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Pfändung Kindesunterhalt eigene Immobilie
#1
Da die Infos zum Thema "Pfändung" hier ja doch relaiv wenig sind.

Folgender Sachverhalt: 3 Kinder (6, 10, 12)

Netto circa 2900€.

Unterhaltspflicht laut EA Verfahren 100% festgetstellt gerichtlich. (macht zur Zeit 1400€ KINDESUNTERHALT ! dank DD Tabelle 2024 )

Hauptsacheverfahren läuft noch auf Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt, Kinder sehe ich alle zwei Wochen und hälftige Ferien und öfters.

Es wird mittlerweile das Konto sowie Gehalt gepfändet. Gehalt wird auf 1190 € Selbstbehalt gepfändet Sad

Ich bin maximal am Ende was das Geld angeht, habe alles verkauft was irgendwie Wert hat, allerdings habe ich eine eigens bewohnte Immobilie (geschätzt 260.000€) für die mir ein fiktiver Wohnvorteil von 930€ mtl. angerechnet wird.

Meine konkrete Frage,  da die Schulden sich ja nun Häufen werden aufgrund des Unterhalts, wird irgendwann die Immobilie gepfändet oder versteigert ?   Wann gehen "die" da bei ?

Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht Verfahren habe ich ebenso durch in den letzten zwei Jahren  Sad Puh ....das war teuer. Autsch keine VKH
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#2
Klar, die gehen früher oder später auch auf die Immobilie. Immobilie haben als Unterhaltspflichtiger der nicht mehr zahlen kann ist immer ein Riesenproblem. Und meistens glauben die Männer so wie bei allen anderen Dingen, man könnte da noch zuwarten, es würde Tricks geben um die Immobilie zu schützen. An Ende ist sie fast immer weg. Besser wäre, frühzeitig die Realität zu akzeptieren und die Immobilie abzustossen oder zu sichern. Frag nicht, was man da hätte tun können, das hängt so stark von deiner speziellen Situation, dem Kontext ab, dass jede Antwort nur unspezifisches Raten wäre.

Es gibt je nach Fall seltenere Vor- und Zwischenstufen, die Reallast nach § 1105 BGB oder eine Sicherungsgrundschuld.

Die Immobilie ist auch ein Problem beim aufstocken, Aufstocker werden. Es gibt ab er Kosten, die man auch als Immobilieneigentümer geltend machen kann, bei denen die Arbeitsagentur hilft. Umlagefähige Betriebskosten sowie Heiz- und Warmwasserkosten. Zinsen für einen laufenden Immobilienkredit und andere dauernde Lasten. Grundsteuern und öffentliche Abgaben für das Haus oder die Eigentumswohnung. Grundsätzlich ist die Immobilie nicht geschützt, ist das Eigenheim oder die Eigentumswohnung nicht angemessen, kann das Jobcenter letztlich den Verkauf der Immobilie als zu verwertendes Vermögen verlangen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Az.: 1 BvL 12/20).
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#3
Vielen lieben dank für deine Antwort. (!)

Grundsätzhabe ich nicht vor "Aufstocker" zu werden, doch es häufen sich ja enrome Anwalts und Gerichtskosten zusätzlich zum Unterhalt, da wird mir schwindelig.

Die Frage wäre wie "sichert" man eine Immobilie (?Übertrag auf Familienmitglied ?).
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#4
Die üblichen Methoden hast du doch sicher schon recherchiert? Es kommt eben auf deine Situation an, auch auf das was du noch vorhast im Leben. Sich verdünnisieren mit dem Restgeld? Hoffen auf einen sehr gut bezahlten Job?

Dann die Geschichten wie der Teilverkauf der Immobilie mit Eintragung eines Nießbrauchsrechts. Ausziehen in ein Wohnklo und vermieten. Oft wird die Eintragung eines Wohnrechts aus dem Zylinder gezogen. Am besten ist der freihändige Verkauf der Immobilie durch dich, lieber rechtzeitig verkaufen.
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#5
Nur ums zu verstehen, senkt dieser fiktive Wohnvorteil deinen Selbstbehalt oder wird er nur zur Berechnung des Unterhalts verwendet?
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#6
Also mit dem Wohnvorteil verhält es sich so:
Ich könnte die Immobilie ja theoretisch vermieten für Geld X.

