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Auskunft, Studium, erneute Anzeige möglich?
#1
Hallo zusammen,

Es ist eine Weile her, da ich dachte, dass die Themen endlich durch sind... aber man(n) wird immer erneut eines besseren belehrt.

Aktuell geht es um folgendes: Junior studiert(e?) und wurde gezwungen Bafög zu beantragen.  Dies hat er auch prompt erhalten und von mir monatlich 105 € Unterhalt. KM zahlt nichts.
Ich habe heute beim studierendenwerk angerufen und  wollte wissen, ob die neuen Bescheide raus sind. Da erfuhr ich, dass Junior kein Bafög weiter beantragt hat.

Da ich Ihn schonmal aufgefordert hatte Unterlagen mir zu senden und er dies nicht tat und ich das Geld zurückhielt, wurde ich von Ihm angezeigt und das Amtsgericht Böblingen verurteilte mich zu einer Geldstrafe in Höhe von 400€. 

Ich habe ehrlich keinen Bock wieder vor Gericht zu kommen, wegen dem Pack, nur weil weder Bafög weiterhin beantragt wird, noch mir Unterlagen zukommen zu lassen und ich das Geld einfrieren. 

Hat hierzu jemand eine Idee?
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#2
unverständlich.

" das Geld zurückhielt" - welches Geld?
"wurde ich von Ihm angezeigt" - warum?
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#3
(04-08-2023, 02:23)fragender schrieb: und von mir monatlich 105 € Unterhalt.

Bißchen wenig Auskunft.

Auf welcher Basis hast Du die 105 EUR gezahlt.

War es ein Unterhaltstitel?

Wenn ja, war Dein Zurückhalten des Unterhalts rechtswidrig und Dein Sohn hatte das Recht, Dich zu verklagen.
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#4
Verstehe ich nicht. Geldstrafen kenne ich nur im Strafrecht. Und wer keine Auskunft gibt = Pech gehabt.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#5
Vielleicht wars eine andere Klage und das waren die auferlegten Verfahrenskosten. Alles sehr nebulös.
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#6
Müsste er nicht dann auch (oder Mutti ) Kindergeld parallel bekommen ?
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