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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#76
Gutachten sagt explizit zu Dir oder in eine Einrichtung? Dann wuerde ich das alleinige Sorgercht, bzw. das ABR beantragen. Egal was nun wieder das JA da sagt. Wenn das so ist, hast Du wohl nichts zu verlieren.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#77
Der Wahnsinn dreht heute eine neue Pirouette.

Das Gutachten war ja nun eindeutig: Vater gut, Mutter böse. Man sollte meinen, daß meinem Sorgerecht nun kaum noch etwas im Wege steht. Das Jugendamt hatte deswegen zunächst für die gemeinsame Sorge plädiert. Weil Sorgerechtsentzug und Alleinsorge für den Vater, das geht ja nicht. Das war für mich schon kaum nachvollziehbar.
Jetzt ist aber wohl die Mutter in einem Gespräch soweit durchgedreht, daß das JA es sich anders überlegt hat. Neue Empfehlung: Keine Sorge mehr für die Mutter, weil die ist ja nicht ganz dicht. Dafür aber nicht etwa das alleinige Sorgerecht für den Vater. Nein! Am besten das Kind bekommt einen Vormund und soll dann in eine intensivpädagogische Einrichtung. Begründung: So würde man das Konfliktpotenzial zwischen den Eltern reduzieren.

Kann man sich nicht ausdenken! Kann das JA mit so einem Schwachsinn vor Gericht durchkommen?
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#78
Das Kind in die Klapse, der Vater draussen vor der Tür. Leider nicht unglaublich, sondern deutsche Jugendamtsrealität.

Ja, damit können die Co-Irren vom Jugendamt durchkommen. Aber ich glaube, das ist dem Richter zu heiss. Das Kind irgendwo einsperren und den Vater entsorgt lassen müsste pädagogisch besser begründet sein.

Bleibe bei deinen Zielen. Hilfen zur Erziehung vielleicht, Therapie vielleicht, aber Sorgerecht und Kind bei dir. Gegen das Jugendamt würde ich mittlerweile offensiv auftreten und auch auf menschlicher Ebene in Frage stellen. Mein Stil wäre, sie geschliffen zur Sau zu machen, im Gerichtssaal. Ist aber nicht jedermanns Sache. Dass sie nun wo es wirklich nicht mehr zu ignorieren ist endlich merken was auf der Mutterseite los ist obwohl du vorher all das geschildert, nachgewiesen hast, das ist fachliches Totalversagen und den Schaden am Kind gravierend mitverursacht. "An ihrer Stelle würde ich  ganz still die Unterlagen einpacken, den Saal verlassen und beten, dass diese Unfähigkeit nicht öffentlich auffliegt. Sie sind für die Abteilung soziale Dienste vollkommen unqualifiziert".

Das klingt erst mal nicht zielführend, rüttelt aber gewaltig wenn klar gesagt und setzt auch den "Richter Untätig" unter Druck. Er hat vielleicht selbst Zweifel, die du verstärken kannst. So war es auch in meinem Fall in anderer Sache, wo ich das Jugendamt im Gerichtsaaal praktisch abgeknallt habe. Der Richter grinste fast und ignorierte das Jugendamt dann tatsächlich.
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#79
Gerichtstermin steht bevor. Aber inzwischen ist schon der nächste Mist passiert. Kind ist aus der Einrichtung geflogen und gem. JA zurück zur Mutter. Die hat das Kind gut manipuliert. Kind will jetzt nicht mehr zu mir und erzählt wirre Geschichten warum es mich nicht mehr mag. Alle wissen, daß das Kindeswohl bei der Mutter gefährdet ist. Aber das Kind will jetzt bei der Mutter bleiben und ist ja inzwischen auch schon 15. Und der Kindeswille kann plötzlich auch nicht mehr übergangen werden. Und Zwangseinweisung geht angeblich auch nicht und blablabla.

Ich werd noch bekloppt.
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#80
Bislang stand die Nummer auf der Kippe. Bislang hätte ich genauso geraten, wie p im letzten Kommentar schrieb. Aber das hier, zeigt einmal wieder, das Gerichte, die längst eine Entscheidung hätten treffen müssen, so lange lavieren und warten, bis sich irgendwie alles von selbst erledigt bis es nichts mehr zu entscheiden gibt.

