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Benötigen dringend Rat und Tipps, wie wir mit potentieller Vaterschaft und möglichen Unterhaltsforderungen umgehen sollen !
Aktueller Stand:
Die (zukünftige Ex-) Freundin meines 24j Sohnes ist schwanger und verweigert jedes persönliche Gespräch seit der Mitteilung der Schwangerschaft. Hat ihn informiert, dass er demnächst Post bekomme - wir vermuten, es wird eine Vaterschaftsanerkennung vom Jugendamt sein oder so etwas ?
Was passiert, wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt ? Da sowas ja weitreichende Folgen hat möchte er das nicht einfach so anerkennen, zumal die Beziehung noch nicht sehr alt ist. Wird dann eine Vaterschaftsanerkennung angeordnet, wie läuft die ab und wer muss die bezahlen ?
Was passiert, wenn mein Sohn den Unterhalt nicht zahlen kann, oder ins nichteuropäische Ausland auswandert? Kann ich als Mutter dann auch unterhaltspflichtig werden (hab sowas gelesen im Internet) ? Kann ich meinem Sohn meine Zweitwohnung gegen Untermiete überlassen ?
Da die Kindsmutter sehr weit entfernt wohnt, in fragwürdigen Verhältnissen lebt, keine Ausbildung hat und auch nicht beabsichtigt, irgendwann arbeiten zu gehen und jetzt schon die persönliche Kommunikation verweigert, möchten wir - sofern die Vaterschaft festgestellt wurde - das alleinige Sorgerecht beantragen, wie gehen wir da am besten vor ?
Wir sind für jeden Hinweis und Tipp sehr dankbar, fühlen uns gerade ziemlich hilflos und ausgeliefert...
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Hallo Sirius83,
als ersten Rat: auf gar keinen Fall überstürzt und leichtfertig die Vaterschaft anerkennen! Das Jugendamt wird diesbezüglich einen gewissen Psychoterror veranstalten, aber das müßt ihr mit Gelassenheit aushalten. Eine leichtfertige Anerkennung kostet deinen Sohn eine Viertelmillion Euro, dessen müßt ihr euch bewußt sein. So viel Kindesunterhalt kommt dann zusammen im Laufe der Jahre.
Es wird seinen Grund haben, warum das Mädchen jedes Gespräch verweigert - sie wird sich selbst ihrer Sache nicht sicher sein.
Um für sich selbst eine Entscheidungshilfe zu haben: macht einen Vaterschaftstest eben halblegal. In Österreich geht das schnell und unkompliziert. Zwei Haarproben hinschicken vom Kind und vom angeblichen Vater, und schon wißt ihr wie ihr Euch verhalten sollt. Falls dein Sohn der Vater sein sollte, alles anerkennen und Kindesunterhalt titulieren lassen beim Notar. Monatliche Zahlung und Laufzeit in die Urkunde reinschreiben lassen. Mein Tipp: nehmt 100% der Düsseldorfer Tabelle und begrenzt die Laufzeit längstens bis zum 18. Geburtstag des Kindes, oder früher wenn es eine Berufsausbildung beginnt und seinen Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus der Ausbildungsvergütung bestreiten kann.
Wegen einem Kind ins Ausland abhauen ist Blödsinn. Das lohnt sich einfach nicht, zudem nicht gleisteter Kindesunterhalt als Schulden auflaufen - wenn dein Sohn in 25 Jahren wiede rnach Deutschland zurückkehren sollte, wartet ein Berg Schulden auf ihn. Nicht sehr erstrebenswert.
Er soll aus dem Vorfall was lernen fürs Leben - Finger weg von Frauen, die finanziell nicht "auf Augenhöhe" sind.
Das Sorgerecht (das in der Praxis eh nichts wert ist) bekommt ihr nicht. Wichtiger wäre das Aufenthaltsbestimmungsrecht, und das bekommt ihr nicht mal dann, wenn die Kindsmutter wegen Drogen o.ä. in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden sollte. Die Jugendämter geben dann die Kinder lieber an Fremde als an den leiblichen Vater. Da seid ihr ziemlich chancenlos.
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Guter 1. Rat.
Aber das Kind ist doch noch im Bauch!
Kommt jetzt schon eine vaterschaftserkennung vom Jugendamt?
Wie soll denn jetzt schon eine gelingen oder besser gesagt, abgewimmelt werden?!
