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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#26
Welche Konsequenzen gibt es,
wenn man vorher eine schriftliche
Entschuldigung von der Beistandschaft fordert,
Bevor man Auskünfte erteilt.?
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#27
Ich vermute mal, aus meiner Erfahrung im Umgang mit Behörden, dass du eine Entschuldigung nicht bekommen wirst. In tausend kalten Wintern nicht.
Man kann denen allerdings ganz legal ein bißchen zusätzliche Arbeit (nichts haßt ein Beamter mehr....) und Streß machen. Fordere von denen eine Datenschutzerklärung an, bevor du denen deine Auskünfte gibst. Du machst dir berechtigte Sorgen um den Umgang mit deinen Daten auf dieser Behörde, oft genug geraten diese dann in unbefugte Hände.

Muster für eine solche Datenschutzauskunft findet sich hier irgendwo im Forum.

Bevor dir das Jugendamt nicht glaubhaft dargelegt hat, daß deine Daten bei denen in sicheren Händen sind, mußt du leider von einer Auskunft absehen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#28
Bedingungen stellen, bevor man einer Auskunftspflicht genügt ist selbstverständlich unwirksam.
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#29
Kurzer Bericht von meinen Fronten:

Formularanfrage habe ich einfach erneut ignoriert. Alle nachvollziehbaren Fragen in Prosa beantwortet. Was soll ich mich rumstreiten. Patzig werde ich frühestens bei der nächsten Nachfrage nach dem frechen Formular.

Alleiniges Sorgerecht habe ich ebenfalls beantragt. Vielen Dank noch einmal für die Formulierungshilfen. Die Frau spricht nie wieder ein Wort mit mir ;-) Dafür ist der Sohnemann bester Laune. Keine Ahnung was da abgegangen ist. Allerdings quält mich nach wie vor die Frage was ich mache, wenn ich das Sorgerecht tatsächlich bekomme. Keine Ahnung, wie ich meinen Beruf, mein Privatleben und ein Kind unter einen Hut bekommen soll. Und was wenn das Kind total verzogen ist? Man wird ja auch nicht jünger. Werde mich aber noch bei der Caritas zur Beratung anmelden. Vielleicht gibt es von denen ja auch Unterstützung für Väter. Man soll die Hoffnung ja nie aufgeben.
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#30
Viel hängt davon ab, in welchem Zustand der Sohn ist, wie entwickelt. Das kriegst du nur raus, wenn du in Kontakt bleibst und mit ihm kommunizierst. Vermutlich ist er bald 14, da brauchts bei normalen Kindern keine Daueraufsicht mehr. Vielleicht gibts Hilfe von aussen, Grosseltern, andere Verwandte. Falls du reich bist, kann man sich auch Hilfe kaufen. Wenn du weisst, dass der Aufwand nicht von vornherein vergebens ist, kannst du auch versuchen, ein Jahr beruflich kürzer zu treten. Sollte das Kind nicht durch die Mutter zu Problempsycho gemacht worden sein, wäre das ein Einsatz, den du leisten solltest, angesichts des fortgeschrittenen Alters des Kindes wäre es auch nur eine überschaubare Phase.

Aber so weit bist du noch lange nicht.
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#31
Musst du beruflich und privat etwas kürzer treten, zusätzlich bekommst du ja dann das volle Kindergeld und Unterhalt und ab 2025 die Kindergrundsicherung
Beruflich bist du dann alleinerziehend und gehst nebenbei arbeiten
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#32
(07-03-2024, 15:10)Surajin schrieb: Musst du beruflich und privat etwas kürzer treten, zusätzlich bekommst du ja dann das volle Kindergeld und Unterhalt und ab 2025 die Kindergrundsicherung
Beruflich bist du dann alleinerziehend und gehst nebenbei arbeiten

Unterhalt - Huahua. Mutti wird sagen, daß es bei ihr nix zu holen gibt oder auch das ich fett reich bin und sie deswegen raus ist.

Ansonsten ist es im Mittelmanagement mit kürzer treten so eine Sache. Die Lücke wird geschlossen und du bist weg vom Fenster. Familie ist lockert 200 km weit weg.

Das gibt ein fettes Problem für mich. Aber wie p schon sagt. Erst mal soweit kommen und dann sehen wir mal weiter. Vielleicht unterstützt mich ja das JA mit Betreuungsangeboten ;-)
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#33
Unbterhaltsvorschuss bekommt man auf jeden Fall. Den kriegen auch Millionärselternteile.
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#34
(08-03-2024, 10:04)i-wahn schrieb: Vielleicht unterstützt mich ja das JA mit Betreuungsangeboten ;-)

Das Kind ist 13 und in Obhut. Sollte also nicht besonders am Rockzipfel hängen

In 2-3 Jahre geht alles von ganz alleine. Ich würde mich da nicht mit Betreuung verrückt machen, sonder eher danach schauen, wen ich mir da ins Haus hole. Drogen, Diebstahl, Schläger, Abhänger ......
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#35
Antwort vom Amtsgericht. Leider nicht ganz wie erwartet.