Dieses Geld x wird (abzüglich der Zins und Tilgungsleistung) dem Nettoeinkommen hinzugerechnet.
Es findet eine maximierung des theoretischen Unterhalts statt.
Vereinfacht:

Beispiel: 2000€ Netto Einkommen Wohnvorteil 1000€ , abgezogen wird deer Kredit mit Beispiel 500€.
Macht 2500€ bereinigtes Netto was das gericht zu Grunde legt.

Den Wohnvorteil "festzulegen" war ein Riesen Thema, wenn man sich nicht einig wird ordnet das Gericht einen Gutachter an, der kostet auch wieder etliche tausend €.
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#7
Ist das Haus abbezahlt?
Wenn nicht, kann man die Schulden gegenrechnen.

Ansonsten stimme ich zu, meist kann man das Haus so nicht halten.
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#8
Es werden nur die konkreten "Zins und Tilgunszahlungen " gegengerechnet , diese liegen aber unter dem Wohnwert Sad
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#9
Auch ich bin ja immer gerne bereit, irgendwelche Winkelzüge zu installieren, um die Häscher zu ärgern. Aber sehen wir das realistisch: 3 Kinder, die Dich noch eine ganze weile lang finanziell in den Acker knüppeln. Das Älteste Kind braucht noch 6 Jahre, bis es 18 ist...

Diesen Druck auf Dauer auszuhalten, wird Dich nicht nur finanziell auf zehren. Auch gesundheitlich. Der Arbeitgeber will Leistung für 2.900 € netto und nicht für 1190 € netto. Das kommt noch hinzu.

Ja, man kann "irgendeinen" eintragen und Nießbrauchrechte verteilen. Irgendein findiger Winkeladvokat wird auch hier eine Lücke finden. Ja, man kann die Mutter oder so, auch in den 1. Rang eintragen und dies mit einer hohen Summe. Auch das ist gefährlich und selbst wenn das jemand nicht juristisch angreift, dann trägt sich der Unterhaltsgläubiger eben in den 2. oder 3. Rang ein und kann auch daraus vollstrecken.

Vermieten ist, wie du schon bemerkt hast, auch Unsinn. Das erhöht nur den Unterhalt und die Gegenseite wird´s freuen.

Deine Schulden hast Du noch nicht beziffert. Und offensichtlich bestehen auch Rückstände, denn warum pfändet man auf 1190 €, denn nach Abzug von 1400 € blieben Dir 1500 €.

So lange zu warten, bis Du insolvenzreif bist, halte ich in Deinem Falle auch für falsch. Der Insolvenzverwalter freut sich, wenn er ein Haus verwerten kann und dann treibt das die Kosten für den Insolvenzverwalter in perverse Höhen.

Wir müssen hier also gar nicht in die Tiefen des Vollstreckungsrechts gehen. Sondern wir müssten uns darüber unterhalten, wie Du einigermaßen die Rübe aus der Schlinge bekommst, ohne dabei drauf zu gehen. Und das geht leider immer einher mit der Abschaffung lieb gewonnenen Beisitzes. Das ist eine tief greifende Umstellung des Lebensmodells. Ich weiß.

So lange deren Pfändung noch erfolgreich verläuft, werden die nichts weiter unternehmen. Kommt die Kohle, wird der Mensch bequem.

Aber es kann was dazwischen kommen. Länger als 6 Wochen krank, und schon bricht das Gebäude zusammen, das ohnehin schon wackelt.

Ich würde also auch raten, sich schlicht und ergreifend von dem Haus zu trennen und das schnell. Keine Information darüber an die gegnerische Seite. Die bemerkt das schnell genug. An dieses Vermögen können sie im Grunde dann auch nur ran, wenn Du aus Deinem Einkommen den Unterhalt nicht mehr leisten kannst. Dann wird man Dir eventuell nachsteigen, wegen der Zinsen, die Du aus dem erlös bekommst. Denn die sind auch wieder anrechenbar. Allerdings macht sich das nicht so bemerkbar, wie Vermieter-Einkünfte

Eventuell hast du ja einen Kredit von 70.000 € an die Verwandtschaft abzuleisten, weil Dich der Krampf über die Jahre so viel Geld gekostet hat ,-)

Nach dem Verkauf ziehst du dann in eine Mietwohnung und hoffst, das die Jahre vergehen werden... Hättest Du den Kontakt nicht zu den Kindern, würde ich ohnehin raten, die Kohle zu nehmen und sich ein schönes Leben in Uruguay zu machen
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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#10
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort Nappo,

Generell habe ich den Wohnwert momentan durch die Zins und Tilgunsleistungen für die Immobilie sowie die anrechenbaren Fahrtkosten erschalgen.