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Ja, danke erstmal für die Beiträge. Bin als Frau und Mutter eines Sohnes gerade sehr entsetzt, wie wenig Rechte Männer in diesen Angelegenheiten haben.
Und stimmt, das Kind ist noch nicht geboren, die Kindsmutter ist in der 12 SSW. Daher können wir auch noch keinen eigenen Vaterschaftstest machen lassen, legal oder halblegal. Und dass das von der Kindsmutter angekündigte Schreiben eine Aufforderung zur Vaterschaftsanerkennung ist, habe ich erstmal vermutet, k.A. ob die das so früh schon fordern können. Wir werden aber jetzt auf jeden Fall erstmal bis zur Geburt abwarten und es dann auf einen offiziellen Vaterschaftstest ankommen lassen.
Was den Notar betrifft, habe ich so meine Zweifel: soweit ich gelesen habe, sind private Unterhaltsvereinbarungen in Deutschland nicht erlaubt bzw ungültig, da das JA immer die Möglichkeit haben will, "zugunsten des Kindes" den Unterhalt zu erhöhen, wenn sich das Einkommen des Kindsvaters ändert. Was bei meinem 21j Sohn der Fall ist - er ist selbständig und hat einkommensschwache und einkommensstarke Monate. Daher müsste das JA bzw. die Unterhaltskasse in einkommensschwachen Monaten Vorauskasse leisten und das Geld dann in einkommensstarken Monaten zurückfordern - nicht sehr motivierend :-( Deshalb möchten wir den Unterhaltsanspruch so gering wie möglich halten, zumal die Kindsmutter ja offensichtlich nur einen Geldgeber will und kein gleichberechtigtes Elternteil. Und deshalb fürchte ich auch, dass das JA ggf. auch mich als Mutter des Kindsvaters belangen wird (soweit ich gelesen habe, ist das möglich, obwohl der Selbstbehalt dann bei 2.000 EUR liegt).
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Lese gerade dass auch Betreuungsunterhalt anfallen kann ? Nach meinem Verständnis soll der dafür dienen, den Verdienstausfall der Kindsmutter während der ersten 3 Jahre auszugleichen. Wenn die Kindsmutter aber keinen Beruf und noch nie gearbeitet hat, dann hat sie doch keinen Verdienstausfall und daher auch kein Recht auf Betreuungsunterhalt, richtig ?
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Leider steht der Mutter Betreuungsunterhalt zu.
45% vom Verdienstausfall aber mindestens was ihr an
Sozialhilfe zustehen würde.
Das Geld muss dann dein Sohn bezahlen
3 Jahre lang.
In dieser Situation befinde ich mich momentan.
Bloß keine Vaterschaftsanerkennung Machen
Bloooooooooß nicht !!!!!
Es ist in Deutschland schwierig bis unmöglich
im Nachhinein sowas anzufechten .
Am besten einen sparvertrag abschließen
Der 4% vom Brutto des Sohnes ausmacht vom
Einkommen
Dann ca 300€ für den Kindesunterhalt unter das Kopfkissen monatlich
Sparen denn so eine Vaterschaftsfestellung dauert wohl 1,5 Jahre
Bis dahin muss der Gesetztesgeber in Vorkasse gehen.
Sind natürlich nur ca 200€ weil wenn der Staat zahlen muss dann hat
Das Kind nicht mehr so viel Hunger als wenn der Vater zahlen muss
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Sorry für die direkte frage:
Ist Sohnemann der einzige Mann der infrage kommt?
Was sagt er denn?
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Hinzu kommt dass Mutterschaftsgeld gezahlt werden muss vom Sohnemann da die Ex nicht gearbeitet hat .
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Das sind ja niederschmettende Nachrichten, wie soll ein junger Mann denn 1200 EUR Betreuungsunterhalt plus 300-400 EUR Kindesunterhalt aufbringen, da wird er ja selbst zum Sozialfall ?
Was die Vaterschaft angeht, hält er es für sehr wahrscheinlich, dass er der Vater ist, 100% sicher kann er aber nicht sein, da sie wie gesagt weit entfernt wohnt und sie sich nur sporadisch für ein paar Wochen gesehen haben.
Kann man auf den Betreuungsunterhalt auch verzichten ? Indem man das notariell mit der KM vereinbart ?
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11-08-2023, 08:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-08-2023, 08:49 von Theo.)
Hi Sirius,
klar kann man verzichten, solange man nicht dem Staat zur Last fällt. D.h. sie kann nicht verzichten und dann Bürgergeld in Anspruch nehmen.
