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Unterhaltsreform 2023 ?
#26
Ich vermute, da kommt irgendeine Wischiwaschi-Öffnungsklausel ins BGB und die Gerichte sollen dann ausknobeln, wie das im Detail gehandhabt wird.

Da steht dann im BGB, dass erhöhte Mitbetreuung angemessen zu berücksichtigen sei.
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#27
(28-08-2023, 13:16)peperoni schrieb: Beispiel Wochenende Fr 14 Uhr bis So 19 Uhr: das wären 53 Std bzw 2,2 Tage bzw 2 Übernachtungen.
Was würde hier dann zu Grunde gelegt?

Insgesamt zu wenig, um berücksichtigt zu werden, soweit es die neue Reform angeht. Alles was unter 30 Prozent ist, fällt unter den Tisch und es ist wie bisher voller Unterhalt zu zahlen.  30 % von 365 Tagen sind aufgerundet 110 Tage im Jahr oder 9-10 Tage im Monat, wobei es in wenigstens 2 Monaten mindestens 10 Tage sein müssen um exakt 30 Prozent Betreuungsteilung zu erreichen.

Ein tolles und lukratives Beschäftigungsfeld für Anwälte, die genauen Aufenthaltszeiten der Kinder bei ihren Eltern aufzudröseln.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#28
Vor allem ein toller Anreiz, das Kind zu sich zu zwingen, um dadurch mit Macimalunterhalt belohnt zu werden. Altbekannt…
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#29
das mit den 110 Tagen ist klar. Mir geht es um die detaillierte Berechnung. Es ist ja ein Unterschied ob das Kind vom umgangsbererchtigten am WE zB von

1. Fr 14 Uhr bis Sonntag 19 Uhr betreut wird im Gegensatz zu
2. Fr 19 Uhr bis Sonntag 17 Uhr

Bei 1. wären es mehr Stunden und 2 Abendessen zusätzlich was Mehrkosten bedeuten würde

zählt der Freitag dann egal wieviel Stunden betreut wird als ganzer Tag?
Mir geht es nicht um Mehrkosten für Essen etc, sondern um die genaue Berechnung.

Bei uns sind im Beschluss zB auch die Feiertage geregelt, jährlich abwechselnd,sofern sie nicht auf ein Wochenende od Ferienumgang fallen, 9 bis 19 Uhr. Würde das dann als ein ganzer Tag gewertet oder eben nur die Stunden!?

Kann man nur hoffen, dass es dann eine genaue Berechnungsgrundlage gibt, zB in der DDT oder den OLG Richtlinien.
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#30
Im Sozialrecht gibt es die Maßgabe, dass sich ein Kind mindestens 12 Stunden bei dem anderen Elternteil aufhalten muss, damit es als ganzer Tag bewertet wird.
Das sind Detailfragen, die Stand heute hier noch nicht geklärt sind.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#31
Leider ist das alles zu komplex. Es wird sich nichts ändern. Oder es wird im Rechtszug so viel Geld kosten, dass man alles gleich so lassen kann. Gerade Stunden und Tage lassen sich nicht gut aufteilen. Eltern, die bisher alles locker gehandhabt haben und nicht akribisch Umgangstagebuch führen, gleiten vielleicht auch leichter in die Konfliktspirale.

Letztendlich will der Staat doch nur eins: Eltern sollen noch mehr arbeiten (Steuereinnahmen) und der Staat übernimmt die Betreuung. Familien werden noch mehr kaputt gemacht. Der Saat kann die Kinder nach seinem Gusto erziehen. Alles Methode...
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#32
Man wird schon einen Weg finden, um unter 30% zu bleiben. Wenn es Buschmann ernst meint, muss einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 30% Betreuung durchsetzen. Alles andere wird untergraben.

Wenn man es schafft eine Übernachtung pro 2.Woche zu vereinbaren oder gar jede Woche, dann bekommt man die 30% hin.
Ich bin damals gescheitert, meine 2 Nachmittage in Übernachtungen umzuwandeln. Denn das wäre formal das Wechselmodell geworden. Das haben die natürlich durchschaut und schlicht keine Notwendigkeit für Umgangsausweitung bescheinigt.
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#33
Niemals. Aufgrund Umgang den Unterhalt festlegen - ja. Aber aufgrund Unterhalt etwas am Umgang ändern - niemals, das machen die nicht. An der Ausgestaltung des Umgangsrechts wird sich nichts ändern.