Es wird ein "rein fiktiver Wohnwert" zu grunde gelegt den man dann mit seinen Fahrtkosten zur Arbeit gegenrechnen kann....Deutschland....

Was wirklich zermürbend ist sind die ganzen Anwalts und Gerichtsbriefe und ich habe alles durch Sorgerecht , Umgangsrecht, EA Verfahren, Scheidung , Kindesunterhalt, Trennungfsunterhalt .....

Die Restschuld beträgt momentan circa 6000€ die ich abstottere , vom pfändungsfreien Selbstbehalt der nach SGB berechnet wird. (autsch !)
Das Hauptverfahren Trennungs und Kindesunterhalt läuft noch, dauert nun schon gut 2,5 Jahre in der ersten Instanz.

Gepfändet wurden Rückstandige Anwalts und Gerichtskosten im EA Verfahren und Rückständiger Kindesunterhalt (Zitat: "Der Antragsgegner trägt alle Kosten" ), mein Arbeitsgeber kümmert sich nun.

Die Immobilie würde ich nur ungern (momentan garnicht) verkaufen, da die Kinder hier ja auch selbst eingerichtet sind und groß geworden sind. Der Abtrag ist zudem sehr gering, ich denke mit einer Wohnung läge ich da schlechter.

Meine Anwältin hat mir damals schon gesagt "dir steht das Wasser bis zum Hals" recht hat sie gehabt.

Trotzdem bin ich gewillt es zu schaffen, Kopf im Sand stecken ist keine Option, allerdings ist das Familienrecht schon arg, Mütterbegünstigt.
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#11
Verkaufe die Immobilie an deinen Bruder oder einen anderen nahen Verwandten, mit der Option auf Rückkauf wenn du dich finanziell erholt hast.
Mach dich so schnell als möglich finanziell nackig; es ist eine der wesentlichsten Erfahrungen (die hier im Forum reichlich nachzulesen sind) dass man sich keinen Frieden erkaufen kann. So nach dem Motto: zahlst du brav den Unterhalt, dann lassen wir dich auch in Ruhe - das Gegenteil ist der Fall. Wem man 1.000 € wegnehmen kann, dem kann man auch sicher noch 1.500 € wegnehmen. Frauen sind so gestrickt, die geben niemals Ruhe und verlangen mehr, mehr, mehr.
Das einzige Gegenmittel ist Armut.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#12
Ich versuche es nochmal mit meiner Frage.
Senkt dieser fiktive Wohnvorteil den Selbstbehalt oder wird er nur zur Berechnung des Unterhalts verwendet?
Wenn er nur zur Berechnung des Unterhalts verwendet wird bzw. keinen Einfluss auf den Selbstbehalt hat, dann liegt der monatliche Schaden bei etwa 300Euro monatlich, oder nicht? Jetzt muss man rechnen, ob es sich lohnen würde das Haus zu "verkaufen". Verkaufsnebenkosten sind auch nicht gering.
Ich würde mal in Erfahrung bringen, ob mit einem Kredit für Haussanierung dir nicht geholfen wäre, insbesondere wenn die Immobilie es erfordert bzw. sich Heizkosten durch Sanierung sparen lassen.
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#13
(23-01-2024, 09:07)modgott schrieb: Die Immobilie würde ich nur ungern (momentan garnicht) verkaufen, da die Kinder hier ja auch selbst eingerichtet sind und groß geworden sind. Der Abtrag ist zudem sehr gering, ich denke mit einer Wohnung läge ich da schlechter.