Zunächst fühlt sich das AG nicht zuständig. Es geht hier scheinbar nicht nach der Meldeadresse sondern nach der Adresse des Aufenthaltsorts, hier also das Heim. Man bezieht sich auf § 152 Abs. 2 FamFg: "Ansonsten ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat." Das hört sich für mich zwar immer noch nach der Meldeadresse an, aber vielleicht hat man ja inzwischen auch umgemeldet!? Soweit ja auch egal. Ich kann den Antrag zurückziehen und ihn dann bei dem anderen AG neu stellen. Kein Problem.

Zusätzlich weist man mich allerdings darauf hin, dass die Eilbedürftigkeit des Antrags nicht nachvollziehbar ist, weil das Kind ja warm und trocken im Heim sitzt. Das kann man natürlich so sehen und ist wahrscheinlich die übliche Betrachtungsweise. Soll ich es bei dem neuen Antrag jetzt bei einem "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" belassen oder soll ich das Pferd wechseln und nur einen ganz normalen "Antrag auf Übertragung des Alleinsorgerechts gemäß § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB" stellen?
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#36
Nochmal stellen, ohne Eilbedürftigkeit. Nutze die Zeit, weiter Kontakt zum Kind zu knüpfen.
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#37
Ich wuerde noch reinschrieiben dass die Situation offensichtlich nicht gerade ideal fuer das Kind ist und Du um schnellst moeglichste Bearbeitung bittest.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#38
Jetzt geht es richtig ab. Der Gerichtstermin steht. Der Verfahrensbeistand macht ebenfalls seine Arbeit. Just habe ich ein Schreiben von einem gegnerischen RA an das Gericht zur Kenntnisnahme erhalten. Dieser wirbt für Verfahrenskostenbeihilfe für die KM und ergießt sich im Anschluß über mehrere Seiten darüber, daß alles ganz harmlos war und ich eine ganz mieser Typ bin. Im dem Schreiben sind einige faustdicke Lügen verwurstet. So u. a., daß ich in jungen Jahren keinerlei Interesse am Kind gezeigt hätte. Das Gegenteil kann ich schriftlich beweisen. Habe ja oft genug schriftlich Umgang gefordert. Soll ich auf den ganzen Schmarn eingehen und eine dreiseitige Richtigstellung mit schriftlichen Beweisen schreiben oder soll ich jetzt einfach die Verhandlung abwarten und dort - falls erfoderlich - ein paar Schriftstücke bereithalten?
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#39
Das ist genau das, was die Gegenseite will: Dass du dich auf drei Seiten an dem Quatsch abarbeitest. Tu das nicht. Auch Richter überlesen solche Schlagabtausche.

"...den übrigen Vorträgen der gegnerischen Seite können wir keinen sachlichen Inhalt entnehmen und verzichten daher auf eine Erwiderung". Sollte wieder Erwarten beim Gerichtstermin das ein Thema werden, nimm deine schriftlichen Beweise mit. Sei vorsichtig, die Gegenseite macht auf Provokationstaktik. Verfall nicht auf den Fehler, sofort auf alles anzuspringen und richtigstellen zu wollen. Wende dich an den Richter, nicht an eine geifernde Gegenseite. Den werden Interessebeweise von vor fünf Jahren eh nicht interessieren. Der will den Fall vom Tisch und zwar hier und heute und so, dass er ihm nicht wieder vorgelegt wird.
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#40
OK. Dann mache ich einfach nichts. Auch wenn es schwerfällt ;-)
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#41
Anwälte wissen, dass das bei so emotionalen Themen schwerfällt und hoffen darauf, dass du einsteigst. Ausserdem erfreuen sie damit die Mandanten, die damit ihr eigenes Gift zu Papier gebracht und amtlich gemacht sehen. "Endlich hab ichs diesem Schwein mal gesagt, aber so richtig".

Die Taktik ist in Wirklichkeit ein Schwächeanzeiger und ein gutes Zeichen für dich. Denn wenn man sonst nichts in der Hand hat, bleibt nur die Provokation. Es zeigt das Fehlen wirksamer Argumente an und baut darauf, dass du dich selber in Rage und um Kopf und Kragen redest. Dass die Gegenseite schon damit um Verfahrenskostenhilfe betteln muss, ist eher peinlich. Ich vermute, auch bei der Erziehung und der Entwicklung des Kindes waren starke kognitive Dissonanzen dafür verantwortlich, dass so viel in die Binsen ging, dass das Kind da weg musste.

