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DT ungerecht und nicht Gesetzes konform ?
#1
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In Ihren Schreiben stufen Sie mich in Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle ein und fordern von mir 115% vom Mindestunterhalt zu zahlen. Die Düsseldorfer Tabelle hat aber keine Gesetzeskraft, das steht ja auch auf der ersten Seite der Tabelle. Da frage ich mich wie Sie darauf kommen diese zu benutzen?

Hierzu möchte ich mal Herrn Edmund Müller zitieren.

„Die Düsseldorfer Tabelle:
ist ein merkwürdiges Ding. In der Düsseldorfer Tabelle legt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages Leitlinien für den Kindesunterhalt fest; also wie viel ein Elternteil dem anderen zahlen muss, bei dem das Kind  lebt. Die Tabelle wird seit 1962 geführt und alle zwei Jahre überarbeitet. Es wird stets darauf geachtet zu behaupten, dass die Tabelle keine Gesetzeskraft habe und nur eine Richtlinie darstelle. Allerdings setzen die Familiengerichte diese um, als sei sie Gesetz, sie gewinnt dadurch faktische Gesetzeskraft, ist also seit Jahren faktisch Gesetz, auch wenn man der Form halber dies schamhaft bestreitet.
Halt, Moment, war da nicht was? Gewaltenteilung? Wer macht nochmal die Gesetze?
Ach ja, der Bundestag, dessen Abgeordneten wir alle vier Jahren, wie gerade jetzt, wählen und auch wieder abwählen könnten, sollten uns ihre Gesetze nicht gefallen und wir andere wollen.
Diese  Volksvertreter machen nach den Prinzip der Gewaltenteilung die Gesetze und nicht etwa eine Versammlung von Richtern (und Anwälten eines Vereins),  die weder vom Volk gewählt, noch wieder abgewählt werden können, die irgendwann von wer weiß wem, wer weiß wann und wie, auf Lebenszeit in ihr Amt gehievt wurden und sich dort niemals wieder demokratisch legitimieren müssen. Das ist schon für die Rechtsprechung fatal. Noch schlimmer wird es, wenn sie auch noch die Gesetze machen. Richter machen nach dem Prinzip der Gewaltenteilung keine Gesetze. Sie haben die Gesetze auf die Wirklichkeit in ihrer Rechtsprechung anzuwenden. Dabei sind sie an das Gesetz gebunden, was ihnen der Gesetzgeber, und niemand sonst vorgibt, schon gar nicht sie selber. Ein Richter, welcher sein eigenes Gesetz macht und danach Recht spricht wäre ansonsten ein absoluter Klassiker der Rechtsbeugung.
Was hier seit Jahrzehnten praktiziert wird ist ein klassischer und astreiner Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, daran ändert die Bemerkung, dass die Tabelle keine Gesetzeskraft habe nichts, wenn die Rechtsprechung das von ihr selbst geschaffene Konstrukt wie Gesetz umsetzt.“


Ist eine Unterhaltstabelle sinnvoll? Ja ich denke schon, aber wenn man diese einsetzt, muss natürlich das umgesetzt sein, was im BGB steht, damit sie rechtskonform funktionieren kann.

Der einzige Paragraf der 100% klar definiert ist und von unseren Volksvertretern angepasst wird ist der „§ 1612a Mindestunterhalt minderjähriger Kinder; Verordnungsermächtigung“.
Der Mindestunterhalt wird von unseren Volksvertretern und Experten errechnet. Diese schlauen Leute haben sicherlich alles berücksichtigt das der Mindestunterhalt für ein gutes Leben der Kinder ausreicht. Deshalb stellt sich mir die Frage „Warum muss man überhaupt mehr als den Mindestunterhalt zahlen?“ Freiwillig kann man mehr zahlen, aber der Staat hat sich eigentlich darüber hinaus nicht einzumischen.

Warum ist die Düsseldorfer Tabelle ungerecht und nicht mehr Gesetztes konform?

Um es vorwegzunehmen, es ist ganz einfach zu sagen, weil die Höhe der Einkommen in den Stufen nicht wie der Mindestunterhalt angehoben wird.

Aber erstmal ein paar Zahlen!!!!

Das letzte Mal, wo die Einkommensstufen angehoben wurden, war 2018. Im Jahr 2018 betrug der Mindestunterhalt 399 € und jetzt 2023 beträgt er 502 €, das ist eine Steigerung von 25,8 %. 2018 war der Eigenbedarf 1080 € und jetzt 2023 beträgt er 1370 €, das ist eine Steigerung von 26,8 %.
Das haben die Juristen schon mal richtig erkannt und den Eigenbedarf genauso so hoch wie den Mindestunterhalt erhöht.