Im ersten Jahr wird der Betreuungsunterhalt zudem in etwa um die Höhe des Elterngeldes reduziert.
sirius83 dateline='[url=tel:1691693814' schrieb: 1691693814[/url]']
J
Was den Notar betrifft, habe ich so meine Zweifel: soweit ich gelesen habe, sind private Unterhaltsvereinbarungen in Deutschland nicht erlaubt bzw ungültig, da das JA immer die Möglichkeit haben will, "zugunsten des Kindes" den Unterhalt zu erhöhen, wenn sich das Einkommen des Kindsvaters ändert. Was bei meinem 21j Sohn der Fall ist - er ist selbständig und hat einkommensschwache und einkommensstarke Monate. Daher müsste das JA bzw. die Unterhaltskasse in einkommensschwachen Monaten Vorauskasse leisten und das Geld dann in einkommensstarken Monaten zurückfordern
Zur notariellen Urkunde: Ja, ein solcher Titel ist gültig (und daraus kann auch vollstreckt werden). Wenn er allerdings in zu geringer Höhe erstellt wird, kann die Mutter des Kindes (bzw. ggf. das Jugendamt) auf einen höheren Titel klagen.
Und nein, der Unterhalt wird nicht monatlich ermittelt. Bei Selbständigen wird zu Berechnung das Einkommen der letzten drei Jahre als Grundlage genommen und daraus das durchschnittliche Monatseinkommen ermittelt. Das ist die Grundlage für den Unterhalt, der jeden Monat zu bezahlen ist. Für die schlechteren Monate muss Dein Sohn in den guten etwas zurücklegen
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(10-08-2023, 20:56)sirius83 schrieb: deshalb fürchte ich auch, dass das JA ggf. auch mich als Mutter des Kindsvaters belangen wird (soweit ich gelesen habe, ist das möglich, obwohl der Selbstbehalt dann bei 2.000 EUR liegt).
Das höre ich zum ersten Mal.
Ist das wirklich so?
Dass Eltern für ihr Kind aufkommen müssen, wenn dieses nicht genug Unterhalt zahlen kann?
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Ja, das mit dem Enkelunterhalt scheint zu stimmen, hab ich auf dieser Seite gefunden
https://www.unterhalt.com/wann-zahlen-gr...enkel.html
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Interessant!
Es müsste dem Staat dann ja angelegen sein, hier nachzuforschen, was bei den Großeltern zu holen ist.
Warum hört man dann sowenig/nichts davon?
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Hallo,
gelesen habe ich davon auch schon, dass auch auf die Großeltern zurückgegriffen werden kann, falls der Unterhaltspflichtige ausfällt.
Wie sieht es tatsächlich in der Praxis aus? Ist so etwas schon vorgekommen oder theoretisches Wunschdenken? Wir alle kennen ja die Unterscheide zwischen Theorie und Praxis....
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Beide beiden Eltern sind zum Glück Rentner, die sind dann davon nicht betroffen.
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Deshalb bin ich nicht sicher, ob es z.b. Sinn macht, sein Auto auf mich umzuschreiben bzw ein Auto zu kaufen und ihm gelegentlich zu überlassen, es gibt da ja recht kreative Vorschläge im Internet.
Angesichts der Geschichten hier im Forum leide ich schon mal prophylaktisch an Verfolgungswahn
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Rückgriff auf die Grosseltern (wenn, dann auf ALLE) wird selten versucht. Die Jugendämter probieren es nicht von sich aus. Es beschränkt sich auf die seltenen Fälle, dass die Eltern des Vaters stinkreich sind plus die Mutter verlangt es explizit plus ihre eigenen Eltern sind bettelarm, so dass der Versuch nur die Eltern des Vaters trifft.
Die Berechnung suggeriert wie üblich eine Solidität, die gar nicht existiert. Tatsächlich sind die Beträge viel variabler und viele Dinge können in Abzug gebracht werden.
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11-08-2023, 10:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-08-2023, 10:56 von Newton.)
(11-08-2023, 10:46)Unterhaltspreller2023 schrieb: Beide beiden Eltern sind zum Glück Rentner, die sind dann davon nicht betroffen. Rente zählt genauso! s. Link oben.
(11-08-2023, 10:50)p__ schrieb: Rückgriff auf die Grosseltern (wenn, dann auf ALLE) wird selten versucht. Aber warum?