Richter erleben das fünfmal täglich und entsprechend distanziert betrachten sie diese Spiele. Solche Abschnitte in den Anträgen werden gar nicht oder bestenfalls quer gelesen.
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#42
Eine Anekdote noch. Im Abschluß führt der RA als Beweis meiner "Kindeswohlabträglichkeit" ein dann ggf. noch zu erstellendes Sachverständigengutachten ein. Was ein Gedankenkonstrukt. Ich hoffe, daß bezahlt er dann selbst ;-)
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#43
Heute Termin mit dem Verfahrensbeistand gehabt. Der hatte sein Programm schon vor dem Gespräch fertig. Kind ist im Heim bestens aufgehoben. Alleiniges Sorgerecht quasi undenkbar. Zitat: "Sowas ist ohne Gutachten über die Erziehungsunfähigkeit der Mutter quasi unmöglich. Wie wäre es denn erst mal mit begleitetem Umgang?"

Die werden dann wohl versuchen, mich vor Gericht gemeinsam weich zu kochen. Ich sehe im Moment maximal ein gemeinsames Sorgerecht. Aber dann gibt es garantiert wieder gezeter und gezerre um das Kind. Wie seht ihr das?
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#44
Alleiniges Sorgerecht ist unnötig, überflüssig, kontraproduktiv.
Besser: Gemeinsames Sorgerecht mit ABR für dich oder Gemeinsames Sorgerecht mit Festlegung des gewöhnlichen Aufenthalts bei dir.

In diesem Alter ist der Regelungsbereich des gemeinsamen Sorgerechts ansonsten nur noch der Führerschein mit 17.
Betreuter Umgang, ja. Ein erster Schritt, um das Kind zu treffen und eine Beziehung aufzubauen. Ausserdem kann es sein, dass du dann merkst, dass du gar nichts mehr mit dem Kind zu tun haben willst.
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#45
(16-04-2024, 16:41)p__ schrieb: Alleiniges Sorgerecht ist unnötig, überflüssig, kontraproduktiv.
Besser: Gemeinsames Sorgerecht mit ABR für dich oder  Gemeinsames Sorgerecht mit Festlegung des gewöhnlichen Aufenthalts bei dir.

In diesem Alter ist der Regelungsbereich des gemeinsamen Sorgerechts ansonsten nur noch der Führerschein mit 17.
Betreuter Umgang, ja. Ein erster Schritt, um das Kind zu treffen und eine Beziehung aufzubauen. Ausserdem kann es sein, dass du dann merkst, dass du gar nichts mehr mit dem Kind zu tun haben willst.

Oha. Dann habe ich dich wohl falsch verstanden. Ich hatte nach deinem alten Post gehandelt (" Das Beste ist Alleinsorge für dich. Denn die Mutter ist erwiesen erziehungsunfähig. Eine Inobhutnahme passiert nicht aus heiterem Himmel, sondern folgt auf grösstmögliches Versagen der Mutter. Mit so einer Person würde ich auch kein gemeinsames Sorgerecht wollen. Das wäre eine Eisenkugel am Bein.").

Möglicherweise war ich dann zu kompromisslos unterwegs. Ich habe jedenfalls konsequent versucht "die Eisenkugel" abzuschütteln. Also vor Gericht etwas kleinere Brötchen backen ;-)
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#46
Die erste Aussage ist die auch die beste Forderung, die sollte man tatsächlich zu Anfang bringen, als das ganze Ding losging. Bei richtigen Katastrophen hätte das auch Chancen gehabt und hätte alles nachdrücklich rechtlich bereinigt. Ob es eine war wusstest du noch nicht.

Wenn aber nun die Helferlein zagen und zögern, alles nicht so schlimm, Alleinsorge aussichtslos und die Geschichte geht schliesslich vor Gericht, dann müssen statt Aussagen vor der Helferindustrie konkrete Anträge ans Gericht gestellt werden. In diesen Anträgen bringt es nichts mehr, komplett gegen die Helferindustrie zu arbeiten, vielmehr braucht man etwas, das sowohl durchsetzbar als auch gerade noch zielführend ist. Durchsetzbar vor dem Richter. Das ist dann -leider- nur noch gemeinsame Sorge plus Fixierung des Ausenthalts oder besser des Teilrechts ABR.
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#47
(17-04-2024, 09:09)p__ schrieb: Die erste Aussage ist die auch die beste Forderung, die sollte man tatsächlich zu Anfang bringen, als das ganze Ding losging. Bei richtigen Katastrophen hätte das auch Chancen gehabt und hätte alles nachdrücklich rechtlich bereinigt. Ob es eine war wusstest du noch nicht.