So und jetzt die Höhe der Einkommensstufen, die erste Stufe betrug 2018 1900 € und 2023 auch 1900 €, das ist eine Steigerung von sage und schreibe    0,0 %    !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Jetzt mal ein Beispiel, warum die Düsseldorfer Tabelle ungerecht ist:

Mal angenommen jemand verdiente 2018 2300 € dann müsste er (Stufe 2) 419 € (incl. Hälftiges Kindergeld) zahlen.
Wenn jetzt alles gut läuft und der Unterhaltspflichtige im Jahr 2023 genau so viel Gehalt mehr bekommt, wie die Steigerung des Mindestunterhaltes, dann wären das ungefähr 2894 €. Nun kommt das Ungerechte. Er wird mit dem Gehalt dann in Stufe 4 eingestuft und müsste 578 € (incl. Hälftiges Kindergeld) zahlen. Das wäre dann aber eine Steigerung von rund 38 %. Und das ist nicht gerecht. Er bekommt nur 25 % mehr Gehalt aber muss 38 % mehr Unterhalt zahlen. Im Steuerrecht nennt man das Problem Kalte Progression. Diese wird aber, im Gegensatz zum Unterhaltsrecht, durch die Jährliche Anhebung des Steuergrundfreibetrages etwas gemildert. Im Jahr 2018 war dieser Freibetrag 9000 € und im Jahr 2023 beträgt er 10.908 €, was immerhin eine Steigerung von 21 % ist.

Um es mal bildlich auszudrücken, stellen Sie sich eine Torte vor. Diese wird in 12 Teile geteilt und die 2 Kinder bekommen je ein Stück. Die anderen Stücke werden auf die restlichen 10 Personen (Miete, Strom, Essen, Auto, Taschen, Schuhe usw.) aufgeteilt. Im nächsten Jahr gibt es eine um 25 % größere Torte. Auch dies wird in 12 Stücke geteilt. Jedes Stück ist nun auch 25 % größer als letztes Jahr. Wenn wir jetzt die Regeln der Düsseldorfer Tabelle zum Verteilen nehmen, würden die beiden Kinder 1,5 Stücke der Torte bekommen. Somit fehlt jetzt leider ein Stück und einer der restlichen 10 Personen am Tisch bekommt kein Stück.

Die Düsseldorfer Tabelle nicht Gesetzes Konform:

Die Düsseldorfer Tabelle geht immer von 2 Unterhaltsberechtigte aus. Wenn man sich jetzt mal die Tabelle von 2007, 2017 und 2023 anschaut, dann sieht man das der Unterhaltspflichtige in den Stufen 1 und 2 ja gar nicht den Mindestunterhalt für zwei Kinder (12-17 Jahre) zahlen kann. Das wäre der schlimmste anzunehmende Unterhaltsfall. Somit passt die Tabelle schon rein rechtlich nicht, weil es nach der Tabelle rein mathematisch gar nicht geht. Somit ist der „§ 1612a Mindestunterhalt minderjähriger Kinder; Verordnungsermächtigung“ gar nicht erfüllt.

[Bild: 8abbd3aeae.jpg]

Im Jahr 2008 und 2018 wurden dann die Nettoeinkommensstufen so erhöht, dass der Selbstbehalt plus 2 Kinder (12-17 Jahre) knapp darunter lagen und somit der Mindestunterhalt geleistet werden kann. Dort wurde dieser Fehler erkannt und mal korrigiert.

In 2023 beträgt jetzt die Summe vom Selbstbehalt 1370 € und Unterhalt für zwei Kinder (12-17 Jahre) nach Stufe 1 2296 € und für Stufe 2 2356 €. Wenn man davon ausgeht das man in Stufe 1 weniger als 1900 € verdient und in Stufe 2 1901 €-2300 €, wie soll da der Mindestunterhalt geleistet werden. Eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle ist somit dringend nötig.

[Bild: 9616f8ad05.jpg]

Um die Düsseldorfer Tabelle wieder Gesetzes konform zu machen, müssen die Einkommen in den Stufen, so wie der Mindestunterhalt und der Selbstbehalt, angehoben werden
Diese müsste wie folgt aussehen, die Stufe 1 muss auf 2400 €, die Stufe 2 auf 2401 €-2900 € u.s.w. angehoben werden.

