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Verfahrenskostenhilfe frage
#1
Seit ein paar Monaten zahle ich einen monatlichen Betrag für Gerichtskosten eines Strafverfahren ab... 
Für die Familiengerichtlichen Verfahren hatte ich vor kurzem Verfahrenskostenhilfe beantragt, was vom Gericht auch ohne Raten bewilligt wurde. 

Dann kam der Bezirksrevisor...
Dieser beantragte für die Familiesachen Ratenzahlung. 
Da er zb die brillenversicherung nicht als Mehrbedarf anerkennt. Die Kfz steuern wurde mit BGH Beschluss vom 8.8.2012, Az. XU ZB 291/11 zurück gewissen.
Die Kosten des Kfz Stellplatz welcher Teil des Wohnungs Mietvertrages ist wurde mit OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2015 -13 WF 282/15 -, juris zurück gewissen.
Die Kontoführungsgebür wurde mit Beschluss des Thüringer Landessozialgericht vom 23.09.2003 -L6B 48/03 SSFzurück gewissen...

Die Kosten des Strafverfahrens wurden im ersten Schreiben mit OLG Bamberg, Entscheidung vom 02.01.2009, 7 WF 205/08 zurück gewissen. 
Mit dem neuesten Schreiben wurden diese mit LAG Köln Beschluss vom 14.07.2010, 1 TA 161/10 zurückgewiesen...

Das Gericht verlangt jetzt einen Nachweis das die Staatsanwaltschaft nicht bereit ist die monatlichen Raten zu reduzieren... Würde ja bedeuten das dass Gericht die Kosten akzeptieren würde.
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Fragen:
 Was schreibe ich der StA um einen Nachweis zu bekommen das diese nicht bereit ist die Rate zu reduzieren? Der Betrag wurde bewusst zwecks der FamG sache höher gewählt um keine Raten zahlen zu müssen. 

Hat einer neuer Urteile die Kosten eines Strafverfahren bei Verfahrenskostenhilfe berücksichtigen?

Hatt einer links zu den ganzen Beschlüssen oder kann diese hier einstellen da ich diese online nicht finde.

Ohne Ende Schreiberei und die Ex mit Bürgergeld bekommt alles durchgewunken...

Danke schon mal für eure Mühen.
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