An Immobilien klammern sich Väter immer sehr stark, die Argumente sind auch immer gleich. Das wissen auch die Büttel und die Ex. Die sehen da einen grossen, unbeweglichen Goldklumpen im Wert von Hundertausenden in deinem Wertsachenbeutel, ein leichtes Ziel, das maximale Erpressbarkeit garantiert und dessen "Verwertung" einen hemmungslosen Suff am Unterhalts- und Gebührenfuttertrog verspricht. Mit dem sehr scharfen Schwert der einstweiligen Anordung hast du ja schon Bekanntschaft gemacht und damit auch, wie und was die Gegenseite gewillt ist, aus dir herauszuholen.

Du hast noch zwölf Jahre mit gesteigerter Erwerbsobliegenheit, es sind jetzt schon weitere hohe Kosten in Sicht. Das Hauptsacheverfahren läuft ja noch. Sechs Jahre lang wird der Unterhalt stetig steigen, der Mindestunterhalt ging die letzten Jahre jährlich um 10-20% rauf, hinzu kommen die höheren Altersstufen. In sechs Jahre wird der Kindesunterhalt für die drei Kinder einen Höhepunkt von schätzungsdweise 2400 EUR betragen. Altersstufen und sehr moderate jährliche Erhöhung eingerechnet. Jedes Ereignis wird dich in Schulden werfen, Krankheit, Jobwechsel, Schäden an der Immobilie, neue Heizung, erhöhte Kosten für die Immobilie, unvorhergesehene zwingende Ausgaben, du trägst alle Risiken ganz allein. Zahlst du nicht, wirst du finanziell exekutiert. Stell dir die Zukunft nicht zu leicht vor.

Zitat:Senkt dieser fiktive Wohnvorteil den Selbstbehalt oder wird er nur zur Berechnung des Unterhalts verwendet?

Das ist dasselbe. Du bist als Unterhaltspflichtiger verpflichtet, dein Eigentum so zu verwenden, dass Erträge daraus entstehen. Erträge in einer Höhe, wie sie der Richter für richtig hält. Ergibt deine Immobilie nach seiner Sicht 900 EUR Erträge (z.B. Mieteinnahmen) und gesteht man dir 500 EUR Wohnkosten zu, dann hast du 400 EUR ungenutzte mögliche Einnahmen. Die werden deinem Einkommen aufgeschlagen, egal ob du sie tatsächlich erzielst oder nicht, was de facto zu einer Senkung des Selbstbehalts führt.

Was du damit anfängst, ist dein Problem. Du kannst ausziehen, für 500 EUR zur Miete wohnen und die Immobilie vermieten. Du kannst untervermieten. Du kannst verkaufen und aus den Erträgen Unterhalt bezahlen. Interessiert den Richter nicht, deine Sache. Es interessiert nur, dass zu jedem ersten maximal Geld fliesst.

Die üblichen Argumente im Verfahren sind, man hätte erhöhte Wohnkosten weil ja die Kinder regelmässig da seien und Raum brauchen; der Mietwohnungsmarkt würde nichts für 500 EUR hergeben wo auch Kinder übernachten können, die Verwertung der Immobilie sei unwirtschaftlich und so weiter. Steht alles in den Textbausteinsammlungen der damit beschäftigten Anwälte und ich bin sicher, auch der von modgott hat das und noch mehr gebracht.
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#14
@p__: na dann kann sie ja noch auf Ehegattenunterhalt/Betreuungsunterhalt klagen. Da ist noch genug "Geld" da.
Eine Frage am Rande: Kann meine Ex irgendwie davon erfahren, dass ich mir eine Wohnung gekauft habe? Bestehen da irgendwelche rechtmäßigen Auskunftansprüche?
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#15
puuuh...das sind ja düstere aussichten in diesem unsrem lande....
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#16
Ich kann nur bestätigen vor Gericht wirst du als Kindesvater wie ein Zirkusesel durch die Manege geführt.

Argumente des Kindesvaters, und sind sie noch so richtig, zählen nicht. Also gar nicht. Und Nein wirkich nicht.

Der Richter den ich mir einige Male nach den Verhandlungen geschnappt habe, hat immer gesagt ja die Argumente sind immer die gleichen, das Prblem haben nicht nur Sie, sprechen Sie mir ihrem Anwalt.

Das Gericht pocht MAXIMAL zumindest auf den Mindestunterhalt, da kommt man nur mit Krankheit raus, sonst zahlst du immer.

