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Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen
#1
Hallo zusammen,

bräuchte mal einen kompetenten Rat. Sachstand: rechtskräftig geschieden seit 11/2014, unbefristet zu nachehelichem Unterhalt verurteilt worden, also lebenslänglich.
Nach der Zwangsversteigerung der ehemals gemeinsamen Immobilie im Jahr 2016 und dem Tod der Schwiegermutter im Dezember 2020 ergab sich folgende Situation:
Die gemeinsame, zwangsversteigerte Immobilie war mal das Elternhaus der Exe. Ich habe das dann großzügig ausgebaut, vergrößert und modernisiert. Von 90 qm Wohnfläche auf 360 qm Wohnfläche.
Vor Baubeginn war vereinbart worden, das alte Objekt zu schätzen und der Schwester der Exe im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge die Hälfte des Wertes der alten Immobilie auszuzahlen. So weit alles ok und korrekt.
Als Auszahlungstermine wurden in dem Notarvertrag zwei Daten festgehalten: jeweils die Hälfte beim Ableben eines Elternteils. Schwiegervater starb 2005, diese erste Rate habe ich bezahlt. Aus meinem Einkommen, ausweislich der Scheidungsakte hatte die Exe ja nie eigenes Einkommen während der Ehe.
Die zweite Rate war fällig beim Tod der Schwiegermutter im Dezember 2020 - da gehörte das Haus schon jemand anderem, und zudem war das vier Jahre nach Rechtskraft der Scheidung.
Das Landgericht Heilbronn hat gestern für Recht erkannt, dass diese Erbfolgevereinbarung beide Ehepartner gesamtschuldnerisch haften läßt für die zweite Auszahlungsrate. Dass die Ex-Schwägerin nicht ihre eigene Schwester verklagt hatte, sondern deren Ex-Mann (also mich), ist irgendwie sogar nachvollziehbar. Immerhin ist von ihrer Schwester, also meiner Ex-Frau, nichts zu erwarten. Die lebt nämlich seit dem Dezember 2020 in der Obdachlosenunterkunft der Gemeinde; von meinem nachehelichen Unterhalt und ergänzender Grundsicherung des Sozialamts.
Ich bin also gestern dazu verurteilt worden, in Summe rund 30.000.-€ noch abzudrücken.
Nunmehr werde ich meine Exe im Innenverhältnis verklagen, sozusagen als Nachwirkung des Zugewinnausgleichs (hier negativ), mir diesen Betrag zu ersetzen. Da nicht zu erwarten ist, dass die Exe mir davon auch nur einen Euro zahlen wird nun die Frage: kann ich diese Forderung gegenrechnen mit den laufenden Unterhaltszahlungen? Also Unterhaltszahlungen einstellen bis meine Fordeung erfüllt ist?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#2
Das Problem wird sein, dass du die 30000 EUR sofort nach Rechtskraft des Beschlusses schuldest und die somit auch pfändbar sind. Selbst wenn deine Klage erfolgreich ist, wird das erst in einigen Monaten der Fall sein. Bis dahin ist das Geld weggepfändet (oder du hast es eben wie geurteilt gezahlt) und von der Gegenseite im guten Glauben verbraucht oder von der Arbeitsagentur vereinnahmt.

Dein Ziel sollte also sein, die Rechtskraft oder wenigstens die Auszahlung zu verzögern, damit überhaupt noch etwas für eine Aufrechnung da ist. Ob die dann möglich ist, weiss ich nicht. Aufrechnen kann man nur gegenseitige und gleichartige Forderungen. Aufgerechnet werden kann nur, was fällig und durchsetzbar ist, zudem in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung des Gläubigers steht.

Die Forderung des Schuldners darf auch nicht abgetreten oder gepfändet worden sein. Das wird bei dir dann wohl der Fall sein, denn die Ex musste bei der Arbeitsagentur Rechte abtreten, um Leistungen zu bekommen.