Kommt es noch zu einem Verfahren, kannst und solltest Du trotzdem genauso aufwarten, wie oben beschrieben. Du hast sowieso nichts zu verlieren. Also warum nicht mal diese Figuren beschimpfen.

Es kann durchaus noch Überraschungen geben, aber ist es so, wie Du beschreibst und das Kind (15) lässt jetzt so was vom Stapel, wird die Nummer eng für Dich. Die Gefahr, dass nun rein gar nichts mehr passiert - also weder eine Inobhutnahme, noch ein Umzug von Dir - sondern, dass das Kind nun bleibt wo es ist, ist schon größer geworden.

Es sind noch kurze drei Jahre, wo man hätte was retten können. Ob der Point of no return nun überschritten ist, lässt sich schwer sagen, ist aber möglich.
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#81
Fast eineinhalb Jahre seit der Inobhutnahme, teures Gutachten.... die reine Verarsche.
Vielleicht ist es auch für dich an der Zeit zu sagen, dass die vereinigten Anstrengungen von Mutter und Helferindustrie mittlerweile so erfolgreich waren, dass es auch nichts mehr bringt, das Kind zu nehmen. Dass es sogar problematisch ist - für dich, denn der Schaden des gestörten "Produkts" schlägt dann bei dir auf und du kannst eh nichts mehr an den längst entstandenen Problemen ändern ausser dich sinnlos verschleissen.

Ich bin ja sehr der Ansicht, dass Väter nicht die Reparaturinstanz spielen sollen. Erst entfremdet, weggeprügelt, aufs Maximum zahlen reduziert. Und wenn dann Mutti und Helfer das geschafft haben, was sie immer zuverlässig schaffen, nämlich ein gestörtes Kind, dann darf dann mal der Vater ran? Nö. Euer Produkt, euer Problem. Die Sache ist gelaufen.
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#82
So Sachen sind schon immer hart zu lesen P__. Ansich geht es ja trdm um „sein“ Fleisch und Blut. Allerdings scheint es ja leider wirklich so unfair und einfach Scheiße zu sein. 
Man kämpft vergebens und am Ende der Zeit hat man weder Geld , noch Nerven.

Genau deswegen bin ich froh das ganze akzeptiert zu haben, und den Kampf gar nicht erst angetreten bin, als ich gemerkt habe in welche Richtung es geht. Einfach unvorstellbar was man hier alles liest …
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#83
(02-04-2025, 11:56)Sneax001 schrieb: So Sachen sind schon immer hart zu lesen P__. Ansich geht es ja trdm um „sein“ Fleisch und Blut. Allerdings scheint es ja leider wirklich so unfair und einfach Scheiße zu sein. 
Man kämpft vergebens und am Ende der Zeit hat man weder Geld , noch Nerven.

Genau deswegen bin ich froh das ganze akzeptiert zu haben, und den Kampf gar nicht erst angetreten bin, als ich gemerkt habe in welche Richtung es geht. Einfach unvorstellbar was man hier alles liest …

Sehe ich genauso.; deswegen habe ich den Kampf auch erst gar nicht aufgenommen - 90% verlieren den Kampf doch. Das kann man nur durchstehen, wenn man a) mental sehr stark ist und b) über einen üppigen finanziellen Background verfügt. Aber wer hat das schon...

Aber lieber von "P" und "Nappo" hier im Forum eine ehrliche Antwort bekommen (die auf Wissen, Erfahrung und Fakten beruht), auch wenn die Antwort "hart" ist und machmal nicht das entspricht was man sich als Antwort gewünscht hat oder gerne hören würde, als dass man noch von Anwälten etc. über den Tisch gezogen wird und die noch das letzte Hemd von einem nehmen. Lieber eine ehrliche Antwort, als .......

Bin ich froh und dankbar, dass es dieses Forum hier gibt. Danke.
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#84
Da kann ich mich DrNewton nur anschließen.
Als Mann Wird man nach der Trennung so behandelt
als wäre man mit dem halben cheerleaderverein fremdgegangen
(Wenn es wenigstens wirklich so wäre )

Demnach sollte man abwägen was man erreichen könnte .
Ich persönlich motiviere mich
der exe den höchst möglichen
Schaden legal zu zufügen die meine Ersparnisse mir
zulassen.
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#85
Gerichtstermin ist nächste Woche. Mental habe ich das Thema für mich abgeschlossen. Ich werde den Ball trotzdem hart spielen.

