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Aufteilungsbescheid, Anlass zur Lebensweichenstellung..
#9
Zum Thema FA: wenn ich es richtig verstanden habe läuft es so, dass auch nach einer Inso die Schulden "intern" bestehen bleiben, sie werden nur nicht mehr eingefordert oder vollstreckt. Aber bevor Du einen Cent Steuererstattung wiedersieht, rechnen die erstmal mit den Altverbindlichkeiten auf. Also, man weiß ja nie, was das Leben so für einen noch vorbereitet hat, aber drumrum kommt man wohl nicht. Übrigens haben die ihren Kurs geändert (dazu gibt es auch ein BMF Schreiben vom Dezember 2022). Während früher immer die Leute in die Insolvenz getrieben worden sind ("weil wir dann sicher sind, dass wirklich nichts zu holen ist oder war") sind die FA mittlerweile dazu übergegangen, Ratenangebote wohlwollend zu prüfen. Selbst ich mit meinen oberen xx.xxxx Euro konnte erfolgreich eine langfristige Ratenvereinbarung erreichen. Ich habe die Höhe der Rate so gewählt, dass ich es jederzeit zahlen kann und mir diese Rate finanziell nicht wehtut. Darüber hinaus konnte ich auch die Einstellung des Steuerstrafverfahrens gegen eine kleine Geldauflage bewirken und dass alles ohne die f***** Anwälte (die meinen ja immer es geht nur mit denen, und nur die sind die Experten, bla bla.). Außer Stundensätze von 300 Euro und mehr abzurechen ist die Berufsgruppe wohl nicht in der Lage und absolut überflüssig. Ich habe regelmässig die Straf- und Bussgeldstelle besucht und mit den Leute verhandelt. Nach 6 Jahren wurde es jetzt endlich eingestellt. Mittlerweile habe ich auch sogar Kaffee und Kekse dort angeboten bekommen .... also: immer schön verhandeln, Poker-Face auf, freundlich, aber hard in der Sache, nicht zu früh aufgeben und je länger die Sache dauert, desto besser für Dich, die Zeit ist auf Deiner Seite. Man muss es nur mental hinbekommen und sich nicht kaputt machen lassen. Ganz wichtig: man braucht die mentale Stärke, sonst wird man platt gemacht und geht unter.
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RE: Aufteilungsbescheid, Anlass zur Lebensweichenstellung.. - von DrNewton - 17-11-2023, 11:08

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