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Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen
#21
(07-09-2023, 22:40)Nappo schrieb: Selbst wenn das Grundstück nur 5.000 € Wert ist. Ich würde mir den Spaß gönnen. Die ex hat es verdient, mal was sauf die Mütze zu bekommen, die Nummer durch zu ziehen ist realtiv einfach (sogar ohne Anwalt) und Du hast ein Gartengrundstück. Kannst es ja dann selbst ersteigern. Ein Garten ist was Schönes ,-)

Alleine der Anwalt kostet schon 3.000.-€, ohne sonstige Nebenkosten. Zudem ich jetzt pleite bin und diese 3.000.-€ nicht mehr habe.
Der einzige Weg wäre, einfach bei Gericht einen Mahnbescheid zu erwirken. Gegen den wird die Exe aber sofort Widerspruch einlagen, kann sie ja locker - bekommt ja VKH als Bedürftige. Und spätestens dann folgt eine anwaltspflichtige Verhandlung vor dem Landgericht. Ausgang offen. So wie ich das Amtsgericht hier am Ort kennengelernt habe, traue ich denen einfach nicht mehr - oder ich traue denen alles zu, je nach Sichtweise.

(07-09-2023, 22:51)p__ schrieb: Ein Gartengrundstück wird ihr nicht wehtun. Die macht da eh nichts. Ist das auch in der Heilbronner Umgebung?

Ja. Der Verlust dieses Grundstücks wird ihr sicher nicht weh tun, aber wenn sie mir schaden kann, läßt sie keine Gelegenheit aus. Und ihre Anwältin ist eine feministische Kampfhenne, die nach dem Grundsatz handelt: maximalen Schaden beim Mann anrichten bedeutet maximalen Nutzen für meine Mandantin.

(08-09-2023, 08:51)Sixteen Tons schrieb: Ich denke nicht. Von dir kann sicher niemand verlangen, bei Altersrentebezug für die geschiedene Ehegattin obligatorisch zu arbeiten.
Da kannst du auch jederzeit wieder mit aufhören.

Wieder damit aufhören nützt ja nichts mehr, wenn die Abänderungsklage erhoben wird. Dann gelten die rückliegenden Monate (12 oder 24, je nachdem was günstiger für die Frau ist).
Selbst das OLG Stuttgart hat im Jahre 2021 Spekulationen darüber angestellt, ob ich im Jahre 2014 eventuell leichtfertig meinen damaligen gut bezahlten Job aufgegeben habe und wollte mir für sieben Jahre rückwirkend ein fiktives Einkommen zurechnen - dieser schwarzen Bande traue ich inzwischen alles zu.
Zur Erklärung: ich hatte eine kaufmännische Vertrauensstellung bei einem Weltkonzern, inklusive Vollmacht und Prokura für einen bestimmten Geschäftsbereich. Und dann haut mir die Exen-Anwältin eine Gehaltspfändung rein wegen ein paar hundert Euro Unterhaltsrückstand - nicht sachlich begründet, hätte ich eh noch bezahlt. Nur so, als reine Machtdemonstration. Parallel den gleichen PfÜB auch gleich noch an die Hausbank und an die Rentenversicherung. Diese Gehaltspfändung führte sofort, noch in der gleichen Woche zu einem Krisengespräch mit der Geschäftsleitung und endete in einem Aufhebungsvertrag. Meine Schwester arbeitet bei einem Busunternehmen, dort ist den Busfahrern  schon in den Arbeitsvertrag geschrieben, dass eine Lohnpfändung einen Kündigungsgrund darstellt, weil die Busfahrer mit Geld umgehen. Da kann man sich dann leicht vorstellen, was eine Gehaltspfändung bei einem Prokuristen und Vertriebsleiter mit einer Umsatzverantwortung von 200 Mio € pro Jahr bewirkt.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen - von Austriake - 08-09-2023, 09:25

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