Hast du nicht genug Geld ? dann geh mehr arbeiten, bis zu 48 Stunden die Woche. Steuerliche Vorteile muss man ebenso in Anspruch nehmen.

Es wird halt fiktiv gerechnet, nicht mit dem was (nicht )da ist aber sein könnte.
 
Dadurch sinkt der Selbstbehalt, weil gepfändet wird ja im (Kindes) Unterhalt bis zum Exitensminimum, in meinen Fall 1080 € plus 110 Spritgeld nach Antrag ans Amtsgericht. (1190€)

Nachehelicher und Betreuungsunterhalt ist bei mir zum Glück durch, Gespräche mit dem Jugendamt würde ich nach jetzigem Kennstnistand immer verweigern als Vater !
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#17
(23-01-2024, 13:06)modgott schrieb: da kommt man nur mit Krankheit raus

Die Immobilie ist mit Krankheit nicht zu retten. Zahlt man nicht den Mindesunterhalt (der bereits in absurde Höhen abgehoben hat, vor allem bei Mehrkindfamilien), ist man verpflichtet auch den Stamm des Vermögens zu verwerten. Also die Immobilie zu verkaufen und den Erlös an Mutti zu bezahlen. Schliesslich ist sie ja bettelarm. Bereits ohne sonstige Leistungen (z.B. Kinderzuschlag, Stkl. 2, Wohngeld etc.) bekommt sie für die Kinder wenn sie in der höheren Altersstufe sind schliesslich nur 2685 EUR Mindestunterhalt incl. Kindergeld. Das ist natürlich knallhart, werktags gibts da nur Steine zu essen, Sonntags einen Schluck Regenwasser dazu. Absolute, bittere Armut. Schlafen auf dem Kartonbett, betteln, Schulhefte kaufen nur, wenn genug Flaschenpfand gesammelt wurde. 30000 EUR zusätzliches steuerfreies Einkommen im Jahr, das geht ja gar nicht. Mutti muss sich schon fürs nackte Überleben prostituieren. Und das, wo "wir" doch so ein reiches Land sind. Eine Schande! Nehmt endlich die Väter in die Pflicht!

Diese Kinder machen also gut 4000 EUR aus. Je nach dem, ob man zahlt oder "betreut". Leute, das ist ein Milliardenbusiness und ihr glaubt, da mit mässigem Einkommen, der Immobilie legal und brav durch die Zahler- und Idiotenrolle durchzukommen, in die man euch gezwungen hat?

Ich habe etwa vier Monate gebraucht, bis mir klar war, was läuft und was noch laufen wird. Dann war mein Geld in Sicherheit, alles andere gegen die Wand gefahren und seit 20 Jahren prallen alle Forderungen gegen eine Wand aus Neutronensternmaterie. Die daraus erwachsene geistige Ruhe und der Frieden sind unbezahlbar. Schickt sie nur alle, die Rechnungen, die Forderungen - der Kaminofen (der mir offiziell nicht gehört) mag das wirklich. Ich fordere sogar dazu auf und streue Lockmittel aus, etwas von mir zu verlangen. Bemüht euch! Lasst eifrig den Eimer in den Brunnen hinab! Kurbelt, schwitzt, besorgt den Eimer, rechnet, müht. Denn was heraufkommt ist: Nichts. ROI: Null.
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#18
Sad 
____p ich bin immer wieder erfreut über deine "Art" des Schreibens, immer wieder sehr ammüsant, wenn es denn nicht so Ernst wäre.

Nein das die Immobilie mit Krankheit nicht zu retten ist ist klar. Ich schrieb nur allgemein für diejenigen die noch vor "dynamischer Titulierung" stehen.


Es freut mich, dass du den Absrpung geschafft hast, wirklich , ich möchte jedoch meine Kinder nicht missen wollen, denn die leitragenden sind die , aber Sie können nunmal nichts dafür und ich habe mich bewusst dafür entschieden nun trage ich halt die Konsequenzen.

