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Beistand JA
#1
Hallo Männer...

Ich bin neu hier. Lese schon einige Zeit mit aber hatte bis jetzt keine argen Sorgen.

Thema Beistand Jugendamt: Wie ist das eigentlich, wenn die Mutter ein wesentlich höheres Einkommen hat? Haben die das beim Amt schon auf dem Tisch oder muss ich das beantragen? Kann ich das so einfach?

Und dann wird ja immer diese Befristung bis 18 genannt. Wie kommen die dadrauf, das nicht automatisch zu machen? Ab da ändern sich die Regeln und man produziert ohne Befristung nur unnötige Anwaltskosten -auch auf Seiten des Kindes-? Ist ja völlig sinnbefreit.

Bei mir wird ein Mangelfall herauskommen. Ich arbeite in einer 3/4 Stelle. Aber bewerbe mich auf die restliche Zeit. Ist halt schwer, für so eine geringe verfügbare Zeit etwas zu finden.

Sonst noch Tips was das Amt angeht?
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#2
Der Jugendamtsbeistand fungiert amtlich und offiziell als Anwalt für die Mutter, die das Kind vertritt und gegen dich. Du wendest dich also an den Beistand, so wie du dich an einen gegnerischen Anwalt wenden würdest. Welchen Faktor höheres Nettoeinkommen hat sie denn? Zweifach? Dreifach?

Zitat:Ist ja völlig sinnbefreit.

Es geht niemals um Sinn, sondern immer um das Maximum für die Bebeistandete.
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#3
So genau weiß ich das nicht. Mindestens aber das 2,5-fache. Auch wenn ich meinen Job hochrechnen würde. Muss ich das beweisen, damit sie offenlegt?
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#4
Du musst es nicht beweisen, aber du musst fundierte Indizien vorlegen.
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