Noch nicht einmal das Residenzmodell wird von seiner Position als Standardnachtrennungssituation zurückgestellt, so dass auch andere Betreuungsmodelle gleichwertig wären.

Wahrscheinlich erhöht Buschmann den Unterhalt so weit, dass bei 0-30% Betreuungszeit ein Drittel MEHR zu zahlen ist, bei 30-45% dann die jetzigen Sätze und darüber dann Verhandlungssache.
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#34
(28-08-2023, 23:14)p__ schrieb: Wahrscheinlich erhöht Buschmann den Unterhalt so weit, dass bei 0-30% Betreuungszeit ein Drittel MEHR zu zahlen ist, bei 30-45% dann die jetzigen Sätze und darüber dann Verhandlungssache.
Das wäre fies! Undecided 

Auf jeden Fall wird es viel Streit um Umgangszeiten und diese Prozentwerte geben.
Dazu kommt dann noch die Bürokratie, das alles auszurechnen, Änderungen einzuarbeiten usw.
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#35
Ich habe auch die Befürchtung, dass sich nicht viel ändern wird. Bleibt wohl erstmal nur abzuwarten.
Danke für euren Input und danke sixteen für den Hinweis aus dem Sozialrecht.
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#36
Meiner Ansicht nach ist das auf dem jetzigen Pfad gar nicht zu realisieren.

Der Deutsche Sonderweg besteht ja darin, die Nachtrennungsfamilie gnadenlos zu verrechtlichen, also jeden Vorgang durch eine Vielzahl von Juristen "behandeln" zu lassen und so zu tun als sei alles ein Einzelfall, der unbedingt vor Gericht durch Juristen beglotzt und entschieden werden muss. Auch auf der zweiten und sogar Dritten Ebene. Diese Rechtsinflation hat Juristen noch fetter, gefrässiger und vor allem übergriffiger gemacht also dieser ehrlose Stand ohnehin schon ist.

Mal ein Beispiel, wie das laufen muss wenns in Zukunft um Unterhalt geht: Es wird um Geld gestritten das geht wie bisher immer sofort vor Gericht. Auch wegen einem hohen staatlichen Eigeninteresse (Sozialleistungen, Unterhaltsvorschüsse etc.). Dafür wurde ja auch noch die Anwaltspflicht eingeführt. Um das Kind rum sind nun also zwei Anwälte und ein Richter. Und nun wird eine Unterhaltssache ja praktisch automatisch auch zur Umgangssache, denn die Aufenthaltsanteile schlagen direkt auf den Unterhalt durch, sind damit eng verknüpft. Damit wird ein Geldstreit auch zum Umgangsstreit. Richtung Wechselmodell wird der Richter dann noch einen Pfleger bestellen müssen, nochmal einen Juristen oder Halbjuristen. Nun sind es schon vier Juristen (die auch alle dicke zu bezahlen sind), die auf einem Kind draufstehen.

Das System packt das doch gar nicht mehr. Auch die Berechnungen gehen gar nicht mehr im jetzigen System der Zwangstitulierungen. Schon jetzt lassen sich Titel kaum der Realität nachführen, weil jedesmal eine Abänderungklage dafür nötig ist. Nun kommt noch ein variabler Faktor dazu: Umgang ändert sich ja auch noch mit dem Kindesalter. Grössere Kinder pendeln sogar oft ungeplant und selbständig zu ihren Eltern. Ferienaufenthalte werden verlängert, Krankheiten sorgen für ausgefallene Aufenthaltsphasen und so weiter.

Andere Länder haben das von Grund auf anders aufgezogen, Eltern vor Gericht gibts da mit voller Absicht kaum - Beispielsweise Norwegen. Dieser Kontext der weit kodifizierten Regeln und vorgerichtlicher Streitbeilegung ist aber im System Deutschlands gar nicht herzustellen, weil die Durchsetzung gar nicht möglich ist, als oberste Direktive steht schliesslich der Wahn, Müttern alles in den Hintern zu blasen und ihnen jede Freiheit, jedes Schweinerei de facto erlaubt zu lassen. Ertrotzte Kontinuität? Gerne doch, wenns Mutti dient. Umzüge incl. Kindesmitnahme? Aber immer doch. Umgangsregelungen gebrochen? Müssen wir mal sehen und in zwei Jahren drüber reden. Die Deutschen haben die eigenen Systemsprengerinnen im Familienrecht fest eingebaut.
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#37
gerade gelesen Bürgergeld wird 2024 um 12 Prozent angehoben.
Da wird der Mindestunterhalt auch wieder kräftig steigen.
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#38
Smile 
Zitat: Die Deutschen haben die eigenen Systemsprengerinnen im Familienrecht fest eingebaut.