Grundsätzlich ist das eine Frage für deinen Anwalt. Es geht um viel Geld, unsere amateurhaften Kenntnisse hier sind ein zu grosses Risiko.
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#3
Ich würde sagen, es tut mir leid. Da sehe ich wenig bis keine Aussichten auf Erfolg.

BGH, Beschluss v. 08.05.2013, XII ZB 192/11

Tenor :"Das Aufrechnungsverbot des § 394 BGB i.V.m. § 850 b Abs. 1 Nr. 2 ZPO gilt auch
zugunsten von Trägern öffentlicher Sozialleistungen, soweit diese Leistungen der
Sozialhilfe oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende erbracht haben und der Unterhaltsanspruch des
Hilfeempfängers auf sie übergegangen ist."

P hat Recht. Wenn du noch Aufstocker bist oder jetzt selber SGBXII Leistungen bekommst, kannst du vielleicht einen Beratungshilfeschein
für einen Anwalt bekommen und musst dem nicht gleich 190 Euro für einen Termin
in den Rachen werfen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#4
Dir bleibt auch garnichts erspart.... Tut mir echt leid. Ein weiteres Beispiel dafuer NIEMALS zu heiraten.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#5
Ich bin seit August 2021 in Rente.
Folgende Vorgehensweise habe ich vor: das Urteil des Landgerichts, dass ich den Erbteil der Schwester der Ex zahlen darf, wird rechtskräftig und ich werde zahlen.
Parallel dazu verklage ich die Exe im Innenverhältnis auf Ersatz, Nachwirkung der Zugewinngemeinschaft, hier negativer Zugewinn. Sobald die Exe rechtskräftig dazu verurteilt wurde, mir den Schaden zu ersetzen, stelle ich die Unterhaltszahlungen ein - schon deshalb, um den Schuldenberg der Exe nicht noch zu vergrössern. Wenn das scheitern sollte und ich weiterhin Unterhalt zahlen darf, dann verkaufe ich meinen Titel an Inkasso Moskau oder an die Hells Angels. Für 20% Quote werden die Interesse zeigen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
warum zahlst du nicht einfach garnichts? alles wegbringen - und gut ist...
oder seh ich das problem nicht?

bb
netlover
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#7
Siehe meinen ersten Satz oben. Sofort pfändbar. Und wenn nichts pfändbares und nichts abzweigbares (Rente wird z.B. schon bei der RV abgezweigt) da ist, folgt zeitnah der Zwang zur Vermögensauskunft, damit die sofortige Durchsicht aller Schuldnerwerte und auch der offizielle Bankrott. Eintrag der Zahlungsunfähigkeit in öffentlichen Registern.

Ob das was für ihn ist, muss er gut abwägen.
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#8
Ich sehe da keine Zulässigkeit i.S. Aufrechnung. Besonders nicht, wegen der o.g. Abtretung an den Sozialhilfeträger, aber auch sonst nicht i.S. Unterhalt.

