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OLG Stuttgart, 10.2.2023 – 15 UF 267/22 - Wegzug ohne Zustimmung
#1
Zieht ein Elternteil mit dem Kind ohne Zustimmung des mitsorgeberechtigten anderen Elternteils um, stelle
dies nach einem Beschluss des OLG Stuttgart12 die tatsächliche Ausgangslage für das Sorgerechtsverfahren
dar. Als Alternative komme dabei weder die Rückkehr des umgezogenen Elternteils noch der Nachzug des
anderen Elternteils in Betracht. Die Entscheidung sei nur am Kindeswohl auszurichten und diene nicht der
Sanktionierung des Fehlverhaltens eines Elternteils. Jedoch erlaube die eigenmächtige Trennung des Kindes von dem anderen Elternteil
Rückschlüsse auf eine Einschränkung der Erziehungsfähigkeit.

Wolters-Kluwer

Wie heißt es immer im Reich des Halbwissens auf facebook und Co? "Die darf nicht einfach ohne Deine Zustimmung umziehen!" Naja, im Grunde (fast) richtig. Sie fragt halt einfach gar nicht. Sie tut es einfach. Und das OLG Stuttgart hat offensichtlich tatsächlich zu viel Feinstaub eingeatmet, denn anders kann man den Schluss des OLG nicht kommentieren, wenn es sagt: "Eine Rückkehr des umgezogenen Elternteiles als auch ein Nachzug (!) des anderen Elternteiles käme nicht in Betracht.

Also "Michel". Du kannst nicht einfach nach ziehen. D.h. Du kannst es doch, aber frag ja nicht vorher, denn dann haut Dir das Richterlein auf die Finger. Schließlich gilt alleine das Kindeswohl! Hach, es ist immer wieder schön zu lesen, wie sehr das Kindeswohl in Deutschland beachtet wird. Wie auch immer es aussieht. Da fragt besser keiner nach und man tut es auch nicht...
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