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Düsseldorfer Tabelle 2024 - Prognose
#1
Das sie steigt, war so sicher wie das Amen in der Kirche. Die Frage ist nur, wie hoch...

Hier die Prognose:

https://www.buerger-geld.org/news/kindes...e_vignette

Stufe 1 , erste Altersstufe, wäre dann eine Steigerung von 26 €

"Deutschland schafft sich ab" Gab´s da nicht Jemanden, der so was mal schrieb ,-)
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#2
Absurd, einfach nur absurd.. ich habe sie mal an meine unverheirateten männlichen Freunde weitergeleitet.
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#3
Hier, hatten wir schon irgendwo: https://www.presseportal.de/pm/126040/5624160
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#4
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/33...l?nn=55638

1.  in der ersten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) 480 Euro, 2.  in der zweiten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) 551 Euro, 3.  in der dritten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) 645 Euro.“

dazu fällt mir gerade tatsächlich nicht mehr viel ein!
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#5
Danke. Ist sie endlich draussen. Ist ja gekoppelt an das sächliche Existenzminimum, tatsächlich hat Buschmann da gar keinen Spielraum.
100% sind als 551 EUR, vorher 502 EUR. Das sind ganz exakt die vorhergesagten 10%, wie schon im Sommer aufgrund der neuen Steuerfreibeträge absehbar war.
Jetzt fehlen noch die Selbstbehalte und vielleicht schneiden die Düsseldorfer Kollaborateure die Stufen noch anders zu.
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#6
...und schnüren so oder so dem geschundenen Esel vollends den Hals ab. Die Mangelfälle sind schon seit Januar 2023 sprunghaft angestiegen. Die haarsträubenden Begründungen der Amtsrichterlein, in Bezug auf fiktiven Unterhalt, neuerdings Hinzurechnens des Wohngeldes um Mietpreise künstlich herunter rechnen zu können und den Sätzen, Sie könnten ja dort oder dort noch was dazu verdienen, sollen nun dazu gereichen, den SB , egal wie hoch er ist, noch mehr ad absurdum zu führen und die selbst gemachte Katastrophe zu übertünchen
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#7
Ja, spätestens zum 1.1. 2023 ist es auseinandergeflogen. Nicht nur wegen der satten Steigerungen, sondern vor allem auch wegen der Selbstbehalte. Da ist 2022 der Kessel explodiert und es gab viele Einzelverfahren, in denen die Pflichtigen ihre gestiegenen Wohnkosten geltend machten. 23 sind sie dann endlich auch gestiegen, die Selbstbehalte. Es war nicht mehr zu verhindern. Mal sehen, was jetzt passiert mit den Selbstbehalten.

Die Aufstockerzahlen sind mit den Jahren gesunken, weil der Arbeitsmarkt mehr hergibt, zuletzt 820 000. Allmählich dürfte nicht mehr geringer Lohn der Hauptgrund sein, um aufstocken zu können, sondern hoher Unterhalt bei normalem Lohn. Allerdings sollten noch mehr pflichtige Aufstocker auf die Idee kommen, auch ihre Arbeitszeit etwas herabzusetzen. Finanziell dasselbe, der Staat stockt dann halt mehr auf und man kann sich mehr um die Kinder kümmern.
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#8
Dann müsste der Selbstbehalt auf1500€ angehoben werden und die ersten Einkommensstufe dürfte erst bei 2600€ anfangen. Aber mit Mathe haben es die Juristen nicht so. Spannung steigt.
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#9
Der Mindestunterhalt ist ja ans steuerliche sächliche Existenzminimum gebunden. Selbstbehalte sind an gar nichts gebunden, freie Entscheidung der Düsseldorfer Täter. Deshalb schon in der Vergangenheit auseinanderfallende Entwicklungen bei Selbstbehalt und Unterhalt.
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#10
https://www.presseportal.de/pm/126040/5344804
https://www.presseportal.de/pm/126040/5656241
Hier nochmal was vom Isuv
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#11
Die erste Doofe Tabelle
https://www.dfgt.de/index.php?did=171
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