Der Kindesmutter geht es sehr gut , letztens hat sie mir noch gesagt was Sie "nun" für ein schönes Leben hat, auf wessen kosten sei mal dahingestellt. 
Irgendwann drehen die Frauen halt alle durch, sie haben ja was verpasst.
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#19
Die Immobilie schnellstmöglich "verkaufen" an Deine Mutter / Vater oder guten Verwandten (Bruder), wenn Du den / diesen Vertrauen kannst. Sodann die Immo vermieten, Du ziehst temporär in eine Mietwohnung. Wenn Kinder ü18 sind, ggf. Rückübertragen oder was zum entsprechenden Zeitpunkt und Situation günstig für Dich ist.
Wichtig: Niemals einen "Verkauf" an gute Freunde. Das geht in 90% aller Fälle schief.
Wichtig: Marküblichen Kaufpreis eintragen in den Kaufvertrag. Sonst ist auch auch wieder angreifbar!
Wichtig: Vorlassungsaufmerkung rein, dann kann keiner mehr Zwischengrätschen. Manchmal sind Tage entscheidend!

Info z.B. hier:
https://www.zimmermann-notar-rostock.de/...lstreckung

Aber google kennt auch weitere gute Seite zum Thema schneller Verkauf und sein Vermögen in Sicherheit zu bringen.

Oder Immo auf den freien Markt verkaufen, Geld "verteilen" und auswandern. Neues Leben im Ausland beginnen. Ist der gesündeste Weg.

Wie Du sieht, es kommt auch ein bisschen auf Deine individuellen Umstände und Pläne, Ziele und Fertigkeiten an .... man kann so pauschal keine sinnvolle Strategie entwickeln, dazu werden mehr Fakten benötigt.....
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#20
(23-01-2024, 14:11)modgott schrieb: ich möchte jedoch meine Kinder nicht missen wollen

Ist unabhängig von Immobilienbesitz oder Unterhaltshöhen. Wenn Mutti Blähungen hat, sabotiert sie den Kontakt zum Vater oder macht auf "Umgang a la Gutsherrinnen Art". Das kann sie immer machen, egal was da noch für Gelder fliessen. Merke: Wohlverhalten kann sich ein Trennungvater niemals kaufen!

Diese Werte blockieren sogar dein Nachtrennungsleben. Hättest du die Immobilie frühzeitig woanders geparkt, hättest du jetzt viel mehr Geld und Zeit für dich und den Umgang. Dann wären die dir hohen Forderungen egal, denn du könntest die einfach weiterreichen an die Arbeitsagentur und aufstocken. Du kannst dann sogar deine Arbeitszeit etwas reduzieren, etwa um dich mehr um die Kinder zu kümmern, die arme Mutti zu entlasten.
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#21
(23-01-2024, 15:00)p__ schrieb:
(23-01-2024, 14:11)modgott schrieb: ich möchte jedoch meine Kinder nicht missen wollen

Ist unabhängig von Immobilienbesitz oder Unterhaltshöhen. Wenn Mutti Blähungen hat, sabotiert sie den Kontakt zum Vater oder macht auf "Umgang a la Gutsherrinnen Art". Das kann sie immer machen, egal was da noch für Gelder fliessen. Merke: Wohlverhalten kann sich ein Trennungvater niemals kaufen!

Daher habe ich eine Vollstreckbare Gerichtliche Umgangsvereinabrung mit den genauen Betreuungszeiten erwirkt, diese Willkür habe ich voraus gesehen.

Beim ersten Verstoß hatte sie gleich einen Antrag auf Ordnungsgeld/Erzwingungshaft  im Briefkasten gehabt. Gleich scharf geschossen.

Seit dem läuft es was den "Umgang" angeht. Mehr ist rechtlich sowieso nicht drin...
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#22
Das ist kein Hindernis. Sie setzt einfach bei den Kindern an. Meine hatte dann beispielsweise immer tolle Ideen für Veranstaltungen zum Umgangstermin, das Kind durfte dann selbst sagen, dass es lieber dorthin geht wie zu mir. Man hat sorgfältig mit Bedacht auch alle Spielräume genutzt, um Zeiten maximal ungünstig zu setzen, zu minimieren, so umzuwerfen dass es aussah wie wenn ich nicht wollte. Exaktere Umgangsregelungen habe ich zweimal gerichtlich beantragt, der Richter weigerte sich aber zu entscheiden. Der Typ ist heute Chef des Amtsgerichts.

