Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Angestellter + Firma gründen
#1
Hallo Forenmitglieder,

zusätzlich zu meiner nichtselbstständigen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftung möchte ich ein Unternehmen gründen (UG) und dort auch als Gesellschafter auftreten. Dabei frage ich mich, ob und wie Einkünfte des Unternehmens in das Kindesunterhalt einfließen können.
Kurz zu den aktuellen Fakten:

- paritätisches Wechselmodell 50/50
- beide ungefähr gleiche Einkommensverhältnisse
- Unterhalt wird gegenseitig aktuell nicht geschuldet.

Diese "Treuhand"-Lösungen werden häufig hier im Forum empfohlen aber diese schreien geradezu nach Betrug, Verschleierung und Unterhaltsvermeidung. Ich möchte gar nichts verschleiern. Und einem Richter möchte ich auch niemals erklären müssen, warum ich denn einen Treuhänder als Gesellschafter habe. Da kann ich antworten was ich will, der Richter wird sich schon sein Teil denken.
Da es seit 2021 eh ein verschärftes Transparenzregister gibt aus dem der "wirtschaftlich Berechtigte auch für Treuhandverhältnisse" hervor geht, verstehe ich den Sinn dieser Treuhand-Lösung im Jahre 2023 eh nicht.

Das Ziel meines Unternehmes soll sein, in ungefähr 10 Jahren einen Überschuss zu erwirtschaften.
Kleinunternehmerregelung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) (also Umsatz deutlich unter 22.000€)
Ich stelle mich selbst als Geschäftsführer ein und zahle mir in den nächsten Jahren lediglich das aus, was ich tatsächlich für das Unternehmen leiste.
Nämlich 10 Stunden im Monat = 120€/Monat. Als Minijob und als Angestellter.
Einkünfte werden sofort wieder investiert (Verbrauchsmaterial, Möbel, PC´s, Drucker, alles, was ich für ein Unternehmen benötige).
Ziel ist dabei sehr langsam aber langfristig Gewinne zu erwirtschaften.

Dabei ist mir klar, dass Gewinne, die das Unternehmen erzielt auch unterhaltsrelevant sind, da nur ich zu 100% "wirtschafltich berechtigter Eigentümer" bin.
Für mich erscheint es logisch, dass ich in der Zeit, wo eine Überschüsse erwirtschaftet werden diese auch nicht als "Unterhaltsrelevantes Einkommen" zählen. Das Unternehmen würde dann stetig und seeehr langsam wachsen aber es hätte (ohne Überschüsse) keine Unterhaltsrelevanz (außer die 120€/Monat Gehalt Minijob).

Sollte das Unternehmen z.B. in 10 Jahren Überschüsse erwirtschaften oder sollte ich dann evtl. sogar komplett selbstständig werden, weil es so gut läuft, wäre das dann meiner Meinung nach nicht mehr Kindesunterhalsrelevant (wenn Kind über 18 UND Ausbildung/Studium abgeschlossen).
Prinzipiell könnte ich in 10 Jahren das Unternehmen sogar "nicht unterhaltsrelevant" liquidieren.

Habe ich hier irgendwo einen Gedankenfehler oder habt Ihr Hinweise/Tipps?
Zitieren
#2
Mal ne Frage in eigener Sache, ist es ein durch ein Gericht (OLG?) angeordnetes paritätisches Wechselmodell?

Danke vorab für die Antwort
Zitieren
#3
Die Fragen sind doch schon von selbst beantwortet. Bei 120 EUR im Monat zusätzlichem Einkommen ist es witzlos, über Unterhaltsrelevanz nachzudenken. In zehn Jahren ebenso, denn das wird ja wohl kein Baby sein, das jetzt im Wechselmodell betreut wird. Vermutlich ein Schulkind und in zehn Jahren lösen sich solchen Betreuungsmodelle sowieso meistens auf, nachpubertäre Kinder sind dort, wo SIE wollen. Es kann also schon vorher zur Unterhaltspflicht eines Elternteils kommen.