[Bild: 9a2556ab9f.jpg]

Wir haben jetzt mein Einkommen zwischen xxx  € (ich) und xxx € (sie) errechnet. Da liegen wir jetzt nicht mehr weit auseinander.
Wenn wir jetzt mal eine gerechte und Gesetzes konform Unterhaltstabelle nehmen, würde ich 105 % vom Mindestunterhalt zahlen müssen.
Dies werde ich jetzt auch zeitnah beurkunden und ab 1.9.2023 die Unterhaltszahlung anpassen.

Ich würde mich über jede Anregung/Hinweis, bezüglich meiner Ausführungen, von Ihnen freuen. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
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#2
Ist das ein Schreiben ans Jugendamt?
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#3
Ja ist es
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#4
Dann wirst du ja wissen, dass die nicht über die erste Zeile hinauslesen und dich verklagen, wenn du nicht zahlst. Dann kannst du mit deinem selbstbezahlten Anwalt beim Richter gegen die Düsseldorfer Tabelle argumentieren. Er wird es auch nicht lesen, bestenfalls einen Satz aus einer Formulierungssammlung zitieren, etwa "der Gesetzgeber hat sich ebensowenig dagegen ausgesprochen, dass Gerichte Pauschalisierungsvorschläge für Kindesunterhaltsfälle nutzen. Im übrigen wird darauf verwiesen, dass Abweichungen vor der Düsseldorfer Tabelle jederzeit möglich sind, wenn für einen spezifischen Fall Gründe nachgeweisen werden, die andere Unterhaltshöhen begründen. Das hat der Antragsteller jedoch unterlassen, sondern sich mit allgemeinen Gerechtigkeitsüberlegungen beschäftigt."

Dann gehst du zum OLG, hörst dasselbe kostenpflichtig nochmal. Die Berufung zum BGH wird dir untersagt. Aber du darfst dir die Ehre ans Revers heften, Nr. 546774 zu sein, der die sechzig Jahre alte Düsseldorfer Tabelle knacken wollte.
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#5
Haha, geil geschrieben @p__

Ja den Muttis muss mit sattem Unterhalt und Kindergeld der [Unterschreitung des Mindestniveaus] gepudert werden damit sie in Saus und Braus leben können.

AFD wählen wäre eine Maßnahme, die sprechen sich für das Wechselmodell aus.
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#6
(21-08-2023, 10:35)stayFather87 schrieb: AFD wählen wäre eine Maßnahme, die sprechen sich für das Wechselmodell aus.

Nicht die schlechteste Idee. Alle anderen Systemparteien tragen Mitschuld an den desolaten Zuständen im deutschen Familienrecht, am Schlimmsten waren jedoch die Ministerinnen von SPD und B90/Grünen.
Und ein hohes Wahlergebnis der AfD bringt die anderen Parteien in Zugzwang.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
(21-08-2023, 10:35)stayFather87 schrieb: AFD wählen wäre eine Maßnahme, die sprechen sich für das Wechselmodell aus.

Leider nicht. Haben im Bundestag dagegen gestimmt. Ablehnung des Wechselmodells am Donnerstag, den 20. Mai 2021 durch die AfD im Bundestag bei der Abstimmung über einen diesbezüglichen Antrag.
https://das-maennermagazin.com/blog/hoffnungspartei
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#8
Ohje und ist die FDP noch pro Wechselmodell?
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#9
(21-08-2023, 12:39)stayFather87 schrieb: Ohje und ist die FDP noch pro Wechselmodell?

Die setzen sich für die N-Eltern-"Familie" ein und sind auch aus anderen Gründen nicht wählbar.

Tatsächlich ist die AFD die einzige Partei, die konsequent für die traditionelle Familie eintritt.

Daran ändert auch der "Schmutzfleck" nichts, daß sie gegen das Wechselmodell gestimmt haben.

Die "optimale" Familienpartei gibt es leider derzeit nicht. Man kann nur die am wenigsten schlechte wählen.
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#10
Für die Einen ein Schmutzfleck, für die Anderen einer von vielen Beweisen, dass die sich im Familienrecht keinen Deut vom bodenlosen Schwachsinn der Blockparteien unterschieden. Man kann die wählen, aber dann wegen anderen Begründungen, nicht jedoch weil sie ein besseres Familienrecht wollen.

