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Verfahrenskostenhilfe vom OLG abgelehnt
#1
Smile 
Servus,

wie oben beschrieben hat auch das OLG den VKH abgelehnt mit der begründung das ich damals Summe X zu Verfügung hatte und damit die Verfahrenkosten vorrangig einkalkulieren konnte. Obwohl lückenlos nachgewiesen wurde das ich damit mein Darlehen für Ehebedingte Zwecke getilgt habr und auch bewiesen wurde das zu diesem Zeitpunkt die Trennung nicht aussicht gewesen war. 

Erst wurde VKH meiner ex auch abgelehnt, weil sie Gold besitz in Wert von 30.000 ( Aktueller Kurs), wurde aber nach ihrer Beschwerde wiederrum Bewilligt.  Ich sehe hier Akute ungleichberechtigung, wieso wird meiner Ex VKH bewilligt was sie mit dem Gold bezahlen könne, und wieso wird mir VKH abgelehnt wenn ich aktuell kein einkommen oder Vermögen verfüge.

Meine Anwältin sagt gegen das Urteil vom OLG könne sie nix machen. Ist das richtig so oder sollte ich mir eine andere Anwältin aufssuchen, habe aktuell den durchblick verloren und bin ratlos.
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#2
Wenn du selbst beim OLG gescheitert bist, ist das so gut wie endgültig und ein neuer Anwalt hilft dann auch nichts mehr.
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#3
Ok verstehe, was würdet ihr an meiner Stelle dann tun?
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#4
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird doch im Rahmen der VKH geprüft, ob Erfolgsaussichten bestehen?
Was wird zuerst geprüft, Erfolgsaussichten oder die finanzielle Bedürftigkeit?
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#5
(05-09-2023, 11:41)DrNewton schrieb: Wenn ich es richtig verstanden habe, wird doch im Rahmen der VKH geprüft, ob Erfolgsaussichten bestehen?
Was wird zuerst geprüft, Erfolgsaussichten oder die finanzielle Bedürftigkeit?

In den Beschluss ging es rein um gewährung von Prozesskostenhilfe auf Umgangsrecht  was abgelehnt wurde, mit der Begründung das ich damals Geld zu Verfügung hatte und davon Gerichtskosten beiseite packen müsste, obwohl zu diesem Zeitpunkt die Trennung nicht in vorhersehbar oder in Aussicht war, was komischerweise außeracht gelassen wurde. Ein Richter kann doch nicht einfach mir vorwerfen das ich wusste das es in nahe Zukunft zu einer Trennung kommen und seid wann hat es ihn zu Interessieren was ich mit dem Geld in der Ehe mache. Oder sehe ich das Falsch?
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#6
Ob der Richter das falsch oder richtig gesehen habe, spielt jetzt keine Rolle mehr, der Fall ist abgeschlossen. Du musst auf eigene Kosten klagen, wenn du in der Sache selbst einen Gerichtsentscheid willst.
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#7
(05-09-2023, 17:57)p__ schrieb: Ob der Richter das falsch oder richtig gesehen habe, spielt jetzt keine Rolle mehr, der Fall ist abgeschlossen. Du musst auf eigene Kosten klagen, wenn du in der Sache selbst einen Gerichtsentscheid willst.


ja aber habe kein Geld und kein Einkommen wie soll das jetzt funktionieren? ich kann mir höchstens noch die klage für einstweiligen Anordnung für Gestaltung der Umgangskontakte mir leisten, aber ab da bin ich dann völlig pleite. Was kann ich meinem Fall noch tun wenn ich nix mehr habe, welche Wege könnte man noch einschlagen, weil spätestens bei der Scheidung herrscht Anwaltszwang. Wie würde die Konstellation in meinem Fall ablaufen?
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#8
Ich hab den Fall nicht im Kopf, hier im Thread steht nichts dazu, aber Gerichtsgebühren sind niedrig, fürs Umgangsrecht brauchst du keinen Anwalt. So ein Verfahren wäre billig. Den Anwalt brauchst du nur fürs Unterhaltsrecht und eben die Scheidung selbst, wie du schon sagst.
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#9
Update:

Meine Anwältin hat die Beschlüsse nicht akzeptiert und diese als nicht Rechtens gesehen weil einige Dinge schief liefen seitens der Richter und Beschwerde eingereicht wegen das rechtliche Gehör was verletzt worden ist. Nun kam heute der Beschluss vom Amtsgericht das Verfahrenskostenhilfe für Erste Instanz bewilligt wurde.

Heißt das jetzt das meine Gesamtenkosten übernommen werden?
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#10
Deine Gesamtkosten können durchaus höher sein und sind nicht unbedingt das, was die Verfahrenkostenhilfe übernimmt.
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