Aus dem Programm des Familiengerichtstages 2023: Halbtägiger Arbeitskreis: Systemsprenger vor dem Familiengericht  Big Grin

Na, da würde ich gerne mal mit hören, wen die so damit meinen  Big Grin
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#39
Das deutsche Familienrecht ist so weise und toll, wenn nur die Systemsprenger nicht wären, diese Lumpen von Trennungseltern.
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#40
Die Kindergrundsicherung: 530 Euro für die Kleinsten bis 636 Euro für die ältesten Kinder.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpo...z-100.html

Bürgergeld für Kinder: Plus 12,14%. Im selben Artikel.

Damit wird die Düsseldorfer Tabelle gemäss §1612a Abs. 1 zum kommenden 1. Januar ebenfalls um 12,14% erhöhte Basisbeträge enthalten. Zweistellige jährliche Erhöhungen sind ja nun schon gute Tradition geworden.
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#41
(31-08-2023, 11:58)p__ schrieb: Die Kindergrundsicherung: 530 Euro für die Kleinsten bis 636 Euro für die ältesten Kinder.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpo...z-100.html

Bürgergeld für Kinder: Plus 12,14%. Im selben Artikel.

Damit wird die Düsseldorfer Tabelle gemäss §1612a Abs. 1 zum kommenden 1. Januar ebenfalls um 12,14% erhöhte Basisbeträge enthalten. Zweistellige jährliche Erhöhungen sind ja nun schon gute Tradition geworden.

war ja leider so zu erwarten! Bin gespannt wie/ob die Selbstbehalte dann steigen!
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#42
Hoffentlich steigen auch die Einkommen in den Stufen.
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#43
(31-08-2023, 14:47)wildfloh schrieb: Hoffentlich steigen auch die Einkommen in den Stufen.

würde Zeit werden, die letzte Anpassung war 2018. 

Das Kindergeld wird für 2024 nicht erhöht, oder steht das auch zur Diskussion?

Es bleibt ja dann nicht bei den 12%, die betreffen wenn ich es richtig verstehe die Beträge in der DDT vor Abzug Hälfte Kindergeld.

EK1, Altersstufe 1:

2023: 437 - 125 = 312 EUR

2024: 489 - 125 = 364 EUR (Steigerung um 16,7%!!!!)

EK1, Altersstufe 2:

2023: 502 - 125 = 377 EUR
2024: 562 - 125 = 437 EUR ( Steigerung um 15,9%!!!!)
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#44
Und noch was Neues bei der Kimndergrundsicherung: Unterhaltszahlungen werden nur noch mit 45 Prozent angerechnet.
https://www.merkur.de/verbraucher/kinder...92538.html
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#45
Dachte gerade, bei mir hat das Gericht zu Gunsten der Mutter gestimmt, so dass sie mit den Kindern wegziehen konnte. Eigentlich hat der Staat mir somit den Umgang schwer gemacht. Ich finde, dann soll der Staat dafür auch aufkommen und zu Gunsten der geplanten Reform zahlen.. ;D
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#46
Über Betreuungsunterhalt spricht komischerweise keiner. Dabei ist das der abgefahrenste, perverseste Teil.

Hier ist die Reform beschrieben, das Eckpunktepapier: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/...onFile&v=2

Der Betreuungsunterhalt wird als reformbedürftig bezeichnet. Meine ich auch, es wird nämlich höchste Zeit für Abschaffung. Der schiefmäulige Buschmann möchte ihn aber allen ernstes auf Ehegattenunterhaltsniveau anheben. Buschmann führt damit eine Zwangsehe ein, eine Ehe ohne steuerliche und sonstige Vorteile, aber mit allen Ehenachteilen, etwa Ehegattenunterhalt. Nicht die Rede ist übrigens auch vom gemeinsamen Sorgerecht, das Väter ohne Trauschein nach wie vor verweigert wird. Das hörts ganz plötzlich auf mit der Gleichstellung. Allein für diesen einen Punkt, dieses in Europas einzigartiges Schandmal gehören die Verantwortlichen in langjährige Haftstrafen wegen Menschenrechtsverletzung.