Bei abgeordnetenwatch werden auch AfD-Politiker zum Wechselmodell und Düsseldorfer Tabelle (Das Thema dieses Threads) gefragt, schweigen, andere Fragen beantwortet, die nicht.

Nicht gut.
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#11
(21-08-2023, 14:43)p__ schrieb: Bei abgeordnetenwatch werden auch AfD-Politiker zum Wechselmodell und Düsseldorfer Tabelle (Das Thema dieses Threads) gefragt, schweigen, andere Fragen beantwortet, die nicht.

Sorry, p_ , aber wenn ich so etwas schon lese wie das hier:

Zitat:Dieses Logo steht für Vielfalt, Weltoffenheit und Toleranz. abgeordnetenwatch.de setzt sich durch Bürger:innenbeteiligung und Transparenz für eine selbstbestimmte Gesellschaft ein, in der jede:r gleich viel wert ist.
,

dann würde ich mich auch fragen, warum ich solchen Typen Rede und Antwort stehen soll.

Im übrigen ist die Suchfunktion anscheinend ziemlich schlecht, denn zu den uns interessierenden Themen finde ich absolut nichts.
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#12
(21-08-2023, 15:10)Simon ii schrieb: würde ich mich auch fragen, warum ich solchen Typen Rede und Antwort stehen soll.

Na, dann such doch einmal mal nach Düsseldorfer Tabelle. Gefragt wurde z.B. ein Herr Abgeordneter Tabor, AfD. Hier: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile...uss-zu-100

Und wenn abgeordnetenwatch so ein mieser Laden ist (kann ja sein, interessiert mich aber nicht), wieso antwortet der Herr Tabor dann dort auf andere Fragen? Das müsste er dann ja auch sein lassen.

Vielleicht ist da irgendwo sogar noch mehr zu finden. Mir reichts allerdings bereits. Werde keine Lebenszeit verschwenden, um etwas zu beweisen, was längst rechtsgültig bewiesen ist. Das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten ist öffentlich, amtlich, protokolliert. Wer sich da hinterher drumrumlabert, macht sich lächerlich. Lächerlich ist aber angesichts solcher Abstimmungen allein die Haltung zum Familienrecht der AfD sowie der anderen ablehnenden Parteien.
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#13
Uff, ich frage mich immer, was diese ellenlagen Schreiben an einen Sachbearbeiter bewirken sollen?

Folgende drei Sätze hätten gereicht:
(20-08-2023, 11:44)wildfloh schrieb: In Ihren Schreiben stufen Sie mich in Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle ein und fordern von mir 115% vom Mindestunterhalt zu zahlen. Die Düsseldorfer Tabelle hat aber keine Gesetzeskraft, das steht ja auch auf der ersten Seite der Tabelle. Da frage ich mich wie Sie darauf kommen diese zu benutzen?

Alles über diese drei Sätze hinaus ist eher peinlich und vorallem schädlich für die weitere Kommunikation. Nochmal, der Adressat ist ein 0815 Sachbearbeiter in irgendeiner Lokalbehörde! Sorry für die deutlichen Worte, aber der Text ist ein sehr abschreckendes Beispiel, dass man ohne anwaltlichen Rat nicht blind drauf los schreiben sollte. 

Man muss die Gegenseite (hier ein Sachbearbeiter) überzeugen, nicht foltern!
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#14
Hallo Jungs,

vielen Dank für eurer Feedback. Es kommt ja noch viel schlimmer es ist eine Sachbearbeiterin. Die wird das mit den Zahlen gar nicht verstehen.
Trotzdem bin ich auf die Antwort vom Jugendamt gespannt. Das man gegen die DT nichts machen kann ist mir klar. Die Richter pissen schließlich nicht ihre Richterkollegen an.
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#15
Die liest das nicht. Sie grinst und murmelt "wieder so ein Väterrechtler". Dann drückt sie auf das Makro, das den bekannten Textbaustein produziert, zahlen, beurkunden. 14 Tage später ohne Antwort von dir schickt sie den Klagetextbaustein ans Familiengericht.
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#16
Das wird wahrscheinlich so passieren. Ich werde es auf ein Verfahren nicht ankommen lassen. Im Endeffekt sind es nur 600€ die ich im Jahr sparen würde.
Da ist es mir wichtiger die Urkunde dann auf das 18 Lebensjahr zu begrenzen.
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#17
(22-08-2023, 10:02)wildfloh schrieb: Das wird wahrscheinlich so passieren. Ich werde es auf ein Verfahren nicht ankommen lassen. Im Endeffekt sind es nur 600€ die ich im Jahr sparen würde.
Da ist es mir wichtiger die Urkunde dann auf das 18 Lebensjahr zu begrenzen.