Die Risiken sind die eines Jeden (in Zukunft vielleicht) unterhaltspflichtigen Selbständigen und die lassen sich auch nicht verhindern. Hier gibts kein "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass". Abgesehen davon, was kratzt dich das überhaupt? Wenn die Firma aussergewöhnlich gut läuft UND irgendwann Unterhaltsforderungen kommen, dann sollte es ein leichtes ein, Unterhalt für ein einzelnes Kind zu bezahlen. Das Risiko, deswegen unterzugehen oder Härten zu erleiden ist doch sehr überschaubar. Für so was irgendwelche Treuhandgeschichten zu erwägen, ist völlig übertrieben. Von denen hier in so einer Situation generell abgeraten wird (oder hast du mehr als fünfstellige Unterhaltsschulden aus früheren Sünden?) oder sie müssen anders konstruiert sein, aber das ist hier nicht Thema.

Vorsicht ist dagegen bei neuen Abenteuern angebracht. Die neue Freundin reitet ein beim "erfolgreichen Unternehmer", weitere Kinder - da liegen die Risiken. Plötzlich und unerwartet.
Zitieren
#4
Wenn Du mit offenen Karten spielen willst, ist das ja auch o.k. Wenn Du die Größe, die Kleinunternehmerregelung, den Umsatz etc schon anführst, wirft das eher die Frage auf, warum man dann eine UG (im Prinzip ja nichts Anderes als eine GmbH) gründet. Nur wegen der Haftung? Je nachdem, was Du dort beruflich, zusätzlich zu Deinem Job noch machst, ist das unternehmerische Risiko i. Verb. mit den von Dir genannten Daten sehr überschaubar.

Bei einer UG bist Du bilanzierungspflichtig. Das heißt zwingend, das Du einen Steuerberater beauftragen musst, der eine Bilanz erstellt. Bei einem Kleinunternehmen nach § 19 Ust-Gesetz und 22.500 € Umsatz im Jahr? So eine Bilanz kostet schnell mal 3.000 € und da ist die (doppelte) Buchführung nicht mal mit dabei.

Ich hatte unlängst einen Kunden, der als Hausmeisterdienst sogar 2 UG´s sich hat aufschwätzen lassen. Nach einer ordentlichen Anschau der "Unternehmen" und der Kosten, haben wir - mit großen Mühen und vielen Umständen - die UG´s platt gemacht. Heute geht er wieder arbeiten und macht sein Gewerbe nebenher. Der ist mehr als glücklich. Quasi Deine Konstellation. Ich kann nur raten, unter diesen Umständen von einer UG die Finger zu lassen. UG/GmbH wird regelmäßig überbewertet.

Im Familienrecht spülen die Väter das Geld in die Kassen der Juristen. Bei den UGs spülen die (falsch) Beratenen das Geld in die Kassen der Steuerberater.

Bei Insolvenzen ist das im Übrigen auch ein heißes Eisen. Viel heißer, als man denkt. Das HGB ist äußerst streng geregelt. Da haben schon Viele sich in Sicherheit gewogen und gedacht, ihr Privatvermögen wäre außen vor. Das hat ihnen dann der Insolvenzverwalter und Richter erklärt, dass das sooo einfach gar nicht ist.

P.S. Die von Dir genannte EÜR kannst Du im Rahmen Deiner Steuererklärung mit einem einfachen WISO-Programm selbst machen.
Bei einer UG reicht eine EÜR nicht. Da wird doppelt gebucht und dann folgt die Bilanzierung.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
Zitieren
#5
Zitat: warum man dann eine UG (im Prinzip ja nichts Anderes als eine GmbH) gründet. Nur wegen der Haftung?