Künftig gibts auch eine Inflation und verschiedene Klassen. Die erste Klasse gilt, wenn die "Lebenslage des nichtverheirateten Elternteils vergleichbar ist mit der eines geschiedenen Elternteils": Dann gilt also auch da immer: Hälfte weg vom Einkommen für Unterhalt. Die Vollzeitversorgung gilt ja drei Jahre lang. Das wird teuer.

Die zweite Klasse gilt, wenn die Eltern nicht wie Verheiratete lebten. Woran das gemessen wird, dürften übrigens die nächsten 20 Jahre Gerichte ausknobeln und mit einer Vielzahl kostenpflichtiger "Einzelnfallentscheidung" dem ehrlosen Stand (=Anwälte) Milliarden zuschaufeln. Jedenfalls setzt Buschmann auch dann seinen Raubzug fort: Der Mindestbedarf, also der Mindesunterhalt wird fett erhöht, von 1120 EUR auf 1385 Euro. Unterhaltspflichtige dürfen weniger behalten wie die Mütter mindestkassieren.

Noch eine Änderung: Der Einsatz von Vermögen soll abgeschafft werden. Auch stinkreiche Mütter sollen Unterhalt abkassieren. Danke, Herr Buschmann, damit kann die nichtarbeitende nicht verheiratete Millionärserbin nun auch Unterhalt vom Vater verlangen.

Alle Dokumente zur Reform:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebu...?nn=110490
Auch das Berechnungsverfahren für Kindesunterhalt ist abgefahren.
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#47
Hallo p,

sehr interessant. Danke für den Link!
Somit ist auch (zumindest zunächst, falls es so kommt) meine Frage bzgl. der Berechnung des Betreuungsanteils in Prozent beantwortet. Es wird nicht nach Stunden sondern nach Anzahl der Übernachtungen gerechnet. D.h. aber es werden einige Umgangszeiten in denen die Kinder beim umgangsberechtigten Elternteil sind (zB unter der Woche nach Kindergarten/Schule bis nach dem Abendessen, an Feiertagen ohne Übernachtung, etc) nicht mitberechnet, obwohl auch dort Kosten für fahrt, Verpflegung etc. entstehen.

Auszug aus den FAQs:

Ab welchem Anteil der Mitbetreuung soll der Vorschlag greifen?
Der Vorschlag soll ab einem Mitbetreuungsanteil von mehr als 29 % greifen. Ab dieser Schwelle (und bis zu einer Betreuungsleistung von
knapp unter 50 %) soll von einer Betreuung im asymmetrischen Wechselmodell ausgegangen werden:
Und nur diese Fälle betrifft der Vorschlag. Berechnet werden soll der Betreuungsanteil im Regelfall anhand
eines nachprüfbaren objektiven Kriteriums, das auch in der Fachwelt akzeptiert ist: der Anzahl der Über-
nachtungen des Kinds beim jeweiligen Elternteil pro Jahr.
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#48
Und dort gibts dann auch neue herrliche Streitfelder. Die Nachmittagsbetreuung bleibt dann z.B. unberücksichtigt. Kommt das Kind täglich nach der Schule um Vater, macht dort Hausaufgaben und geht nach dem Abendessen zur Mutter, gibts schon den ersten Bruch. Hochspezifische gesetzliche Regelungen sorgen immer nur für Widersprüche und Verfahrenslawinen.

Der naheliegende Weg, die Verrechtlichung und die Streitwerte wieder zurückzufahren, kann und mag sich freiliich keiner dieser "Reformer" vorstellen. Denn es sind allesamt Juristen, sie fressen sich dick und fett am Gerichtsstreit und lachen sich krank über die dummen Geregelten, die das alles mit sich machen lassen.

In dem Moment, in dem Kinder nicht mehr das Pfand sind, das endlos Geld und Ansprüche ins Haus rollen lassen, wird auch der Streit darum versickern und das Geldinteresse hinter dem Erziehungsinteresse zurücktreten. Ersteres verachtet die Kinder, zweiteres ist unersetzlich.
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#49
Zitat:Man könnte den Unterhalt erhöhen und zum Ausgleich den Selbstbehalt senken :-)

Ich glaube, ich habe mich eben für die Reformkomission qualifiziert.


Oder den Schuldenberg nehmen und ins Haushaltsloch kippen  Big Grin
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#50
Neuigkeiten vom Justizminister:

Modernisierung von Abstammungs- und Kindschaftsrecht: Bundesjustizminister Buschmann legt Eckpunkte vor

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitt...chaft.html

Ich hatte leider noch keine Zeit es mir durchzulesen...
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