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Auskunft JA - Eigentum - Belegpflicht
#1
Moin moin,
nach 4 Jahren kommentarlosen Schreiben von JA (Beistandschaft) zur Erhöhung des Zahlbetrages flatterte nun wieder der Auskunftsfragebogen ein. Kann bitte einer sich das anschauen? Habe mein Wissensstand in der FAQ erfrischt, habe da noch etwas Rücksprachebedarf.
 
Es wird gefordert:
-          Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Mon
-          letzten Einkommenssteuerbescheid (Steuerklasse 4, Bescheid liegt zwar vor aber mit den Verdiensten der neuen Ehepartnerin. Kann ich das geschwärzt abgeben? Nur mit meinen Angaben? Frag mich gerade wie die Erstattung aufgeteilt wird??)
-          „sowie alle weiteren Nachweise“, was auch immer die damit meint (diesen Punkt ignoriere ich)
 
Den Fragebogen von JA schenk ich mir (Danke an das Forum), die brutto/netto Verdienste schreibe ich gemischt als Text auf. Abrechnungen lege ich bei (Angaben zum AG u.a. werden geschwärzt + Nachweis zum Krankengeldbezug (bringt das summarisch gesehen was oder wird einfach durchgerechnet ob voller Verdienst?).
Um den Text zur Auskunft etwas „Fülle“ zu geben, habe ich die letzten Male einfach mal die Kfz-Versicherung, Grundsteuerabgaben, GEZ-Gebühr angegeben.
 
Mein Unwissen bezieht sich momentan auf das Eigentum, habe mir die Beiträge der letzten Monate angeschaut, nichts zu den Pflichtnachweisen gefunden.
Habe ein erworbenes Eigentum 50/50 mit der neuen Partnerin.
Laut Schreiben soll bei Wohneigentum der
-          aktueller Darlehenskontoauszug getrennt nach Zins und Tilgung
-          Kopie des Kreditvertrags
-          Auszug aus dem Grundbuch
-          „Größe des bewohnten Eigentums in m²“ (ob man die Fläche in Liter oder Kg angeben wird)
Das mit dem Wohneigentum habe ich bei der letzten Auskunft bereits in Textforum mitgeteilt: Baujahr, Wohnfläche, Größe Grundstück, Gesamtzahlbetrag (Tilgen und Zinsen), alle Angaben halbiert, da Eigentum 50/50. Wurde damals auch so akzeptiert ohne nachzufragen. In der Zwischenzeit erfolgte beim JA Zuständigkeitswechsel (Umzug des Kindes). Jetzt wollen die den Grundbuchauszug und Kreditvertrag haben. Warum? Muss ich das einreichen?
Hilft beim Eigentum der Hinweis, dass dieses als sekundäre Altersvorsorge dient?
 
Sollte einer noch ein Tipp für mich haben, sage ich schon mal Danke!
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#2
Verdienstbescheinigungen ja, Einkommenssteuerbescheid geschwärzt ja, die weiteren Nachweise beziehen sich auf alles, was sonst noch Einkommen ist. Beim Krankengeldbezug kommts drauf an, wie genau die hinschauen.

Die Frage nach Wohneigentum würde ich erst einmal nur genauso beantworten wie das letzte Mal. Die Frage nach Grundbuchauszug und Kreditvertrag ignorieren. Die meisten früheren Fragen dazu waren auch schon unzulässige Datensammelei.

Zitat:Sollte einer noch ein Tipp für mich haben, sage ich schon mal Danke!

Ja, nicht heiraten, kein Wohneigentum, niemals gemeinsames Wohneigentum :-)
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#3
Danke fürs Aufklären!
Hört sich wie eine Floske an, aber Danke an alle, die diese Seite am Leben halten. Der Forum hier gibt wesentlich mehr Klarheit als jede "offizielle" Seiten von Anwälten oder sonst wem. Was nutzt mir ein §-Text, wenn die Realität und Erfahrung was anderes hergibt
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#4
Die Fragen resp. die Antworten darauf zum Wohneigentum, Wohnfläche etc. würde ich mit Hinweis auf den Datenschutz und den im Jahr 2022 durchgeführten Zensus ablehnen. Die haben die Zahlen, die müssen sie sich nur auf dem Dienstweg holen. Wenn sie dafür zu faul sind brauchen sie diese Daten auch nicht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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