Ein guter Ansatz! Mein Bruder hat mal wegen einer Unterhaltserhöhung von 20 Euro monatlich gebattled und verloren.
Für rund 500 Euro bis zum Auslaufen des Titels hat er ein Vielfaches an Verfahrenskosten durch zwei Instanzen bezahlt.
Erstaunlich daran ist, dass das Amtsgericht ihm noch Recht gegeben hat und das OLG dann im Wesentlichen das beschlossen hat, was er beantragt hatte,
während die Gegenseite mehr wollte. Er sollte allerdings die Verfahrenskosten bezahlen. Bis er das allerdings realisiert hatte,
war die Anfechtungsfrist für die Kostenfestsetzung verstrichen. Da hätte er sich dann höchstens noch an seinen Anwalt bzgl.
Schadensersatz halten können.
Aber man wirft eben auch kein gutes Geld dem Schlechten hinterher.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#18
Das war dann aber sein Fehler, die Kostennote zu ignorieren. Gewinnen und die Verfahrenskosten trotzdem bezahlen, dem muss man widersprechen. Es geht dabei nicht nur um das eigene Geld, sondern auch im den Erziehungseffekt der Gegenseite. Wenn die für ein verlorenes Verfahren zahlen muss, könnte das die Lust auf weitere Streitigkeiten dämpfen weil es teuer werden kann, wie sie dann weiss. Ist ein Unterschied, ob man Kostenrisiken kennt oder wirklich man latzen musste.

Oft werden kleine Unterhaltserhöhungen auch unterschätzt. 30 EUR mehr für ein Elfjähriges Kind summiert sich bis 18 auf 2520 EUR.
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#19
(21-08-2023, 17:15)p__ schrieb: Na, dann such doch einmal mal nach Düsseldorfer Tabelle. Gefragt wurde z.B. ein Herr Abgeordneter Tabor, AfD. Hier: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile...uss-zu-100

Danke für den Link. Nach diesem Stichwort hatte ich nicht gesucht.
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#20
Antwort vom Jugendamt :

vielen Dank für Ihre Mühe sich mit der Düsseldorfer Tabelle auseinander zu setzen.

Die Düsseldorfer Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft, sie wird jedoch von der
Rechtsprechung aus Gründen der Gleichbehandlung regelmäßig beachtet. Darüber hinaus
gibt es die herrschende Meinung in der Rechtsprechung sowie einschlägige
Kommentierungen von z.B. VVendl/Dose und Heiß/Born, u.a. zu der Handhabung der
Düsseldorfer Tabelle. Das Ergebnis der Unterhaltsberechnung wird insbesondere unter
Berücksichtigung des 2023 stark angestiegenen Bedarfskontrollbetrags auf Angemessenheit
überprüft. Wenn keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, steht der Weg der
gerichtlichen Durchsetzung bzw. Überprüfung der Unterhaltsforderung zur Verfügung.

Zu Ihrer Information teile ich Ihnen mit, dass die zuständige Sachbearbeiterin der
Beistandschaft die Unterhaltsangelegenheit zur gerichtlichen Klärung an mich als
Prozessvertreterin des Fachbereiches Jugend der Region Hannover abgegeben hat, da die
Angelegenheit als ausgeschrieben angesehen und die von Ihnen vorgenommene
Unterhaltsanpassung auf 105 % des Mindestunterhaltes nicht akzeptiert wird.
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#21
Sehr geehrter Herr Wildfloh,

vielen Dank für ihre warmen Worte. Sie haben recht, die Todesstrafe gibts nicht im Gesetz, leider müssen wir ihnen mitteilen dass sie trotzdem nächste Woche enthauptet werden. Sie sterben mit dem guten Gefühl, dass trotzdem alles rechtens und richtig ist.

Zu Ihrer Information teile ich Ihnen mit, dass ich ihr Gnadengesuch und das Gesuch auf Reduzierung der Strafe abgelehnt habe.

Mit höflichsten Grüssen

R. Freisler
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#22
Meinst du den
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Roland_Freisler
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#23
Reiner Zufall :-)
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#24
Wie erwartet wird geklagt. Mit welchen Kosten muss Wildfloh jetzt rechnen?
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#25
@P

eine frau zufall wollte ihren unehelichen sohn reiner nennen...wurde abgelehnt....
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