Da ich Deine Verhältnisse nicht kenne und das Ganze rechtlich - wie o.g. - hier nicht wirklich abschließend beurteilt werden kann, weiß ich nicht, ob die einzige Alternative die ich sähe - nämlich ein Verbraucherinsolvenzverfahren - für Dich eine Option wäre. Dazu müsste man Deine Gesamtsituation kennen.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#9
Verbraucherinsolvenz scheidet leider aus. Die Gegenseite wußte genau, was und wieviel ich nach dem Tode meiner Mutter im Februar diesen Jahres geerbt habe (deshalb sind sie auch jetzt angekommen, vorher wäre ich in die Privat-Inso gegangen).
Das Aufrechnungsverbot zu Lasten der Träger öffentlicher Sozialleistungen kann doch nur greifen, wenn die Exe nichts mehr an Vermögen besitzt, oder? Sie hat aber noch Grundeigentum in ihrer Gemeinde (ist mir zufällig bekannt geworden, weil der Fragebogen zur Datenerhebung im Rahmen der Grundsteuerreform bei mir landete). Möglicherweise hat sie dieses Grundeigentum als Schonvermögen behalten dürfen, weiß ich aber keine Details dazu.
Wenn ich ihr den Gerichtsvollzieher schicke, und sie legt die EV ab und verschweigt dabei das Grundeigentum - was dann? Kann ich sie dann strafrechtlich belangen oder macht das der Gerichtsvollzieher?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
Nein. Wie schon gesagt, müssen für eine Aufrechnung noch mehr Bedingungen erfüllt sein. Forderungen musste die Ex garantiert abtreten, egal ob die noch eine Immobilie besitzt oder nicht. Und damit bricht das eine Aufrechnung.
Würde das aber wirklich mit einem Anwalt diskutieren, vielleicht haben wir was übersehen. Ist auch nicht Familienrecht.
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#11
Sehe ich etwas optimistischer. Ich vermute, dass die Ex das Grundeigentum beim JC gar nicht angegeben hat. Und selbst wenn, ist wirklich die Frage, ob da was abgetreten wurde. Die Mühe machen die sich dort nicht. Wenn es einen Sachverhalt gibt, der dazu gereicht, vom Antragsteller zu verlangen, Grundbesitz verkaufen zu können, dann wird Sozialhilfe/Bürgergeld meist als Darlehen gewährt. Bin aber jetzt bei den neuen Regelungen auch nicht so drin... Im Grunde ist das aber aus folgendem Grund egal:

Das mit dem Grundstück ist ein neuer Aspekt. Ich würde Dir auch zu einem Anwalt raten. Du hast ja im Innenverhältnis eine Forderung gegen die Ex offen. Das hat das Gericht bestätigt, indem es von einer gesamtschuldnerischen Haftung sprach. Insofern betreten wir bei Grundbesitz gar nicht den Bereich der Aufrechnung.

Denn die Ex hat Vermögen durch Grundbesitz und du eine Forderung. Das heißt, der Anwalt erwirkt einen Titel. Der wäre - wie du schon sagtest - nicht zu verwirklichen. Mit diesem Titel aber, und da hilft das Urteil des Gerichts alleine schon weiter, kannst Du Dich im Rahmen einer Zwangssicherungshypothek in das Grundstück eintragen lassen. Danach kannst Du es versteigern lassen, oder die Ex kauft sich raus.

Somit ist das Thema Aufrechnung erledigt. Das war ja nur Thema bei der Frage, ob man gegen Unterhalt (also eine Forderung gegen Dich) aufrechnen könne. Bei Grundbesitz ist die Lage anders.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#12
Hilft es hier eine Antretung der Rentenansprüche, um z.B. den Kredit eines Kumpels zu sichern? So ein Kumpel kann natürlich auch unbekannt verzogen sein und ist schwer auffindbar.

https://www.deutsche-rentenversicherung....enten.html

Ansonsten würde mir einfallen einen kleine Betrag mit Sorfortüberweisung anzubieten oder die Pfändung kleiner Beträge über viele Jahre - mit dem Risiko des Ablebens oder der Pflegebedürftigkeit.
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#13
Ich habe beschlossen, aufzugeben.

Nehmen wir mal an, ich zettele jetzt einen Rechtsstreit mit der Exe an, dann nimmt mein Anwalt den Zehnten des Streitwertes, das sind ca. 3.000.-€. Der gegnerische Anwalt macht es auch nicht viel biliger, hinzu kämen sonstige Verfahrenskosten falls ich unterliege - 7.000 bis 8.000 € auf jeden Fall. Und es kann sein, daß ich mir für viel Geld ein wertloses Stück Papier erstreite, weil meine Forderung uneintreibbar bleiben wird.
Das ist mir alles zu unsicher und zu teuer, ich kann mir mein Recht nicht mehr leisten.

Ich suche mir mit 66 Jahren wieder einen Job.