Wenn sonst mit voller Härte durchgegriffen wird?
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(11-08-2023, 10:54)Newton schrieb: (11-08-2023, 10:46)Unterhaltspreller2023 schrieb: Beide beiden Eltern sind zum Glück Rentner, die sind dann davon nicht betroffen. Rente zählt genauso! s. Link oben.
Ja aber keine hohe rente beide bekommen ca 1500, oben wurde geschrieben das sie ein selbstbehalt von 2000 behalten dürfen, somit wären sie raus
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Laut den Links gilt für Großeltern das gleiche, wie für Eltern, nur dass es so ausgelegt wird, als wären die Kinder schon volljährig.
Also keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Selbstbehalt bei 1650 €.
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sirius83 schrieb:Deshalb bin ich nicht sicher, ob es z.b. Sinn macht, sein Auto auf mich umzuschreiben bzw ein Auto zu kaufen und ihm gelegentlich zu überlassen, es gibt da ja recht kreative Vorschläge im Internet.
Angesichts der Geschichten hier im Forum leide ich schon mal prophylaktisch an Verfolgungswahn
Also Betreuungsunterhalt muss er natürlich nur zahlen, wenn er leistungsfähig ist.
wird er verurteilt, dass er das zu zahlen hat
und wenn er dann das nicht bezahlt, dann kann sein Auto gepfändet werden usw.
Ansonsten würde es Sinn machen ein Auto auf Kredit zu kaufen auf seinen Namen.
Kredite werden teilweise berücksichtigt. Beim Kindes-Unterhalt muss der Mindestunterhalt
gezahlt werden, ob leistungsfähig oder nicht in der Regel.
wenn er also keine Vaterschaftsanerkennung macht, diese aber nach 1,5 Jahren ermittelt wird,
muss er rückwirkend den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen und nicht den Mindestunterhalt
( falls jemand eine andere info hat, bitte reinschreiben)
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(11-08-2023, 10:54)Newton schrieb: Wenn sonst mit voller Härte durchgegriffen wird?
Weil selten dabei was rauskommt und vor allem weil es die Eltern der Mutter genauso betrifft. Es gibt noch mehr Begrenzungen, auch eine leistungsfähige betreuende Mutter ist vorrangig heranzuziehen.
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11-08-2023, 19:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-08-2023, 20:02 von Nappo.)
Die "Dame" hat das offensichtlich geplant und ist schneller hinter´m Geld her als das das Kleine schlüpft. Jetzt solltet Ihr erst einmal wieder zur Ruhe kommen und warten, was wann im Briefkasten liegt.
Dein Sohn "glaubt" zu wissen, dass er "aller wahrscheinlichkeit nach" der Vater ist und es mag wahrscheinlich auch so sein. Solche netten weiblichen Spezies sind unter diesen Voraussetzungen meist mindestens Dual unterwegs gewesen und dann wird geguckt, wer sich als Zahlesel am Besten eignet. Dein Sohn wurde von ihr auserkoren.
Sie sieht nur die "Selbständigkeit" und projiziert mit ihrem Grundschulwissen da hinein, dass er also Geld haben muss. Dann wohnt er auch noch weit weg. Beste Voraussetzungen zum kassieren und um Ruhe vor ihm zu haben.
Menschen können sehr böse ticken. Also besteht die Kunst darin, sie richtig einzuschätzen und sie mit ihren eigenen Waffen zu schlagen. Denn gerade weil sie genauso kalkuliert, erhöht dies erst einmal die Wahrscheinlichkeit, dass Dein Sohn vielleicht doch nicht der Vater ist.
Sollte irgendwann Post kommen, kann man ganz legal über das Familiengericht eine Vaterschaftsfeststellungsklage einreichen. Das sollte auch der erste Schritt sein. Was das Jugendamt Euch schreibt, ist für Euch bis zu diesem Punkt irrelevant. Was Ihr dahingehend aber braucht, ist Hilfe, denn alleine reitet Ihr Euch nur tiefer rein.
Auch irgendwelche Unterhaltsurkunden solltet Ihr niemals und aus eigener Initiative heraus, ausstellen lassen. Egal, ob beim Notar oder beim Tierarzt. Das macht man nur nach Aufforderung, Prüfung der Unterhaltshöhe durch einen, der weiß wie man sie berechnet und ab dem Zeitpunkt, wo es nicht mehr anders geht.
