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Rangfolge Unterhaltspflichten - Kindesunterhalt, nachehelicher U., Pflegeheim Eltern
#1
Hallo zusammen,

Ich muss mal die Forenintelligenz anzapfen, um etwas entspannter Silvester feiern zu können (wobei, je nach Antwort vielleicht auch unentspannter... egal.)

Ich bin fast 50jähriges Einzelkind einer Alleinerziehenden (80+) in Altersarmut (800 EUR Rente). Da die dementiellen Symptome sich verschlechtern, ist das Pflegeheim für 2024 fast ausgemachte Sache, alleine Leben mit Rente, Wohngeld und ein paar Euro aus der Pflegekasse dann vorbei.

Zusätzlich stecke ich in einer Mediation zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Diese zieht sich schon seit geraumer Zeit hin und es kann gut sein, dass vor Mitte 2024 weder eine solche Vereinbarung noch ein Richterspruch vorliegt.

Dank Bonus werde ich wahrscheinlich die Schwelle von 100k Jahresbrutto überschreiten, ab der man sich als Kind an den Kosten für die Pflegeheimunterbringung der Eltern beteiligen muss. 

Mir ist jetzt nicht klar
- Kindesunterhalt hat immer Vorfahrt, sagt man, aber wie ist es mit dem Anspruch Exfrau vs Elternteil?
- wie wird ein etwaiger Pflegeheimzuschuss überhaupt berechnet, wenn es noch gar keine Schwarz-auf-Weiss-Aushandlung von Kindesunterhalt und nachehelichem Unterhalt gibt? 

Danke für Eure sachdienlichen Hinweise  Smile
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#2
Die Rangfolge ist in §1609 BGB festgelegt. Sie https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1609.html
Die eigenen Eltern liegen sehr weit hinten auf Rang 6, sogar noch hinter Kindern, Enkeln, hinter der Exfrau.
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#3
Danke für die Antwort. 

Die Frage, wie dann genau gerechnet werden wird, wenn in Scheidung begriffen, ist wahrscheinlich zu konkret & speziell. Wahrscheinlich gilt einfach alles, was für Verheiratete gilt, und da scheinen mir die Selbstbehaltswerte relativ hoch zu sein.
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#4
Vorrangiger Unterhalt wird dein Einkommen mindern. Sicher zahlst du auch jetzt schon was, vielleicht Trennungsunterhalt. Lass doch erst mal den Sozialhilfeträger auf dich zukommen. Es geht dann nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz, man kann Ausgaben gelten machen.
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#5
Bei dem Angehörigen Entlassungsgesetz sollen ja die Angehörigen entlastet werden.
Demnach kann man da nicht wirklich als Angehöriger was rausholen . Selbst die angeheiratete Tante ist eine Angehörige ..
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