Na weil ich mit einer UG/GmbH auf einfachste Weise Rückstellungen bilden kann.
Sollte ich wesentlich mehr verdienen und der Rubel rollt werden erstmal Rückstellungen gebildet und der Gewinn bleibt trotz hoher Einnahmen bei +-0

Ich habe morgen einen Beratungstermin bei einem Steuerberater zu diesem Thema. Ich berichte, wenn ich etwas interessantes rausbekommen habe.

(06-09-2023, 13:24)stayFather87 schrieb: Mal ne Frage in eigener Sache, ist es ein durch ein Gericht (OLG?) angeordnetes paritätisches Wechselmodell?

Danke vorab für die Antwort

Nein, eine Einigung. Hart aber fair erkämft.
Schriftlich, Jugendamtlich bezeugt mit zusätzlicher notariell beglaubigter Vereinbarung.

Mein Tipp: [Unterschreitung des Mindestniveaus] zusammenkneifen, immer freundlich bleiben und alle Forderungen erfüllen.
Lasst die Frau als Gewinnerin darstehen. Und tut alles, damit es nicht vom Familiengericht geklärt werden muss.

Und ganz wichtig: Das paritätische Wechselmodell ist eindeutig nicht für jeden geeignet.
Ihr müsst euch teilweise Brüste wachsen lassen.
Das System "paritätisches WM" gegen den Willen der Mutter funktioniert nur, wenn Ihr wirklich ALLES für eure Kinder tun würdet.
Ego, Karriere, Geld, Freunde, Familie: Das alles sollte an zweiter Stelle stehen. An erster Stelle: Das Kind !!!
Könnt Ihr das nicht: Lasst es! Dem Kind zu liebe!

Wenn ich schon Väter höre die sagen: "Ich muss mal gucken, wann ich frei habe und dann die Kinder nehmen kann."
Es muss andersrum sein: Bei mir ist es: "Ich schaue mal, wann ich arbeiten kann. Nämlich dann, wenn ich die Kinder nicht habe."
So habe ich es meinem Arbeitgeber gesagt. Und davon rücke ich keinen Millimeter ab, auch wenn es mir meinen Job kostet.
Zitieren
#6
Alles schön und gut, wenn eine Ex dich jedoch von Beginn an ausgrenzen möchte, weil sie nun ihre Eltern, neuer Partner oder Freunde als wichtiger sieht als den Vater des Kindes, dann kannst du nur noch den anständigen Weg ins Gericht als Lösung in Betracht ziehen.

Generell bin ich auch kein Freund davon über die Mutter ans Kind zu kommen, das sorgt für viel Disbalance. Diese Einstellung haben auch viele in den Professionen, dadurch fallen auch viele schlechte Gerichtsurteile.

Du hast eine bindungstolerante Ex, das kannst du dir hoch anrechnen.
Zitieren
#7
Dass ein Wechselmodell nicht funktionieren kann, wenn man sich die Zeit nicht verschafft, um das Kind auch hälftig nach fester Regel zu betreuen, war schon immer so - logisch.

Die Nichtverfügbarkeit dieser Zeit ist ein Ablehnungskriterium, die Verfügbarkeit dieser Zeit ist jedoch leider kein Zustimmungskriterium. Auch bei mir war diese Zeit verfügbar, mehr noch: Vor der Trennung wohnten wir getrennt und haben das Kind bereits gemeinsam betreut. Nachweislich übrigens anhand der Tätigkeit der Mutter. Mein Antrag aufs Wechselmodell wurde beiseite gewischt wie eine lästige Fliege. Da ist noch weit mehr nötig wie nur Brüste wachsen lassen oder irgendwas nachzuweisen. Aber es freut mich sehr, wenn es bei dir geklappt hat, jeder Fall bei dem das gelingt ist ein Erfolg fürs Kind und gelebte Elternschaft.
Zitieren
#8
@ Matthias

