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Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen
#30
Nachtrag:

Heute flattern die Gerichtskosten rein, d.h. die Kosten des gegnerischen Anwalts aus dem Prozeß vor dem Landgericht, siehe Post #1 - in Summe 2.400 €. Und heute morgen der Vorbescheid des Finanzamts zu meiner Einkommenssteuer 2022, das Finanzamt will auch noch mal 1.700 € von mir, was ich aber nicht verstehe. Beim besten Willen nicht. Ich habe als Rentner incl. Minijob ein Einkommen von ca. 20.000 € erzielt, die Hälfte davon ging an die Ex als nachehelicher Unterhalt incl. einer Nachzahlung. Einen Freibetrag als Rentner habe ich ja auch noch in Höhe von 10.400 € - da ist doch nichts mehr, was steuerpflichtig sein könnte? Egal, ich werde nächste Woche einen Termin bei der Schuldnerberatung machen und die Möglichkeiten einer Privatinsolvenz prüfen lassen.

Mein Beispiel sollte alle jungen Männer in diesem Lande abschrecken: 50 Jahre gearbeitet, gut verdient (30 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze), Ingenieur in der Automobilindustrie. Jetzt, mit 66 Jahren, de facto pleite. Nicht wegen Trunk- oder Spielsucht, Spekulationsverlusten oder sonstwas in der Art. Nein, einfach nur ausgeplündert von einer Frau und ihrem Anhang unter Ausnutzung der Gesetze und mithilfe der willfährigen Familiengerichte.

Eine gute Ausbildung, ein guter Beruf, gutes Einkommen, eigenes Haus mit zwei Mietwohnungen drin etc.pp. schützt einen vor der Altersarmut - von wegen! Eine bösartige Ex-Frau und ein Familienrichter können deine Existenz zerstören, und sie brauchen sich dazu nicht mal anzustrengen.

Ich kann es gar nicht mehr erwarten, bis dieser Scheißladen endgültig in sich zusammenkracht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen - von Austriake - 03-11-2023, 22:22

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