Wäre sodann Kindesunterhalt fällig, wäre überhaupt in der Folge zu prüfen, ob Dein Sohn in Bezug auf sein Einkommen, überhaupt zu zusätzlichem Betreuungsunterhalt fähig ist. Hier reden wir von Leistungsfähigkeit, Selbstbehalten usw.
Manchmal hat man auch "Glück". Solche Gestalten versinken manchmal im Drogensumpf, verschwinden irgendwohin, melden sich nicht mehr, haben einen neuen "Freund" oder einen anderen Zahlmeister gefunden. Das ist eine ganz besondere Kategorie Mensch. Zudem sind sie faul. Der Gang auf´s Sozialamt klappt gerade noch. Die Motivation eine Briefmarke irgendwo drauf zu kleben, ist bei denen schon der pure Stress.
Deshalb gilt immer die Taktik: Agieren lassen! Nie selbst tätig werden. Immer nur reagieren. Arbeit machen. So viel wie möglich. Und dann weiter sehen.
Kommt ein Brief eines Anwalts - damit ist natürlich zu rechnen - dann kommt Ihr um diese verkommene Zunft nicht herum und braucht auch Einen. Vielleicht habe ich dann beizeiten für Euch aber eine Empfehlung.
Vermögensverschiebungen machen keinen Sinn. Unterhalt wird aus laufendem Einkommen gezahlt und das wird auch - zumindest in Höhe des Mindestunterhalts - auch von ihm verlangt werden.
Nehmen wir an, er ist der Vater, dann wird das mit Umgang schwer. Ein Säugling bei einer jetzt schon boykottierenden Mutter... Da ist Umgang - vor Allem regelmäßig und bei dieser Entfernung - nahezu ein Märchen. Dann am besten erst gar keine emotionale Bindung aufbauen. Da ist dann irgendwo ein Kind. Klingt hart, ändert aber nichts an der Realität.
Normalerweise ist es so, dass man einer Mutter (selbst bei einem solchen Exemplar), welche gerade ein Kind geboren hat, kein Sorgerecht streitig machen kann oder nicht einmal niederschwellige Forderungen durchgesetzt bekommt. Da stürzt sich Jugendamt und Co mit dem Messer zwischen den Zähnen dazwischen.
Aber was ist schon normal? Entpuppt sich diese Mutter als Wesen, welches ohnehin gefährdet ist, dass das Jugendamt schon am Krankenbett auftaucht (und das kommt ja vor), kann - eventuell, vielleicht und wenn die Sterne so stehen, dass zwei Sonnen scheinen - natürlich auch ein Kind komplett zum Vater "verbracht" werden. Aber um das klar zu stellen: Wir reden hier von ganz besonderen Einzelfällen.
Das Problem ist nur, dass das alleinige Erzählen, die Unterstellung und die Vermutung, natürlich nicht reicht. Und um die dortigen Umstände genau zu kennen, dafür fehlt alleine schon de Nähe und der Informationsfluss.
Das Ganze wird aber evtl. schnell erkennbar im Laufe dieser Sache, die ja gerade erst anfängt. Und es stellt sich dann die Frage, wie vehement Ihr in der Sache vorzugehen bereit seit.
Im "Normalfall" jedoch, wird der Sohn schlicht für die nächsten 18 Jahre Kindesunterhalt einkalkulieren müssen. Alles Andere ist derzeit ein Blick in die Glaskugel.
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Danke für die ausführlichen Informationen, das hilft schon mal zur Orientierung. Und ja, eine Rechtsschutzversicherg inkl Unterhaltsrecht hab ich abgeschlossen (lt Sachbearbeiter kein Problem, dass die S hwangerschaft besteht, da es noch keine Klage bzw Gerichtsverfahren gibt) aber bzgl Unterhalt gibts ein Jahr Wartezeit. Eine Mediation (Aufforderung zum Gespräch durch einen Anwalt) und eine telefonische Erstberatung ist aber jetzt schon möglich und das wollen wir auch in Anspruch nehmen. Nur erstmal Infos zusammentragen, damit wir auch die richtigen Fragen stellen am Telefon. Das mit dem Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht werden wir dann ggf zumindest auch versuchen, die genauen Umstände will ich hier nicht schildern, aber es ist nicht völlig auszuschliessen.
Ist jetzt nicht abschliessend gemeint, aber wollte nur mal zwischendurch danke für die hilfreichen Beiträge sagen...
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