Ich habe aber noch mal eine Frage "off-topic":

Während der Inobhutnahmen musste ich ja statt Unterhalt einen Kostenbeitrag an das Sozialamt zahlen (Diskussionen laufen noch). Parallel dazu wurde die Beistandschaft beendet. Die Inobhutnahme ist ja jetzt durch. Das Kind ist wieder bei der Mutter. Mein Titel war befristet. Die Befristung ist während der Inobhutnahme ausgelaufen. Aktuelle zahle ich also keinen Unterhalt. Nun hat das minderjährige Kind ja bekanntermaßen Anspruch auf einen Titel und damit auch auf Unterhalt und ich bin ja seinerzeit (also vor 15 Jahren) auch in Verzug gesetzt worden. Aber was mache ich jetzt? Nichts zahlen, abwarten und hoffen, daß die Mutter inzischen den Kontakt zum JA scheut? Kann ich dann die Zeit bis man wieder auf mich zukommt als "Bonus" verbuchen? Oder muss ich sowieso rückwirkend blechen und es wäre schlauer aktiv auf Mutti zuzugehen und ein konservatives Unterhaltsangebot ohne Titel zu unterbreiten?
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#86
Berichte jedenfalls, wie der Gerichtstermin lief und um was es noch ging.

Bezüglich Titel und Unterhalt: Bezahle jetzt wieder den Satz laut Düsseldorfer Tabelle. Sprich kein Wort von "Titel", sondern bezahle einfach. Das ist genau das, was sie auch einklagen könnte. Problemlos auch ohne Jugendamt. Dann wäre es sogar noch teurer für dich, Anwaltskosten. Die Mutter weiss längst sehr gut, dass sie die Kohle immer bekommt und das stimmt leider.
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#87
Bis jetzt habe ich an das Jugendamt gezahlt. Soll ich so weitertun? Obwohl es keine Beistandschaft mehr gibt?

Und steht der Mutti jetzt auch für den vergangenen Monat der volle Unterhalt zu? Oder anteilig für die 2 Wochen in denen das Kind da war? Oder fange ich einfach mit dem April an?
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#88
Fang einfach mit April an und zahle direkt an sie.
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#89
(29-02-2024, 15:35)p__ schrieb: Wenn du das versuchst, mach es ohne Anwalt (das kostet nur Geld) und gehe gemäss §1671 Ab. 2 Nr. 2 BGB vor. Wenn du Alleinsorge hättest, heisst das nicht dass das Kind sofort zu dir zieht. Die Mutter hat ja jetzt auch Alleinaorge und das Kind wohnt nicht bei ihr...

Ich würds probieren, das ist billig, im Zuge dessen erfährst du vielleicht mehr über das Kind.

Das Kind müsste jetzt 14 Jahre alt sein

Demnach kann es entscheiden wo es Leben will

Und um p_ nochmal an andere Stelle zu zitieren :
Ein Kindeswechsel von Mutter zu Vater macht 1000€ aus  Cool
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#90
Hier die Ergebnisse meiner Bemühungen. Zuvor noch mal ein kurzer Abriss der Entwicklungen. Die ersten 14 Jahre gab es praktisch keinen Kontakt zu meinem Kind. Das wurde stets sorgsam von der Mutter unterbunden. Vor etwa 16 Monaten habe ich ein Auskunftsersuchen des Sozialamtes im Briefkasten gehabt, zwecks Kostenbeteiligung für Leistungen der Jugendhilfe, sprich Heimunterbringung. Habe dann den Kontakt zu meinem Sohn gesucht und auch gefunden. Zusammenfassend war es mit der Mutter so fürchterlich, daß er lieber ins Heim gegangen ist. Im Heim war es aber natürlich auch Mist, also lieber zu mir (mit biddebidde und ich will auch immer ganz lieb sein - wer kann da schon nein sagen?). Ich habe mich also auf den Weg gemacht und das alleinige Sorgerecht eingeklagt. Die Nummer hat insgesamt etwa 12 Monate gedauert, inkl. familienpsychologischen Gutachten. Das Ergebnis war eindeutig. Mutter ist erziehungsunfähig und bindungsintollertant. Scheinbar ist mir vor Begeisterung entgangen, daß sich Kind und Mutter in den letzten Wochen einander wieder angenähert haben. Die Mutter hat dann kurzfristig die Heimunterbringung boykottiert und konnte das Kind so wieder "in Besitz" nehmen. Wer hier wen manipuliert hat wage ich kaum mehr zu vermuten. Auf jeden Fall ist das Kind seitdem latent aggressiv mir gegenüber und will nicht mehr zu mir.