Wenn sie will, knipst sie dich aus. Auch mit guter Umgangsregelung und Ordnungsgelddrohung. Über die Kinder geht das immer. Sie hat von 14 Tagen 11 oder 12 Tage Zeit dafür. Als Wochenendonkel ohne finanzielle Mittel kannst du nur zusehen. Da sogar der Umgang bei euch strittig war, braucht sie nur ein paar Ratgeberinnen, um alles zu lernen was man zur Sabotage braucht. Die bekommt sie leicht.

Das alles passiert unabhängig vom Unterhalt, den du ausschwitzst.
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#23
Thema "Gehaltspfändung": §850d ZPO

Der Selbstbehalt wurde vom Gericht auf 1080€ festgesetzt laut SGB.

Antrag auf Erhöhung durch erhöhte Spritkosten wurde angenommen somit der Selbstbehalt auf 1190€ erhöht.

Antrag auf Betreung der "Kinderkosten" laut Umgangsavereinabrung von 3 Kindern wurde abgelehnt.
Argumentiert wurde von mir mit

BGH, Beschluss vom 05. August 2010 – VII ZB 17/09 Art. 6 Abs. 2 GG.
"Zitat: Das Beschwerdegericht ist zu Unrecht davon ausgegangen, dass die
bei Ausübung des Umgangsrechts mit den Kindern anfallenden Kosten bei der
Bemessung des notwendigen Unterhalts des Schuldners nicht berücksichtigt
werden könnten "

Antrag auf Anerkennung der tatsächlichen Wohnkosten läuft noch.

Gibt es andere -hier bekannte- Möglichkeiten den notwendigen Selbstbehalt bei laufender Pfändung zu erhöhen ?
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#24
(23-01-2024, 12:29)MrBean schrieb: @p__: na dann kann sie ja noch auf Ehegattenunterhalt/Betreuungsunterhalt klagen. Da ist noch genug "Geld" da.

Das wird sie auch.

Es geht aber noch perfider, wenn die Exe im Grundbuch als Miteigentümerin drinsteht - dann muß sie der Verwertung der Immobilie nicht zustimmen ("ich will das Erbe den Kindern erhalten"), kann aber Ehegattenunterhalt aus dem Vermögen/Immobilienbesitz fordern (und bekommt ihn auch zugesprochen). Dem Unterhaltspflichtigen gibt man keine Chance, das Vermögen tatsächlich zum Unterhalt zu verwenden - aber man verurteilt ihn dazu, genau diesen Unterhalt zu zahlen.
So hat das meine Exe mit mir gemacht. Mir blieb dann nichts anderes übrig als die Hypothekenzahlungen einzustellen und die Zwangsversteigerung der Immobilie über mich ergehen zu lassen - wegen der nicht mehr gezahlten Hypothekenbeiträge wurde aber sogleich der Unterhaltsbetrag für die Exe erhöht. Allerdings nur um 300.-€, dafür sparte ich mir 1.400.-€ Hypothekendarlehen. Die Zwangsversteigerung erbrachte dann noch einen Überschuß von 8.000.-€, den die Exe kurzerhand unterschlagen und veruntreut hat. Interessierte aber keinen Staatsanwalt.

Deshalb mein Rat von weiter oben: mit Vollgas in die Armut. Alles andere bedeutet langsames Sterben auf Raten mit dem gleichen oder einem noch schlechteren Ergebnis.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#25
(24-01-2024, 08:09)modgott schrieb: Gibt es andere -hier bekannte- Möglichkeiten den notwendigen Selbstbehalt bei laufender Pfändung zu erhöhen ?

Das ist ein anderes Rechtsgebiet, da nennt sich das "pfändungsfreier Betrag".
In deinem Fall ist die weitere Erhöhung unwahrscheinlich, denn du hast ja bereits "110 EUR Spritgeld" anerkannt bekommen. Damit sind berufliche Mehraufwendungen bereits berücksichtigt. Sozialleistungen oder krankheitsbedingte Mehraufwendungen hast du nicht.
Unterhalt wird nach §850d ZPO gepfändet, Gerichtskosten nach §850c ZPO. Das bedeutet unterschiedliche pfändungsfreie Beträge. Achte darauf, dass die Pfändung in die Differenz hinein nicht an die Gerichtskasse geht, sondern in die Unterhaltsschulden. Sind die getilgt, steigt auch der pfändungsfreie Betrag bis zur Grenze in der Pfändungstabelle.
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