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Wohnkosten / Selbstbehalt
#1
Servus,

auch knapp 1 Jahr nach der Trennung gibt es immer noch keinen "geregelten" Unterhalt, d.h. keinen Titel, kein Gerichtsverfahren oder gar Urteil, nur Geschreibsel zwischen den Anwälten.

Ich überweise seit der Trennung (und meinem Rauswurf aus der Ehewohnung) monatlich einen Unterhaltsvorschuss für die Kinder. Ehegattenunterhalt fällt wohl nicht an, da wir beide Vollzeit arbeiten und in etwa gleich viel verdienen. (Nach meiner eigenen Rechnung (bzw. smart-rechner.de) müsste ich sogar von ihr Ehegattenunterhalt bekommen, weil mein Netto nach Zahlung des Kindesunterhalts ja deutlich geringer ist als ihrs, so dass ich 45% der Differenz bekomme, aber das ist ein anderes Thema).

Die Ex hat nun einen neuen Anwalt und die kommt auf über 2.000 Euro pro Monat Unterhalt (Unterhalt nach DT + private PKV + weitere Mehrkosten) und ich soll doch bitte bis 30.11. (ja, morgen LOL) 11.000 Euro nachzahlen LOL

Mein Anwalt hingegen kommt auf WENIGER als 1.000 Euro pro Monat Kindesunterhalt.

Die Differenz erklärt sich vor allem dadurch, dass ich sehr hohe WOHNKOSTEN habe (Neuanmietung in München) und sich mein Selbstbehalt somit drastisch erhöht. Mein Anwalt sagt, meine Wohnkosten wären zwar hoch, aber angemessen, denn ich arbeite viel im Homeoffice (setze das auch beim FA ab) und es kommen beide Kinder regelmäßig zu mir (30%), so dass laut ihm 100 qm nicht unangemessen sind und ich mir keine Sorgen machen soll, dass das Gericht das nicht anerkennen würde.

Frage an Euch: Kennt ihr Urteile, welche Wohnkosten das Gericht (am Besten in Bayern) anerkennt und welche als "nicht angemessen" ablehnt bzw. kürzt?

Danke für Eure Ratschläge!
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#2
ich bin sicher daß die Petriebsmittelbereitstellung den nächsten eintrag hierzu verfasst....
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#3
Ich kenne eher einige, wo das nicht so ist. Das OLG Schleswig-Holstein meinte mal, man könnte ja eine kleinere Wohnung nehmen und in
in Randgebiete ziehen, wo es billiger ist. Eigenes Zimmer für die Kinder, lange Anfahrtwege zur Arbeit, alles egal. Es muss Unterhalt fließen.
Man muss halt alles nachweislich versucht haben, bevor man erhöhte Wohnkosten geltend machen kann. 15 WF 414/13 v. 20.12.2013.

Ich habe hier nur einen Beschluss von dem Provinzgericht Tecklenburg, NRW, wo das Gericht eine 5-Zimmer Wohnung als angemessen für einen Erwachsenen und fünf Kinder empfand. Dabei muss man allerdings sagen, das die Miete anders als bei dir extrem günstig war, wofür ich anderswo statt 105 nur 70qm bekommen hätte.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#4
Dass 100m² gegönnt werden, kann ich mir auch kaum vorstellen. 
Ich würde mehr Kindesunterhalt bezahlen, wenn du eh meinst, dass du mehr zahlen musst. Von der Summe, die sie später einklagt, hängt der Verfahrenswert ab. Dein Anwalt wird dir das nicht sagen, er profitiert auch davon.
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#5
(29-11-2023, 16:12)netlover schrieb: ich bin sicher daß die Petriebsmittelbereitstellung den nächsten eintrag hierzu verfasst....

Hm, bisher noch nicht... Hoffe er schreibt noch was dazu  Smile

(29-11-2023, 16:13)Sixteen Tons schrieb: Ich kenne eher einige, wo das nicht so ist. Das OLG Schleswig-Holstein meinte mal, man könnte ja eine kleinere Wohnung nehmen und in
in Randgebiete ziehen, wo es billiger ist. Eigenes Zimmer für die Kinder, lange Anfahrtwege zur Arbeit, alles egal. Es muss Unterhalt fließen.
Man muss halt alles nachweislich versucht haben, bevor man erhöhte Wohnkosten geltend machen kann. 15 WF 414/13 v. 20.12.2013.

Genau das befürchte ich auch. Wobei ich ja wie gesagt Unterhaltsvorschuss zahle; die Gegenseite will halt paar DT Stufen mehr plus Mehrkosten für Sportvereine, Nachhilfe (die erst nötig ist seitdem sie mich ausgesperrt hat), etc.

(29-11-2023, 16:13)Sixteen Tons schrieb: Ich habe hier nur einen Beschluss von dem Provinzgericht Tecklenburg, NRW, wo das Gericht eine 5-Zimmer Wohnung als angemessen für einen Erwachsenen und fünf Kinder empfand. Dabei muss man allerdings sagen, das die Miete anders als bei dir extrem günstig war, wofür ich anderswo statt 105 nur 70qm bekommen hätte.

Haben die Kinder in der 5-Zimmer-Wohnung ihren Lebensmittelpunkt?

(29-11-2023, 20:30)MrBean schrieb: Dass 100m² gegönnt werden, kann ich mir auch kaum vorstellen. 
Ich würde mehr Kindesunterhalt bezahlen, wenn du eh meinst, dass du mehr zahlen musst. Von der Summe, die sie später einklagt, hängt der Verfahrenswert ab. Dein Anwalt wird dir das nicht sagen, er profitiert auch davon.

Denkst Du es geht da um die qm oder um die Miete in Euro? Wird ein Gericht die hohen Wohnkosten eher komplett ablehnen oder eher eine Kürzung vornehmen?

Tja, von einem höheren Streitwert profitiert mein Münchner Anwalt nicht; der rechnet nach Zeit ab. Nach RVG hätte ich für das Umgangsrechtsverfahren wohl nur 333,60 Terminsgebühr zahlen müssen, aber nach Zeit hat mich das ungefähr das FÜNFFACHE gekostet.  Undecided Trotzdem Danke für den Tipp!
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