ich würde empfehlen, eine Ansiedlung des Kleinunternehmens in Österreich in Erwägung zu ziehen. Zwar muss man dort für die Unternehmensgründung und Eintragung bei der Wirtschaftskammer eine Mindest-Qualifikation nachweisen (Details bitte bei der WKO des Bundeslandes erfragen), aber alleine die Ersparnis bei der Gewerbesteuer, die es in Österreich nicht gibt, deckt alle Unkosten incl. Miete einer kleinen Wohnug als Firmensitz.
Ich habe nach meiner Rückkehr nach Deutschland für ein Ein-Mann-Unternehmen mit Handy, Laptop und Auto hier 8.000.-€ Gewerbesteuer jährlich bezahlt. Dafür kannst du in Österreich zwei Firmensitze betreiben......
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#9
Rückstellungen sind nach Handelsrecht Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen, die hinsichtlich ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss sind. Durch die Bildung der Rückstellungen sollen die später zu leistenden Ausgaben den Perioden ihrer Verursachung zugerechnet werden.

Insofern sind sie nicht zu verwechseln mit Rücklagen. Bei einer UG muss man 25% dieser Rücklagen bilden, bis zum Mindeststammkapital einer GmbH.

Bildet man Rückstellungen und werden diese für die in der Zukunft vermuteten Verluste/Aufwendungen nicht benötigt, werden diese aufgelöst und sind dann zu versteuern, bzw. steuerrechtlich eine unangenehme Sache.

Wie gesagt, das oben Geschriebene war nur meine Meinung zu der Sache. Natürlich entscheidest Du. Ich kann nur aus eigenem Fundus schöpfen und da habe ich festgestellt, dass Viele sich an die Vorteile einer GmbH / UG heften und die Nachteile aus dem Auge verlieren. Es hat aber alles Wechselwirkungen und immer zwei Seiten. Da braucht man guten Rat und Weitsicht.

Grundsätzlich halte ich von vielen Konstrukten, die da angeboten werden, nichts. Vor Allem nicht im Kleinunternehmerbereich. Aber das muss jeder selbst wissen. Bei größeren Nummern ist das was Anderes. Dort wo dann die GmbH & Co KG gebildet wird (das sind die ganz Schlauen) oder dort, wo plötzlich Anteile einer GmbH von 2 Geschäftführern zu einem Drittel gehalten werden und das dritte Drittel von einer anderen GmbH, die wiederum aber von denen geführt wird, die auch die Gesellschafter der GmbH 1 sind ,-) .... Nur , um mal was krudes , aber Vorkommendes, zu erzählen.

Auch die bekommen Probleme. Da hat der Steuerberater "an Alles" gedacht und dann stellt sich bei der Sozialversicherungsprüfung doch heraus, das ein Fehler im Gesellschaftervertrag vorliegt und schwupps, sind die Gesellschafter in der Pflichtversicherung und dürfen 5-stellige Beträge nach zahlen.

Warum sag ich das Alles? Ich habe damit zu tun. Ich kann nur raten: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste und kaum jemand denkt da an Alles.

Ich bin da ganz einfach aufgestellt. Wer ein Unternehmen gründet, sollte es in Struktur udn Aufbau einfach halten. Renditen erzielen und dann eben daraus seine Verbindlichkeiten zahlen. Punkt. Ich habe schon die Steuerfahndung und den Zoll live erlebt. Glaubt mir, das ist alles andere, aber nicht lustig.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  UG Gründen - Kindesunterhalt bernd.ober 8 2.390 17-02-2021, 18:59
Letzter Beitrag: p__
  Firma im Ausland Vasektomat 4 4.425 12-02-2020, 21:01
Letzter Beitrag: Alles-durch
  Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger Leben-dig 43 46.016 28-03-2018, 14:59
Letzter Beitrag: Marvel0us
  Unterhalt und Firma ( Gesellschaft ) harry_download 12 11.651 17-12-2009, 15:22
Letzter Beitrag: harry_download

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste