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Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen
#5
Ich bin seit August 2021 in Rente.
Folgende Vorgehensweise habe ich vor: das Urteil des Landgerichts, dass ich den Erbteil der Schwester der Ex zahlen darf, wird rechtskräftig und ich werde zahlen.
Parallel dazu verklage ich die Exe im Innenverhältnis auf Ersatz, Nachwirkung der Zugewinngemeinschaft, hier negativer Zugewinn. Sobald die Exe rechtskräftig dazu verurteilt wurde, mir den Schaden zu ersetzen, stelle ich die Unterhaltszahlungen ein - schon deshalb, um den Schuldenberg der Exe nicht noch zu vergrössern. Wenn das scheitern sollte und ich weiterhin Unterhalt zahlen darf, dann verkaufe ich meinen Titel an Inkasso Moskau oder an die Hells Angels. Für 20% Quote werden die Interesse zeigen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen - von Austriake - 04-09-2023, 20:23

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