Daneben beziehe ich noch meine Altersrente, von dieser Altersrente wiederum geht der nacheheliche Ehegattenunterhalt ab. Berechnet wurde die Unterhaltshöhe im Jahre 2014 von meinem damaligen Einkommen von ca. 1.800.-€ netto. Wenn ich jetzt mit Teilzeitjob plus Altersrente höher komme als diese 1.800.-€, muß ich dann mit einer Erhöhung des nachehelichen Ehegattenunterhalts rechnen?
Beispiel: mir bleiben netto nach Abzug von Unterhalt usw. rund 1.500.-€ übrig (nach 50 Jahren Berufstätigkeit in der Automobilindustrie, davon 30 Jahre Höchstbeitrag in die Rentenversicherung einbezahlt). Mit einem Teilzeitjob verdiene ich 800.-€ monatlich hinzu. Das wäre mehr als damals die Berechnungsgrundlage. Muß ich da mit einer Abänderungsklage und einer Erhöhung des Unterhaltsbetrags rechnen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#14
Wertlos wäre das Papier nicht, wenn die Ex wirklich Grundvermögen besitzt. Für den Staat vielleicht Schonvermögen, für dich pfändbar.
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#15
(07-09-2023, 11:51)p__ schrieb: Wertlos wäre das Papier nicht, wenn die Ex wirklich Grundvermögen besitzt. Für den Staat vielleicht Schonvermögen, für dich pfändbar.

Ja, aber ist ein Gartengrundstück außerhalb der Ortslage. Nicht so viel wert, dass es sich lohnen würde. Das Grundstück würde nur dazu dienen, der Exe bei der Abgabe einer EV betrügerische Absichten vorzuwerfen und die strafrechtliche Relevanz eben. Aber die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat schon mehrfach bewiesen, dass an strafrechtlicher Verfolgung von Frauen einfach kein Interesse besteht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#16
Naja, selbst ein Gartengrundstueck sollte 30Tsd wert sein......
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#17
(07-09-2023, 13:59)kay schrieb: Naja, selbst ein Gartengrundstueck sollte 30Tsd wert sein......

Nein, ist es leider nicht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#18
Selbst wenn das Grundstück nur 5.000 € Wert ist. Ich würde mir den Spaß gönnen. Die ex hat es verdient, mal was sauf die Mütze zu bekommen, die Nummer durch zu ziehen ist realtiv einfach (sogar ohne Anwalt) und Du hast ein Gartengrundstück. Kannst es ja dann selbst ersteigern. Ein Garten ist was Schönes ,-)
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#19
Ein Gartengrundstück wird ihr nicht wehtun. Die macht da eh nichts. Ist das auch in der Heilbronner Umgebung?
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#20
(07-09-2023, 10:01)Austriake schrieb: Muß ich da mit einer Abänderungsklage und einer Erhöhung des Unterhaltsbetrags rechnen?

Ich denke nicht. Von dir kann sicher niemand verlangen, bei Altersrentebezug für die geschiedene Ehegattin obligatorisch zu arbeiten.
Da kannst du auch jederzeit wieder mit aufhören.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#21
(07-09-2023, 22:40)Nappo schrieb: Selbst wenn das Grundstück nur 5.000 € Wert ist. Ich würde mir den Spaß gönnen. Die ex hat es verdient, mal was sauf die Mütze zu bekommen, die Nummer durch zu ziehen ist realtiv einfach (sogar ohne Anwalt) und Du hast ein Gartengrundstück. Kannst es ja dann selbst ersteigern. Ein Garten ist was Schönes ,-)

Alleine der Anwalt kostet schon 3.000.-€, ohne sonstige Nebenkosten. Zudem ich jetzt pleite bin und diese 3.000.-€ nicht mehr habe.
Der einzige Weg wäre, einfach bei Gericht einen Mahnbescheid zu erwirken. Gegen den wird die Exe aber sofort Widerspruch einlagen, kann sie ja locker - bekommt ja VKH als Bedürftige. Und spätestens dann folgt eine anwaltspflichtige Verhandlung vor dem Landgericht. Ausgang offen. So wie ich das Amtsgericht hier am Ort kennengelernt habe, traue ich denen einfach nicht mehr - oder ich traue denen alles zu, je nach Sichtweise.

(07-09-2023, 22:51)p__ schrieb: Ein Gartengrundstück wird ihr nicht wehtun. Die macht da eh nichts. Ist das auch in der Heilbronner Umgebung?