Wenn aber nun die Helferlein zagen und zögern, alles nicht so schlimm, Alleinsorge aussichtslos und die Geschichte geht schliesslich vor Gericht, dann müssen statt Aussagen vor der Helferindustrie konkrete Anträge ans Gericht gestellt werden. In diesen Anträgen bringt es nichts mehr, komplett gegen die Helferindustrie zu arbeiten, vielmehr braucht man etwas, das sowohl durchsetzbar als auch gerade noch zielführend ist. Durchsetzbar vor dem Richter. Das ist dann -leider- nur noch gemeinsame Sorge plus Fixierung des Ausenthalts oder besser des Teilrechts ABR.

Mit dem Ergebnis könnte ich ja auch leben. Allerdings hatte ich im Gespräch mit dem Verfahrensbeistand den Eindruck, daß vor einer solchen Entscheidung erst mal ein langer Weg steht (Betreuter Umgang, Umgang, Wochenenden, Urlaub, etc.). Also erst mal Monate ohne jede Weiterentwickelung. Kann ich meine Hoffnung, daß das Ding in der ersten Verhandlung durchläuft begraben? Wird das wieder ein Jahr Prozesshorror?
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#48
Das ist nicht vorhersagbar. Und das ist auch kein Zug, der rollt wenn er rollt. Du kannst vielmehr einsteigen und jederzeit wieder aussteigen, wenn dir Richtung oder Dauer nicht mehr erträglich erscheinen. Ein Antrag ist mit einer Zeile zurückgezogen. Dann bleibt alles wie es ist.

Ich würde aber mal einsteigen und sehen, wohin das geht. Betreuter Umgang ist zum Beispiel kein Dauerzustand, der wird nur als Übergang und für eine begrenzte Dauer gemacht. Das ist auch ein Schutz für dich selbst. Dein Privatbereich bleibt aussen vor, dir kann keiner was unterstellen. Du lernst das Kind vielmehr erst mal in neutraler Umgebung kennen. Wie gesagt, vielleicht willst du dann auch gar nicht mehr weitermachen. Geh mal den Schritt, halte dir alle Optionen offen und entscheide dich nicht von vornherein für einen Matathon-Kampf oder für komplette Abwendung.
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#49
So. Verhandlung ist durch. Da ist einiges ans Licht gekommen. Kind ist auffällig seit es fünf Jahre alt ist. Mutter ist Gaga. Soweit alles wie erwartet. Danach wurde es aus meiner Sicht kurios. Kind darf natürlich nicht einfach so zum Vater, weil der ja nie Umgang hatte. Das der von der Mutter blockiert wurde, spielt dabei keine Rolle. Bemüht ist nur, wer auf Umgang klagt. Wer nicht klagt ist ein Rabenvater.

Sei's drum. Jetzt startet es erst mal mit begleitetem Umgang und einem psychologisches Gutachten für mich. Laufzeit wohl locker mal irgendwas um ein knappes Jahr herum. Danach rechne ich mir bei der Ausgangslage ganz gute Chancen auf das alleinige Sorgerecht aus. Das Gutachten macht mir allerdings Sorgen. Einmal wegen der Kosten. Weiß jemand was da auf mich zukommt? Und zum zweiten bin ich nunmal ein Querulant. Ich habe was anständiges studiert und bin beruflich erfolgreich. Und so ein besserwisserisches psychogequatsche kann ich mal einfach nicht ausstehen. Das wird ne harte Nummer für mich. So viel Kreide kann ich möglicherweise gar nicht fressen, wie es da braucht.
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#50
Auch eine frühere Umgangsklage hätte nichts geändert. Kein Umgang, egal warum, war für den Richter eine zu hohe Hürde. Ein psychologisches Gutachten zu verordnen ist aber eine Katastrophe. Schlecht, ganz schlecht. Sehr hohe Kosten (können ins fünfstellige reichen!), sehr lange Dauer, so dass allein über die Dauer schon eine Entscheidung stattfindet, nämlich das Kind nicht zu dir. Damit wird eine neue Kontinuität geschaffen und am Ende wirds heissen, ja, Vater ist zwar nicht unfähig, aber ein erneuter Schulwechsel und Wechsel der sozialen Umgebung seit dem Kind nicht zuzumuten, es habe sich ausserdem gut eingelebt, blablabla. Du kriegst die Rechnung und bleibst draussen stehen. Wie hat der Richter denn begründet, dass ein Gutachten nötig sei?

Ich würde betreuten Umgang machen und das Kind mal kennenlernen. Aber das Gutachten - niemals. Zu verhindern ist es leider nur, indem der Antrag zurückgezogen wird. Ist deine Entscheidung, aber für mich riecht das Gutachten einfach zu sehr nach der üblichen hemmunglosen Vollfresserei der Helferindustrie auf Kosten des Vaters, damit am Ende gesagt werden kann "Ätsch, du kriegst das Kind doch nicht". Das würde ich denen zurück in den Hals stopfen.
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