich dazu in der Lage bist.