Ja. Der Verlust dieses Grundstücks wird ihr sicher nicht weh tun, aber wenn sie mir schaden kann, läßt sie keine Gelegenheit aus. Und ihre Anwältin ist eine feministische Kampfhenne, die nach dem Grundsatz handelt: maximalen Schaden beim Mann anrichten bedeutet maximalen Nutzen für meine Mandantin.

(08-09-2023, 08:51)Sixteen Tons schrieb: Ich denke nicht. Von dir kann sicher niemand verlangen, bei Altersrentebezug für die geschiedene Ehegattin obligatorisch zu arbeiten.
Da kannst du auch jederzeit wieder mit aufhören.

Wieder damit aufhören nützt ja nichts mehr, wenn die Abänderungsklage erhoben wird. Dann gelten die rückliegenden Monate (12 oder 24, je nachdem was günstiger für die Frau ist).
Selbst das OLG Stuttgart hat im Jahre 2021 Spekulationen darüber angestellt, ob ich im Jahre 2014 eventuell leichtfertig meinen damaligen gut bezahlten Job aufgegeben habe und wollte mir für sieben Jahre rückwirkend ein fiktives Einkommen zurechnen - dieser schwarzen Bande traue ich inzwischen alles zu.
Zur Erklärung: ich hatte eine kaufmännische Vertrauensstellung bei einem Weltkonzern, inklusive Vollmacht und Prokura für einen bestimmten Geschäftsbereich. Und dann haut mir die Exen-Anwältin eine Gehaltspfändung rein wegen ein paar hundert Euro Unterhaltsrückstand - nicht sachlich begründet, hätte ich eh noch bezahlt. Nur so, als reine Machtdemonstration. Parallel den gleichen PfÜB auch gleich noch an die Hausbank und an die Rentenversicherung. Diese Gehaltspfändung führte sofort, noch in der gleichen Woche zu einem Krisengespräch mit der Geschäftsleitung und endete in einem Aufhebungsvertrag. Meine Schwester arbeitet bei einem Busunternehmen, dort ist den Busfahrern  schon in den Arbeitsvertrag geschrieben, dass eine Lohnpfändung einen Kündigungsgrund darstellt, weil die Busfahrer mit Geld umgehen. Da kann man sich dann leicht vorstellen, was eine Gehaltspfändung bei einem Prokuristen und Vertriebsleiter mit einer Umsatzverantwortung von 200 Mio € pro Jahr bewirkt.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#22
(08-09-2023, 09:25)Austriake schrieb: Wieder damit aufhören nützt ja nichts mehr, wenn die Abänderungsklage erhoben wird. Dann gelten die rückliegenden Monate (12 oder 24, je nachdem was günstiger für die Frau ist).
Selbst das OLG Stuttgart hat im Jahre 2021 Spekulationen darüber angestellt, ob ich im Jahre 2014 eventuell leichtfertig meinen damaligen gut bezahlten Job aufgegeben habe und wollte mir für sieben Jahre rückwirkend ein fiktives Einkommen zurechnen - dieser schwarzen Bande traue ich inzwischen alles zu.

Das ist aber alles schon Geschichte und wie selber gesagt, Spekulation. Es hat nichts mehr mit deiner
heutigen Situation als Rentner zu tun. Es gibt, anders als bei minderjährigen Kindern,
keine gesteigerte Unterhaltspflicht bei Ehegattenunterhalt. Ich würde es darauf ankommen lassen.
Der BGH ist auf deiner Seite: XII ZR 83/08 v. 12.01.2010. Redaktioneller Artikel zu dem Urteil:

Unterhaltspflichten und die Arbeit im Rentenalter | Rechtslupe
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#23
Ja, hinter´m Pflug ist geackert. Ich würde es auch darauf ankommen lassen. Was hat man denn zu verlieren? Den Frust über den Gesamtverlauf? Deinen Zeilen entnehme ich - nachvollziehbar - das Du aufgegeben hast. Das hätten Viele auch. Vielleicht auch ich. Niemand kann ewig stehen. Allerdings hindert dich niemand aran, ihr aus Dankbarkeit noch was rein zu würgen. Würde mich da in Erinnerung behalten.