Vor Gericht habe ich gestern beharrlich auf dem alleinigen Sorgerecht herumgeritten. Das JA war diesbezüglich eine halbe Stütze, weil es die Erziehungsunfähigkeit der Mutter herausgearbeitet hat. Viel genutzt hat mir das nicht, weil auch das JA meinen Anspruch auf das alleinige Sorgerecht nicht unterstützen wollte (Kind gehört ins Heim). Keine Ahnung wie das letztlich mit der kindeswohlgefährdenden Erziehungsunfähigkeit der Mutter zusammen passt. Den Ausschlag hat letztlich das Kind geliefert. Das wird jetzt bald 15 und hat mich tatsachhaftig eiskalt abserviert. Ich bin jetzt ein Faschist, zu dem es keinesfalls will. Keine Ahnung woher dieses inzwischen ja durchaus gesellschaftstypische Totschlagargument kommt. Hat ihr vielleicht der Anwalt ins Ohr geflüstert. Ins Heim will das Kind keinesfalls mehr, aber bei der Mutter ist jetzt alles voll prima. Keiner der Anwesenden hat der Rückführung zur Mutter eine Perspektive eingeräumt, aber gegen den Willen des Kindes wollte keiner irgendetwas sinnvolles unternehmen. Ergebnis: das hälftige Sorgerecht, Aufenthaltsfestlegung bei der Mutter.

Ich bin also de facto keinen Schritt weiter. Mental muss ich da jetzt für mich einen Haken dran machen. Wahrscheinlich bin ich in der Runde (Mutter, Vater, Kind) der einzige, der psychisch gesund ist. Damit das auch so bleibt muss ich jetzt erst mal runterkühlen. Keine Ahnung ob ich jemeils wieder bereits sein werde, hier mehr als eine Geburtstagskarte zu investieren.
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#91
(09-04-2025, 12:31)i-wahn schrieb: Ich bin also de facto keinen Schritt weiter.

Aber auch keinen Schritt nach hinten. Dieselbe Situation wie die 14 Jahre vorher. Plus das absolut wertlose gemeinsame Sorgerecht ohne ABR. Den Versuch zu starten war richtig und es wert. Und grössere Fehler hast du auch nicht gemacht.

Es gibt noch einen Unterschied: Weitere Probleme mit dem Kind und das "der Vater hat sich eben nicht gekümmert" kannst du nun nicht nur einfach, sondern doppelt und mit sehr gutem Gewissen abprallen lassen. Kühl dich runter, aber im Bewusstsein, gutes Karma geschaffen zu haben. Zu Geburtstagskarten und ähnlichen Symbolen: Mach genau das, was du in den ersten 14 Jahren gemacht hast.

Bindungstoleranz ist übrigens wesentlicher Bestandteil einer Erziehungsfähigkeit. In D bei den Juristen natürlich nicht. Aber in Kalifornien gehört das dazu und ist elementarer Teil der Frage, wo das Kind nach einer Trennung bleibt. Die Eltern haben dafür u.a. zu zeigen, wie sie gedenken den Kontakt des Kinds zum anderen Elternteil zu fördern, Umgangsregelungen vorzulegen und wenn die nicht eingehalten werden, hat das auch Folgen.
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#92
Eine Überraschung hält die Nummer noch für mich bereit. Im Beschluß heißt es, daß von der Erhebung von Gerichtskosten und Auslagen abgesehen wird. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Ich interpretiere das mal dahingehend, daß das Verfahren umsonst war. Was allerdings mit dem Gutachten wird erschließt sich mir nicht. Das sind doch bestimmt außergerichtliche Kosten!?
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#93
Gutachten sind keine Gerichtskosten, das geht extra.
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#94
Ich sehe mich da schon in einem neuen Verfahren über die Aufteilung der Gutachterkosten streiten. Aber das kann ich dann wohl nur abwarten.
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