Was das Grundstück angeht, kann man sie sehr Wohl ärgern. Und zwar, weil diese Leute völlig anders ticken. Ja, die Männer - und insb. hier im Forum - gehen da rationaler dran. Lohnt es sich? Was ist das Grundtsück wert? und so weiter.... Solche Leute nicht. Solche Leute würden sich eher den Finger abhacken, als Dir oder einem Anderen einen Fünfer in den Hut zu werfen. Die nehmen solche Dinge wie mit dem Grundstück sehr persönlich. Wie kann dass sein, dass ich jetzt was auf den Deckel bekomme? Ich?

Was willst Du - wie schon erwähnt - da mit einem Anwalt. Online lassen sich Mahnbescheide verschicken. Dann hoppelt sie zur tollen Anwältin und die legen Widerspruch ein. Kostet 32 € für Dich an Gebühren. Ist der Widerspruch nach 4 Wochen da, musst Du nochmal Gebühren zahlen. Irgendwas zwischen 100 und 250 €. Je nach Höhe der Forderung. Wird alles dem Schuldner hinterher auferlegt.

Dann schreibst Du die Klage selbst. Legst als Beweis das Urteil bei, dass es eine gesamtschuldnerische Haftung gibt und kannst sogar noch beantragen, das Alles im schriftlichen Verfahren abgehandelt wird. Oder halt mündlich.

Währenddessen rennt die Ex. Zum Anwalt. Zur Freundin. Schimpft, Regt sich auf. Schön!

Nach Beschluss bekommst hast Du auch den Titel.

Mit dem erwirkst Du die Zwangssicherungshypothek ,-) Oh ja. Sie wird sich ärgern. Über alle Maßen.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#24
@austriake: war denn das rechtlich zulässig, wenn nur ein kleiner betrag gefordert wurde - dich zu einem aufhebungsvertrag zu
drängen?

wenn vertrauensstellung, dann sollte das vertrauen auch soweit gehen, daß man dem stelleninhaber vertraut, seine privaten
sachen in ordnung zu bringen und die pfändung schnellstmöglichst auf heben zu lassen.

oder sind die gerne voreilig?

ist denn eine lohnpfändung ein kündigungsgrund generell? buw- hatte denn dein AG keinen hausanwalt, der eine entsprechende
nachricht an die femi-tusse geschrieben hätte?

bb
netlover
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#25
(08-09-2023, 13:49)netlover schrieb: @austriake: war denn das rechtlich zulässig, wenn nur ein kleiner betrag gefordert wurde - dich zu einem aufhebungsvertrag zu
drängen?

wenn vertrauensstellung, dann sollte das vertrauen auch soweit gehen, daß man dem stelleninhaber vertraut, seine privaten
sachen in ordnung zu bringen und die pfändung schnellstmöglichst auf heben zu lassen.

oder sind die gerne voreilig?

ist denn eine lohnpfändung ein kündigungsgrund generell? buw- hatte denn dein AG keinen hausanwalt, der eine entsprechende
nachricht an die femi-tusse geschrieben hätte?

bb
netlover

Das ist alles schon Geschichte. Hätte, könnte, wäre - alles vorbei.

Immerhin hat man mir die Möglichkeiten zu einem besonderen Konstrukt geboten, mit dessen Hilfe ich ins Ausland abtauchen konnte. Mehr Details beschreibe ich hier nicht, aus verständlichen Gründen. Fakt ist aber, daß mich die Anwältin der Unterhaltsberechtigten um meinen Job und damit die Einnahmequelle für den Unterhalt gebracht hat. Und Jahre später wirft das OLG Stuttgart diesen Sachverhalt MIR vor - und nicht der Verursacherin und Urheberin, die auch bei dieser Verhandlung mit im Saal saß. So ticken deutsche Richter, ich hab sie zur Genüge kennenlernen dürfen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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